LWL - Landesjugendamt Westfalen Zentrale Adoptionsstelle Fachtag Adoption Alternative Familiengründung - durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft - und ihre Bedeutung für die Adoptionspraxis 21.09.2016 Akademie Franz Hitze Haus Katholisch-Soziale Akademie Münster Kardinal-von-Galen-Ring 50 48149 Münster I
genetischer Vater un leibliche r + rechtlicher Vater (heterologe oder donogene Insemination) In Deutschland erlaubt. Ca. 100.000 Spenderkinder in Deutschland. Drei beteiligte Eltern. Anerkennung der Elternschaft kraft Gesetz ( 1591 und 1592, Abs. 1 oder 2 BGB). Oft keine Aufklärung des es. Recht des es auf Kenntnis seiner Abstammung Anfechtungsrecht des es (gem. 1600, 1600d BGB). Kein Anfechtungsrecht der rechtlichen Eltern. Kein Rechtsanspruch des rs auf Anonymität. 2 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
genetischer Vater un leibliche In Deutschland erlaubt, jedoch nicht alle Samenbanken arbeiten mit Singlefrauen oder lesbischen Paaren zusammen. Daher oft private Spender, Aktionen einzelner Ärzte oder Insemination durch Samenbank im Ausland. Drei beteiligte Eltern. Kein Recht des Spenders auf Anonymität, daher immer wieder auch die Beteiligung in Adoptionsverfahren gefordert. Oftmals Diskussion über eine angemessene Probezeit i. S. d. 1744 BGB in dieser Konstellation. 3 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Embryo genetischer Vater un Eiszellspende genetische + rechtliche + / Tragemutter Eizellspende + In Deutschland verboten, strafbar machen sich die behandelnden Ärzte, nicht die Mütter ( 1 Abs. 3 ESchG). Keine Form von gesetzwidriger Leihmutterschaft. Tragemutter gilt in Deutschland als des es gem. 1591 BGB. Drei beteiligte Eltern Oftmals Diskussion über eine angemessene Probezeit i. S. d. 1744 BGB in dieser Konstellation. Kein Recht des Spenders auf Anonymität, daher immer wieder auch die Beteiligung in Adoptionsverfahren gefordert. Beispiel: siehe DIJuF Rechtsgutachten 19.10.2012 4 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
un Eizellspende genetische Embryo / Tragemutter rechtlicher + r Vater Eizellspende + des Ehemannes (homologe Insemination) Eizellspende in Deutschland verboten, strafbar machen sich die behandelnden Ärzte, nicht die Mütter ( 1 Abs. 3 ESchG). Drei beteiligte Eltern. Anerkennung der Elternschaft kraft Gesetz ( 1591 und 1592 Abs. 1 oder 2 BGB). Oft keine Aufklärung des es. 5 I 21.09.2016 Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Leihmutter Embryo Eizellspende genetische + r Vater Volle, IVF oder Hightech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Drei beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. 6 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Ehemann Leihmutter Embryo Eizellspende genetische + r Vater Volle, IVF oder Hightech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Vier beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. Beispiel: OLG Stuttgart 07.02.2012 In dieser Fallkonstellation können die genetischen Eltern die rechtliche Abstammung (schaft/vaterschaft) nur durch eine Adoption herbeiführen. 7 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Leihmutter / genetische Insemination, z. T. deklariert als Seitensprung -verhältnis r Vater Partielle oder Lowtech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Drei beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. 8 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Leihmutter / genetische Insemination, z. T. deklariert als Seitensprung -verhältnis r Vater r Vater Partielle oder Lowtech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Drei beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. 9 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland erfolgte Adoption
Leihmutter Eispende / genetische un Embryo r + Vater Volle, IVF oder Hightech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Vier beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. 10 I 21.09.2016 Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Leihmutter Embryo Eizellspende / genetische un r Vater r Vater Volle, IVF oder Hightech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland. Vier beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. Beispiel: BGH-Beschluss vom 10.12.14; Anerkennung einer kalifonischen Gerichtsentscheidung, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweist. Voraussetzung war, das ein Elternteil mit dem genetisch verwandt und die Leihmutter mit dem nicht genetisch verwandt ist. 11 I 21.09.2016 Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
Leihmutter Eispende genetische un Embryo genetischer Vater un r Vater Volle, IVF oder Hightech Leihmutterschaft In Deutschland verboten. Wunscheltern nutzen Angebote im Ausland Fünf beteiligte Eltern. Je nach Geburtsland des es gibt es unterschiedliche rechtliche Ansätze (z. B. Eintrag in die Geburtsurkunde, gerichtliche Bestätigung der Wunscheltern als Eltern des es etc.), dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bewertung der Konstellation in Deutschland. 12 I 21.09.2016 Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
leibliche Insemination genetischer Vater Lebenspartner Queerfamily Definition aller beteiligter Erwachsenen als Eltern. Verschiedene Modelle der Verantwortlichkeit des genetischen Vaters, i. d. R. Vaterschaftsanerkennung. Meist wird dasjenige Paar zum rechtlichen Elternpaar, bei dem das seinen Lebensmittelpunkt hat. 13 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
leibliche Lebenspartnerin Insemination r Vater r Vater Queerframily Definition aller beteiligter Erwachsenen als Eltern. Verschiedene Modelle der Verantwortlichkeit der leiblichen. Meist wird dasjenige Paar zum rechtlichen Elternpaar, bei dem das seinen Lebensmittelpunkt hat. 14 21.09.2016 I Fachtag Adoption Alternative Familiengründung durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft
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