STADER RECHTSANWÄLTE Raus aus teuren Krediten Den Widerrufs-Joker richtig nutzen Wie Sie sich mit dem Widerruf Ihres Immobiliendarlehens aktuelle Zinskonditionen sichern können.
Aus Erfahrung kompetent beraten. Stader Rechtsanwälte. Köln. Bankrecht. Verbraucherschutz. Erfahrung aus der Prüfung von über 1.000 Kreditverträgen. STADER RECHTSANWÄLTE ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Köln. Die Rechtsanwälte der Sozietät vertreten Verbraucher gegenüber Banken in zahlreichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Als Honoraranwälte eines großen Verbraucherschutzvereins sind unsere Rechtsanwälte oft erster Ansprechpartner bei Problemen mit Banken. UNSERE RECHTSANWÄLTE haben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bereits mehr als 1.000 Kreditverträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs überprüft. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Mehrzahl der in den Jahren 2003 bis 2010 erteilten Widerrufsbelehrungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Ob auch Ihr Vertrag widerrufbar ist, überprüfen unsere Rechtsanwälte gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. 2
Kostenlos umschulden. Nutzen Sie den Widerrufs-Joker. DER BEFUND: Etwa 80 % der von Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen sind falsch. DIE VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG hat über 10.000 Kreditverträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs überprüft und festgestellt, dass ca. 80 % der geprüfen Widerrufsbelehrungen falsch sind. Diesen Befund können auch wir bestätigen. Die von uns geprüften Widerrufsbelehrungen weisen oftmals identische Belehrungstexte auf, die von vielen Gerichten als falsch bewertet wurden. Die Rechtslage: Kreditverträge können noch heute widerrufen werden. DER WIDERRUF des Kreditvertrages ist vielfach auch heute noch möglich. Wurde ein Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, wird die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt. Dadurch entsteht ein ewiges Widerrufsrecht, das von tausenden Kreditnehmern derzeit ausgenutzt wird, um sich von teuren Krediten kostenlos zu lösen. Dieser juristische Trick wird gerne auch als Widerrufs-Joker bezeichnet. 3
Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rechtsfolge: Durch den Widerruf jetzt umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung. WIRD DER VERTRAG WIRKSAM WIDERRUFEN, findet eine vollständige Rückabwicklung des Kreditvertrags statt. Dies bedeutet, dass die Bank nicht berechtigt ist für die vorzeitige Ablösung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann ggf. zurückgefordert werden. Widerrufsmöglichkeit von zahlreichen Gerichten bestätigt. DIE WIDERRUFBARKEIT zahlreicher Darlehensverträge wurde von vielen Gerichten bereits bestätigt. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Urteile vor, die das Widerrufsrecht der Verbraucher bestätigen. Diese Urteile können den Banken entgegengehalten werden, um sie zu einem Einlenken zu bewegen. Darüber hinaus ist die Bank ggf. verpflichtet für die Nutzung des von dem Kreditnehmer erhaltenen Geldes (Zins- und Tilgungsleistungen) Nutzungsersatz zu leisten. Schließlich kann die Bank verpflichtet sein, die über einem marktüblichen Zinssatz erlangten Zinsen an die Kreditnehmer herauszugeben. 4
Richtig widerrufen. Chancen, Risiken und die richtige Vorgehensweise. Widerruf vorbereiten - Angebote anderer Banken einholen. Widerruf erklären - Selbst oder durch einen Anwalt? VOR DER ERKLÄRUNG DES WIDERRUFS sollten Sie ein Angebot einer anderen Bank vorliegen haben. Denn das Gesetz sieht grds. vor, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurückbezahlt werden muss. Sie müssen sich also für den Fall absichern, dass die Bank genau das tut, was Sie wollen: Den Widerruf akzeptieren. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Das Angebot einer anderen Bank können Sie erst annehmen, wenn der Widerruf von der Bank rechtsverbindlich bestätigt oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt wurde. Andernfalls laufen Sie Gefahr, sich mehrfach zu verpflichten. DIE WIDERRUFSERKLÄRUNG muss nicht durch einen Anwalt erfolgen. Es reicht eine einfache Erklärung in Textform (bspw. E-Mail, Fax, Brief), um den Widerruf wirksam zu erklären. Der Widerruf muss auch keine Begründung enthalten. Wenn Sie den Widerruf selbst erklären möchten, empfiehlt es sich jedoch darauf hinzuweisen, dass der Widerruf wegen einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch möglich ist. Den Widerruf selbst zu erklären ist sinnvoll, da Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten nur dann erstattungsfähig sind, wenn Sie den Widerruf selbst erklärt haben und die Bank den Widerruf zurückgewiesen hat. Entsprechend treten auch die Rechtsschutzversicherungen erst ein, wenn der Widerruf abgelehnt wurde. 5
Möglichkeiten einer außergerichtlichen Erledigung Chancen und Risiken eines gerichtliches Verfahrens WIRD DER WIDERRUF ABGELEHNT, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eine Lösung nur vor Gericht erzielt werden kann. Viele Banken sind bereit, mit den Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine solche Lösung kann vielfältig aussehen. Denkbar ist eine Anpassung der laufenden Kredite an die aktuellen Konditionen oder eine Entlassung aus dem Darlehen ohne oder mit reduzierter Vorfälligkeitsentschädigung unter gleichzeitigem Verzicht des Verbrauchers auf alle weiteren Rechte aus dem Widerruf. KANN EINE EINIGUNG NICHT ERZIELT werden, bleibt zur Durchsetzung des Widerrufsrechts nur der Klageweg. Eine solche Klage ist mitunter sehr kostspielig. Grund hierfür sind oftmals hohe Streitwerte. Wird der Klage stattgegeben, ist der Widerruf kraft Urteils wirksam. Die Bank muss in diesem Fall das Darlehen unter Berücksichtigung der Rechtsfolgen des Widerrufs abrechnen und alle Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Wird der Prozess dagegen verloren, bleibt der status quo erhalten und der Verbraucher trägt alle Kosten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss diese das Kostenrisiko für den Verbraucher tragen. 6
