BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4448 19. Wahlperiode 03.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) vom 26.10.09 und Antwort des Senats Betr.: Mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden im Bezug von Sozialleistungen was tut der Senat? Bundesweit erziehen mehr als 1,5 Millionen Eltern überwiegend Mütter ihre Kinder allein. Fast ein Fünftel aller Familien mit Kindern unter 18 Jahren sind in Deutschland Ein-Eltern-Familien. In den östlichen Bundesländern liegt der Anteil der Alleinerziehenden mit circa einem Viertel deutlich über dem im Westen. Anders in Hamburg, wo über ein Viertel der Eltern alleinerziehend sind. Circa 44.000 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern leben laut Angaben des Senats in der Drs. 19/3949 in der Hansestadt. In keiner anderen Gruppe ist der Anteil derjenigen, die von staatlichen Transferzahlungen abhängig sind, höher. Nach den vorläufigen Daten der Bundesagentur für Arbeit für den Berichtsmonat September beziehen bundesweit 624.781 und in Hamburg 19.130 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern Leistungen nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das würde in Hamburg einem Anteil von mehr als 43 Prozent aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern entsprechen. Insgesamt ist die Hilfebedürftigkeit in städtischen Gebieten höher als in ländlichen Regionen. Bundesweit bleibt fast ein Viertel der Alleinerziehenden auch bei Erwerbstätigkeit von Leistungen nach dem SGB II abhängig. Entgegen dieser besorgniserregenden Zahlen stellt der Senat in der Drs. 19/3920 fest: Damit hat sich die Berufstätigkeit beider Eltern bzw. der Alleinerziehenden mit jungen Kindern mittlerweile als fester Bestandteil in der Lebensverlaufsplanung der Familien in Hamburg etabliert. Dies zeigt sich unter anderem auch darin, dass Hamburg mit Berlin zusammen die niedrigste Quote von Alleinerziehenden im Sozialleistungsbezug aller Bundesländer hat. Und dem Bericht des Haushaltsausschusses (Drs. 19/4222) ist die Aussage des Senats zu entnehmen: Dies beinhalte außerdem, dass es den Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Kitas vermehrt auch alleinerziehenden Müttern oder Vätern möglich mache, auf Transferleistungen verzichten zu können. Daher frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern an allen Familien mit minderjährigen Kindern bundesweit und in den einzelnen Bundesländern? Der Anteil Alleinerziehender mit minderjährigen Kindern an allen Familien mit minderjährigen Kindern ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Drucksache 19/4448 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bundesländer Anteil in % Baden-Württemberg 14,8 Bayern 16,5 Berlin 32,8 Brandenburg 23,8 Bremen 30,6 Hamburg 26,5 Hessen 16,8 Mecklenburg-Vorpommern 25,5 Niedersachsen 18,9 Nordrhein-Westfalen 17,2 Rheinland-Pfalz 17,7 Saarland 19,6 Sachsen 23,2 Sachsen-Anhalt 25,6 Schleswig-Holstein 19,4 Thüringen 24,0 Deutschland insgesamt 18,8 Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Ergebnisse des Mikrozensus 2008 2. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern an allen Familien mit minderjährigen Kindern in Hamburg und im Vergleich dazu in anderen Großstädten, wie Frankfurt a.m., Köln und München? Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 3. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen an allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern bundesweit und in den einzelnen Bundesländern? Der Anteil der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen an allen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bei den berechneten Anteilen handelt es sich um ungefähre Werte, da bei den Berechnungen die konkreten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auf die Hochrechnung des Mikrozensus bezogen wurden. erwerbsfähige Hilfebedürftige (Anteil an allen Region Alleinerziehenden*) Baden-Württemberg 29,5 Bayern 25,4 Berlin 47,0 Brandenburg 47,7 Bremen 49,3 Hamburg 43,9 Hessen 38,0 Mecklenburg-Vorpommern 55,7 Niedersachsen 39,9 Nordrhein-Westfalen 46,0 Rheinland-Pfalz 32,0 Saarland 38,5 Sachsen 52,1 Sachsen-Anhalt 57,1 Schleswig-Holstein 41,8 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4448 erwerbsfähige Hilfebedürftige (Anteil an allen Region Alleinerziehenden*) Thüringen 46,9 Deutschland 40,3 Quelle: 1) Anzahl der Alleinerziehenden: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Ergebnisse des Mikrozensus 2008, Hochrechnung 2) Alleinerziehende erwerbsfähige Hilfebedürftige: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2008 3) *eigene Berechnungen: bei den Anteilsberechnungen handelt es sich um ungefähre Werte, da die absoluten Zahlen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf die Hochrechnung des Mikrozensus bezogen wurden. 4. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, an allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Hamburg und in vergleichbaren Städten wie Frankfurt a.m., Köln und München? Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 5. Wie viele Alleinerziehende konnten in den letzten drei Jahren in Hamburg aus dem Bezug von staatlichen Transferleistungen gelöst werden? Wie stellt sich diese Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Die Aufbereitung der Daten für den Bereich des SGB II ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 6. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die andere staatliche Transferleistungen als die nach SGB II beziehen, an allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern bundesweit und in den einzelnen Bundesländern? Die Bundesstatistik Sozialhilfe erhebt bezüglich der Anzahl der alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern nur Daten für Leistungsempfängerinnen beziehungsweise Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen mit Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel gemäß SGB XII. Bundesweit werden keine Daten erhoben für Empfänger nach dem 4. Kapitel gemäß SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Demgemäß kann im Nachfolgenden nur der Anteil der alleinerziehenden Haushalte (außerhalb von Einrichtungen) mit Leistungen nach dem 3. Kapitel gemäß SGB XII nach Bundesländern und für Deutschland insgesamt ausgewiesen werden. Der Anteil alleinerziehender Haushalte (außerhalb von Einrichtungen) mit Leistungen nach dem 3. Kapitel gemäß SGB XII sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bundesland Anteil in % Baden-Württemberg 0,09 Bayern 0,10 Berlin 0,19 Brandenburg 0,12 Bremen 0,28 Hamburg 0,27 Hessen 0,31 Mecklenburg-Vorpommern 0,15 Niedersachsen 0,22 Nordrhein-Westfalen 0,25 3
Drucksache 19/4448 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bundesland Anteil in % Rheinland-Pfalz 0,13 Saarland 0,12 Sachsen 0,10 Sachsen-Anhalt 0,11 Schleswig-Holstein 0,44 Thüringen 0,13 Deutschland 0,19 Quelle HE a.v.e nach Kapitel 3 SGB XII Statistisches Bundesamt - Bundesstatistik Sozialhilfe Berichtsjahr 2008; Quelle Bevölkerung: Statistisches Bundesamt Mikrozensuserhebung Jahresdurchschnitt 2008, hochgerechnet auf entsprechende Teilgruppe der Gesamtbevölkerung Die Aufbereitung der Daten zu weiteren staatlichen Transferleistungen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie viele Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beziehen in Hamburg trotz Erwerbstätigkeit ergänzende Leistungen nach SGB II? Wie hoch ist ihr Anteil an allen erwerbstätigen Alleinerziehenden? Die Aufbereitung der Daten für den Bereich des SGB II ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 8. Auf welche Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes geht die Aussage des Senats zurück, Hamburg habe zusammen mit Berlin die niedrigste Quote Alleinerziehender, die staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen? 9. Wie hoch ist diese Quote und worauf bezieht sie sich? Welche Daten liegen dem zugrunde und aus welchem Jahr stammen diese? Die Aussage in der Drs. 19/3920 geht auf die Pressemitteilung Nummer 189 vom 18. Mai 2009 des Statistischen Bundesamtes zurück, die im Weiteren jedoch verkürzt dargestellt wurde. In der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes geht es um Armutsgefährdungsquoten. Gemäß der Definition der Europäischen Union bezeichnet die Armutsgefährdungsquote den Anteil der Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen müssen. Demnach waren die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten von Personen in Alleinerziehenden- Haushalten in den Stadtstaaten Berlin (28,6 Prozent) und Hamburg (29,6 Prozent) festzustellen. Grundlage dieser Berechnungen ist die Armutsgefährdungsschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Einkommens (Median) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde. Datenbasis für diese Aussage sind Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2007. Armutsgefährdungsquoten Alleinerziehender (2007) Bundesländer Quote (gemessen am Bundesmedian) Baden-Württemberg 32,4 Bayern 34,3 Berlin 28,6 Brandenburg 45,8 Bremen 42,4 Hamburg 29,6 Hessen 33,3 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4448 Bundesländer Quote (gemessen am Bundesmedian) Mecklenburg-Vorpommern 51,7 Niedersachsen 42,6 Nordrhein-Westfalen 40,3 Rheinland-Pfalz 40,7 Saarland 43,0 Sachsen 48,3 Sachsen-Anhalt 53,7 Schleswig-Holstein 37,7 Thüringen 50,3 Deutschland insgesamt 39,0 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Sozialberichterstattung, Armutsgefährdungsquoten in Prozent nach soziodemografischen Merkmalen, hier Haushaltstyp: Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 5