Das Paris Agreement: Startschuss für echte globale Klimakooperation

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Transkript:

Das Paris Agreement: Startschuss für echte globale Klimakooperation Erste Einschätzungen des Wuppertal Instituts Von Christof Arens, Lukas Hermwille, Nico Kreibich, Florian Mersmann, Wolfgang Obergassel, Hermann E. Ott, and Hanna Wang-Helmreich Wuppertal, 17. Dezember 2015 Am 12. Dezember 2015 hat die 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention das "Paris Agreement" angenommen. Damit hat die Weltgemeinschaft einen gemeinsamen Weg des Kampfes gegen den menschengemachten Klimawandel eingeschlagen. Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass dies trotz eines schwach ausgebildeten internationalen Systems und einer Vielzahl aktueller Bedrohungen wie Krieg, Terror, sozialer Ungleichheit und einem kollapsbedrohten Finanzsystem gelungen ist. Nach 25 Jahren UN-Klimadiplomatie haben die Regierungen der Welt zum ersten Mal einen umfassenden Vertrag verabschiedet, der Klimaschutzbeiträge von allen Staaten vorsieht. Dies beendet die statische Teilung der Welt in "Industrie-" und "Nicht-Industriestaaten" durch die Klimarahmenkonvention, die mit dem Kyoto-Protokoll für fast zwanzig Jahre zementiert worden war. Denn seit den 1990er Jahren hat sich die Welt stark verändert ehemals wirtschaftlich schwächere Staaten sind inzwischen zu starken Emittenten herangewachsen. Es ist den Entwicklungsländern hoch anzurechnen, dass sie der Abkehr von dieser Dichotomie zugestimmt haben, obwohl viele Industriestaaten bisher nicht durch ambitionierten Klimaschutz in Vorleistung getreten sind. Die Entwicklungsländer haben damit akzeptiert, die Eindämmung des menschengemachten Klimawandels zu einer global-gemeinsamen Aufgabe (mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten) zu machen dass dies auch im Beschlusstext steht, ist einer der wesentlichen Erfolge von Paris. Als Erfolg kann auch gewertet werden, dass nunmehr vertraglich als langfristiges Ziel verankert wurde, dass der globale Temperaturanstieg deutlich unter 2 C gehalten werden soll (Art. 2). Damit ist das Ziel nun völkerrechtlich festgeschrieben, und gegenüber der bisherigen

2 Pariser Klimakonferenz Ersteinschätzung Formulierung nochmals gestärkt. Darüber hinaus hält das Abkommen fest, dass Anstrengungen unternommen werden sollen um den Temperaturanstieg auf 1,5 C zu begrenzen. Die Klimawissenschaft hat in den letzten Jahren immer deutlicher hervorgehoben, dass eine Begrenzung auf 2 C keine sichere Leitplanke ist, sondern im Gegenteil erhebliche Klimaschäden mit sich bringen würde. Die Verankerung des 1,5 C - Limits ist ein enormer Verhandlungserfolg der am meisten verwundbaren Staaten, der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, der bis vor kurzem noch kaum vorstellbar erschien. In diesem Zusammenhang ist besonders bedeutsam dass die Einhaltung der 2 C - Grenze dadurch erreicht werden soll, dass, erstens, die globalen Emissionen von Treibhausgasen ihren Höhepunkt so bald wie möglich erreichen sollen und, zweitens, eine "Balance zwischen dem Ausstoß und der Absorbierung durch Senken von Treibhausgasen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts" geschaffen werden soll. Dieses Ziel kommt de facto einem Aufruf zu einer globalen Dekarbonisierung vor dem Ende dieses Jahrhunderts gleich. Dies ist die Hauptbotschaft von Paris: Das Zeitalter der fossilen Brennstoffe ist vorüber. Verstärkt wird dieser Aufruf noch durch ein klares Bekenntnis zu progressiv immer stärkeren Minderungsambitionen aller Länder in Artikel 4, mit der Erwartung, dass die Industrieländer sich zu absoluten Emissionsminderungen verpflichten. Die Entwicklungsländer werden ebenfalls zu Emissionsminderungen ermutigt, bekommen dabei jedoch stärkere Spielräume, und Unterstützung bei der Entwicklung von Minderungszielen. Die Ziele aller Länder sollen in Fünf-Jahreszyklen kommuniziert und öffentlich registriert werden. Mit diesem Stärkungsmechanismus ist der