Seite 1 von 9 Seit Januar 2010 gilt ein neuer Vertrag der Vertrag des LAV Bayern mit der AOK und weiteren Krankenkassen über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich. Apotheken, die weiterhin die Belieferung Ihrer Patienten mit Inkontinenzprodukten übernehmen möchten, müssen zum einen eine spezielle Fortbildung absolviert haben, um die Kunden fachgerecht beraten und einweisen zu können und dürfen für den gesamten Monatsbedarf jedes Kunden an Inkontinenzprodukten pro Kalendermonat den fixen Betrag von 38,00 brutto mit der Krankenkasse abrechnen. 1) Allgemeine Hinweise zur Rezeptbearbeitung Eine Verordnung ist von der Apotheke im Verordnungsfeld, linksbündig über dem Datumsfeld mit einem Abrechnungscode / Tarifkennzeichen zu bedrucken oder handschriftlich zu versehen: Erwachsene (ab 17. Lebensjahr): 1102017 Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 1100015 Achtung: Die Leistungen für Versicherte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind unter Angabe der Hilfsmittelpositionsnummer (HiMiPosNr.) nach den Bundesweiten Festbeträgen abzurechnen. Die nachfolgend beschriebene Pauschalabrechnung kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Vor dem Abrechnungscode / Tarifkennzeichen oder alternativ dazu vor der Hilfsmittelpositionsnummer muss, mit Schrägstrich abgetrennt, das sogenannte Verwendungskennzeichen gedruckt oder handschriftlich notiert werden. Dabei sind eine 08 für eine Erstversorgung sowie eine 09 für eine Folgeversorgung aufzubringen. Hinweis: Eine Erstverordnung liegt vor, wenn der Versicherte das erste Mal Inkontinenzprodukte von der Apotheke erhält. Bei allen nachfolgenden Verordnungen handelt es sich um Folgeverordnungen. Das bedeutet aber auch, wenn ein Versicherter schon seit längerem von einer Apotheke mit Inkontinenzprodukten versorgt wird, handelt es sich dann, zu Beginn dieses Vertrages, bereits um eine Folgeversorgung. Die einzelne Verordnung gilt über den vom Arzt angegebenen Versorgungszeitraum, der bis zu 6 Kalendermonate umfassen darf. Versorgungszeitraum ab Monatsbeginn 08 = Erstverordnung 09 = Folgeverordnung Erwachsene (ab 17. Lebensjahr): 1102017 Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 1100015
Seite 2 von 9 2) Anlage Eigenartikel "Inkontinenzpauschale" Legen Sie zunächst einen Eigenartikel "Inkontinenzpauschale" an. Starten Sie die Artikelanlage in der Lauer Taxe über oder über das Register Artikel > Funktion Neu. Bestätigen Sie das Fenster "Neu anlegen" mit "Weiter" und benennen den Artikel beispielsweise als "Inkontinenzpauschale". Im folgenden Fenster wählen Sie das Register Preis Info und setzen bei Hilfsmittel zum Verbrauch "ja". Speichern Sie Ihre bisherigen Eingaben mit "Übernehmen" ab.
Seite 3 von 9 Der von Ihnen angelegte Artikel "Inkontinenzpauschale" ist jetzt in der Lauer Taxe zu finden. Im Register Kalkulieren können Sie anschließend einen eigenen VK von 38,00 hinterlegen. Setzen Sie dabei bei Gültigkeitszeitraum den Wert "ohne Einschränkung". Speichern Sie Ihre Anpassungen mit "OK" ab.
Seite 4 von 9 3) Erfassung der Monatsmedikation Die Abrechnung der erbrachten Leistungen darf erst im jeweiligen Folgemonat erfolgen. Daher empfehlen wir alle dem Kunden innerhalb eines Monats gelieferten Präparate über die Funktion Vorab in der Kasse einzugeben. So wird gewährleistet, dass die die abgegebenen Artikel zeitnah erfasst werden und ihr Verbrauch mit entsprechenden Bestandskorrekturen und Nachbestellungen in der Warenwirtschaft gekoppelt ist. Übernehmen Sie dazu zunächst den Kunden in die Kasse und wählen im Register Bearbeiten die Funktion Vorabvorgang. Wählen Sie anschließend wie auf dem Rezept vermerkt die Verkaufsart RZM oder RZO aus und übernehmen die abzugebenden Artikel aus der Lauer Taxe oder durch Abscannen in die Kasse. Bei der Artikelübernahme bestätigen Sie das Fenster "Unklare Kostenübernahme" mit "OK". Durch spätere Substitution der Verkaufszeile ist es zweitrangig, wem Sie an dieser Stelle den Artikel berechnen und welchen Preis sie einsetzen. Schließen Sie den Vorgang über "F9 Summe" ab. 4) Rezeptbedruckung Eine Verordnung darf maximal für den Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt werden. In diesem Fall wird empfohlen das erhaltene Rezept mehrfach zu kopieren, im ersten Monat das Originalrezept abzurechnen und in den Folgemonaten jeweils Kopien einzureichen. Um die monatliche Pauschale von 38,00 inklusive der korrekten Hilfsmittelnummer auf das Rezept zu drucken gehen Sie wie folgt vor. Starten Sie im Modul Kasse über F10 Nachbearbeiten im Register Filter die Funktion Vorablieferungen eingrenzen. Übernehmen Sie im Folgedialog den zu bearbeitenden Kunden und bestätigen Sie mit "OK".
Seite 5 von 9 Über das Register Bearbeiten Funktion Vorablieferungen bearbeiten starten Sie den Bearbeitungsmodus. Wählen Sie hier das Register Vorabverkäufe aus. Klicken Sie die zu bearbeitende Zeile an und übernehmen Sie diese mit "F3" in den unteren Bereich. Hier können Sie den Kunden, den Kostenträger aber auch die Verkaufs Art nachträglich ändern. Auch bei der Vorabbearbeitung können Sie das Fenster "Unklare Kostenübernahme" mit "OK" einfach bestätigen. Markieren Sie alle abgegebenen Artikel des Versorgungsmonats und wählen im Register Artikel die Funktion Originalartikel zuordnen aus. Es öffnet sich der Dialog "Artikel substituieren".
Seite 6 von 9 Auf der Lasche Verordnete Artikel erfassen Sie den angelegten Eigenartikel "Inkontinenzpauschale". Es öffnet sich der "Sonderzeilen Assistent", in dem Sie unter Hilfsmittel ohne PZN die für die Abrechnung zu verwendende Pseudo Hilfsmittelpositionsnummer 1599992001 eingeben können. Bestätigen Sie den Dialog mit "Weiter" und schließen Sie das Kalkulationsfenster über "OK". Mit "OK" beenden Sie die Substitution. Die Artikel sind jetzt zur Verrechnung durch die Inkontinenzpauschale ersetzt. Hinweis: Die vom Programm errechnete Preisdifferenz zwischen der Abrechnungspauschale und den zugeordneten Artikeln dient Ihrer Information. Sie darf nicht zur Berechnung eines Aufschlags/Abschlags dem Kunden gegenüber verwendet werden, da die Apotheke vertragsgemäß verpflichtet ist, eine Basisversorgung ohne Forderung von Mehrkosten zu leisten. Sofern der Kunde eine höherwertige Versorgung wünscht und dies schriftlich bestätigt hat, können Sie ihm (nicht der Krankenkasse) gegenüber die Preisdifferenz zu Produkten der Basisversorgung abrechnen. Hierfür können Sie ebenfalls mit Eigenartikeln arbeiten, die Sie zu diesem Zweck als Dienstleistung anlegen und im späteren Ablauf in entsprechender Anzahl als Barverkauf in den Vorgang übernehmen.
Seite 7 von 9 Mit F9 Absch. können Sie den Vorgang beenden und Ihr Rezept korrekt bedrucken. Wählen Sie "In den Abverkauf verzweigen (mit Übergabe)", wenn Sie den Verkauf über die Kasse laufen lassen und das Rezept direkt bedrucken möchten. Bestätigen Sie den Dialog mit "OK" und drucken Ihr Rezept. Schließen Sie nach dem Druck den Vorgang mit "F9 Summe" ab. Hinweis: Beachten Sie zudem die noch handschriftlich aufzutragenden Parameter (siehe Seite 1).
Seite 8 von 9 5) Kundenmedikation einsehen Wenn Sie nach der beschriebenen Methode vorgehen, werden die tatsächlich abgegebenen Inkontinenzartikel für einen Abrechungsmonat in der Kundenverwaltung unter dem Register Medikation gespeichert. Suchen Sie den Kunden in der Kundenverwaltung raus. Klicken Sie auf das Register Medikation. Dort ist anhand der blauen Pfeile zu erkennen, dass ein anderer Artikel bedruckt als abgegeben wurde. Wenn Sie weitere Informationen zu den abgegebenen Präparaten wollen, klicken Sie mit einem Doppelklick auf die betreffende Zeile. Hier ist zu erkennen, welche Artikel gedruckt, verordnet und abgegeben worden sind.
Seite 9 von 9 5) Betriebswirtschaftliche Auswertungen Die beschriebene Vorgehensweise, bei der die abgegebenen Artikel und die abgerechnete Pauschale über die Substitutionsfunktion miteinander verknüpft werden, gewährleistet die Stimmigkeit der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Apotheke insgesamt, da sowohl Einnahmen als auch Ausgaben ordnungsgemäß verbucht werden. Auch eine gezielte Auswertung speziell der pauschal abgerechneten Inkontinenzversorgung hinsichtlich Wareneinsatz, Umsatz und Rohgewinn ist auf dieser Grundlage möglich.