Soja-Zertifizierung: Gentechnikfreier RTRS-Standard und ProTerra-Standard

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Transkript:

Soja-Zertifizierung: Gentechnikfreier RTRS-Standard und ProTerra-Standard Zum Hintergrund Für die Sojaproduktion existieren mehrere Zertifizierungssysteme. Eines davon ist der ProTerra- Standard. Dieser wurde im Jahr 2004 von dem Privatunternehmen CERT ID auf der Grundlage der Baseler Kriterien entwickelt und zertifiziert ausschließlich gentechnikfreies Soja. Im April 2006 erfolgte die erste Lieferung zertifizierten Sojas aus Brasilien nach Europa. Zur selben Zeit initiierte der WWF den Runden Tisch für verantwortungsvolle Soja (Round Table for Responsible Soy, kurz RTRS), der Standards für eine verantwortungsvolle Sojazertifizierung entwickelt. Während die erste Version des RTRS-Standards noch keine Möglichkeit einer separaten Zertifizierung von nicht gentechnisch modifizierter Soja vorsah, besteht seit 2011 nunmehr die Möglichkeit einer RTRS-Zertifizierung für eine gentechnikfreie Lieferkette auf der Grundlage der Prinzipien und Kriterien in der Version 1.0. Der WWF Deutschland bekräftigt Unternehmen dabei, ihren globalen Fußabdruck besonders im Hinblick auf die Waldzerstörung zu minimieren. Der WWF Deutschland empfiehlt grundsätzlich nur die Nutzung von gentechnikfreiem Soja. Er fordert Unternehmen wie beispielsweise milchverarbeitende Betriebe unter anderem dazu auf, Milch zu verwenden, die von Kühen stammt, die ohne Soja (und stattdessen mit einheimischen Hülsenfrüchten) bzw. mit zertifizierter gentechnikfreier Soja gefüttert werden. Hieraus ergibt sich die Frage, welche Zertifizierungssysteme zu empfehlen sind, um das Ziel einer nachhaltigen, gentechnikfreien Sojaproduktion zu erreichen. Dies veranlasste den WWF Deutschland zu einem Vergleich des RTRS-Standards für gentechnikfreie Soja mit dem ProTerra-Standard. 1 Vorgehen Das Projekt wurde in die folgenden Schritte unterteilt: 1) Auswertung der Ergebnisse eines zuvor vom WWF Schweiz durchgeführten Vergleichs, der sich insbesondere auf die Baseler Kriterien sowie die RTRS- und ProTerra-Standards konzentrierte 2) Literaturrecherche auf der Grundlage des WWF-Analyserasters. Hierbei wurde im Wesentlichen auf die aktuellen Standarddokumente sowie öffentlich zugängliche Informationen auf den Webseiten der Standardorganisationen zurückgegriffen. 2 3) Interview mit jeweils einem Vertreter der einzelnen Standardorganisationen zur Verifizierung und Erweiterung der bereits erhobenen Daten 4) Workshop mit Vertretern der Standardorganisationen und des WWF, um den Austausch zu fördern und relevante Themen eingehender zu diskutieren 5) Alle Ergebnisse wurden dokumentiert. Die Standardorganisationen erhielten die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Bericht. Im letzten Schritt wurden die eingegangenen Stellungnahmen eingearbeitet und der Bericht fertiggestellt. 1 Die Gegenüberstellung erstreckte sich anfänglich auch noch auf den Intertek-Standard. Dieser stellt allerdings ausschließlich Gentechnikfreiheit fest und lässt weitere ökologische und soziale Forderungen des WWF, wie beispielsweise Erhaltung der Wälder und gute landwirtschaftliche Praktiken, unberücksichtigt Intertek und wurde daher nicht in den Vergleich einbezogen. 2 Gegenstand der vergleichenden Analyse waren der RTRS-Standard für verantwortungsvolle Sojaproduktion in der Version 1.0 unter besonderer Berücksichtigung seiner genfreien Produktkette, der ProTerra-Standard in der Version 2.9 sowie der Intertek-Standard in seiner Fassung für gentechnisch nicht veränderte Organismen. Für die Überarbeitung des Berichtsentwurfs wurden auch der ProTerra-Standard in der Version 3.0 sowie die Webseite der ProTerra Foundation herangezogen: http://www.proterrafoundation.org/

