Urlaub Arbeitsrecht und Lohnabrechnung



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Online-Seminar: Urlaub Arbeitsrecht und Lohnabrechnung am 28. Juli 2009, 10:00 11:30 Uhr Ihre Referenten: Thomas Muschiol Dr. Andreas Nastke

Urlaub im Arbeitsrecht und der Lohnabrechnung Lohnsteuer Arbeitsrecht TV Sozialversicherung

Die Begriffe um das Thema Urlaub Urlaubsanspruch -gesetzlicher -tariflicher -vertraglicher Urlaubsgeld Urlaubsentgelt Urlaubsabgeltung

Die Begriffe um das Thema Urlaub Arbeitsrecht Urlaubsanspruch Das Bundesurlaubsgesetz Mindesturlaub Sondergesetze z.b. Schwerbehinderung oder Auszubildene Der Tarifvertrag Der Einzelvertrag Mehrurlaub Flexibel

Die Begriffe um das Thema Urlaub Arbeitsrecht 4 Wochen müssen es sein Mindesturlaub Das Bundesurlaubsgesetz 24 Tage 20 Tage 6_tage Woche 5_tage Woche

Die Wartezeit Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach 6 Monaten Wartezeit Ist der Urlaub erstmalig entstanden, entsteht er in den Folgejahren dem Grunde nach aber schon am Beginn des Jahres voll.

Urlaubsberechnung bei Ausscheiden Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Beispiel: AN hat 30 Arbeitstage Urlaub Beschäftigungsende 30.6. 6/12 Urlaub = 15 Tage Beschäftigungsende Ab 1.7 Urlaub = 30 Tage Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Wartezeit Nur innerhalb der ersten sechs Monate wird gezwölftelt

Urlaubsberechnung bei Ausscheiden Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Beispiel: AN hat 30 Arbeitstage Urlaub (5 Tage-Woche) Beschäftigungsende 30.7. Voller Urlaubsanspruch 30 Tage 12telung von Juli bis Dez = 12,5 Urlaub kann auch im zweiten Halbjahr gezwölftelt werden, wenn tarifvertragliche Regelung Oder Anlehnung an einen Tarifvertrag Aber: Gesetzlicher Mindesturlaub, muss erhalten bleiben. Spielraum für die Kürzung daher nicht 12,5, sondern nur 10 Tage

Unterjähriger Beschäftigungsbeginn Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Vorarbeitgeber A Neuer Arbeitgeber B Arbeitgeber B muss 4/12 des gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubs gewähren aber Arbeitgeber B kann den Urlaub, den Arbeitgeber A gewährt hat anrechnen (arbeitgeberunabhängige Urlaubsbetrachtung )

Unterjähriger Beschäftigungsbeginn Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Vorarbeitgeber A Vertragliche Regelung = 30 Tage Urlaub Neuer Arbeitgeber B Vertragliche Regelung = 27 Tage Urlaub Urlaub vom AN genommen = 27 Tage Kein Anspruch mehr Urlaub vom AN genommen = 12 Tage Urlaub vom AN genommen = 0 Tage 27 12 davon 4/12tel = 5 Tage 27 davon 4/12tel = 9 Tage

Unterjähriger Beschäftigungsbeginn Arbeitsrecht Jan Febr Mär Apri Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Vorarbeitgeber A Vertragliche Regelung = 30 Tage Urlaub Neuer Arbeitgeber B Vertragliche Regelung = 30 Tage Urlaub Urlaub vom AN genommen?? Voller Urlaubsanspruch, wenn keine zwölftelungsregelung vereinbart Achtung: Urlaubsbescheinigung vom Vorarbeitgeber. und Nachfrage, ob Urlaub abgegolten wurde

Lage und Verteilung des Urlaubs Arbeitsrecht Lage und Verteilung des Urlaubs bestimmt der Arbeitgeber aber Untergrenze 12 Werktage am Stück 7 BUrlG Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß Ihrer Berücksichtigung betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. BAG: Selbstbeurlaubung ist Kündigungsgrund

Urlaubsentgelt Arbeitsrecht Morgen fliege ich los, machen Sie mir das Urlaubsentgelt fertig 5 Abs 2 BUrlG Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen In den Tarifvertrag schauen ggf einzelvertraglich durch Inbezugnahme abändern Grundregel zur Höhe des Urlaubsentgeltes 13-Wochenregel nach 11 BUrlG Tarifverträge können anderweitige Berechnungen vorsehen

Urlaubsentgelt Entgeltabrechnung Berechnung Zur Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsentgelts ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen auf den Tagesverdienst des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum umzurechnen Gesetzliche Feiertage und Krankheitstage fließen bei der Verdienstberechnung mit ein und werden nicht abgezogen. Achtung Schwankungen! Berücksichtigt werden: Verdiensterhöhungen, die nicht nur für kurze Zeit gelten Nicht berücksichtigt werden: Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum und Überstundenvergütungen. Alle Abreden, nach denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs eine geringere Arbeitsvergütung erhält als während seiner Beschäftigung, sind nichtig.

Entgeltabrechnung 2 Absichten 1 Weg Berechnungsformel des Urlaubsentgelts: Berechnungsformel -der Abgeltung Die Berechnung des Abgeltungsanspruchs richtet sich nach der Berechnung des Urlaubentgelts

Entgeltabrechnung Was gehört zum Gesamtarbeitsverdienst? Gesamtarbeitsverdienst Ja Nein Schichtzulage Schmutzzulage Gefahrenzulage Auslandszulagen Bereitschaftszulagen X x X X X Überstundenvergütung Spesen (VMA) Fahrgeld / Auslösung Weihnachtsgratifikation Treueprämien X X X X x

Entgeltabrechnung Praxisbeispiel zur Berechnung des Urlaubsentgelts Der Arbeitnehmer geht vom 15.7.09 bis 3.8.09 in den Urlaub. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage die Woche. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst beträgt 4000 EUR monatlich. April Mai Juni Grundlohn 3800 4000 4200 Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Entgeltabrechnung Lösung zum Beispiel (Berechnung des Urlaubsentgelts) April Mai Juni Grundlohn 3800 4000 4200 1 2 3 Werte Formeldarstellung Arbeitsentgelt Monat 1 3800 Arbeitsentgelt Monat 2 4000 Arbeitsentgelt Monat 3 4200 Gesamtarbeitsentgelt 12000 =SUMME(C3:C7) Arbeitstage pro Woche 5 5 Arbeitstage im Berechnungszeitraum 65 =13*C9 Urlaubsentgelt pro Tag 161,538462 =10500/65 Tage im Juli 13 5 Tage im August 1 Urlaubsentgelt Juli 2100 =C12*C14 Urlaubsentgelt August 161,538462 =$B$12*$B$15

Entgeltabrechnung Abgaben und Urlaubsentgelt Lohnsteuer Das Urlaubsentgelt ist wie das Arbeitsentgelt zu versteuern, da das Urlaubsentgelt der gesetzlichen Bestimmung nach den laufenden Bezügen für einen der Dauer des Urlaubs entsprechende Lohnzahlung entspricht. Sozialversicherung Das für die Dauer eines Urlaubs gewährte Entgelt (Urlaubsentgelt) ist Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ( 14 SGB IV) und unterliegt damit auch der Beitragspflicht. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt, welches dem Lohnzahlungszeitraum, in dem es erzielt wird, zuzurechnen und bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsberechnung zu unterwerfen ist. Auch für die Berechnung der Höhe laufender Lohnersatzleistungen steht es zur Verfügung.

Besondere Fälle Arbeitsrecht Kurzfristig Beschäftigte Minijobber Befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Teilurlaub ab einem Beschäftigungsmonat Urlaub anteilmäßig quoteln Bei wechselndem Einsatz: Jahresdurchschnittsbetrachtung Bei mehreren Arbeitsverhältnissen generiert jedes einen eigenständigen Urlaubsanspruch

Entgeltabrechnung Urlaubsentgelt für Teilzeitarbeitskräften Auch Teilzeitbeschäftigte erwerben Anspruch auf Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis einen Monat ununterbrochen bestanden hat. Demzufolge gelten auchfür diese Arbeitnehmer die oben erläuterten Grundsätze. Z.B.: Halbtagsbeschäftigung bei einer 5Tage Woche Die Urlaubsentgeltberechnung ist dann unverändert durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer zwar an allen betrieblichen Arbeitstagen arbeitet, aber für eine geringere Stundenzahl Z.B.: 4 Tage Woche Arbeitet der Arbeitnehmer nicht an allen betrieblichen Arbeitstagen, so ist das im Berechnungszeitraum verdiente Arbeitsentgelt durch die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu dividieren und dann mit den tatsächlich genommenen Urlaubstagen zu multiplizieren