Grundstein für ein globales Bilanzierungssystem für die regelmäßige Stärkung der Minderungsanstrengungen aller Länder gelegt. Dieser Mechanismus ist eine völkerrechtliche Innovation und ein wesentlicher Grund für die Hoffnung, dass das Paris Ageement seinen in Artikel 2 verankerten Zweck erfüllen kann. Das Paris Agreement hat ferner eine hohe Legitimationswirkung für die wachsenden zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen Kohlekraftwerke, Bergwerke, Pipelines und andere klimaschädliche Infrastrukturen. So wie die Schlussakte von Helsinki den Dissidenten der ehemaligen Ostblockstaaten einen entscheidenden Referenzpunkt für ihre Arbeit lieferte, so können sich die Gegner fossiler Infrastrukturen nun auf die Ziele des Pariser Abkommens berufen. Die Berücksichtigung von Menschenrechten bei der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen ist der Präambel ausdrücklich verankert worden. Gesondert erwähnt werden: das Recht auf Gesundheit, die Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften, von Migranten, Kindern, Menschen mit Behinderungen und in bedrohten Situationen, sowie das Recht auf Entwicklung, Gleichstellung der Geschlechter, die Ermöglichung politischer Partizipation von Frauen und intergenerationelle Gerechtigkeit. Dies stellt einen klaren Sieg der Zivilgesellschaft dar, obwohl es nicht möglich war, diese Rechte in den substanziellen Teil des Vertrages einzubringen. Das Abkommen hat von Paris nicht nur die gemeinschaftliche Grundlage zur Verstärkung der Anstrengungen im Klimaschutz geschaffen, sondern stärkt auch Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel sowie im Umgang mit unvermeidbaren Klimaschäden. Durch die Einrichtung eines separaten Artikels zu Loss and Damage (Art. 8) wurde der Umgang mit

Pariser Klimakonferenz Ersteinschätzung 3 klimabedingten Verlusten und Schäden als dritte Säule neben Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel etabliert. Diese Anerkennung war eine zentrale Forderung seitens besonders verwundbarer Staaten. Dieser Forderung wurde aufgrund des Widerstands einiger Industriestaaten jedoch nur durch Aufnahme einer Ausschlussklausel im Entscheidungstext der Vertragsparteienkonferenz entsprochen, die die Nutzung von Art. 8 als Grundlage für Haftungs- und Kompensationsansprüche ausschließt. Kritisch ist allerdings anzumerken dass die Beiträge der Staaten nicht rechtlich verbindlich sind und ihr Niveau derzeit noch nicht ausreicht um das im Agreement festgeschriebene Ziel zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 C zu erreichen. Zwar bedeuten nach ersten Experteneinschätzungen die angekündigten Beiträge für das Jahr 2030 eine nennenswerte Reduzierung der Emissionen im Vergleich zu einem business as usual - Szenario. Dass dies jedoch nicht ausreicht, zeigen erste Berechnungen unabhängiger Forschungseinrichtungen: Selbst im Falle einer vollständigen Umsetzung der Beiträge würden sie zu einer globalen Erwärmung zwischen 2,7-3,5 Grad führen. Diese Zahlen waren in Paris bekannt, da die wesentlichen nationalen Beiträge (INDCs) wie vereinbart - zuvor von den Staaten notifiziert worden waren. Den Verhandlern war deshalb bewusst, dass das Paris Agreement nicht ausreichen würde um die Erwärmung in einem Bereich zu halten, der als gerade noch zivilisatorisch verträglich angesehen wird. Die Vertragsparteien erkennen diese Unzulänglichkeit in dem Beschluss über die Annahme des Paris Agreement an: In Paragraph 17 wird mit Besorgnis registriert dass die INDCs nicht in die kostenfeffizientesten 2 C - Szenarios fallen, sondern eher zu einem projezierten jährlichen Ausstoß von 55 Gigatonnen führen und dass für einen 2 C Pfad die Emissionen 2030 auf 40 Gigatonnen reduziert werden müssten. Die Effektivität des Paris Agreement in der Bekämpfung des globalen Klimawandels wird daher davon abhängen, dass die nationalen Beiträge sehr schnell angeschärft werden. Erste Analysen deuten an, dass eine optimale Nutzung des Stärkungsmechanismus ausreichen könnte um die