17. Aprilsymposion p 2016 Die Brandlast auf Fluchtwegen Was ist im Fluchtwegbereich tolerierbar? Referent: Frank D. Stolt owid
Die Brandlast auf Fluchtwegen Was ist im Fluchtwegbereich tolerierbar? Frank D. Stolt cand. Dr. Ing., MSc, MSc, MA, MIFireE, CFEI, CFII Brandsachverständiger u. Kriminologe Mannheim 1
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Gesetzlich verankerte Schutzziele DIN 4102 Definition des Begriffes Brandlast Als Brandlast wird die Summe der Energie bezeichnet, die beim Verbrennen eines bestimmten Materials freigesetzt wird. Diese Verbrennungswärme wird in kwh/m (für Kabel, Fluchtwege), kwh/m² (bei Gebäudeflächen und Baustoffen) oder kwh/m³ (für Baustoffe) angegeben. Die Brandlast ist ein wichtiges Kriterium zur Festlegung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Je größer die Brandlast in einzelnen Räumen oder im Gebäude, um so höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Die Gesamtbrandlast in einem Gebäude setzt sich aus der betrieblichen (mobilen) und der baulichen (konstruktiven) Brandlasten zusammen. 3
Brandlasten in Fluchtwegen Bisher wurde in notwendigen Fluren noch eine Brandlast von 7kWh/m gestattet. Diese Einstufung entfällt durch die eingeführte, Leitungs- Anlagen-Richtlinie (LAR) Nach LAR sind keinerlei Brandlasten auf notwendigen Fluren oder Flucht- und Rettungswegen zulässig. Auch gemäß Musterbauordnung ist ein Einbringen von Brandlast z.b. durch Akten, Garderoben oder sonstigem Lagergut auf überbreiten Fluren nicht zulässig. In der Praxis finden sich allerdings oft große und breite Treppenhäuser und Rettungswege, die sich geradezu dafür anbieten, Schränke mit Akten oder Büro- und Betriebsmaterial aufzustellen. 4
Gefahrenpotenziale von mobilen und konstruktiven Brandlasten Zusätzlicher Eintrag von Brandlasten Erhöhung der Rauchgasentwicklung und Pyrolyseprodukte Zusätzliche Bildung von Kohlenmonoxid Brandentstehung innerhalb der Konstruktion Brandeinleitung und Weiterleitung in Konstruktionshohlräumen Gefahr von Nachentzündungen und Bildung von Glutnestern Erhöhung der Flash-Over Gefahr. 5
Rechtssprechung Ordnungsverfügung zur Freihaltung der Rettungswege In manchen Gebäuden ist es üblich geworden, im Treppenhaus und auf den Fluren vor den Wohnungseingangstüren Einrichtungsgegenstände, z. B. Teppiche, Garderobenständer, Schirmständer und Kommoden zu hinterlassen. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15.4.2009 10 B 304/09 kann dann durch eine Ordnungsverfügung bestimmt werden, dass diese Gegenstände aus dem Treppenhaus und den Fluren zu entfernen sind. Dies gilt auch für Schirm- oder Garderobenständer aus Metall, die nicht feuergefährlich sind und die Ausbreitung eines Brandes nicht fördern. Auch Gegenstände, die nicht brennen, sind im Bereich von Rettungswegen gefährlich. Der Rettungsweg wird enger, was bei einer Verqualmung unter Umständen nicht zu erkennen ist. Es kann auch nicht damit argumentiert werden, der Gegenstand lasse noch einen Rettungsweg in einer Breite von 90 cm frei. Beispiel - Treppenhausbrände 6
Beispiel - Treppenhausbrände 7
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Derartige Brände wie in Berlin sind bekannt für Explosionen der Brandgase und eine große Brandintensität. 9
Beispiel - Treppenhausbrände 10
36 Notwendige Flure, offene Gänge (1) Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lange möglich ist. (6) In notwendigen Fluren sowie in offenen Gängen nach Absatz 5 müssen 1. Bekleidungen, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, 2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben 11
Konstruktive Brandlasten Die konstruktive, immobile Brandlast setzt sich aus bauweisenspezifischen und konstruktionsneutralen Brandlasten zusammen. Die bauweisenspezifischebrandlast ist abhängig von der Trag- und Ausbaukonstruktion und den verwendeten Materialen. Die konstruktionsneutralenbrandlasten beziehen sich auf Einbauten im Gebäude (z.b. Fenster, Türen, Installationen). 12
Mobile Brandlasten Die mobile Brandlast sind alle im Gebäude vorhandenen Einrichtungsgegenstände, nutzungsspezifische Ausstattungen und Mobiliar. Die mobilen Brandlasten bestimmen im Brandfall über die Größe der Brandbelastung sowie über die inhaltsbedingten Gefahren und den Brandverlauf während der Brandentstehung. Dabei ist die mobile Brandlast eine nur sehr schwer zu bestimmende Größe, die nicht allgemein gültig festgelegt werden kann und ist auch abhängig von Lebensweisen, zeitlichen Modeerscheinungen, sozialem Umfeld, sozioökonomischen Faktoren etc.. 13
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Anforderungen an den Treppenraum KEINE brennbaren Gegenstände in Flucht- und Rettungswegen abstellen, zwischenlagern oder dauerhaft aufstellen. Müll unverzüglich entsorgen. 15
Brennbare Gegenstände im Treppenhaus ist ein Thema, das bei Wohn- und Geschäftshäusern immer wieder beschäftigt. Oftmals sind es verständliche Gründe, warum Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden: Großzügige Treppenhäuser bieten Platz, um dort Pflanzen hinzustellen oder mangels Kinderwagenabstellraum und Aufzug ist der Weg in die Wohnung mit Kinderwagen zu beschwerlich. Dennoch liegt es im Interesse eines jeden Bewohners, das Treppenhaus von Brandlasten frei zu halten. Im Brandfall entwickelt sich sofort giftiges Rauchgas. 16
Arbeitstättenverordnung 4 Arbeitstättenverordnung Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können Arbeitsstättenrichtlinien ASR A2.3 Nr. 4 (2) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können 17
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Wird der Brandschutz dem Zufall überlassen, erhalten wir auch ein zufälliges Ergebnis!!! 24
Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. Stolt, M.M.Sc, M.A, MIFireE, CFEI, CFII Mannheim 25
Abschließende Informationen Email: frankdieter.stolt@ingenieur.de frankdieter.stolt@bdk.de URL: http://www.brandermittlung-fds.de 26