Der SPNV-Markt aus Sicht der DB Regio AG. Deutsche Bahn AG PNM. Mainz, 19.September 2003

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Transkript:

Der SPNV-Markt aus Sicht der DB Regio AG Deutsche Bahn AG PNM Mainz, 19.September 2003 1

Vier Grundsatzthemen bestimmen den SPNV im Jahr 2003 Ordnungsrahmen im SPNV wie akquirieren EVU s Leistungen? Preiskomponente Besteller Wettbewerbsmarkt SPNV im Jahr 2003 Qualitätskomponente Fahrgäste Ausschreibungsmarkt SPNV wie sollen Ausschreibungen gestaltet werden? 2

Die Vergaben im SPNV unterliegen nicht dem Vergaberecht 15 Abs. 2 AEG hat absoluten Vorrang Kernaussagen der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 02. September 2003 1 2 3 4 5 6 Der Verkehrsvertrag über den Regionalverkehr in Berlin/Brandenburg ist vergaberechtskonform und wirksam, die Beschwerde von Connex unbegründet. Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV im Sinne der 15 AEG, 4 RegG unterliegen weder der Pflicht zur öffentlichen Vergabe nach dem deutschen Recht noch nach dem europäischen Recht. Der Gesetzgeber hat den Aufgabenträgern aus Gründen der vorrangigen Sicherung der Daseinsvorsorge ein Ermessen dahingehend eingeräumt, SPNV-Leistungen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen frei zu vereinbaren oder diese Leistungen in einem formellwettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Durch das Vergaberechtsänderungsgesetz von 1998 sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht der Vergabepflicht unterworfen worden. Die neue Vergabeverordnung ( 4 Abs. 3 VgV) hat diese Rechtslage nicht geändert, da eine Erweiterung des vergaberechtlichen Regelungsbereiches nur durch den Gesetzgeber, nicht aber durch den Verordnungsgeber erfolgen kann. Die Entscheidung des Vergabesenats ist rechtskräftig. Keine weiteren Rechtsmittel sind möglich. 3

15 Abs. 2 AEG ist das Ergebnis der beiden wesentlichen Prinzipien der Bahnstrukturreform Bahnstrukturreform Sicherung Daseinsvorsorge Vorrangiges Ziel war die Sicherung der ausreichenden Versorgung der Allgemeinheit mit SPNV-Leistungen Zentrales Anliegen war nicht die vollständige Öffnung des SPNV für Wettbewerb; nur schrittweise Einführung, um Daseinsvorsorge nicht zu gefährden Trennung Ersteller/Besteller-Ebene Deregulierung führte zur Aufhebung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der Eisenbahnen und Öffnung des Marktes für Wettbewerb Wettbewerbsorientierter Status für EVUs durch Trennung von politischer und unternehmerischer Ebene Vom OLG Brandenburg ausdrücklich bestätigt 15 Abs. 2 AEG Vom OLG Brandenburg ausdrücklich bestätigt 4

Aus dem Urteil des OLG Brandenburgs ergeben sich einige Grundregeln für die Direktvergabe von SPNV-Leistungen 1 2 3 4 5 Die Direktvergabe von SPNV-Leistungen ist uneingeschränkt zulässig. Auch zukünftig können SPNV-Leistungen direkt und ohne Vergabeverfahren vergeben werden, ohne dass die zeitlichen Restriktionen nach der Vergabeverordnung (weder 3 noch 12 Jahre) bestehen. Auch zukünftig können SPNV-Leistungen direkt vergeben werden, ohne dass die Verträge Ausschreibungsnetze vorsehen. "Wesentliche Ausschreibungsnetze" nach 4 Abs. 3 VgV müssen die Verkehrsverträge nicht enthalten. Es gibt keine Zeitachse, bis zu der alle SPNV-Leistungen über formell-wettbewerbliche Vergabeverfahren vergeben sein müssen. Die "Direktvergabe" steht gleichberechtigt neben der Akquisition von SPNV-Leistungen, die über formell-wettbewerbliche Vergabeverfahren erfolgt. Alle EVU s können durch attraktive Angebote Leistungen im Wege der Direktvergabe erzielen. 5

