Erläuterungen zu den Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Neubemessung der Regelbedarfe I. Warum Referenzgruppen? Die Bemessung der Regelbedarfe beruht auf den tatsächlichen Konsumausgaben der Bevölkerung. Benötigt werden dabei differenzierte Daten zur Konsumstruktur. Da es angesichts der stark unterschiedlichen Konsumpräferenzen der Menschen keinen repräsentativen Mustermann-Haushalt hierzu geben kann, müssen Höhe und Struktur des Konsums als Durchschnitt einer Gruppe von Haushalten ermitteln werden (Referenzgruppen). Dies geschieht auf Basis der alle fünf Jahre stattfindende Einkommensund Verbrauchsstichprobe (EVS). Da die Leistungen nach dem SGB II/XII nicht höher liegen sollen als die Einkommen von Haushalten, die solche Leistungen nicht erhalten, ist es angemessen, sich dabei an anderen Haushalten mit niedrigen Einkommen zu orientieren. Um dabei Zirkelschlüsse zu vermeiden (die Regelbedarfe würden sonst u.a. von den Einkommen der Bezieher von Regelbedarfen abgeleitet), wurden vor Berechnung der Referenzgruppe aus der Gesamtheit der Haushalte des jeweiligen Haushaltstyps Haushalte, mit SGB II/XII-Leistungsbezug ausgeschlossen, es sei den sie hatten zusätzliche Einkommen (insb. zusätzliches Erwerbseinkommen oder den aufstockenden Betrag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I auf Arbeitslosengeld II). Beispiel für Einpersonenhaushalte: hochgerechnete Zahlen 15,537 Mio. Einpersonenhaushalte - 1,337 Mio. herausgerechnet wegen SGB II/XII-Bezug 14.200 Mio. verbleiben Diese 14,2 Mio. Haushalten bilden die Basis zur Berechnung der Referenzgruppen, indem jeweils der untersten Teil dieser - nach dem Nettoeinkommen geschichteten - verbleibenden Haushalte als Referenzgruppe abgegrenzt werden (Beispiel für 15 % Referenzgruppe: 14,2 Mio. X 0,15 = 2,13 Mio. Haushalte mit den niedrigsten Nettoeinkommen). Da das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe selber regulär als Fachreihe veröffentlicht, werden die vom BMAS in Auftrag gegebenen Auswertungen als Sonderauswertungen bezeichnet.
Seite 2 von 5 II. Warum so viele Sonderauswertungen? Zur Bestimmung der Regelbedarfe wurden letztlich nur zwei Referenzgruppen benötigt. Um dem Statistischen Bundesamt aber Planungssicherheit zu geben und um die Entscheidung über die Abgrenzung der Altersstufen nicht etwa durch fehlendes Datenmaterial einzuengen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beim Statistischen Bundesamt vorsorglich zusätzliche Sonderauswertungen in Auftrag gegeben. Letztlich wurde entschieden, an den bestehenden Altersabgrenzungen der Kinder festzuhalten, da die Sonderauswertungen keine Hinweise ergaben, die eine abweichende Altersstufung gerechtfertigt hätten. Für die bestehenden Altersgruppen wurde der regelsatzrelevante Verbrauch auf Basis der Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes detailliert ausgewertet. Diese detaillierten Ergebnisse zu den im Gesetz stehenden Kinderaltersstufen finden sich im Gesetzentwurf. Die weiteren in Auftrag gegebenen Sonderauswertungen werden hier vom BMAS in der vom Statistischen Bundesamt gelieferten Form veröffentlicht. Die Entscheidung, an den bestehenden Altersstufen festzuhalten, wurde auch durch die Ergebnisse von Gesprächen mit Experten und Praktikern gestützt. Daraus ergab sich, dass es in Wissenschaft und Praxis keinen allgemeinen bzw. fachübergreifenden Konsens über einheitliche und eindeutige Altersabgrenzungen