Urlaubsabgeltungsberechnung für Teilzeitkräfte: Entgeltabrechnung Das Arbeitsverhältnis des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers Y endet zum 30. Juni. Er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch, den er aus betriebsbedingten Gründen nicht nehmen konnte. Die betriebliche Arbeitszeit beträgt 5 Tage die Woche. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 4 Tage pro Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 2800 monatlich. April Mai Juni Grundlohn 2800 2800 2800 + Schichtzulage 320 240 360 + Schmutzzulage 40 40 40 Überstunden 0 0 0 Gesamt 3160 3080 3200 = 9440 Daraus ergibt sich ein Gesamtarbeitsentgelt von 9440

Lösung zum Praxisbeispiel : Teilzeitkräfte Entgeltabrechnung April Mai Juni Grundlohn 2800 2800 2800 + Schichtzulage 320 240 360 + Schmutzzulage 40 40 40 Überstunden 0 0 0 Gesamt 3160 3080 3200 Werte Formeldarstellung Arbeitsentgelt Monat 1 3160 Arbeitsentgelt Monat 2 3080 Arbeitsentgelt Monat 3 3200 Gesamtarbeitsentgelt 9440 =SUMME(C3:C7) Arbeitstage pro Woche 4 5 Arbeitstage im Berechnungszeitraum 52 =13*C9 Urlaubsentgelt pro Tag 181,54 =$B$8/$B$10 Tage 5 5 Urlaubsabgeltung 907,69 =C12*C14

Begriffsklärung Wo Urlaubsgeld drauf steht, ist nicht immer Urlaub drinnen Im Juni gibt es ein zusätzliches Monatsgehalt Urlaubsgeld in der Höhe eines dreizehnten Monatsgehalts Dreizehntes Monatsgehalt mit Auszahlung im Juni Rechtsprechung: Im Zweifel Bestandteil des Grundgehalts

Begriffsklärung Spielt es eine Rolle, wie Sie die Zahlung nennen? Mein Mitarbeiter bekommt mit der Juniabrechnung ein Urlaubsgeld in Höhe eines Gehaltes Mein Mitarbeiter bekommt mit der Juniabrechnung ein zusätzliches Gehalt Denn Sie haben bei echten Sonderzahlungen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten JA Denn Sie haben bei Gehaltszusagen nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten

Urlaubsgeld in der Lohnsteuer Entgeltabrechnung Urlaubsgeld wird als sonstiger Bezug (S) versteuert! Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuer anders behandelt als laufender Arbeitslohn. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Jubiläumszuwendungen und Entlassungsentschädigungen. Hinweis Mit Wirkung vom 01.01.2004 wurde die früher geltende Grenze von 150 aufgehoben. Die Versteuerung erfolgt jetzt generell nach der Jahrestabelle mit einem besonderen Berechnungsschema.

Berechnung des maßgebenden Jahresarbeitslohns Entgeltabrechnung Ermittlung des im Kalenderjahr bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns. Besonderheit! Dabei ist der Arbeitslohn aus einem möglichen früheren Arbeitsverhältnis eines anderen Arbeitgebers mitzuzählen! Hochrechnung: Ist der Arbeitnehmer nicht bereit eine Kopie seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorzuzeigen muss der Arbeitgeber den vonihm gezahlten Arbeitslohn hochrechnen. Basis für diese Hochrechnung ist der laufende Arbeitslohn des Monats in dem der sonstige Bezug gezahlt wird.

Beispiel zur Hochrechnung Entgeltabrechnung Der Arbeitnehmer Peter Emsig arbeitet seit März des laufenden Jahres beim Arbeitgeber (A). Im Januar und Februar war er bei einem anderen Arbeitgeber (A) beschäftigt. Er hat ein laufendes, gleichbleibendes monatliches Gehalt von 2.000. Und soll im November ein zusätzliches Urlaubsgeld von 1.000 erhalten. Der Arbeitnehmer Emsig ist nicht bereit, seine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorzuweisen. Folge Für die Monate Januar und Februar muss der Arbeitgeber jeweils 2.000 als laufenden Arbeitslohn ansetzen. Stand der Arbeitnehmer vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis nachweislich nicht in einem Arbeitsverhältnis (z. B. weil er arbeitslos war), ist nur der Arbeitslohn des jetzigen Arbeitgebers in der Berechnung anzusetzen! :

Berechnungsschema Sonstige Bezüge (nicht vollständig) Entgeltabrechnung Vom aktuellen Arbeitgeber bereits gezahlter laufender Arbeitslohn: (März bis Oktober) 16000 Plus den von früheren Arbeitgebern im laufenden Kalenderjahr bezogenen Arbeitslohn: 4000 Ergibt die Summe des bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns im laufenden Kalenderjahr: 20000 Umrechnung des bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns auf 12 Monate: (20000:10*12) 24000 Ergibt den maßgebenden Arbeitslohn 24000 Berechnung der Lohnsteuer für den sonstigen Bezug Lohnsteuer aus der Jahreslohnsteuertabelle ablesen vom: Maßgebenden Jahresarbeitslohn + sonstigen Bezug Lohnsteuer aus der Jahreslohnsteuertabelle ablesen vom: Maßgebenden Jahresarbeitslohn und abziehen vom obigen Lohnsteuerbetrag. Ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug: 25000 24000 =

Urlaubsgeld in der Sozialversicherung Entgeltabrechnung Ein AN in den alten Bundesländern erhält ein laufendes Arbeitsentgelt von 3.400,00. Der Abrechnungsmonat ist der April 2008. Es wird ein zusätzliches Urlaubsgeld von 1.500,00 gezahlt. Grenzen 2009: RV+AV -BBG 2009 : 5.400,00 (pro Monat.) KV+PV -BBG 2009 : 3.675,00 (pro Monat.)

Entgeltabrechnung SV- Beitragsberechnung für Urlaubsgeld Beitragsbemessungsgrenzen 2009 RV/ AV 5400 KV/ PV 3675 Auszahlungsmonat April 4 anteilige BBGs RV/ AV 21600 anteilige BBGs KV/ PV 14700 Tatsächliches laufendes Entgelt (mon.) 3400 Tatsächliches laufendes Entgelt (kum.) 13600 Luft RV/AV 8000 Luft KV/ PV 1100 Urlaubsgeld 1500 Beitragspflicht RV/AV 1500 Beitragspflicht KV/PV 1100

Zuviel gewährter Urlaub Arbeitsrecht Fall 1: Urlaub wird als voller Jahresurlaub gewährt Arbeitnehmer kündigt und scheidet unterjährig aus. Keine Rückforderung von Urlaubsentgelt, wenn es bereits ausbezahlt ist Gilt nicht bei Urlaubsgeld Fall 2: Urlaub wird als voller Jahresurlaub gewährt Arbeitgeber hat sich jedoch geirrt und gewährt zuviel Urlaub im ungekündigten Arbeitsverhältnis Tarifverträge können Abweichendes regeln Auch keine Verrechnung im Folgejahr

Urlaubsgeld & Pfändung Entgeltabrechnung Ein Arbeitnehmer hatte einen tariflichen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe eines halben Bruttomonatslohns, welches mit dem Junigehalt ausgezahlt werden sollte. Wegen einer bestehender Lohnpfändung überwies der Arbeitgeber den Betrag jedoch nicht an den Mitarbeiter, sondern an dessen Gläubiger. Der Arbeitnehmer meinte, dass sein Urlaubsgeld nicht der Lohnpfändung unterliege, und verlangte vom Arbeitgeber erneute Zahlung. Lösung Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Das Urlaubsgeld ist nach 850a Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar!. Der Arbeitgeber muss deshalb das Geld an den Mitarbeiter (erneut) zahlen, weil er mit der Überweisung an die Gläubiger, den Urlaubsgeldanspruch nicht erfüllt habe. LAG, Nürnberg, Urteil vom 07.11.2006, Az.: 7 Sa 716/05

Urlaubsgeld & Kurzarbeit Entgeltabrechnung Neben dem Urlaubsanspruch selbst bleiben trotz der Arbeitszeitreduzierung auch alle Ansprüche auf Urlaubsentgelt in voller Höhe erhalten -egal, zu welchem Zeitpunkt der Urlaub angetreten wird (siehe dazu 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG(Bundesurlaubsgesetz) Verkürzte Bezüge aufgrund Kurzarbeit bleiben außer Betracht). Praxistipp! Vor diesem Hintergrund kann es für Arbeitnehmer durchaus sinnvoll sein, während der Kurzarbeit auf Urlaub zurückzugreifen.

Entgeltabrechnung Praxis Tipp Urlaubsgeld als Erholungsbeihilfe Der Arbeitgeber kann eine Erholungsbeihilfe (Urlaubsgeld) zahlenund die Mitarbeiterin spart dabei auch noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Möglichkeit ergibt sich aus 40 Abs. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen und die Höchstgrenzen zu beachten: Die Zahlung ist mit 25 % pauschal zu versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Als jährliche Höchstgrenzen dürfen für den Arbeitnehmer 156 EUR, 104 EUR für den Ehepartner des Arbeitnehmers und 52 EUR für jedes Kind des Arbeitnehmers gezahlt werden.