globale Erwärmung unter 2 C zu halten. Allerdings wäre dafür Voraussetzung, dass die größten Emittenten bereits 2018 eine Stärkung ihrer Beiträge beschließen und ambitionierte langfristige Ziele mit deutlichen Emissionsreduzierungen vorlegen. Da eine erste Bestandsaufnahme bereits für das Jahr 2018 vorgesehen ist, könnte das gelingen. Denn mit der Einrichtung dieser Bestandsaufnahme kann ein weiterer Moment konzentrierter politischer Aufmerksamkeit geschaffen werden um weitere Dynamik zu entfalten. Die öffentliche Aufmerksamkeit wird zudem dadurch erhöht werden, dass der IPCC gebeten worden ist, 2018 einen Sonderbericht zum 1,5 C-Ziel und die dafür nötigen Emissionspfade vorzulegen. Fünfjährige Zyklen öffentlicher Bestandsaufnahmen bieten die Möglichkeit, die Dynamik und öffentliche Aufmerksamkeit regelmäßig zu erneuern. Denn angesichts der zunehmenden Dynamik bei den erneuerbaren Energien und anderen Lösungen steht zu erwarten, dass allzu schwache Ziele schnell von der Realität überholt werden. So war die EU politisch nicht in der Lage, ihr 20%-Reduktionsziel für 2020 zu verschärfen, während gemäß den Projektionen der Europäischen Umweltagentur die Emissionen der EU in diesem Zeitraum bereits um 24-25% zurück gehen werden. Andere Schätzungen erwarten sogar eine Reduktion um 30%. Das Klimaregime hatte bisher keinen

4 Pariser Klimakonferenz Ersteinschätzung Mechanismus, die Staaten mit solchen Dynamiken zu konfrontieren. Mit dem neuen Mechanismus der regelmäßigen Bestandsaufnahme werden die Staaten nunmehr regelmäßig gezwungen werden, den Ehrgeiz ihrer Anstrengungen zu rechtfertigen. Dies wird vermutlich für die EU erhöhten politischen Druck bedeuten, ihr Klimaziel für 2030 nachzubessern. Entscheidend für den Erfolg der regelmäßigen Bestandsaufnahmen wird sein, dass die Länder transparent über die Umsetzung der Beiträge Bericht erstatten und sich einer Überprüfung unterziehen. Hier definiert das Abkommen einen Transparenzrahmen (Art. 13), dessen Details aber noch ausgearbeitet werden müssen. Abgesehen vom Ambitionsniveau der Beiträge ist dieser Transparenzrahmen die wesentliche Baustelle für die nächsten Jahre. Dies gilt ebenfalls für die Transparenz der Unterstützungsleistungen für Entwicklungsländer (transparency of support). Industriestaaten sind verpflichtet, alle zwei Jahre den Umfang und die Verwendung ihrer Klimafinanzierung öffentlich zu kommunizieren. Für eine effektive Unterstützung gerade der verwundbarsten Gesellschaften dieses Planeten, in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten, wird es notwendig sein, die Unterstützungsleistungen massiv zu verstärken. An dieser Stelle fehlt dem Abkommen dringend benötigter Biss. Das Paris Agreement selbst bleibt im Hinblick auf konkrete Finanzzusagen für Anpassung und Minderung vage. An dieser Stelle wurde die rechtliche Verbindlichkeit der Finanzzusagen auf Druck der USA aufgegeben. Der Entscheidungstext der Vertragsparteienkonferenz verdeutlicht jedoch, dass die bereits in Kopenhagen versprochenen 100 Milliarden USD, die ab 2020 jährlich von Nord nach Süd fließen sollen, weiterhin der geltende Maßstab sind. Noch vor 2025 soll eine Erhöhung der Summe ausgehandelt werden. Daher müssen die 100 Milliarden USD von nun an als Untergrenze der globalen Klimafinanzierung angesehen werden. Bisher hatten viele Industriestaaten das Finanzversprechen von Kopenhagen eher als eine Obergrenze verstanden. Allerdings werden die kommenden Verhandlungen zu dem Thema spannend werden: der Entscheidungstext macht nicht deutlich, welche Länder zu dem verstärkten Finanzierungsziel beitragen sollen. Es wird lediglich davon gesprochen, ein "neues kollektives Ziel" zu setzen. Offen ist noch die Verankerung neuer Marktmechanismen. Der Vertrag von Paris bietet in Artikel 6 Raum für eine Reihe verschiedener Ansätze. Interessant ist dabei besonders ein neuer Marktmechanismus, der "die Minderung von Treibhausgasen vorantreiben und dabei nachhaltige Entwicklung fördern" soll. Dieser Mechanismus basiert