Wie krank ist das deutsche Krankenversicherungssystem - Die Reformdebatte aus Sicht der GKV - Frankfurt, 5. November 200 Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender des Vorstandes der DAK Unternehmen Leben
Zwei Gesetzesinitiativen. Finanzierungsgesetz ZIEL: nachhaltige Finanzierung 2. Arzneimittelneuordnung ZIEL: Preisbildung bei Originalpräparaten
GKV-Finanzierungsgesetz der Anspruch der Politik einfach gerecht nachhaltig automatisch unbürokratisch
Der Gesundheitsfonds Beiträge Beiträge Prämien Mitglieder Krankenkassen Arbeitgeber Bund Zusatzbeiträge BA DRV Zuweisungen Weiterleitung der Beiträge Zuweisungen Zuweisungen Gesundheitsfonds Steuerzuschuss Beiträge für Arbeitslose Beiträge für Rentner Morbi-RSA Regression nach Alter / Geschlecht Morbidität / Diagnosen Ergebnisabhängigkeit Verwaltungskosten Standardisierung Morbidität : Versicherte 50 : 50 Satzungsleistung en Standardisierung nach Versichertenanzahl
Beziehungen in der gesetzlichen Sozialversicherung Mehrfachbezieher vor Einführung des Sozialausgleichs Versicherter Zahlt Zusatzbeitrag RV-Träger Krankenkasse Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Arbeitgeber Führt Beiträge ab Gesundheitsfonds Führt Beitrag ab Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Stellt Steuermitt el bereit Bund Zahlstelle
Beziehungen in der gesetzlichen Sozialversicherung Mehrfachbezieher nach Einführung des Sozialausgleichs Versicherter Ca. 5-20 Mio. Versicherte mit mehreren Einnahmen verursachen erhebliche zusätzliche Aufwände RV-Träger Führt Beiträge ab Gesundheitsfonds 3 Erfragt Höhe der Einnahmen Meldet Einnahmen Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist Meldet zusätzl. Bedarf an Stellt zusätzliche Mittel bereit Bund 2 5 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 7 Errechnung des 8 Meldung an zu vermindernden Gesundheitsfond KV-Beitrags Führt Beitrag ab und meldet Sozialausgleich Krankenkasse 4 Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist Prüfung und Errechnung Sozialausgleich 5 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 Zahlt Zusatzbeitrag Meldet Einnahmen 2 Erfragt Höhe der Einnahmen 3 2 5 Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Erfragt Höhe der Einnahmen Meldet Einnahmen 3 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist 7 Errechnung des zu vermindernden KV-Beitrags Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Zahlstelle 7 8 8 Arbeitgeber Korrektur / Ergänzung des Beitragsnachweises Errechnung des zu vermindernden KV-Beitrags Korrektur / Ergänzung des Beitragsnachweises
GKV-Finanzierungsgesetz der Anspruch der Politik einfach gerecht nachhaltig automatisch unbürokratisch
Einnahmen und Ausgaben Gesundheitsfonds Haushaltsjahr 20 in Mrd. 63,4 BPE +,% /,7 Mrd. BS auf 5,5% / 6,3 Mrd. 8,0 Leistungs- Ausgaben +6,2 Mrd. 78,9 2, Erhöhung regulärer Bundeszuschuss um,5 Mrd. 3, 2,5 2,0 Beitragseinnahmen Bundeszuschuss Beiträge geringf. Besch. ( Mini-Jobs ) zusätzl. einmaliger Bundeszuschuss Fondseinnahmen 20 gesamt Fixierte Zuweisungen An GKV Aufbau Liquiditätsreserve/ Sozialausgleich Fazit: trotz höherer Einnahmen des Fonds KEINE Mehreinnahmen für KK n!
Das AMNOG: Kern ist Preisregelung für patentgeschützte Originale Quelle: GKV-Spitzenverband
Ich breche das Preismonopol der Pharmabranche (Rösler, März 200) Die neue Preisfindungsregelung ist ein guter Ansatz aber Aufweichung Nutzenbewertung und Kosten-Nutzen-Bewertung Entmachtung des GB-A Schlupfloch durch Orphan-Drug-Regelung Einstandspreis nach wie vor nur vom Hersteller bestimmt? AMNOG ist ein Pharma-Beglückungspaket? (Kaesbach, September 200)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit