Bundeskongress SGB II am 1. und 2. Oktober 2007 in Berlin Mit drei Stunden erwerbsfähig? Konsequenzen einer gesetzlichen Definition

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Transkript:

Bundeskongress SGB II am 1. und 2. Oktober 2007 in Berlin Konsequenzen einer gesetzlichen Definition Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Eignung ( 3) Erwerbsfähigkeit ( 8 und 44a) 1

Grundlagen SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 8 (1): Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. - 8 (2): Im Sinne von Absatz 1 können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. - 44a: Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. (Gemeinsame Einigungsstelle nach 45) 2

Eingliederungsprobleme bei Arbeitslosen (AL) mit gesundheitlichen Einschränkungen ca. 1 Million AL mit gesundheitlichen Problemen bei ca. 4,6 Millionen AL (Stand: März 2003) aber: nur bei circa 430 000 Kunden wird der ÄD zur Einzelfallabklärung eingeschaltet in zwei von drei Fällen erschwert dies den AL, einer Tätigkeit nachzugehen, die der letzten entspricht bei jedem dritten Langzeitarbeitslosen ist eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung in der Vermittlung zu berücksichtigen Bei jedem dritten vom ÄD begutachteten AL-II-Empfänger bestehen psychische Störungen bzw. Suchterkrankungen (häufig Langzeitarbeitslose) Daten aus einer IAB-Analyse: IAB Kurzbericht Ausgabe Nr. 4 / 21.3.2003 bzw. Stichprobenauswertung ARGE-Gutachten im RD-Bezirk BY 2006 3

I. Der Auftrag Dr. Berg: Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen 2006 (Gesamt: 922.217) Gesundheitliche Einschränkungen zur Dauer der Arbeitslosigkeit 21% 50% unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 6 Monate bis unter 1 Jahr 12% 1 Jahr und länger 17% Statistik der Bundesagentur für Arbeit Stand 02/ 2006 (DZ/AM) ohne opt. Kommunen 4

Begründete Zweifel an der Erwerbsfähigkeit (EF) Auszug aus den Fachlichen Hinweisen der BA zu 8 u. 44 SGB II Objektive Einschätzung des (Rest-)Leistungsvermögens bei negativer Selbsteinschätzung und - wenn EU-Rente bzw. Rente wegen Teilerwerbsminderung beantragt wurde - wenn ein Klageverfahren gegen einen anderen Leistungsträger läuft bei positiver Selbsteinschätzung, aber - einem deutlich konträren Eindruck durch die Fachkraft - einer Blockadehaltung des Kunden gegenüber der Integration (etwa bei einer Suchterkrankung) bei fraglichem Gesamteindruck, wenn außerdem - eine längere AU (speziell länger als 6 Monate bzw. länger als 3 Monate innerhalb der letzten 6 Monate) vorliegt. - ein andauernder Krankengeldbezug bzw. die Krankengeldaussteuerung vorliegt. - 5

Ärztliche Begutachtungen im 2. Quartal 2007 (abgeschlossene SGB II-Fälle zur Klärung der Erwerbsfähigkeit) Agentur Gesamtzahl der abgeschlossenen SGB II-Fälle Anzahl der abgeschlossenen SGB II- Fälle mit der Frage nach Klärung der Erwerbsfähigkeit in % Bochum 1.272 427 33,6% Stuttgart 493 318 64,5% Hannover 1.518 908 59,8% Lüneburg 226 226 100,0% Berlin Mitte 3.954 2.707 68,5% Berlin Nord 3.429 1.609 46,9% Berlin Süd 2.581 2.052 79,5% Cottbus 425 126 29,6% Eberswalde 220 108 49,1% Frankfurt (O.) 393 332 84,5% Neuruppin 185 83 44,9% Nienburg 279 156 55,9% Bremerhaven 373 112 30,0% Köln 758 460 60,7% München 1.518 611 40,3% Bremen 824 410 49,8% Hamburg 2.484 1.641 66,1% Gesamt 20.932 12.286 58,7% 6

Ärztliche Begutachtungen im 2. Quartal 2007 - Insgesamt 12.286 Abgeschlossene SGB II-Fälle zur Klärung der Erwerbsfähigkeit 4,8% 14,6% 61,2% 6,6% 12,7% weniger als 3 Std. täglich belastbar, voraussichtlich auf Dauer weniger als 3 Std. täglich belastbar, voraussichtlich länger als 6 Monate weniger als 3 Std. täglich belastbar, voraussichtlich bis zu 6 Monaten zeitlich nur begrenzt belastbar (3 bis unter 6 Stunden täglich) vollschichtig belastbar ( 6 Stunden täglich) 7

Ärztliche Begutachtungen 2004/2006 nach Diagnosehäufigkeit (ICD-Gruppen Erstschäden) Diagnosen Krankh. Muskel-Skelett / Bindegewebe Psychische und Verhaltensstörungen Psych. u. Verhaltensstör. Psychotr. S. Krankheiten des Kreislaufsystems Neubildungen Krankheiten des Nervensystems Krankheiten des Atmungssystems Endokrine / Ernährung / Stoffwechsel Krankheiten der Haut und Unterhaut Krankheiten des Verdauungssystems Sonstige 2004 Gesamt: 348.720 SGB III: 348.720 Anzahl % 113.345 27,2 % 64.763 15,5 % 29.383 7,0 % 20.702 5,0 % 12.717 3,0 % 12.558 3,0 % 8.856 2,1 % 8.549 2,0 % 6.808 1,6 % 5.517 1,3 % 32.3 % 2006 Bayreuth SGB II: 1.335 Anzahl % 352 ~ 26 % 194 ~ 14,5 % 194 ~ 14,5 % 88 ~ 7 % 12 ~ 1 % 35 ~ 3 % 30 ~ 2 % 38 ~ 3 % 9 < 1 % 15 ~ 1 % ~ 37 % 8

Praktische Umsetzung der gesetzl. Definition der Erwerbsfähigkeit nach 8 Abs. 1 und 44a SGB II Umsetzungsprobleme in den ARGEn. Prüfung der Erwerbsfähigkeit zu spät oder nicht zielgerichtet (Bericht des Bundesrechnungshofs vom Februar 2006). Abstimmungsprobleme mit den örtlichen Sozialhilfeträgern (Einigungsstellenverfahren) gute Kooperation mit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gemäß Verfahrensabsprache zum 01.01.2005 (soweit umgesetzt) Beteiligung der Krankenkassen am Einigungsstellenverfahren n. 44a u. 45 SGB II gemäß Fortentwicklungsgesetz vom 01.08.2006 (abgestimmte Verlautbarung zw. Spitzenverbänden der GKV und BA vom 12.12.06) 9

Verfahrensabsprache zw. der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zum 01.01.2005 (Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II) 1 Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen gem. 96 SGB X 2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit 3 Gegenseitige Unterrichtung und ggf. Übersendung vorhandener Gutachten 4 Absprache über die Qualität der Gutachten zur gegenseitigen Verwertung. In Zweifelsfällen gemeinsame Erörterung. Vorbehaltlich der Entscheidung der Einigungsstelle entscheidet der ÄD der Agentur für Arbeit abschließend ( 44a Satz 1 SGB II). 10

Schlussfolgerungen Klärung der EF-Frage durch umfassenden Betreuungsansatz im gesundheitsbezogenem Fallmanagement auf Basis sozialmediz. Begutachtung und Beratung mit Einschaltung Dritter (Einrichtungen der psychosozialen Betreuung und Suchtberatung) Ziel sollte sein: - weg von der EF-EU-Thematik (sehr weiter Begriff) hin zu mehr Begleitung in Kooperation (Einsatz von Kurativmedizin / Prävention / Reha) - Feststellung der Befähigung: dazu bio-psycho-soziales Krankheitsverständnis - ICF - Assessments Vermehrte Einzelfall- und Systemberatung zur Verbesserung der Kooperation mit beteiligten Sozialleistungsträgern und Gesundheitsämtern (z. B. Kompetenzbündelung s. Beispiel Stuttgart) 11

.... 12

13

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Hinweise zum ÄD im Internet unter: http://www.arbeitsagentur.de (Beratung / Fachdienste / Ärztlicher Dienst) 14