auf den Erfahrungen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, ist aber breiter angelegt, da nicht auf projektförmige Aktivitäten beschränkt. Weiterhin soll der Mechanismus eine "Gesamt-Minderung globaler Emissionen" fördern - dies geht deutlich über das bisherige reine "offsetting" der Kyoto-Mechanismen hinaus. Das Verlassen der Kyoto-Welt lässt sich auch dadurch belegen, dass nun Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen diese Mechanismen zur Erfüllung ihrer Ziele nutzen können. Letztlich entsteht dadurch eine Art Hybrid zwischen dem Clean Development Mechanism und Joint Implementation. Die Modalitäten des neuen Mechanismus' werden in den nächsten Jahren entwickelt werden. Weiterhin erlaubt das Paris Agreement den Vertragsstaaten die Nutzung "kooperatver Ansätze". Diese ermöglichen es, Minderungen international zu transferieren, und für die Erreichung der in den NDCs festgelegten nationalen Ziele zu nutzen. Der Vertragstext

Pariser Klimakonferenz Ersteinschätzung 5 benennt Umweltintegrität, Transparenz und robuste Bilanzierung als Kernbestandteile dieser Ansätze - eine Aufsicht der UNFCCC ist jedoch nicht vorgesehen. Auch hier werden detaillierte Richtlinien in den kommenden Jahren entwickelt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich eine fundamentale Frage: Wie wird der Transfer von Minderungsleistungen funktionieren, in Anbetracht der Vielfalt von Beitragsarten, und des Problems fehlender Verpflichtungen zur Zielerreichung? Das Kyoto-Protokoll ist im Kern ein gedeckeltes Emissionshandelssystem. Das Paris Agreement sieht ebenfalls Handel vor - aber keinen Deckel. Die meisten Länder haben keine absoluten Minderungsziele, was die Bilanzierung von Transfers nochmals erschwert. Da außerdem das Erreichen von Beiträgen nicht juristisch bindend ist, fehlt dem neuen Abkommen ein grundlegender Schutz gegen zu hohe Emissionsverkäufe (was das Herz des Kyoto-Protokolls darstellt). Die zu entwickelnden Richtlinien werden daher sicherstellen müssen, dass transferierte Minderungsleistungen auch tatsächlich erzielt wurden. Dazu gehört eine bindende Verpflichtung aller an kooperativen Ansätzen teilnehmenden Staaten, die in den NDCs festgelegten Beiträge tatsächlich zu erreichen. Kooperative Ansätze könnten daher eine Plattform für Vorreiterländer bieten, die sich zu einer Erreichung ihrer Ziele verpflichten wollen. Für die Umsetzung des Paris Agreement in den nächsten Jahren ist zu hoffen dass die Koalition zwischen ambitionierten Entwicklungsländern und der EU innerhalb und außerhalb von UNFCCC und Paris Agreement fortgeführt wird. Innerhalb des UN-Klimaregimes könnte eine solche Koalition die dringend erforderliche Weiterentwicklung vor allem der Transparenzregeln vorantreiben und ein schnelles Inkrafttreten des Paris Agreement sicherstellen. Außerhalb des UNFCCC-Rahmens könnte eine Pionierallianz für die Dekarbonisierung des globalen Wirtschaftssystems die bislang unzureichenden nationalen Beiträge der Staaten anreichern, den Schwung von Paris nutzen und eine frische Dynamik entwickeln. Die kommenden Jahre müssen zeigen, ob die Staaten dieser Welt willens sind, sich den Herausforderungen einer globalen Transformation zu stellen. Die Abkehr vom fossil befeuerten Entwicklungspfad ist immer noch möglich, erfordert jedoch eine sofortige Umsetzung des Paris Agreement und die Verstärkung der nationalen Beiträge schon ab dem Jahr 2018. Es erfordert transformative Politiken in praktisch allen Politikfeldern Energie, Verkehr, Industrieprozesse, Landwirtschaft und Landnutzung. Das alles entscheidende Momentum von Paris, spürbar für alle Beteiligten und Beobachter, dieses Momentum muss in eine politische Bewegung verwandelt werden. Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft haben eine besondere Verantwortung, das Utopia möglich zu machen: einen nachhaltig lebenswerten Planeten für alle Menschen. Das Wuppertal Institut wird Anfang des kommenden Jahres eine umfassendere Bewertung der Konferenz veröffentlichen.