Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Luftreinhaltung 2016 Bericht im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen am 21.01.2016 Heike Hollerbach, Dr. Irene Haas Stadt Offenbach am Main, 13.01.2016
Vorgeschichte Im November 2014 wurde vom Hessischen Umweltministerium die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Teilplan Offenbach, veröffentlicht. Die Verabschiedung war ein wichtiger Meilenstein für die Luftreinhalteplanung, die mit ersten Berechnungen zur Luftbelastung in Offenbach und dem Beschluss für ein städtisches Luftreinhaltekonzept der Stadtverordneten im Jahr 2005 startete, weil sich früh schon zeigte, dass auch Offenbach ein Luftschadstoffproblem hat. Auf der Basis des im Jahr 2008 fertiggestellten Luftreinhalte- /Lärmminderungskonzept begann eine intensive Maßnahmendiskussion. Im Mai 2010 wurde dann von den Stadtverordneten ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Senkung der Luftbelastung in Offenbach verabschiedet. Dieser sollte in den Luftreinhalteplan des Landes, d. h. in die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach aufgenommen werden. Ein Entwurf des Luftreinhalteplans wurde zwar im Jahr 2011 vom Hessischen Umweltministerium veröffentlicht, jedoch nie verabschiedet. Darüber hinaus enthielt er nicht alle von der Stadt Offenbach vorgeschlagenen restriktiven verkehrlichen Maßnahmen wie z. B. die Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot nachts in der Mainstraße. Die Stadt Offenbach hat in den folgenden 3 Jahren vieles unternommen, um ihren Plan (mit einer gesamtstädtischen Umweltzone) durchzusetzen und dazu viele Gespräche auf höchster politischer Ebene geführt. Zum 01.01. 2015 konnte die Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden. Am 1. Februar 2015 folgte dann das nächtliche Lkw-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße.
Ausgangslage Mit dem Urteil des VGH vom 30.06.2015 (Az. 4 K 1178 / 13.WI (V) wurde das Land Hessen verpflichtet, den für die Stadt Offenbach geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO 2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Offenbach enthält. 1
Das UBA informiert: Viele Städte und Gemeinden müssen aktuell zusätzlich Maßnahmen ergreifen, um die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid zu senken. Denn seit 01.01.2015 sind alle Kommunen verpflichtet, den Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Stoff einzuhalten. Die EU räumte 24 Regionen letztmalig eine Fristverlängerung bis Ende 2014 ein. Da Stickstoffdioxid ein Bestandteil von PKW- und LKW-Abgasen ist, helfen vor allem Maßnahmen im Verkehrsbereich. RheinMain hat ebenfalls einen Blauen Brief bekommen. 2
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Stickstoffdioxid / NO 2 - ein Luftschadstoff mit hoher gesundheitsschädlicher Wirkung Schädigt insbesondere die Atemwege und beeinträchtigt die Herz-/Kreislauffunktionen. Seit 2010 Grenzwert für die menschliche Gesundheit von 40 µg/m³ für NO 2 (39. BImSchV). Kfz-Verkehr ist zu 60 70 % Verursacher dieser Belastung. NO 2 wird daher an verkehrsnahen Orten immer mit Konzentrationen von über 40 µg/m³ gemessen. Maßnahmen müssen am Verursacher ansetzen. Also: Beschränkung, Verminderung und Vermeidung des Kfz-Verkehrs 4
Informationen vom Umweltministerium Das Land ist verpflichtet, das VGH-Urteil innerhalb der nächsten 3 Jahre (bis 2018) umzusetzen und daher den bestehenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Ergebnisse der Stickstoffdioxidmessungen mit Passivsammlern : Im langjährigen Verlauf liegt die NO 2 -Belastung weiter über dem Grenzwert der 39. BImSchV von 40 µg/m³ Stadt Offenbach muss zügig zusätzlichen Maßnahmenkatalog entwickeln. Grundlage Katalog des UBA mit 130 Maßnahmen! 5
Jahresmittelwerte der NO 2 -Belastung in Offenbach (Passivsammler des HLUG) 100 NO2 [µg/m³] 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Bieberer Str. Mainstraße Unt. Grenzstr. Grenzwert (40 µg/m³) 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr 6
Messdaten Passivsammler von 2008-2015 Grenzwert für das Jahresmittel von NO 2 : 40 µg/m³ kursiv sind vorläufige Werte Straße/Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bieberer Straße 45,0 49,0 45,0 47,0 46,0 47,6 44,7 42,7 Mainstraße 56,0 60,0 53,0 55,0 54,0 54,6 54,0 52,3 Untere Grenzstraße 54,0 57,0 50,0 52,0 51,0 50,3 49,0 48,2 Luftmessstation Eröffnung am 01.11.13 43,4 40,2 7