Ergebnisse Die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie der Interviews und Workshops konzentrieren sich entsprechend den Forderungen der WWF-Teilnehmer am Workshop auf die nachfolgenden Hauptthemen. Die Ergebnisse hinsichtlich der Inhalte der Standards lassen sich wie folgt zusammenfassen: Transparenz und Demokratie Der RTRS-Standard erfüllt alle wichtigen WWF-Kriterien in Bezug auf Transparenz und Demokratie. Die Entwicklung des RTRS-Standards basierte von Anfang an auf der Beteiligung einer Vielzahl von Stakeholdern. Der ProTerra-Standard war ursprünglich von dem Privatunternehmen CERT ID und daher nicht unter Beteiligung mehrerer Stakeholder entwickelt worden. Das Eigentum an diesem Standard wurde vor kurzem auf die im Januar 2012 gegründete ProTerra Foundation übertragen. Seit dieser Übertragung erstreckt sich der ProTerra-Standard (Version 3) nunmehr auch auf die WWF-Kriterien in Bezug auf Transparenz und Demokratie, nicht jedoch auf die Verfügbarkeit öffentlicher Berichte von Zertifizierungsorganisationen und eine frei zugängliche Akkreditierungsevaluierung. Angesichts der gerade erst erfolgten Neuakkreditierung der Zertifizierungsorganisationen hatte die ProTerra Foundation bislang noch keine Möglichkeit, diese Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist für die Zukunft jedoch geplant. Für diese Übergangszeit regt der WWF eine genauere Beobachtung der folgenden Bereiche des ProTerra-Systems an: (i) ein System zur Verifizierung durch unabhängige Dritte, (ii) Transparenz im Entscheidungsprozess sowie (iii) Beteiligung mehrerer Stakeholder auf allen Ebenen der Umsetzung des Standards. Bislang hat keines der Systeme eine ISEAL-Akkreditierung erhalten. Anmerkung: Der WWF beteiligt sich aktiv am RTRS-System. Die Kenntnisse dieses Zertifizierungssystems innerhalb des WWF-Netzwerks reichen daher weiter als im Fall des ProTerra-Systems. Hinsichtlich der Umsetzung der Standards bestehen die folgenden Voraussetzungen für eine RTRS- bzw. ProTerra-Zertifizierung: Der RTRS verlangt für das erste Audit einen Erfüllungsgrad von 62 % seiner 98 Kriterien. Dies bedeutet, dass alle (51) Kernkriterien und 20 % (6,6) der kurzfristig einzuhaltenden Kriterien erfüllt sein müssen. 3 Jahre nach der ersten Zertifizierungsbeurteilung muss der Produzent die Kriterien zu 100 % erfüllen. ProTerra verlangt für das erste Audit einen Erfüllungsgrad von 80 % seiner 145 Kriterien. Dies bedeutet, dass der Produzent alle (48) Kernkriterien und 70 % (68) der anderen Kriterien erfüllen muss. Eine festgelegte Frist für die Erfüllung aller Kriterien existiert nicht. Einsatz gefährlicher Agrochemikalien Der RTRS untersagt den Einsatz von in den Stockholm- und Rotterdam-Konventionen aufgeführten Pestiziden strikt. Hierbei handelt es sich um ein unbedingtes Verbot, da der RTRS keine Unterscheidung dahingehend trifft, ob die aufgeführten Chemikalien in Erzeugerländern erlaubt sind oder nicht. Die Verwendung von in den Rotterdam- und Stockholm-Konventionen genannten Chemikalien ist ab dem Erstaudit untersagt. ProTerra bezieht sich auf eine umfassendere Liste international verbotener Pestizide, indem ergänzend auch die WHO-Klassen 1a und b herangezogen werden. Das Kriterium hinsichtlich verbotener Chemikalien ist in der jüngsten ProTerra-Version 3 ein Kernkriterium. Soweit jedoch international verbotene Pestizide für den Einsatz in Erzeugerländern zugelassen sind, verbietet ProTerra deren Einsatz nicht kategorisch, sofern ein Ausstiegsplan existiert. Dies gilt insbesondere für Carbofuran, Endosulfan und Methamidophos in Brasilien. Soweit in einem Erzeugerland international verbotene Pestizide erlaubt sind, verlangt ProTerra eine Untersuchung der Produkte vor ihrer Ausfuhr. Rückstandsmengen müssen vernachlässigbar sein oder zumindest den in den Einfuhrländern geltenden Rückstandsgrenzen entsprechen. Der RTRS-Standard sieht keine Forderung dieser Art vor. Angesichts der Tatsache, dass ProTerra eine weniger strikte Behandlung international verbotener Chemikalien vorsieht, sind Untersuchungsanforderungen von maßgeblicher Bedeutung, damit Exporte die Einfuhrvoraussetzungen der jeweiligen Importländer erfüllen.

Anmerkung: Hinsichtlich des Einsatzes gefährlicher Chemikalien in der Sojaproduktion sind gegenwärtig vier Pestizide von besonderem Interesse, nämlich: 1) Paraquat (WHO-Klasse 2) 2) Endosulfan (zuvor WHO-Klasse 2, seit 2011 Rotterdam- und Stockholm Konvention) 3) Carbofuran (WHO-Klasse 1b) 4) Methamidophos (WHO-Klasse 1b). Endosulfan ist seit dem 20.5.2011 in den Rotterdam- und Stockholm-Konventionen aufgeführt und darf daher seitdem auf RTRS-zertifizierten Betrieben nicht mehr eingesetzt werden. Das Herbizid Paraquat sowie die Insektizide Carbofuran und Methamidophos sind nach dem RTRS-Standard zulässig. Nach der ProTerra-Liste verbotener Chemikalien sind Endosulfan, Carbofuran und Methamidophos nicht zulässig, während der Einsatz von Paraquat nach ProTerra-Standards erlaubt ist. Zugelassen sind diese Chemikalien allerdings in wichtigen Erzeugerländern. In Brasilien gilt beispielsweise erst seit dem 31.7.2012 ein Verbot der Herstellung von Endosulfan und seit dem 30.6.2012 von Methamidophos, während Carbofuran und Paraquat weiterhin erlaubt sind. Nach dem ProTerra-Standard ist daher für den Einsatz von Endosulfan, Carbofuran und Methamidophos ein Ausstiegsplan erforderlich. Darüber hinaus ist für alle Produkte vor deren Ausfuhr eine Untersuchung vorgeschrieben, wobei allerdings keine Fristen schriftlich geregelt sind. Keiner der beiden Standards nennt Diquat (WHO-Klasse 2), das wie Paraquat eingesetzt wird und gleichermaßen schädlich ist. Da jeder Einsatz synthetischer Pestizide die Umwelt schädigt, setzt sich der WWF Deutschland für eine landwirtschaftliche Produktion möglichst ohne den Einsatz synthetischer Pestizide ein. Anmerkung: Keine der vier hier genannten Chemikalien ist in der Europäischen Union oder der Schweiz zugelassen. Landnutzungsänderungen und Flächen mit hohem Erhaltungswert (HCV Flächen) Der Referenzzeitpunkt für Umwandlung in Sojafläche ist im RTRS-Standard Mai 2009. Im ProTerra-Standard ist eine Umwandlung ab 2004 strikt verboten. Für Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 1994 bis 2004 sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Der RTRS verbietet eine Umwandlung von Land zur Ausweitung des Sojaanbaus, während ProTerra jede Umwandlung in landwirtschaftliche Flächen oder für Industrieoder sonstige kommerzielle Zwecke untersagt. Das Verbot der Landumwandlung nach dem ProTerra-Standard geht daher weiter, weil es sich nicht auf die Ausweitung des Sojaanbaus beschränkt. Das Umwandlungsverbot nach dem RTRS-Standard bezieht sich auf angestammte Lebensräume. In den Standarddokumenten findet sich allerdings keine eindeutige Definition des Begriffs angestammter Lebensraums, d. h. kein Verweis auf internationale oder individuelle Definitionen. Der RTRS-Standard enthält jedoch eine eindeutige Definition von Naturwald (native forest) und verbietet eine Ausweitung in Naturwälder, sofern keine genehmigte HCV-Karte existiert. Nach dem ProTerra-Standard durch ein Umwandlungsverbot geschützte Gebiete sind natürliche Vegetationsgebiete und andere Gebiete von hohem Erhaltungswert. Die Standarddokumente enthalten keine eindeutige Definition der Begriffe natürliche Vegetation und/oder Primärwald, d. h. keinen Verweis auf internationale oder individuelle Definitionen. Der RTRS verwendet einen abgestuften Ansatz zur Beurteilung der Machbarkeit von Landumwandlungsprojekten. ProTerra verbietet nach dem Stichtermin jede Umwandlung natürlicher Vegetation und anderer Schutzgebiete von hohem Wert (High Conservation Value Areas, kurz HCV Flächen). ProTerra verlangt für eine Produktion in Gebieten, in denen HCV Flächen nach 1994 und vor 2004 geräumt worden waren, dass diese HCV Flächen zumindest teilweise wiederhergestellt werden. Der RTRS-Standard beinhaltet keine Forderung dieser Art. Anmerkung: Der Stichtermin nach dem ProTerra-Standard ist das Jahr 2004, (RTRS: 2009), und das Umwandlungsgebot ist nicht nur auf den Sojaanbau beschränkt. Der ProTerra-Standard kann insoweit also als strenger betrachtet werden. Bezüglich der Definition von Naturwald kann der RTRS-Standard als deutlicher angesehen werden, da der ProTerra-Standard keine Interpretation von Primärwald beinhaltet. Da es jedoch

noch keine allgemeinverbindliche Definition und Ausweisung von HCV Flächen oder der Unterschiede zwischen natürlicher Vegetation und angestammtem Lebensraum gibt, ist eine Ermittlung der tatsächlichen Unterschiede zwischen den Standards alleine durch Literaturrecherche kaum möglich. Unklar ist, nach welcher Methode die Beurteilung von Grünland/Weideland als HCV Flächen erfolgt. Schutz der Artenvielfalt auf Betriebsebene (FMU = farm management units) Der RTRS verlangt, dass Erzeuger eine Karte ihres Betriebs mit Angabe der natürlichen Vegetation führen und dass seltene, bedrohte oder gefährdete Arten geschützt werden. Diese Voraussetzungen müssen vor der Erstauditierung erfüllt sein. Kurzfristig, d. h. innerhalb eines Jahres, müssen Erzeuger einen Plan zum Erhalt der natürlichen Vegetation auf ihrem Betrieb umsetzen. Nach dem ProTerra-Standard sollen Erzeuger eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchführen. Im Rahmen dieser Prüfung sind sie zur Formulierung und Umsetzung eines Plans zum Erhalt und zur Maximierung der Artenvielfalt innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs und in dessen Umfeld verpflichtet. Da der Standard keine eindeutige Bestimmung des Begriffs Artenvielfalt enthält, ist nicht klar, ob dieser Standard über die Anforderungen des RTRS hinausgeht. ProTerra verlangt zwar individuelle fristengebundene Programme, jedoch besagt der Standard nicht ausdrücklich, dass diese vor der Erstauditierung umgesetzt werden müssen. Anmerkung: Unklar ist, wie diese Anforderungen tatsächlich vor Ort umgesetzt werden. Durch Literaturrecherche kann diese Frage nicht beantwortet werden. Insbesondere in der Frage der HCV Flächen und der Artenvielfalt ist der WWF Deutschland der Ansicht, dass Untersuchungen vor Ort zur Beleuchtung der Auswirkungen der Standards notwendig und hilfreich wären um mögliche Unterschiede zu erkennen. Bodenqualität Der RTRS verlangt von den Erzeugern, Kenntnisse von Techniken zur Erhaltung der Bodenqualität und zur Eindämmung von Erosion nachzuweisen und diese Techniken umzusetzen. Diese beiden Voraussetzungen müssen ab dem ersten Audit erfüllt sein. Der RTRS nennt in der Richtlinie geeignete anzuwendende Maßnahmen. Darüber hinaus schreibt der RTRS vor, dass die Erzeuger innerhalb von drei Jahren ein geeignetes Monitoring umsetzen, das sich auch auf die organische Substanz im Boden erstrecken muss. ProTerra formuliert ähnliche Anforderungen wie der RTRS. ProTerra verpflichtet die Erzeuger zum Humusaufbau und zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit sowie zur Beurteilung der Eignung von Böden für den Anbau spezifischer Feldfrüchte. ProTerra verlangt von den Erzeugern Maßnahmen zur Minimierung der Bodenerosion. ProTerra verlangt zwar individuelle fristengebundene Programme, jedoch besagt der Standard nicht ausdrücklich, dass diese vor der Erstauditierung umgesetzt werden müssen. Trotz ähnlich erscheinender Anforderungen und Voraussetzungen in den beiden Standards unterschieden sich die Kriterien jedoch in ihrer Formulierung. So verlangt der RTRS beispielsweise von den Erzeugern, die Bodenqualität zu erhalten und die Erosion einzudämmen. ProTerra verpflichtet die Erzeuger zum Humusaufbau und zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit sowie zur Minimierung der Bodenerosion. In diesem Stadium der Analyse ist es primär anhand der Formulierungen nicht klar, ob sich die beiden Standards in Bezug auf die Bodenqualität unterscheiden. Anmerkung: Bodenfruchtbarkeit ist einer der wichtigsten Aspekte nachhaltiger Landwirtschaft. Insbesondere in tropischen und subtropischen Breiten führt die Abnahme des Anteils organischer Substanz im Boden zu einem erheblichen Verlust an Bodenfruchtbarkeit und zur Verschlechterung der Böden. In diesem Zusammenhang kommt einem vielfältigen und angepassten Fruchtwechsel eine zentrale Rolle als Schlüssel zur Bodenfruchtbarkeit zu. In beiden Standards beziehen sich die Anforderungen an die Bodenqualität auf wichtige Maßnahmen zum Erhaltung und zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit in der landwirtschaftlichen Produktion. Die Formulierungen und die Aufzählung vorgeschlagener Maßnahmen lassen jedoch Spielraum, um die Anforderungen zu ignorieren. Der häufig hohe Einsatz von externen Betriebsmitteln (Pestizide, Dünger), der Verlust an organischer Substanz (selbst bei Direktsaatverfahren), sowie die nicht vorgeschriebene Fruchtfolge zeigen, dass das Thema Bodenfruchtbarkeit in den Standards noch nicht ausreichend berücksichtigt ist.

Sozialstandards Die sozialen Standards sind beim RTRS und bei ProTerra sehr ähnlich und berücksichtigen die wichtigsten Fragen hinsichtlich Arbeitsrecht, Gleichberechtigung, Kinderarbeit etc. Der RTRS verlangt nicht ausdrücklich die Einrichtung eines Härtefallmechanismus für Landarbeiter. Keiner der Standards verlangt eine Analyse der Auswirkungen der Produktion auf die Nahrungsmittelsicherheit oder eine Untersuchung bzw. den Schutz von kulturellem Erbe. Gentechnikfreiheit ProTerra zertifiziert ausschließlich gentechnikfreies Soja, deren Menge auf dem Transaktionszertifikat angegeben wird. Eine ProTerra-Zertifizierung ist bis zu einer Kontaminationsgrenze von maximal 0,1 % möglich. ProTerra veröffentlicht jährliche Statistiken über zertifizierte Sojamengen. Zahlen oder Namen von Anbietern von gentechnikfreier RTRS-Soja sind nicht verfügbar, da die Zertifizierung auf Lieferkettenebene erfolgt. Der RTRS setzt die Kontaminierungsgrenze bei maximal 0,9 % an. Niedrigere Werte sind bei Spezifizierung durch den Anbieter möglich. Anmerkung: Dank der Transparenz und Nachverfolgbarkeit von gentechnikfreier Soja nach dem ProTerra-Standard, der Verfügbarkeit von Angaben zu existierenden zertifizierten Mengen und des Grenzwerts von 0,1 % stellt die ProTerra-Zertifizierung eine vertrauenswürdige Grundlage für Unternehmen dar, die an gentechnikfreier Soja interessiert sind. Fazit des WWF Deutschland Für die Zertifizierung von gentechnikfreien Soja empfiehlt der WWF Deutschland beide Standards. Der WWF Deutschland ist sehr daran interessiert und arbeitet daran, dass beide Systeme ihre Standards kontinuierlich verbessern. Gleichzeitig sieht der WWF Deutschland großes Potential darin, Soja in den Futterrationen je nach Tierart angepasst durch andere heimische Futtermittel zu ersetzten. Zwar bestehen Unterschiede zwischen den beiden Zertifizierungssystemen, jedoch rechtfertigen diese aus Sicht des WWF Deutschland keine Bevorzugung eines Standards als Zertifizierungssystem für Soja. Beide Zertifizierungssysteme enthalten Mindestanforderungen in Bezug auf soziale und Landumwandlungsstandards, Einsatz von Chemikalien sowie Bodenqualität. Diese Mindeststandards können als erster und wichtiger Schritt zum Schutz von HCV Flächen und zu mehr Nachhaltigkeit betrachtet werden. Bei beiden Systemen besteht jedoch noch erhebliches Verbesserungspotenzial hinsichtlich des Einsatzes gefährlicher Chemikalien, des Aufbaus von Agroökosystemen, der Artenvielfalt, der Ausweisung von HCV Flächen, der Bodenfruchtbarkeit (beispielsweise Anforderungen bezüglich Fruchtwechsel) und insbesondere der Maßnahmen gegen Entwaldung. Aus diesem Grund können nach Ansicht des WWF Deutschland beide Zertifizierungssysteme bislang noch nicht als Zertifizierung einer nachhaltigen Produktion betrachtet werden. Die Entwicklung marktzuverlässiger Zahlen und Quellen für zertifizierte Produkte sind von größter Bedeutung. Es besteht weiterer Bedarf an Daten in Bezug auf gentechnikfreien zertifizierten RTRS-Soja. Die Kontaminationsobergrenze von 0,1 % sollte weiter verfolgt werden, um die Möglichkeit einer Kennzeichnung zu schaffen. Kontakt: Dr. Birgit Wilhelm WWF Deutschland Reinhardtstr. 14 10117 Berlin Deutschland