gibt. Auf dieser Grundlage wurde konstatiert, dass die Vielgestaltigkeit der individuellen Bedarfe und unterschiedlichen Zeitspannen, in denen Kinder und Jugendliche Entwicklungsphasen durchlaufen, bei pauschalierten Leistungen eine entsprechend pauschalierte Berücksichtigung der relevanten Bedarfe und damit auch der zugrunde zu legenden Altersstufen rechtfertigen und auch erfordern. Vor diesem Hintergrund stellen das Kleinkindalter sowie die Einschulung und die Pubertät eindeutige Entwicklungsphasen dar, an denen in pauschalierender Betrachtung Altersgrenzen festgemacht werden können. III. Wie lese ich die Tabellen? Die folgenden beispielhaft aufgeführten Angaben beziehen sich alle auf die Referenzgruppe der untersten 15 % der Einpersonenhaushalte. Tabellenüberschrift Die Tabellenüberschrift bezeichnet die jeweilige Referenzgruppe. In der letzten Zeile der Referenzgruppe findet sich die Angabe des Grenzeinkommens (901 ). Es gibt die Höhe des Nettoeinkommens an, das der Haushalt mit dem höchsten Einkommen der Referenzgruppe erzielt. Dieses Grenzeinkommen ist aber für die Bemessung der Regelbedarfe irrelevant, da hierfür alleine der in jeder Tabelle dargestellte durchschnittliche Verbrauch der Referenzgruppe die
Seite 3 von 5 Basis bildet, welcher nicht nur vom Grenzeinkommen sondern von der gesamten Einkommensverteilung innerhalb der Referenzgruppe abhängig ist. Beispiel In zwei hypothetischen Referenzgruppen sind jeweils 1.000 Haushalt. Das obere Grenzeinkommen liegt in beiden Gruppen bei 1.000. Bei der ersten Gruppe hat der erste Haushalt ein Einkommen von einem Euro, das pro Haushalt um eine weiteren Euro steigt. Das durchschnittliche Einkommen liegt dann bei gerundet 500. In der zweiten Gruppe hat der erste Haushalt bereits ein Einkommen von 500, das alle zwei Haushalte um einen weitren Euro steigt, Das Durchschnittseinkommen liegt dann bei identischem oberen Grenzeinkommen bei 750. Codes Das Statistische Bundesamt differenziert sämtliche Konsumausgaben nach einem internationalem Standard, der sämtlichen konsumierbaren Gütern und Diensten eine Codenummer zuordnet. Dabei werden diese Güter und Dienste in insgesamt 12 Abteilungen eingeteilt, wobei mit den wichtigsten Bedarfen begonnen wird (Abteilung 1: Nahrungsmittel). Gegenstand des Nachweises Es gibt Millionen von Gütern und Diensten, die sich aber natürlich weder alle einzeln erfragen noch in Tabellen erfassen lassen, daher werden die Güter und Dienste in Kategorien zusammengefasst. Anzahl der Haushalte mit jeweiliger Wertangabe a) hochgerechnet In der EVS erfasst nur eine Stichprobe der Haushalte Ihren Konsum Um Ergebnisse für die Bevölkerung zu erhalten, müssen die Ergebnisse dieser Stichprobe daher auf alle Haushalte der Referenzgruppe hochgerechnet werden. Die Zahl der hochgerechneten Haushalte der Referenzgruppe von 15 % der Einpersonenhaushalten beträgt exakt 2,126 Mio. (steht in jeder Tabelle in Zeile 2). In dieser Spalte wird angegeben, wie viele der hochgerechneten Haushalte in der jeweiligen Zeile/Güterkategorie Ausgaben getätigt haben. b) erfasst Hier handelt es sich um die Zahl der Haushalte aus der Stichprobe, die in der jeweiligen Zeile/Güterkategorie (wenn von Gütern gesprochen wird, sind immer gleichzeitig auch Dienste gemeint) Ausgaben getätigt haben. Die exakte Zahl der gesamten Haushalte in der Stichprobe findet sich jeweils in Zeile 1 (1.678 Haushalte bei 15 % der Einpersonenhaushalte).
Seite 4 von 5 Bei den Nahrungsmitteln (Zeile 4) haben z.b. 1.677 von 1.678 Haushalte der Stichprobe Ausgaben angegeben. Dies entspricht hochgerechnet 2,125 Mio. von 2,126 Mio. Haushalten. Bei den Tabakwaren (Zeile 9 ) gaben dagegen in der Stichprobe lediglich 433 von den insgesamt 1.678 Ausgaben an, was hochgerechnet lediglich 563.000 von insgesamt 2,126 Mio. Haushalten entspricht. Durchschnittliche Wertangaben (= Ausgaben) a) der jeweiligen Haushalte mit Angabe der Code-Nr. (=Ausgaben für die Güterart) Hier finden sich die durchschnittlichen rechnerischen Ausgaben pro Güterart von den Haushalten, die diese Güterart gekauft haben. Hypothetisches Bespiel Von den hochgerechnet 1 Mio. Haushalten einer Referenzgruppe haben 500.000 jeweils Ausgaben von 300 und 100.000 Ausgaben von 100. 400.000 Haushalte haben diese Güterart nicht gekauft. Dann betragen die Durchschnittsausgaben der 600 Haushalte, die diese Güterart gekauft haben 267 (160 Mio. / 600.000). b) je Haushalt Diese Angabe bezieht sich auf alle Haushalte in der Referenzgruppe. Die Ausgaben im obigen Beispiel von 160 Mio. müssen also durch eine Million Haushalte geteilt werden, was 160 bezogen auf alle Haushalte der Referenzgruppe ergibt. Dieser Wert der Ausgaben pro Haushalt ist allein maßgeblich für die Bemessung der Regelbedarfe. Gesamte Private Konsumausgaben Da die einzelnen Konsumpositionen nur schwer ein Überblick über das Konsumniveau der Haushalte ermöglicht, werden in Zeile 213 die gesamten Ausgaben für den privaten Konsum der Haushalte zusammengefasst (Für 15 % Einpersonenhaushalte: 843,27 ). Nachrichtliche Positionen (Zeilen 214 bis 229) Nachrichtlich finden sich dann auch noch Ausgaben für weitere Ausgabenpositionen, von denen die Position Mitgliedsbeiträge an Organisationen ohne Erwerbzweck (Zeile 224) bei den Erwachsene als regelsatzrelevant anerkannt wird. Diese nachrichtlichen Positionen
Seite 5 von 5 gehören nicht zum Konsum, weil den Ausgaben keine direkte zu konsumierende Leistung gegenübersteht. Auswertungen für einzelne Güterkategorien Für die Ausgaben für einzelne Güter und Dienste wurden gesonderte Auswertungen durchgeführt. Hier ist die Stichprobe kleiner als für die Haushaltsausgaben insgesamt, da z.b. nur Haushalte ohne Ausgaben für Benzin betrachtet werden, um die dann höheren Ausgaben für den ÖPNV ermitteln zu können. Angaben zu den Zahlen Die Angaben zu den Ausgaben entsprechen der bei Statistischen Bundesamt üblichen Veröffentlichungspraxis. Demnach werden Ausgabewerte, hinter denen nicht mehr als 24 Haushalte mit Ausgaben stehen, nicht veröffentlicht und durch / gekennzeichnet. Diese Ausgaben gehen aber selbstverständlich in die Bemessung der Regelbedarfe mit ein. Bei Ausgaben hinter denen die Angaben von 25 bis 99 Haushalten stehen, wurden die Werte in ( ) gesetzt. Felder mit einem -- bedeuten, dass kein Haushalt der Referenzgruppe bei dieser Güterart Ausgaben eingetragen hat.