Was passiert jetzt weiter? Auftrag Dezernentenrunde vom 09.11.2015: Amt 33 u. Amt 60 sollen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog entwickeln u. sofern erforderlich, (z. B. im ÖPNV) weitere Beteiligte einbinden. Die Maßnahmen müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden benannt werden und geeignet sein, die Stickstoffdioxidbelastung weiter zu senken. Die Maßnahmenvorschläge müssen Maß-/Kennzahlen enthalten, damit die Wirkung durch das HMUKLV berechnet werden kann. 8
Wo u. wie kann man Emissionen reduzieren? Direkt oder indirekt steuerbare Parameter sind: Fahrzeugaufkommen (DTV / 24 h) Spezifische Kfz-Emissionen (Euro I VI), z.b. auch des städtischen Fuhrparks Fahrverhalten (Tempo) u. Fahrleistung in km Grundsatz: je weniger Fahrzeuge, desto besser wird die Luft in Offenbach. 9
Entwicklung des Kfz-Bestand in Offenbach von 2008 2015 (Quelle: Kraftfahrtbundesamt) Jahr 2008 2009 2013 2014 2015 Plakette/Anzahl Nutzfahrzeuge grün 642 929 1.894 2.179 2.398 gelb 936 870 609 549 491 rot 535 496 217 186 153 ohne 691 571 258 226 159 Gesamt 2.804 2.866 2.978 3.140 3.201 Pkw grün 41.215 41.837 45.827 46.588 47.836 gelb 4.075 3.746 2.941 2.777 2.565 rot 1.420 1.212 467 400 341 ohne 2.270 1.851 1.255 1.199 420 Gesamt 48.980 48.646 50.490 50.964 51.162 Mehr Fahrzeuge in der Stadt, aber umweltfreundlicher! 10
Fahrleistungen pro Jahre und Anteile in der BRD im Jahr 2013 (Quelle: Kraftfahrtbundesamt) Gesamtfahrleistung PKW: 611 Mrd. km (= 87 %) Durchschnittliche Fahrleistung eines PKW: 14. 259 km Durchschnittliche Fahrleistung eines Busses: 55. 224 km 11
HH1 Mögliche Wirkung von Maßnahmen (z.b. der blauen Plakette ) NO 2 -Minderungspotential durch Verschärfung der Umweltzone / blaue Plakette für schadstoffarme Diesel NO x -Minderungspotential durch Erneuerung der Busflotte (Tausch EEV gegen Euro-VI-Norm) Diesel-Pkw: 13. 407, Fahrleistung: 14. 259 km Diesel-Pkw (Euro VI): 80 mg/km Diesel-Pkw (Euro V): 180 mg/km Emission vorher: 25, 66 t HI1 Emission nachher: 11, 40 t Minderungspotential: 56 % Zum 01.01.2015 waren insgesamt 94 Kraftomnibusse gemeldet, davon hatten 63 Fahr-zeuge den EEV-Standard, kein Fahrzeug Euro-VI-Standard: EEV-Bus: Grenzwert 2,0 g/kwh ab 1.07.2000 Euro VI - Bus: Grenzwert 0, 46 g/kwh ab 1.12.2013 Durch Austausch der EEV-Busse reduzieren sich bei gleicher Fahr-und Motorleistung die NOx- Emissionen um 77 %. 12
Folie 14 HH1 Hollerbach, Heike; 12.01.2016 HI1 Wo kommen die Zahlen her? Die Fahrzeugzahlen vom KBA, die durchschnittlichen Fahrkilometer auch. Die Emissionsgrenzwerte entstammen den Fahrzeugnormen, veröffentlicht in UBA-Schwerpunkte 2015 Haas, Irene; 14.01.2016
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Auswahl geeigneter zusätzlicher Maßnahmen Gesamtstädtisches Lkw-Durchfahrtsverbot Verschärfte Umweltzone mit blauer Plakette Citylogistik mit Elektrofahrzeugen u. Umladestationen Carsharing Jobticket (nicht nur für städtische Bedienstete) Umrüstung des ÖPNV auf Euro-VI-Norm Verkehrsmanagement mit Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs (Gesamtkonzept zu Pförtnerampeln, zur Beschleunigung von Busspuren, kombinierte Einbahnstraßenregelung ) Vorrangnetz für Radfahrer und Radschnellwege 14
Zeitplan Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Diskussion von Maßnahmen, Kennzahlen für Wirkungsberechnung Maßnahmenkatalog an HMUKLV Bis Dezember 2016 Vorliegen der Wirkungsberechnung und Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. 15
Letzte Meldung -14.01.16 Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Wiesbaden und Darmstadt Verwaltungsgericht erlässt auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe Zwangsgeldandrohung gegen hessische Landesregierung Grundlegende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in beiden Städten zu erwarten. In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen. Weitere Klagen gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3710 14.01.2016 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz Heike Hollerbach, Dr. Irene Haas umweltamt@offenbach.de