Ein integriertes Angebot stellt die größten Kosten- und Erlösanteile in den Wettbewerb Integriertes Angebot Marktmodelle EVU und Partner Besteller/ AT EVU und Partner Verbund EVU und Partner EIU Stufe im Wettbewerb EVU und Partner Besteller / AT Carrier Besteller/ AT Verbund Besteller / AT EIU Besteller / AT eventuell Partner EVU und Partner Besteller / AT Stufen Angebotsplanung Tarifgestaltung Vertrieb Vorhalten Fahrzeuge Instandhaltung/ Bereitstellung Fahrbetrieb Vorhalten Infrastruktur Fahrgelderlöse Finanzieller Beitrag Diskriminierungsfreie Bereitstellung Hoher Kostenanteil 6

Die Vorteile des integrierten Angebots können durch eine funktionale Ausschreibung realisiert werden Konsequenzen Unterschiede Detaillierte Ausschreibung Vorgabe der einzelnen Bestandteile der Leistung Funktionale Ausschreibung Vorgabe der zu erfüllenden Funktion Vorgabe von Mindeststandards Keine unternehmerischen Spielräume für Optimierung der Bieter Auswahl des Bieters reduziert sich auf Preisvergleich Erstellungsaufwand und Risiko- Schwerpunkt beim Auftraggeber Keine unmittelbare Fahrgastorientierung des EVU Kreativitäts- und Optimierungspotenziale unterschiedlicher Bieter werden ausgenutzt Besteller können aus Angeboten optimaler Qualität und Kosten auswählen Risikoschwerpunkt beim Bieter Direkte Fahrgastorientierung des EVU (durch Nettovertrag) 7

Die funktionale Ausschreibung schöpft Kreativitäts- und Optimierungspotenziale der EVU aus Wertschöpfungsstufen Angebotsplanung und Tarif Marketing und Vertrieb Vorhaltung Fahrzeuge Instandhaltung und Bereitstellung Fahrbetrieb Beispiele detaillierte Ausschreibung Vorgabe Anzahl Fahrten, Fahrzeuge Vorgabe Linienführung, Anschlüsse Vorgabe Marketingkonzept Vorgabe Vertriebswege Genaue Vorgabe Art und Anzahl Fahrzeuge ohne Öffnungsmöglichkeit für Spitzenverkehr Nur neue Fahrzeuge zugelassen Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Anforderungen an Abmessungen und Bahnsteigbedienhöhe Entgangene Optimierungspotenziale Vermeidung Überbesetzung durch Verstärkerzüge Direktverbindungen Projekte und Feste zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads Bessere Zugänglichkeit durch Vertriebswegevielfalt, z. B. e-medien Preissenkung durch Ersatz von 2 VT durch einen lokbespannten Zug Preissenkung durch nachfragegerechte Beimischung von vorhandenen Fahrzeugen Preissenkung durch Auswahlmöglichkeit aus mehreren Standardfahrzeugen Offene Gestaltung vermeidet Risiken der Spezifikation für den Auftraggeber Quelle: Ausschreibungen und Erfahrungswerte 8

Der Bieter erstellt ein Fahrzeugkonzept und beschafft die Fahrzeuge Backup Detailliert - Vorgabe des Fahrzeugkonzepts Anforderungen an alle Fahrzeuge: Mindestens 3 Einstiege pro Seite Höchstgeschwindigkeit mind. 120 km/h Mehrfachtraktion Durchgangsweite der Türen mind. 1.200, zwischen den Wagen mind. 850 mm 15 % der Sitzplätze sind 1. Klasse Vorgaben für Abmessungen, z. B. Sitzteiler 1.650 mm, Sitzpolsterbreite, Kopfstützen, Gepäckablagen Platzierung der Abfallbehälter Verschiebbare Kleiderhaken Nur neue Fahrzeuge zugelassen Mindestens 10% der Fahrzeuge sind in Reserve vorzuhalten, gleiche Anforderungen Funktional - Beschränkung auf Mindestvorgaben Fahrzeugkonzept mit Beschreibung und Anzahl angebotener Fahrzeuge Fahrzeuge müssen Anforderungen der Angebotsplanung des EVU erfüllen Mindestanforderung Fahrzeuge: Abnahme für relevante Strecke Weitergehende Anforderungen an Ausstattung (z. B. Klimatisierung) für XX % der Flotte Höchstalter zu Betriebsbeginn maximal 10 Jahre (Beispiel) Kundenorientierung (Nettovertrag) des EVU führt zu zeitgemäß ausgestatteten Fahrzeugen Effizienzvorteile durch Auswahl aus mehreren Standardfahrzeugen Nachfragegerechte und effiziente Beimischung von vorhandenen Fahrzeugen, z. B. als Reserve- oder Verstärkerfahrzeug 9