Typische Fehler der Banken. Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. DIE IN DEN JAHREN 2003 BIS 2008 gängige Formulierung wurde von nahezu allen Banken zeitweise verwendet. Insbesondere Sparkassen verwendeten diese Belehrung bei ihren deutschlandweit oft gleichen Belehrungen bis in das Jahr 2008 hinein. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, dass diese Belehrung den Verbraucher nicht richtig über den tatsächlichen Fristbeginn aufklärt. Grund für die weite Verbreitung dieser Belehrung ist, dass die Formulierung in der amtlichen Musterbelehrung enthalten war. Hat die Bank das damalige Muster vollständig verwendet, kann ihr der Fehler nicht entgegengehalten werden. Entscheidend ist daher oftmals, ob eine Abweichung des Belehrungstextes von dem gesetzlichen Muster vorliegt. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem... DER BUNDESGERICHTSHOF hat auch in diesem Fall bemängelt, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Nach Ansicht der Karlsruher Richter vermittelt dieser Belehrungstext das unrichtige Verständnis, die Widerrufsfrist beginne schon, bevor der Verbraucher das Darlehnsangebot der Bank durch seine Unterschrift unter dem Darlehensvertrag überhaupt angenommen hat. Zu beachten ist aber, dass manche Gerichte diese Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen für nicht anwendbar halten. Ob dies der Fall ist, überprüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Die Frist beginnt mit dem Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der Bank VIELE BANKEN wollten den Fristbeginn von dem Zugang des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der Bank abhängig machen. Dabei übersahen die Banken jedoch, dass der Kunde gar nicht wissen konnte, wann dies der Fall ist. Auch eine solche Widerrufsbelehrung ist falsch. Fehlende optische Hervorhebung DIE BANK war bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung auch verpflichtet, den Belehrungstext optisch deutlich aus dem übrigen Vertragswerk hervorzuheben. Diese drucktechnische Hervorhebung konnte bspw. durch Umrahmung, Fettdruck, Schattierung o.ä. erfolgen. Hebt sich die Belehrung nicht deutlich genug hervor, wurde die Widerrufsfrist ebenfalls nicht in Lauf gebracht. 7
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Wir überprüfen Ihre Widerrufsbelehrung. Kostenlos. Kostenlose Erstberatung. Umfassende Vertretung. Wir überprüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf Fehler. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung entstehen für Sie hierdurch keine Kosten. So fallen Kosten für Sie nur dann an, wenn Sie unsere Hilfe wirklich benötigen. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung noch heute überprüfen. Mehr Informationen zu unserem kostenlosen Angebot erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.stader-law.de Wir vertreten Verbraucher, die das Widerrufsrecht gegenüber ihrer Bank geltend machen wollen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir begleiten unsere Mandanten vom Widerruf bis zur Rückabwicklung des Kreditvertrags. Wir führen Vergleichsverhandlungen mit Banken oder übernehmen die gerichtliche Vertretung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 9
Angaben gem. 2 und 3 DL-InfoV Laut Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, sind wir verpflichtet, Ihnen über unsere Kanzlei die folgenden Angaben zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.stader-law.de (http://www.stader-law.de/index.php/impressum.html). Die gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin wurde unseren Berufsträgern in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde unserer Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln, Tel. 0221-97 30 10-0, Fax. 0221-97 30 10-50, E-Mail: kontakt@rak-koeln.de Berufshaftpflichtversicherung Unsere Rechtsanwälte sind berufshaftpflichtversichert: RA Lutz Stader: Ergo Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf RA David Stader & RAin Tamara Herak: AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln Berufsrecht Die nachfolgenden gesetzlichen Berufsregeln für Rechtsanwälte wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),Fachanwaltsordnung (FAO) Sie können auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php abgerufen werden. Bildnachweise Die Inhalte (Texte und Bilder) dieser Broschüre sind urheberrechtlich geschützt. Jede widerrechtliche Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung wird urheberrrechtlich verfolgt. Urheber der in dieser Broschüre verwendeten Bildwerke sind: Titelseite: Seiten 1,3,5,6,8,9: istock.com/ instamatics Jacqueline C. Werrmann Impressum Stader Rechtsanwälte GbR Erna-Scheffler-Str. 1A 51103 Köln Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Lutz Stader, David Stader, Tamara Herak Tel.: 0221 7907 3048 Fax: 0221 7907 3001 E-Mail: kanzlei@stader-law.de Web: www.stader-law.de Weitere Informationen, Musterschreiben, Vollmachten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stader-law.de 10
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