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Transkript:

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Regenbogen Wohnen ggmbh Levelingstraße 10 81673 München Soziales, Senioren Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Telefon: 08441 27-0 I Fax : 08441 27-271 E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de Internet: www.landkreis-pfaffenhofen.de Zuständig: Andreas Nachbaur Zimmer-Nr.: 235 Telefon: 08441 27-346 Telefax: 08441 80087-346 E-Mail: Andreas.Nachbaur@landratsamt-paf.de Besuchszeiten siehe unten! Weitere Besuchs- und Beratungstermine sind außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung möglich. Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (stets angeben) Pfaffenhofen a.d.ilm, 20/8-48 24.04.2014 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Regenbogen Wohnen ggmbh, Levelingstraße 10, 81673 München, www.rebo-wohnen.de Geprüfte Einrichtung: Kleinstheim Ernsgaden, Geisenfelderstraße 7, 85119 Ernsgaden In der Einrichtung wurde am 22.01.2014 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: Seitens der FQA waren eine Verwaltungskraft, eine Ärztin, eine Pflegefachkraft und eine Sozialpädagogin an der Prüfung beteiligt. Seitens der Einrichtung war die Einrichtungsleitung an der Prüfung beteiligt Bankverbindung: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.ilm BLZ: 721 516 50 I Konto-Nr.: 331 BIC: BYLADEM1PAF IBAN: DE73721516500000000331 Öffnungs- und Servicezeiten: Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr, Fr. bis 14:00 Uhr Kfz-Zulassung: *Mo.-Fr.: 08:00-12:30 Uhr I *Mo.-Mi.: 14:00-16:00 Uhr I *Do.: 14:00-17:00 Uhr *Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vorher Dienstgebäude: Hauptgebäude: Hauptplatz 22 Verkehr, ÖPNV, Ausländeramt, Personenstand, Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung: Pettenkoferstraße 5 Gesundheitsamt: Krankenhausstraße 70 Kreiseigener Tiefbau: Niederscheyerer Straße 61

Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung innerhalb der Einrichtung Angebotene Plätze: 17 Belegte Plätze: 17 Einzelzimmerquote: 100% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 100% Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 0

II. Informationen zur Einrichtung II. 1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das Kleinstheim vermittelt eine freundliche und familiäre Atmosphäre. Es konnte eine hohe Bewohnerzufriedenheit festgestellt werden. Das eingeführte Arzneimittelmanagement ist weiterhin vorbildlich strukturiert. Die Aufbewahrung der Arzneimittel erfolgt bewohnerbezogen und sehr übersichtlich. Erfreulicherweise wird 2014 eine weitere Mitarbeiterin für Aufgaben des Hygienemanagements geschult. Eine Reaktion auf erhöhte Blutzuckerwerte bei einem Bewohner mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus fand umgehend und zielgerichtet statt (umgehende Kontaktaufnahme mit dem Arzt, sofortige Umsetzung der angepassten Insulindosis, Beratung des Bewohners, Dokumentation). Es gibt ein umfangreiches Freizeitangebot. Bei der Essensauswahl wird auf individuelle Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen. Hinter dem Haus befindet sich ein kleiner Gemüsegarten für den Eigenbedarf, den die Bewohner selbst bewirtschaften. Die Haltung von Tieren ermöglicht den Bewohnern eine verantwortungsvolle Tätigkeit. II. 2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Das Fortbildungsangebot für die Mitarbeiter wurde ausgeweitet. In der Einrichtung leben inzwischen viele ältere Bewohner. Für diese ist im Garten ein Hochbeet geplant.

II. 3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Dienstpläne sollten dokumentenecht geführt werden. Eintragungen sollten nicht mit Bleistift erfolgen und nachvollziehbar sein. Aushänge sollten gut lesbar und aktuell sein. Wir erachten es als sinnvoll, dort auch auf Veranstaltungen in der näheren Umgebung hinzuweisen und die aktuellen Bus- und Bahnverbindungen auszuhängen. Die Dokumentation in den Bewohnerakten sollte strukturierter erfolgen. Insbesondere wird hier aus ärztlicher Sicht auf die Dokumentation der Bedarfsmedikamente verwiesen. Es erfolgte nicht in jedem Fall eine exakte Angabe der Indikation einer Medikamentenverordnung im Bedarfsfall. Auch war leider nicht in jedem Fall die Wirkung nach Verabreichung des Medikaments ersichtlich. Wir empfehlen erneut eine geeignete Umstrukturierung des Bedarfsmedikamentenblatts. Medikamente, die von den Bewohnern selbst aufbewahrt und genommen werden sollten in regelmäßigen Abständen auf Einnahme und/oder Sinn überprüft werden. Im vorliegenden Fall wurde ein Nasenspray über ein Jahr in der Medikamentenliste weitergeführt. Eine erneute Verschreibung erfolgte nie. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Dokumentation III.1.1. Sachverhalt: Bei einem Bewohner war ein HEB-B-Entwicklungsbericht aus dem Jahr 2009 abgelegt. Seitdem der Kostenträger die Kostenübernahme ablehnte und der Bewohner die Kosten selbst trägt, wurde kein weiterer Entwicklungsbericht mehr angefertigt. Auch die intern übliche Dokumentation im Rahmen einer Übersicht der Betreuungsziele konnte nicht vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Begehung fand

sich keine aktuelle Planung, welche die Pflege- und Betreuungsziele sowie die entsprechenden Maßnahmen für alle an der Betreuung beteiligten Personen darstellt. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Um die Erreichung der Pflege- und Betreuungsziele für den Bewohner sicher zu stellen, sollten individuelle Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen geplant werden. Damit ist möglich, dass der individuelle Pflege- und Betreuungsprozess von allen Beteiligten umgesetzt wird, ein Verlauf dargestellt werden kann und die erbrachten Leistungen / Maßnahmen auf ihre Zielerreichung hin evaluiert werden können. Dabei empfiehlt sich auch eine konkrete Festlegung von Überprüfungsintervallen und Zuständigkeiten. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Sie haben zugestimmt, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: 80335 München, Bayerstraße 30, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: 80335 München, Bayerstraße 30, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den

Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden