Innovative Maßnahmen als Beitrag zur Verbesserung der Umweltleistung

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Transkript:

EMAS-Awards 2015 Kriterien & Bewerbungsbogen Innovative Maßnahmen als Beitrag zur Verbesserung der Umweltleistung Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/environment/emas/emasawards/ BITTE BEACHTEN SIE DIE BEWERBUNGSFRIST ZUM 14. JANUAR 2015 FÜR DIE NATIONALE VORAUSWAHL! Einleitung Die Europäischen EMAS-Awards sind die renommierteste Auszeichnung im Bereich Umweltmanagement und werden seit 2005 an EMAS-registrierte Organisationen vergeben. Sie sind von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen worden, um die besten Leistungen von EMAS-registrierten Organisationen zu würdigen. Für die EMAS-Awards 2015 möchten die Europäische Kommission und das Forum der für EMAS in den Mitgliedstaaten zuständigen Stellen solche Unternehmen und Organisationen auszeichnen, die innovative Maßnahmen umgesetzt haben, die zu einer signifikanten Verbesserung der eigenen Umweltleistung beigetragen haben und deren Erfolg andere zur Umsetzung ähnlicher Maßnahmen inspirieren kann. Bei der Umsetzung von solchen Umweltinnovationen in Unternehmen und anderen Organisationen geht es um neue und kreative Lösungen für den Produktionsprozess, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette, in der Organisation selbst und im Geschäftsmodell der Organisation. Bei Umweltinnovationen geht es darum, die Umweltbelastung und die Nutzung von natürlichen Ressourcen mit neuen Lösungen zu verbessern. Dahinter steht die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Prozesse oder Geschäftsmodelle, die Vorteile für die Umwelt bringen, zum Beispiel durch Verringerung von Schadstoffemissionen. Zudem können Umweltinnovationen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Denn die Umweltgüter- und Dienstleistungsbranche in den EU-Mitgliedstaaten ist ein stark wachsender Markt. Vergleichbar mit den Informationstechnologien vor ein paar Jahrzehnten, kann dies auch die Wettbewerbsfähigkeit anderer Branchen verbessern. Aus diesem Grund sehen die Regierungen vieler EU- Mitgliedstaaten Umweltinnovationen als wichtigen Motor für grünes Wachstum. Die Europäische Union (EU) möchte die Bedeutung von innovativen Umweltleistungen im Rahmen von EMAS herausstellen. Deshalb möchte die EU die besten Umweltinnovationsmaßnahmen, die von EMAS-Organisationen durchgeführt wurden, identifizieren, ihre Anwendung in der gesamten EU fördern und ihre Sichtbarkeit steigern. Für die Bewertung des Innovationsgrades wird die Jury die OECD/Eurostat-Definition von Innovation nutzen. Danach sind Innovationen definiert, als die Umsetzung von neuen oder signifikant verbesserten Produkten (Waren oder Dienstleistungen) oder Prozesse, von neuen Marketingansätzen oder von neuen Organisationsmodellen für die betriebliche Praxis, die Arbeitsabläufe oder Außenbeziehungen. Per Definition müssen alle Innovationen einen Grad der Neuheit enthalten. Dabei sind drei Arten der Neuheit zu unterscheiden: eine Innovation, die neu in 1

dem Unternehmen, neu auf dem Markt oder neu in der Welt ist. 1 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen bei der Überwindung von Herausforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeit und der Steigerung des Weltmarktanteils von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Deshalb gibt es für kleine und mittlere Organisationen eigene Nominierungskategorien für die EMAS-Awards. Teilnahmevoraussetzungen Die Preisvergabe erfolgt in sechs Kategorien: Mikro-Organisationen, kleine Organisationen, mittlere Organisationen, große Organisationen, kleine sowie große öffentliche Verwaltungen (wie definiert im Bewerbungsbogen). Alle Organisationen mit einer gültigen EMAS-Registrierung können sich bewerben. Jeder Mitgliedstaat kann pro Kategorie eine Organisation für die EMAS- Awards nominieren. Die national für die EMAS-Awards nominierten Organisationen werden anschließend durch eine unabhängige, europäische Experten-Jury bewertet. Organisationen und Unternehmen, die in der Vergangenheit einen EMAS-Award gewonnen haben, müssen zwei Jahre warten, bevor sie sich für das gleiche Kriterium bzw. mit der gleichen Maßnahme wieder bewerben können. Da Innovationen bisweilen eine lange Zeit beanspruchen (Forschung & Entwicklung, Umsetzung, Bewertung etc.), können sich Organisationen mit Umweltinnovationen bewerben, die innerhalb der letzten drei Jahre realisiert worden sind (also in den Jahren 2012, 2013 oder 2014). Die Organisation muss zum Zeitpunkt der Realisierung bereits seit mindestens einem Jahr EMASregistriert gewesen sein. Weitere Voraussetzung ist, dass die getroffenen Maßnahmen zu einer (signifikanten) Verbesserung der Umweltleistung der Organisation geführt haben und dies in der Umwelterklärung der Organisation dokumentiert ist. Award-Kriterien zur Bewertung von Umweltinnovationen als Beitrag zur Verbesserung der Umweltleistung Die EMAS-Awards würdigen außergewöhnliche Organisationen mit einer strategischen Vision und einem begutachteten Umweltmanagementsystem nach EMAS. Die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung einer Organisation ist das Markenzeichen von EMAS. Die folgenden Hauptkriterien und unterstützenden Kriterien für die Vergabe der EMAS-Awards konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Umweltinnovation im Rahmen der EMAS-Anwendung: Hauptkriterien (max. 70 Punkte) Die beiden Hauptkriterien zur Vergabe der EMAS-Awards sind die (1) Innovationskraft der umgesetzten Umweltmaßnahme(n) oder das Geschäftsmodell einer Organisation sowie die dadurch (2) erreichte (signifikante) Verbesserungen der Umweltleistung. 1. Innovationscharakter der Umweltmaßnahme(n) (max. 35 Punkte) Im Rahmen dieses Vergabekriterium muss die Organisation beschreiben, wie es ihre Umweltleistung im Kerngeschäft durch die Entwicklung und Umsetzung von Umweltinnovationen, die entscheidend für die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse oder das Geschäftsmodell des Unternehmens sind, verbessert hat. Dies bedeutet, dass beispielsweise nicht nur Innovationen des Geschäftsmodells oder der Geschäftspraktiken zur Teilnahme berechtigen, sondern auch Innovationen, die im Produktions- (Cleaner Production) 1 vgl. OECD & Eurostat. The measurement of scientific and technological activities. Proposed Guidelines for collecting and interpreting technological innovation data. Oslo Manual. 2005. 2

oder Dienstleistungsprozess integriert sind, oder Innovationen, die negative externe Effekte in der letzten Stufe des Produktionsprozesses, zum Beispiel in Form spezifischer Filter, reduzieren (End-of-Pipe-Technologien). Ein Geschäftsmodell ist charakterisiert durch den Wertbeitrag eines Unternehmens, Zielkundentypen, Vertriebswege, Kundenbeziehungen, Kernkompetenzen, Partnernetzwerke sowie Kosten- und Erlösstruktur. Unternehmen und andere Organisationen, die ihr Geschäftsmodell hinsichtlich Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten angepasst haben, sind Vorbilder für andere. Dies könnte beispielsweise durch eine Beschreibung eines solchen Geschäftsmodells in der Umwelterklärung veröffentlicht worden sein oder sich in besonderen Projekten / Maßnahmen beispielsweise im Kontext von CSR etc. zeigen. Andere anschauliche Beispiele könnten die Entwicklung und Einführung neuer Produkte / Dienstleistungen oder Anpassungen der bestehenden Produkte oder Dienstleistungen sein, mit denen die Umweltauswirkungen verringert oder die Umweltleistung verbessert wurden. Weitere Beispiele könnten die Entmaterialisierung von Produkten / Dienstleistungen sein, eine Änderung des Anteils des Produktangebots gegenüber dem Serviceangebot sein oder auch wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell beispielsweise im Vergleich zu schlechten Geschäftspraktiken in einem bestimmten Sektor (wie beispielsweise geplanter Produktalterung) sein. 2 Die Jury wird den Innovationsgrad der entwickelten / umgesetzten Umweltmaßnahme beurteilen. Sie wird dabei zwischen einmaligen Maßnahmen, die nicht einfach wiederholt werden können, und einem kontinuierlichem Prozess der Innovation, der über mehrere Jahre gelaufen sein kann, differenzieren. Die Jury wird daher auch die Bereitschaft der Organisationen prüfen, ihr Geschäftsmodell / ihre Geschäftspraktiken anzupassen. Eine substantielle Umweltinnovation im Produkt oder in der Dienstleistung muss zu einer Verbesserung der Umweltleistung gegenüber vergleichbaren Alternativen geführt haben. Es muss zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der strategischen Umweltziele der Organisation erbracht und durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung aufgezeigt worden sein. Die Organisation ist auch aufgefordert, Informationen über die Dauer des Entwicklungsprozesses der Umweltinnovation darzulegen. 2. Beitrag der Umweltinnovation(en) zur Verbesserung der Umweltleistung der Organisation (max. 35 Punkte) Hier wird von der Organisation erwartet, dass sie Informationen bereitstellt, mit denen die Jury die durch die Umweltinnovation erreichte Verbesserung der Umweltleistung beurteilen kann. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Bewertung der Exzellenz sind dokumentierte Informationen und Messungen zur Umweltleistung. Diese Daten ermöglichen den Organisationen den In- und Output von Produkten, Abfällen und Emissionen zu identifizieren, nachzuverfolgen und zu messen. Diese Informationen sind in der Regel bereits in der Umwelterklärung dokumentiert. Sie sollten zumindest die Auswirkungen der Umweltinnovation in Bezug auf die in der EMAS-Verordnung aufgeführten Kernindikatoren überwachen: a) Energieeffizienz, b) Materialeffizienz, c) Wasser, d) Abfälle, e) Biodiversität und f) Emissionen. In den meisten Fällen sollte die Umwelterklärung als Nachweis ausreichen. Soweit wie möglich sollten die Umweltauswirkungen der Umweltinnovation für jeden Umweltleistungsindikator (Kernindikator) hinsichtlich der Ziele für die Verbesserung der Umweltleistung gesondert dargelegt werden. Auch wenn die Verbesserung der Umweltleistung nicht immer direkt mit den Umweltleistungsindikatoren verknüpft werden kann, z. B. wenn das Ergebnis der Umweltinnovation ein verbessertes Endprodukt mit einer verbesserten Umweltproduktleistung während der Nutzungszeit ist, wird es begrüßt, wenn die ökologischen Vorteile der Maßnahme soweit wie möglich über die Umweltleistungsindikatoren beschrieben werden. 2 Folgende Internetseite der Europäischen Kommission listet weitere anschauliche Beispiele: http://ec.europa.eu/environment/ecoap/about-eco-innovation/good-practices/index_en.htm 3

Unterstützende Kriterien (je 5, max. 30 Punkte) Unterstützende Kriterien sind überwiegend diejenigen EMAS-spezifischen Kriterien, die Relevanz für alle EMAS-registrierten Organisationen haben. Wirklich exzellente Organisationen werden sicher in der Lage sein, auch zu diesen Aspekten wesentliche Informationen aus ihrer Praxis darlegen zu können. A) Lieferkette und Kunden (max. 5 Punkte) Der Erfolg des eigenen Engagements kann durch die Einbindung Ihrer Lieferanten, Dienstleister und Kunden noch vervielfacht werden. Die erfolgreiche Integration der Geschäftspartner in Aktionen zur Verbesserung der Umweltleistung erfordert kreative Ansätze. Organisationen, die in dieser Hinsicht erfolgreich sind, können ein inspirierendes Beispiel für andere sein. Relevante Informationen in diesem Zusammenhang könnten Antworten auf die folgenden Hat Ihre Organisation aktiv die Lieferanten und / oder Kunden beteiligt, um die Umsetzung von Maßnahmen, die Umweltleistung Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern? Wenn ja, in welcher Weise? Haben Sie eine Lebenszyklusanalyse verwendet, um das Öko-Design Ihrer Produkte / Dienstleistungen zu verbessern und haben Sie Ihre Lieferanten / Kunden dabei eingebunden? Wenn ja, in welcher Weise? B) Beteiligung von Stakeholdern und Beschäftigen (max. 5 Punkte) Durch EMAS werden Organisation angeregt, in einen regelmäßigen und systematischen Dialog mit allen Interessierten zu treten (z. B. Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden, Nicht- Regierungs-Organisationen etc.). EMAS-registrierte Organisationen werden auch dazu ermutigt, ihre Mitarbeiter eng bei allen Aspekte des Umweltmanagements zu beteiligen und Kompetenzerweiterungen in diesem Bereich zu organisieren. Wie hat Ihre Organisation die Meinungen ihrer (wesentlichen) Stakeholder berücksichtigt (beispielsweise bei der Prüfung relevanter Umweltaspekte, bei der Erstellung der Umwelterklärung, bei externen Kommunikationsaktivitäten usw.)? Haben Sie Ihre Mitarbeiter aktiv beteiligt bei: der Definition neuer Umweltziele; der internen Betriebsprüfung; der Analyse der Nichteinhaltung von Umweltvorgaben oder bei vorbeugenden Maßnahmen; der Erstellung der Umwelterklärung; der Bewertung der Bedeutung von Umweltaspekten. C) Kommunikation und Transparenz (max. 5 Punkte) EMAS- Organisationen werden auch angeregt, einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Parteien im Hinblick auf die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einzurichten, um die Bedenken der Öffentlichkeit und anderen interessierten Parteien zu identifizieren. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass die 4

Organisation ihre EMAS-Umwelterklärung auf die Interessen und Informationsbedürfnisse ihrer Zielgruppen anpasst. Außerdem müssen die Unternehmensphilosophie und Grundsätze (einschließlich ihrer Umweltpolitik) im Einklang mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung stehen. Auch sollten Prinzipien wie das Vorsorgeprinzip von der Organisation respektiert und gefördert werden. Hat Ihre Organisation die EMAS-Umwelterklärung auf die Interessen und Informationsbedürfnisse von Ihren verschiedenen Zielgruppen (z. B. durch die Erstellung verschiedener Abschnitte der Umwelterklärung) zugeschnitten? Hat Ihre Organisation weitere Maßnahmen (neben der Publikation) getroffen, um die Inhalte der Umwelterklärung bei verschiedenen externen Stakeholdern zu kommunizieren? D) Indirekte Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen (max. 5 Punkte) EMAS stellt den Bezug her zu indirekten Umweltaspekten des Produkt- und Dienstleistungsangebots. EMAS kann dabei helfen, neue Ideen für Produkte und Dienstleistungen durch die Einführung eines Fokus auf Umweltfragen hervorzubringen. Hat Ihre Organisation eine Lebenszyklusanalyse zur Identifizierung und Bewertung direkter und indirekter Umweltaspekte durchgeführt? Hat Ihre Organisation einen Ökobilanz-Ansatz verwendet, um die Umweltziele festzulegen oder zu überarbeiten? Ist die Kommunikation der Umweltleistung Ihrer Produkte / Dienstleistungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Lebenszyklusanalyse (Studie) erfolgt? E) Replikationspotential und Benchmarking (max. 5 Punkte) Im besten Fall muss die Umsetzung von Umweltinnovativen den Anforderungen guter (wenn nicht bester!) Praxis entsprechen. Sie sollten auch das Potenzial haben, in anderen Organisationen umgesetzt zu werden (z. B. durch Unternehmensnetzwerke, die Bekanntmachung auf Konferenzen, die Einbeziehung anderer im gleichen EMAS-Netzwerk etc.). Inwieweit könnte die Umweltinnovation durch andere Akteure / Organisationen in der gleichen Branche oder in anderen Sektoren nachgeahmt, umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden? Inwieweit hat die Umsetzung der Umweltinnovation Marktreife erlangt (erfolgreiche Beispiele werden unter der EU-Initiative Eco-Innovation market replication erwähnt)? Inwieweit hat die Umweltinnovation dazu beigetragen, zusätzliche Investitionen zu stimulieren? Die Überwachung und Messung der Umweltleistung ist von größter Bedeutung, um die Leistung verbessern zu können. Die Bewertung der Wirksamkeit von Umweltschutzmaßnahmen ist auch die Basis für ein Benchmarking. EMAS-registrierte Unternehmen, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung verpflichtet 5

sind, sollten daher besonders am Benchmarking interessiert sein. Durch Benchmarking können sie ihre eigene Umweltleistung mit den Besten ihrer Branche vergleichen. Die Europäische Kommission unterstützt das Benchmarking der Umweltleistung durch die Entwicklung von branchenspezifischen EMAS-Referenzdokumenten (Sector Reference Documents - SRDs) 3. Diese Dokumente beschreiben Benchmarks für Exzellenz im Zusammenhang mit den relevanten (Kern-)Umweltleistungsindikatoren. Dies hilft Organisationen dabei, Möglichkeiten zur Verbesserung der Umweltleistung zu identifizieren. (Finale) englischsprachige Entwürfe von SRDs stehen für folgende Branchen zur Verfügung: Einzelhandel, Tourismus und Bauwirtschaft. Relevante Informationen in diesem Zusammenhang könnten Antworten auf die folgenden Inwieweit hat Ihre Organisation ihre Umweltleistung mit den relevanten Benchmarks der Branche verglichen (soweit vorhanden z.b. Entwürfe der EMAS-Referenzdokumente, BVT-Merkblätter, sektorale Umweltberichte etc.)? Was waren die Neuerung und der Ursprung der umgesetzten Umweltinnovation(en)? F) Selbstverpflichtung und Engagement der Organisation (max. 5 Punkte) In diesem Zusammenhang wird das Ausmaß des Engagements, das eine Organisation zeigt, um Exzellenz in der Umweltleistung zu erreichen, bewertet. Wenn eine Umweltinnovation so tiefgreifende Auswirkungen auf die Organisation hat, dass es einen mehrjährigen Managementprozesses erfordert, wird dies als ein Plus für die Nominierung einer Organisation im Vergleich zu anderen Organisationen gewertet, die nur die Ernte der niedrig hängenden Früchte einbringen. Das Engagement der Organisation für Exzellenz in der Umweltleistung, für Innovationen und in Nachhaltigkeitsthemen zeigt sich in erster Linie durch Aspekte wie z. B. die eingesetzten Ressourcen zur Umsetzung der Umweltaktivitäten und dem Zeitraum, in dem die Verpflichtung eingehalten wird (der Zeitraum, der benötigt wird, um eine Umweltinnovation umzusetzen). Die Organisation wird gebeten, Informationen anzubieten, die verwendet werden können, um einzuschätzen, welche Ressourcen die Organisation zur Verbesserung ihrer Umweltleistung, und insbesondere zur Umsetzung der Umweltinnovation(en) eingesetzt hat (finanzielle Ressourcen, Personal, Engagement anderer Interessenten, Entwicklung von Vereinbarungen mit anderen Partnern etc.). Dies bedeutet, dass die Organisation erfolgreich war, ein starkes Engagement für Umweltinnovationen über viele Jahre aufrecht zu erhalten - auch bei Änderungen im Management oder wenn die wirtschaftlichen Aussichten weniger günstig sind. Beschreiben Sie, wie die Umweltbelange und die Verpflichtungen zur Verbesserung der Umweltleistung Ihr Geschäftsmodell und organisatorische Entscheidungen beeinflussen. Sind die Umweltaspekte der Organisation ein wichtiger Faktor bei der Definition Ihrer wettbewerbsorientierten Geschäftsstrategie? Sind die Umweltbelange ein übergreifendes Thema in allen Abteilungen Ihres Unternehmens? Hat Ihr Engagement für die Verbesserung der Umweltleistung einen signifikanten Einfluss auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte: Wertbeitrag des Unternehmens, Zielkundengruppen, Vertriebswege, Kundenbeziehungen, Kernkompetenzen, Partnernetzwerk sowie Kosten- und Erlösstruktur? 3 Best Environmental Management Practices: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/index.html 6

Bewerbungsbogen Nationale Vorauswahl EMAS Awards 2015 Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig per E-Mail bis Mittwoch, der 14. Januar 2015, 24 Uhr eingegangen sind beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag Gemeinsame Stelle der EMAS-Registrierungsstellen E-Mail: emas@dihk.de Angaben zum Bewerber Bitte geben Sie an, für welche folgenden EMAS-Awards Kategorien Sie sich bewerben. Je Mitgliedstaat kann eine Organisation in jeder der sechs Kategorien nominiert werden. Organisationen aus dem Privatsektor: Mikro-Organisationen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz und/oder jährliche Bilanzsumme von nicht mehr als 2 Mio. Kleine Organisationen: 10 bis weniger als 50 Beschäftigte und ein Jahresumsatz und/oder jährliche Bilanzsumme von nicht mehr als 10 Mio.. Mittlere Organisationen: 50 bis weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. und/oder einer jährlichen Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio.. Große Organisationen: ab 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. und/oder einer jährlichen Bilanzsumme von mehr als 43 Mio.. Organisationen aus dem öffentlichen Sektor: Kleine Organisationen aus der öffentlichen Verwaltung: weniger als 10.000 Einwohner im Verwaltungsgebiet und/oder Beschäftigung von weniger als 250 Personen und ein Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. und/oder eine jährliche Bilanzsumme von bis zu 43 Mio.. Große Organisationen aus der öffentlichen Verwaltung: 10.000 Einwohner oder mehr im Verwaltungsgebiet und/oder Beschäftigung von 250 Personen oder mehr und ein Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. und/oder eine jährliche Bilanzsumme von mehr als 43 Mio.. Name der Organisation: Name des Ansprechpartners: Email: Telefon: Adresse: EMAS-Registrierungsnummer: Bitte geben Sie an, ob Sie bereits einmal an den EMAS-Awards teilgenommen haben: Ja Nein Wenn ja, in welchem Jahr haben Sie teilgenommen: Award Kategorie: Wenn ja, sind Sie national nominiert worden? Gewinner eines EMAS-Awards? 7

Beschreibende Informationen zu den Award-Kriterien (insgesamt maximal 3 bis 5 Seiten Beschreibung der Umweltinnovation (ARIAL 11)) Hauptkriterien (max. 70 Punkte) 1. Innovationscharakter der Umweltmaßname(n) (max. 35 Punkte) Beschreibung der Umweltinnovation(en), der Innovation für Ihr Geschäftsmodell etc. und deren Bedeutsamkeit sowie weitere Informationen, die Sie für nützlich halten, um die Aktivitäten der Organisation in Bezug auf dieses Vergabekriterium zu erläutern................ (Bitte begrenzen Sie Ihren Beitrag auf maximal 1000 Worte) 2. Beitrag der Umweltinnovation(en) zur Verbesserung der Umweltleistung der Organisation (max. 35 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Verbesserungen der Umweltleistung und ihre Bedeutsamkeit sowie weitere Informationen, die Sie für nützlich halten, um die Verbesserung der Umweltleistung aufgrund der Umweltinnovation(en) zu erläutern................ (Bitte begrenzen Sie Ihren Beitrag auf maximal 1000 Worte) Unterstützende Kriterien (max. 30 Punkte) A) Lieferkette und Kunden (max. 5 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die Ihre Organisation umgesetzt hat, um die Einbindung der Lieferkette oder die Beziehung Ihrer Organisation zu Kunden auszubauen. B) Beteiligung von Stakeholdern und Beschäftigen (max. 5 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die Ihre Organisation umgesetzt hat, um die Beteiligung von Stakeholdern und Beschäftigen in ihrer Organisation zu verbessern. 8

C) Kommunikation und Transparenz (max. 5 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die Ihre Organisation umgesetzt hat, um die Kommunikation und Transparenz ihrer Organisation zu verbessern. D) Indirekte Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen (max. 5 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die Ihre Organisation umgesetzt hat, um indirekte Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. E) Replikationspotential und Benchmarking (max. 5 Punkte) Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die Ihre Organisation umgesetzt hat, hinsichtlich Replikationspotentials und des Benchmarking der umgesetzten Maßnahmen. F) Selbstverpflichtung und Engagement der Organisation (max. 5 Punkte) Beschreibung des Ausmaßes der Ihrer Aktivitäten, aus der das Engagement Ihrer Organisation für Umweltinnovationen und die Verbesserung der Umweltleistung hervorgeht. Bitte geben Sie an, welche zusätzlich Materialien Sie der Bewerbung beifügen: Anhang 1: VERPFLICHTEND letzte validierte EMAS-Umwelterklärung (als pdf) Anhang 2:. Anhang 3:. Anhang 4:. 9