Bezirkshauptmannschaft Schwaz Amtssigniert. SID2014061051511 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Anlagenreferat Mag. Rene Winkler Telefon +43 5242 6931 5870 Fax +43 5242 6931 745805 bh.schwaz@tirol.gv.at DVR:0016055 1606ws01 Geschäftszahl Schwaz, Raiffeisenbank Hippach und Umgebung reg. Gen. mbh, Hippach; Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage für Baustoff-, Agrar-, Haus- und Gartenprodukte auf Gpn. 1182/11 KG Laimach und 1144/4 KG Ramsberg Bau- und gewerberechtliches Verfahren 2.1-2982/14-3 16.06.2014 K U N D M A C H U N G Raiffeisenbank Hippach und Umgebung reg. Gen. mbh, Lindenstraße 11, 6283 Hippach, hat mit Schreiben vom 12.06.2014, eingelangt am 13.06.2014, bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die Erteilung der bau- und gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage für Baustoff-, Agrar-, Haus- und Gartenprodukte auf den Gpn. 1182/11 KG Laimach und 1144/4 KG Ramsberg angesucht. Beschreibung des Vorhabens: Die Raiffeisenbank Hippach und Umgebung beabsichtigt in Hippach/Ramsau an der B196 Zillertalstraße eine neue Geschäftsstelle für einen Bau- und Gartenmarkt samt Baustofflager und Überdachter Entladestation zu errichten. Das Baugrundstück 1144/4 KG Ramsberg und 1182/11 KG Laimbach hat eine Größe von 12000 m² und ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Ramsau als Sonderfläche Handelsbetriebe - Betriebstyp B mit einer höchstzulässigen Kundenfläche von 1000m² davon 250m² für Lebensmittel gemäß 48a Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 gewidmet. Im Bereich der bestehenden Zufahrt des Grundstückes befindet sich in nördliche Richtung ein Servitut für eine nachträgliche Erschließung des Nachbargrundstückes. Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3P##
- 2 - BAUTEILE: 1. HAUS UND GARTENMARKT: In westliche Richtung entsteht ein teils zweigeschossiger Haus- und Gartenmarkt mit ca.1270 m². Im Obergeschoss befinden sich Büroeinheiten und Sozialräume. Die großzügige Glasfassade mit dem integrierten Windfang im Osten und der umlaufenden Attika dient als Blickfang und Anziehungsmagnet. An der Rückseite grenzt das Auffanglager mit ca. 180m² direkt an den HG Markt. Hier befinden sich auch ein weiterer Eingang mit anschließendem Cafe, das Büro des Lageristen, das Frostlager und Nebenräume, wie Haustechnik und Putzraum. 2. BAUSTOFFHALLE: Weiter westwärts ist eine Baustoffhalle mit ca. 1000m² geplant. Die Baustoffhalle umfasst ca. 850 Paletten Regal Stellplätze und rund 150 Blocklager Stellplätze. Die direkte Verbindung zum HG-Markt wird durch eine 12m breite überdachte Be- und Entladezone (ca. 600m²) geschaffen. Diese Be- und Entladezone ist auch für den Gewerbekunden vorgesehen. Das Heulager umfasst 100m2 und schließt sich unmittelbar an die Baustoffhalle an. Gegenüber, am westlichen Ende des Grundstückes, befindet sich die Brückenwaage, welche von Kunden des Heulagers genutzt wird. 3. NEBENGEBÄUDE: Im südwestlichen Bereich des Grundstückes liegt das Gaslager. An der südlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Blocklager mit ca. 300 Stellplätzen. Im gesamten Außenbereich stehen ca. 800 Paletten Regal Stellplätze zur Verfügung. Die befestigten Freiflächen sind mit einer Abgrenzungszäunung versehen. 4. ABLAUF: Die Anlieferung findet mehrmals täglich im hinteren und mittleren Bereich statt. Wobei im mittleren Trakt die Ware im Auffanglager zwischengelagert werden kann, um später auf den HG-Markt und die Baustoffhalle verteilt zu werden. Der Privatkunde nutzt die Parkflächen im Vorplatzbereich. Hier entstehen 58 PKW Stellplätze. Er betritt den Baumarkt über den Haupteingang und findet hier neben einem Infopoint, einer Baustoffausstellung und der Verkaufsfläche auch einen Gartenmarkt. Betriebsbeschreibung und Geräteliste Betriebsgegenstand und Sortiment: Betrieb von Verkaufsflächen für Haus, Bau & Gartenbedarf, Betrieb eines Lagers im westlichen Zubau und eines Freilagers sowie einer Baustoffhalle. Bereich Haus, Bau & Gartenbedarf Zum Aufgabengebiet gehört der Verkauf von Haus, Bau & Gartenbedarfsartikel. Allgemeine Haus & Garten -Artikel sowie Baustoffe und Baubedarfsprodukte und deren Lagerung
- 3 - Bereich Agrar Zum Aufgabengebiet gehört der Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, wie Pflanzenschutz, Sämereien, Stroh, Mais etc. Betriebszeiten Innenbereiche: Montag - Freitag von 06.00 bis 19:30 Samstag von 06.00 bis 17:00 Sonn- und Feiertage geschlossen Außenbereiche: Montag - Freitag von 06.00 bis 19:30 Samstag von 06.00 bis 17.00 Sonn- und Feiertage geschlossen Anlieferung Die Anlieferung erfolgt mittels LKW, Traktoren und PKW (je nach Bedarf) während der Geschäftszeiten mehrmals pro Tag. Auflistung der in der gegenständlichen Betriebsanlage zum Einsatz kommenden Geräte: Liste der eingesetzten Geräte: 1 Kundendienstwagen (unter 3,51) 1 Dieselstapler für Einsatz im Freien 4 Elektrostapler für Einsatz in der Halle 1 Elektro-Geh-Gabelhochhubwagen für Einsatz in der Halle Angaben zur Art und Menge der gelagerten Waren und Gegenständen Siehe beigelegter Einrichtungsplan (Grundriss EG) Die Lagerung der Ware erfolgt ausschließlich durch Palletten- und Regallagerung bzw. Paletten - Blocklager. In der Verkaufshalle erfolgt die Lagerung auf 2.40 m - 2.60 hohen Regalen. Im Auffanglager und Frostlager, sowie in der Baustoffhalle erfolgt die Lagerung auf 6 m hohen Palettenregalen. Im Freibereich erfolgt die Lagerung auf 5 m bzw. 2.80m hohen Palettenregalen. Im Bereich der Baustoffhalle bzw. der überdachten Entladestation werden in der obersten Regalebene (Lagerguthöhe < 7,5m) ausschließlich Lagergüter der Kategorie I und II gelagert.
- 4 - In dieser Angelegenheit findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 08.07.2014 um ca. 10:40 Uhr im Gemeindeamt der Gemeinde Hippach statt. Bitte bringen Sie diese Verständigung sowie allenfalls im Verteiler neben Ihrem Namen angeführte weitere Unterlagen zur Verhandlung mit. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und (schriftlich) bevollmächtigt sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.b. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) vertreten lassen oder wenn Sie sich durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Vertreter kommen. Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen und technischen Beschreibungen bzw. sonstigen Behelfe liegen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, 2. Stock, Zimmer H208, während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) und bei der Gemeinde Hippach bzw. Ramsau zur Einsicht auf. Bei Einsichtnahme in der Bezirkshauptmannschaft Schwaz wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter ersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde Hippach bzw. Ramsau auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Verfahren nach der Gewerbeordnung 1994: Gemäß 75 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 gelten als Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen, regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig beschäftigten Personen.
- 5 - Verfahren nach der Tiroler Bauordnung 2011: Gemäß 26 Tiroler Bauordnung 2011 haben Parteistellung im Bauverfahren der Bauwerber, die Nachbarn und der Straßenverwalter. Nachbarn sind die Eigentümer der Grundstücke, die unmittelbar an den Bauplatz angrenzen oder deren Grenzen zumindest in einem Punkt innerhalb eines horizontalen Abstandes von 15 m zu einem Punkt der Bauplatzgrenze liegen und deren Grenzen zumindest in einem Punkt innerhalb eines horizontalen Abstandes von 50 m zu einem Punkt der baulichen Anlage oder jenes Teiles der baulichen Anlage, die (der) Gegenstand des Bauvorhabens ist, liegen. Nachbarn sind weiters jene Personen, denen an einem solchen Grundstück ein Baurecht zukommt ( 26 Abs. 2 Tiroler Bauordnung 2001). Als Antragsteller ist zu beachten, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen bzw. Ihr Vertreter diese versäumt. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.b. Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit allenfalls der Termin verschoben werden kann. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass nur solche Einwendungen gegen den Gegenstand der mündlichen Verhandlung berücksichtigt werden können, die bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Schwaz) spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bekannt gegeben oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Sollten sie davon keinen Gebrauch machen, verlieren sie ihre Stellung als Partei ( 42 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG). Einwendungen müssen rechtzeitig und rechtserheblich sein. Rechtsgrundlagen: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG). Ergeht an: 1. die Raiffeisenbank Hippach und Umgebung reg. Gen. mbh, Lindenstraße 11, 6283 Hippach; (RSb) 2. das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, zh Herrn Martin Gstrein, Heiliggeiststrasse 7-9, 6020 Innsbruck; (unter Anschluss von Projektsunterlagen) 3. Herrn DI (FH) Philipp Stampfl im Hause, zur Kenntnis, mit der Bitte um Teilnahme; 4. die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung, z.h. Herrn Ing. Helmut Agostini, Sterzinger Straße 2 (Stöcklgebäude), 6020 Innsbruck, zur Kenntnis, mit der Bitte um Teilnahme; 5. die Kotai Autengruber Architekten ZT OG, z.h. Herrn Arch. DI Christian Kotai, Huberstraße 34c, 6200 Jenbach; als hochbautechnischer Sachverständiger, mit der Bitte um Teilnahme; (unter Anschluss des Bescheids über die Bestellung zum hochbautechnischen Sachverständigen und von Projektsunterlagen) 6. das Amt der Tiroler Landesregierung, Baubezirksamt Innsbruck, Fachbereich Wasserwirtschaft, Valiergasse 1, 6020 Innsbruck, zur Kenntnis, mit dem Ersuchen um Entsendung eines kulturbautechnischen Sachverständigen; (unter Anschluss eines Projekts betreffend die Oberflächenentwässerung wird nachgereicht) 7. das Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck, (per E-Mail)
- 6-8. das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Geoinformation, z.h. Herrn Ing. Reinhard Keber, Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck, als Vertreter des öffentlichen Wassergutes, zur Kenntnis; 9. das Amt der Tiroler Landesregierung, Baubezirksamt Innsbruck, z.h. Herrn Christoph Schreier, Valiergasse 1, 6020 Innsbruck, zur Kenntnis als wasserbautechnischer Sachverständige, mit der Bitte um Teilnahme; 10. das Amt der Tiroler Landesregierung, Baubezirksamt Innsbruck, Landesstraßenverwaltung, z.h. Herrn Ing. Georg Gatt, Valiergasse 1, 6020 Innsbruck, zur Kenntnis, mit der Bitte um Teilnahme; (unter Anschluss des Lageplans) 11. TINETZ-Stromnetz Tirol AG, zh Herrn Dieter Oechsler, Bert-Köllensperger-Straße 7, 6065 Thaur, per E-Mail an dieter.oechsler@tinetz.at; zur Kenntnis 12. den Abwasserverband Achensee-Inntal-Zillertal AIZ, z.h. Herrn Dipl.-HTL-Ing. Josef Dengg, Nr. 150, 6261 Strass im Zillertal, zur Kenntnis, mit der Bitte um Teilnahme; (per E-Mail) 13. Herrn Mag. Christian Lair, im Hause, mit der Bitte um Teilnahme bzw. Vorbegutachtung aus naturkundefachlicher Sicht; (per E-Mail) 14. Architekturbüro Walch ZT GmbH, zh Herrn DI Schönherr Michael, Eduard-Wallnöfer-Platz 1/F38, 6410 Telfs, als Projektanten zur Kenntnis; (per E-Mail an m.schoenherr@walch.co.at) 15. Herrn Michael Troppmair, Laimach 120, 6283 Hippach, (RSb) 16. Herrn Gottfried Heim, Laimach 117, 6283 Hippach; (RSb) 17. Herrn Johannes Trojer, Hausnummer 260, 6284 Ramsau im Zillertal; (RSb) 18. die Haag GmbH, Schlitters 92, 6262 Schlitters; (RSb) 19. Herrn Josef Eberharter, Laimach 149, 6283 Hippach; (RSb) 20. die Zillertaler Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Austraße 1, 6200 Jenbach; (RSb) 21. Frau Katharina Huber, Rosengartenweg 12, 6280 Zell am Ziller; (RSb) 22. die Gemeinde Hippach (3-fach), mit der Bitte um Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel sowie in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern bzw. um persönliche Verständigung der Nachbarn, soweit sie nicht bereits im Verteiler der Kundmachung angeführt sind; (unter Anschluss von Projektsunterlagen) 23. die Gemeinde Ramsau (3-fach), mit der Bitte um Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel sowie in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern bzw. um persönliche Verständigung der Nachbarn, soweit sie nicht bereits im Verteiler der Kundmachung angeführt sind; (unter Anschluss des Lageplans) Hinweis: Die Projektsunterlagen liegen bei der Gemeinde Hippach zur Einsicht auf!!! 24. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel sowie an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen). Für den Bezirkshauptmann: Mag. Winkler Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Wechselberger