Entgeltabrechnung Praxis Tipp Urlaubsgeld als Erholungsbeihilfe Voraussetzungen für die Erholungsbeihilfe Die Beihilfe muss zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden. Eine Umwandlung des regulären Gehalts (wie z.b. bei bestimmten Direktversicherungen) ist nicht zulässig. Die Beihilfe muss im Zusammenhang mit einem Urlaub der Mitarbeiterin stehen und sollte deshalb im zeitlichen Zusammenhang gezahlt werden (z.b. frühestens drei Monate vorher und spätestens drei Monate nachher). Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer zahlen. Wird die Pauschalsteuer auf die Mitarbeiterin abgewälzt, handelt es sich fiskalisch um normales Gehalt mit der Folge, dass dieser Betrag dann auch im steuerlichen Sinne usw. individuell behandelt würde.

Entgeltabrechnung

Urlaubsabgeltung Arbeitsrecht Grundregel: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten Unabhängig vom Beendigungsgrund Verschulden wird nicht geprüft Abgeltungsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis gilt nicht bei Mehrurlaub

Praxisbeispiel zu Abgeltungsberechnung Entgeltabrechnung Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni. Er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 3500 EUR monatlich. April Mai Juni Grundlohn 3500 3500 3500 Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung?

Lösung zu Praxisbeispiel 2 (Abgeltungsberechnung) Entgeltabrechnung Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni. Er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage die Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 3500 EUR monatlich. Arbeitsentgelt Monat 1 3500 Arbeitsentgelt Monat 2 3500 Arbeitsentgelt Monat 3 3500 Werte Formeldarstellung Gesamtarbeitsentgelt 10500=SUMME(C3:C7) Arbeitstage pro Woche 5 5 Arbeitstage im Berechnungszeitraum 65 =13*C9 Urlaubsentgelt pro Tag 161,538 =10500/65 Tage 5 5 Urlaubsabgeltung 807,692 =C12*C14

Praxisbeispiel 3 (Abgeltungsberechnung mit Sonderzahlungen) Entgeltabrechnung Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni. Er hat noch 10 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage die Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 3500 EUR monatlich. April Mai Juni Grundlohn 3500 3500 3500 3500 Schichtzuschlag 400 300 450 Schmutzzulage 50 50 50 Überstunden 100 124 160 Gesamt 3950 3850 4000

Lösung zu Praxisbeispiel Abgeltungsberechnung mit Entgeltabrechnung Sonderzahlungen) April Mai Juni Grundlohn 3500 3500 3500 Schichtzuschlag 450 400 300 Schmutzzulage 50 50 50 Überstunden 100 124 160 Gesamt 3950 3850 4000 Werte Formeldarstellung Arbeitsentgelt Monat 1 3950 Arbeitsentgelt Monat 2 3850 Arbeitsentgelt Monat 3 4000 Gesamtarbeitsentgelt 11800 =SUMME(C3:C7) Arbeitstage pro Woche 5 5 Arbeitstage im Berechnungszeitraum 65 =13*C9 Urlaubsentgelt pro Tag 181,538462 =10500/65 Tage 10 5 Urlaubsabgeltung 1815,38462 =C12*C14

Urlaub und Übertragung Arbeitsrecht Mai Juni Juli Aug Sep Okto Nov Dez Jan Feb März April Übertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich Betriebliche Gründe In der Person des ANs

Urlaub und Übertragung Arbeitsrecht Mai Juni Juli Aug Sep Okto Nov Dez Jan Feb März April Regelfall: Nach dem 31.3. ist der urlaub endgültig verfallen - auch ein Abgeltungsanspruch verfällt Übertragungszeitraum Ausnahmen Vereinbarung über weitere Übertragung Vorsicht: Betriebliche Übung Als Schadensersatz, wenn Arbeitgeber den Urlaub treuwidrig verhindert Neu: Urlaub, der krankheitsbedingt nicht Genommen werden kann, verfällt nicht

Urlaub und Übertragung Arbeitsrecht Mai Juni Juli Aug Sep Okto Nov Dez Jan Feb März April EuGH Entscheidung zum Nichtverfall von Urlaub bei Langzeiterkrankungen Übertragungszeitraum Die Rechtsprechung wurde vom BAG zwar bestätigt, aber: Nur der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht! Ewigkeitsgarantie daher nur für 24-bzw 20 Urlaubstage Beispiel: Arbeitnehmer A (5-Tage Woche und 32 Tage Jahresurlaub) ist seit drei Jahren ununterbrochen krank. Ihm wird gekündigt und Er verlangt Urlaubsabgeltung für 102 Arbeitstage. 60 T Mindesturlaub 52 T Mehrurlaub 60

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auf Wiedersehen!