Vergütung von Übungsleitern

Ähnliche Dokumente
Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer

Knappworst & Partner

Steuerrecht für Schiedsrichter

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Der Verein als Arbeitgeber

1. Was sind steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten? 2.1 Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ohne zusätzliches Erwerbseinkommen

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG)

Mehrfachbeschäftigungen

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen

Ausgewählte Themen Vereinsbesteuerung. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer

2 Steuerliche Förderung

Altersentlastungsbetrag sinkt

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit 3 Nr. 26 ESTG

Mindestlohn Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte

Übungsleiter im Verein. Was ist zu beachten?

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aktuelles zum Thema Geschäftsführer

Bezahlung von Übungsleitern

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Handelsvertreter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Handelsvertreter HI LI

Merk blatt. Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Existenzgründung in Teilzeit. Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum

C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.doc Wiesbaden, 11.

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen

Buchungen Personalbereich*

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Berufsständische Versorgung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil 1 Einführung in das System der Künstlersozialversicherung

Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen

Steuer-ABC für Studierende. Was Sie über Steuern und Sozialversicherung während Ihres Studiums und bei Ihrem Berufseinstieg wissen sollten

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Steuern steuern Erfolg sichern

Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Bürgerschaftliches Engagement (BE)

Steuern und Sozialversicherung bei Einzelsportlern

copyright by Harald Heintze 1

1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum

Musikvereine und die Künstlersozialkasse

Ganz schön clever, Chef: SV BerufsunfähigkeitsSchutz für Arbeitnehmer zum halben Preis.

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. GHPersonal. Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten?

Arbeitsverhältnisse im Sportverein

Freibetragsrechner zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens bei AlgII Seite 1 von 4

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

Nachfolgeplanung Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Lohnbuchhalter Michael Jäger Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann. Steuerrecht und Buchführung im Verein

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

Was bleibt unterm Strich?

Einnahmen aus der Leihomatätigkeit (einschließlich Fahrtvergütungen) in einem Kalenderjahr minus 12 % pauschale Betriebsausgaben

Sozialversicherungspflicht des GmbH- Geschäftsführers

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05

Der Gründungszuschuss

Ehrenamt und Steuern

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Ehrenamt und Steuern. Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

Zusammenfassende Übungsklausur

Scheinselbstständigkeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

Sie stehen seit dem... in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Deutscher Musikrat g. Projekt GmbH.

bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember % bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2004 bis zum 31.

Fragebogen für Arbeitnehmer

Steuerfreie Reisekostenersätze und Geltendmachung von Reisekosten - Unterschiede

Finanzen im Sportverein

Telefon Telefax Servicetelefon: vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Vereine und Steuern Finanzamt Trier

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?

Infobrief Januar 2015

Monatliche Einnahme 2008 als Kindertagespflegeperson. 0 Euro

Mitarbeiter motivieren - binden anerkennen - belohnen - gewinnen. durch

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Problemfall Scheinselbständigkeit

Oberste Finanzbehörden der Länder

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde

Besteuerung von Medienberufen

Kreis der versicherten Personen

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

C 1550 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Kooperation mit Honorarärzten

Transkript:

Vergütung von Übungsleitern Daniel Fischer Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater 27.08.2016 1

Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012 Steuerberater, eigene Kanzlei, Dozent Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV Schackendorf 1998-2014 Jugendfußballtrainer im SVS 2000-2014 Mitglied Vorstand SVS, ab 2009 Kassenwart 2

Hinweis Bei diesem Vortrag / dieser Präsentation werden Allgemeine Grundzüge der Besteuerung dargestellt. Diese stellen keine steuerliche Beratung in einem Einzelfall dar. Das Skript ist nach bestem Wissen erstellt. Die rasanten Änderungen im Steuerrecht können dazu führen, dass es schnell veraltet ist. 3

Inhalt Verdienst unter 2.400 Euro im Jahr Verdienst über 2.400 Euro im Jahr 4

Verdienst < 2.400 p.a. Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder einer vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- u. Sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag gem. 3 Nr. 26 EStG), wenn - Es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (max 14 Wochenstunden, vgl. Erlass der Senatsverwaltung Berlin) - Die Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich des Vereins erfolgt 5

Verdienst < 2.400 p.a. Der Freibetrag von 2.400 Euro steht jedem nur 1x pro Jahr zur Verfügung. Sofern jemand bei mehreren Vereinen tätig ist, werden die Verdienste addiert. Die Vereine lassen sich zusichern, dass jemand für die Tätigkeit in dem betreffenden Verein den Freibetrag in Anspruch nimmt, damit der Vereine keine Hinterziehung von Steuern u Sozialabgaben begeht. 6

Verdienst < 2.400 p.a. Einnahmen sind alles was der Übungsleiter erhält, egal wie es bezeichnet wird (Fahrgeld, Stundenlohn, etc). Lediglich Auslagen gegen Quittung zählen nicht hierzu. 7

Verdienst < 2.400 p.a. Beispiel: Einnahmen Fahrgeld 300 Euro Einnahmen Stunden 1.600 Euro = gesamt 1.900 Euro./. Freibetrag (max. 2.400) 1.900 Euro =steuerpflichtige Einnahmen 0 Euro 8

Verdienst < 2.400 p.a. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist nicht zulässig. Auch nicht, wenn hierdurch negative Einkünfte entstehen. Hiergegen sind Klagen beim BFH anhängig: VIII B 73/15 und III R 23/15 9

Verdienst < 2.400 p.a. Beispiel: Einnahmen./.Ausgaben 300 Euro 500 Euro = Verlust 200 Euro Nicht zulässig! Es ist nur der Abzug des Freibetrages in Höhe von 300 Euro erlaubt. 10

Verdienst < 2.400 p.a. Auch wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit zu keinen Steuern führen, müssen sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wo? Anlage N Seite 1 fast ganz unten! 11

Inhalt Verdienst unter 2.400 Euro im Jahr Verdienst über 2.400 Euro im Jahr 12

Werden über 2.400 Euro verdient stellt sich IMMER die Frage, ob der Übungsleiter Arbeitnehmer des Vereins ist oder Selbständig. 13

Gem. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17.7.15 (L 4 R 1570/12) sind folgende Kriterien zur Bestimmung heranzuziehen: - Zeitliche Weisungsgebundenheit - Örtliche Weisungsgebundenheit - Fachliche Weisungsbindung - Eingliederung in den Betrieb des Vereins - Unternehmerisches Risiko - Keine persönliche Erbringung der Arbeitsleistung 14

Je freier ein Übungsleiter in seinen Entscheidungen ist, desto mehr spricht für eine selbständige Tätigkeit. Es ist irrelevant was vertraglich vereinbart ist, die tatsächlichen Verhältnisse sind maßgebend. Es muss IMMER der Einzelfall geprüft werden. 15

Um das Böse Erwachen im Rahmen einer Betriebsprüfung (alle 4 Jahre) zu vermeiden, kann und sollte im Vorwege bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. 16

Liegt ein Arbeitnehmerverhältnis vor, dann wird der Übungsleiter als Arbeitnehmer gemeldet (Minijob oder sozialvers.pflichtig) mit den Konsequenzen Mindestlohn, Lohnsteuer und Sozialabgaben. 17

Ist der Übungsleiter selbständig, dann stellt er an den Verein eine Rechnung und muss selber sich um die Themen Steuern und Sozialversicherung kümmern. 18

Steuerlich werden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. 18 EStG erzielt. Handelt es sich um eine Nebentätigkeit (< 14 Wochenstunden), dann wird von den Einnahmen der Übungsleiterfreibetrag (2.400 Euro) abgezogen. Sind die tatsächlichen Betriebsausgaben größer als 2.400 Euro, dann werden diese abgezogen. 19

Beispiel: Einnahmen tats.ausgaben./.freibetrag =Gewinn 4.000 Euro 1.900 Euro 2.400 Euro 1.600 Euro 20

Beispiel: Einnahmen tats.ausgaben./.freibetrag =Gewinn 4.000 Euro 2.900 Euro 0.000 Euro 1.100 Euro 21

Alle selbständigen Trainer sind Pflichtmitglied in der Deutschen Rentenversicherung! Eine Befreiung ist nicht möglich! Hiervon ausgenommen sind nur: 22

1. Trainer, die selber mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer für diese Tätigkeit beschäftigen oder 23

2. Nicht mehr als 450 Euro monatlich zuzüglich 200 Euro Übungsleiterfreibetrag, also 650 Euro monatlich (7.800 Euro im Jahr) verdienen. 24

Aber Achtung, wer mehr als 2.400 Euro und weniger als 7.800 Euro im Jahr verdient ist dann Pflichtig in der Rentenversicherung, wenn er als Scheinselbständig gilt. Da ist der Fall, wenn er mehr als 5/6 seiner Einnahmen mit einem Auftraggeber erzielt. 25

Krankenkasse: Wer auch im Haupterwerb selbständig ist, für den zählt der Gewinn aus der Übungsleitertätigkeit genauso wie die Einnahmen der Hauptselbständigkeit. Werden also addiert 26

Krankenkasse: Wer nur nebenberuflich als Übungsleiter tätig ist und keine Hauptbeschäftigung hat, muss prüfen, ob er z.b. über die Familienversicherung (Ehegatte max. 415 Euro monatlich Einkommen) mitversichert ist. Ggf. muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. 27

Krankenkasse: Wer nur hauptberuflich Angestellt ist und nebenberuflich Übungsleiter ist in der Regel über die Arbeitnehmertätigkeit mitversichert. Dies prüft aber die Krankenkasse im jedem Einzelfall! Es muss immer die Krankenkasse über die Tätigkeit informiert werden. 28

Download Diese Präsentation können Sie unter www.stewoda.de downloaden. 29

Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Daniel Fischer Gieschenhagen 2b 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 942 8550 d.fischer@stewoda.de www.stewoda.de oder bei facebook 30