Der Bieter legt eine Angebotsplanung zur optimalen Erschließung des Fahrgastpotenzials vor Backup Detailliert - Vorgabe des Betriebskonzepts Funktional - Beschränkung auf Mindestvorgaben Vorgaben RB X Zeit Mindestsitzplätze A Stadt 5:58 h 100 Anschluss B Stadt 6:02 h 100 RB Y / 6:07 C Stadt 6:29 h 100 Die Anschlusszeiten dürfen nicht überschritten werden Die Fahrplankilometer betragen 100.000 p.a. und sind einzuhalten Taktdichte und Anzahl der Fahrten sind einzuhalten Keine Nebenangebote möglich Mindestvorgaben Abschnitt X Erster Zug Letzter Zug A - C Stadt ab 6:00 an 22:00 Takt 1 Stunde Anschlüsse von X auf Y EVU muss im Fahrplankonzept die optimale Erschließung des Fahrgastpotenzials darstellen Max. Auslastung 130% Nebenangebote möglich Nachfrageorientierter Einsatz von Verstärkerzügen möglich Flügelkonzepte für mehr Direktverbindungen möglich Umlaufoptimierungen, z. B. für Werkstattaufenthalte, möglich 10

Auftraggeber sollten unsoliden Angeboten entgegenwirken Pressemeldungen zu falschen Einschätzungen von Risiken: Beispiele UK und DK UK, North-Western Franchise, 2001: 15 Mio EUR nachgeforderte Subventionen Nachverhandlungen wegen geringer Profitabilität D, Hamburg-Flensburg, 2003: Insolvenz der Flex AG, eines hochgelobten Newcomers Neuvergabe steht kurzfristig an Combus (DK, 40% Marktanteil am Busmarkt), 1998-2000: Über 70 Mio EUR ungeplante Subvention zur Abwendung des Konkurses, schließlich Verkauf an Arriva und Connex für 13 EUR Grund: viele Verlustbetriebe durch Fehlkalkulationen UK, South-Eastern Franchise, 2003: hohe nachgeforderte Subvention zur Verbesserung von Zügen und Infrastruktur und unmäßige Unpünktlichkeit & Zugausfälle ohne Perspektive Außerordentliche Kündigung drei Jahre vor Ablauf Hoher Preisfokus der Auftraggeber kann die Sicherung der Daseinsvorsorge gefährden Fehleinschätzungen der VU führen zumeist zu ungeplantem Subventionsbedarf durch die öffentliche Hand Quelle: Presseartikel. Reuters 11

Neben den Bestellern als Großkunden der DB Regio stehen die Interessen und Bedürfnisse der Fahrgäste im Vordergrund. Besteller 35 Bestellerorganisationen mit steigendem Kosten- und Qualitätsbewusstsein Detailvorgaben in Ausschreibungen Definition neuer Qualitätsstandards (z.b. neue Fahrzeugtypen) leere öffentliche Kassen Wettbewerber mit preisaggressiven Angeboten DB Regio reagiert auf die gestiegenen Anforderungen mit konsequentem Sanierungsprogramm (u.a. wettbewerbsfähige Tarifverträge) weitergehenden Einzelmaßnahmen (u.a. Weiterentwicklung Instandhaltung) zielgerichteter Angebotsoffensive Fahrgäste rund 4,2 Mio. Fahrgäste täglich mit einfachen Grundbedürfnissen Pünktlichkeit Information Sauberkeit Sicherheit Schnelligkeit angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis DB Regio reagiert auf die Anforderungen mit Verbesserung der Pünktlichkeit Ausbau der Informationstechnologie (RIS) Einsatz neuer, klimatisierter Fahrzeuge Erweiterung der Servicedienstleistungen 12