www.pwc.de/energiemanagement Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits bis 05.12.2015 Weiterführende Information
Große Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen! Ausgangslage: EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) Europa (EED)* Artikel 8 der EU-Energieeffizienz- Richtlinie (EED): (Mindestens) alle Nicht-KMU (große Unternehmen) sind verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 (dann alle 4 Jahre) mindestens ein Energieaudit durchzuführen Energie- und Umweltmanagementsysteme können einen Befreiungstatbestand darstellen Nur Mindestanforderungen an das Wer?, Was?, Wann? Beispiele für nationale Umsetzungen Deutschland (EDL-G)** Wer: Nicht-KMU nach EU-Definition (ein Energieaudit je Legaleinheit!)*** Was: Energieaudits (EN 16247-1) Wann: bis 05. Dezember 2015 Strafe: bis 50.000 EUR (je Legaleinheit!) Frankreich Wer: große Unternehmen (eigene Definition) Was: Energieaudits (EN 16247-1) Wann: bis 05. Dezember 2015 Strafe: bis 4% des Umsatzes *EED: http://www.energieeffizienz-online.info/fileadmin/edl-richtlinie/downloads/energieeffizienzstandards/gesetze/eg_r/eg-r_energieeffizienz-rl_2012-27-eu.pdf ** EDL-G: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/edl-g/gesamt.pdf *** Umsetzungsmerkblatt BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf Seite 2
Die nationalen Gesetzgeber lassen sich mit der Umsetzung der EED Zeit - der Zeitdruck für Unternehmen wächst Umsetzungsstand von Artikel 8 EED in Europa (Juli 15) Die Frist zur Umsetzung der EED bis zum 05. Juni 2014 wurde nicht von allen Mitgliedsstaaten eingehalten Einzelne Mitgliedsstaaten haben bereits entsprechende Gesetze / Verordnungen verabschiedet, in anderen Mitgliedsstaaten wird die Umsetzung zeitnah erwartet Unabhängig davon sieht die EED die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen (insb. Art. 8) bis zum 05.12.2015 vor Umsetzung bereits erfolgt (z.b. per Gesetz, Verordnung etc.) Umsetzung im Entwurf vorhanden Umsetzungsentwurf in Arbeit bzw. teilweise vorhanden Noch keine Umsetzung bzw. keine Informationen verfügbar Source: Research Seite 3
Eine Vielzahl der EU-Länder greift bei der Definition des Kreises der Verpflichteten die EU-Definition für KMU auf Definition der verpflichteten Unternehmen (Juli 15) EU-Definition für KMU Abwandlung der EU-Definition für KMU oder sonstige Kriterien Bisher keine Informationen verfügbar Source: Research In 12 EU-Ländern (inkl. Deutschland) werden Unternehmen, welche die EU- Definition für KMU nicht erfüllen, zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet In 15 EU-Ländern werden die EU-Definition für KMU in abgeänderter Form oder sonstige Kriterien bei der Definition verpflichteter Unternehmen zugrunde gelegt Für ein EU-Land ist bisher keine Information verfügbar Seite 4
Energiemanagementsysteme gehen über die Bestandsaufnahme eines Audits hinaus und bedingen Eigenverantwortung Energieaudit versus Energiemanagementsystem 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Energieaudit (DIN EN 16247-1) Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) Durchführung - - - Durchführung - Zertifizierung Internes Audit Internes Audit Zertifizierung Internes Audit Internes Audit * Die EED schreibt nur Mindestkriterien für Energieaudits aber keine spezifischen Standards / Normen vor Seite 5
Unser Beratungsansatz ermöglicht eine schlanke Lösung und damit eine Schonung von Ressourcen Lösung: Der -Ansatz zur Erfüllung der Compliance Zentrales Projektmanagement Phase 1 Phase 2 Phase 3 Definition betroffener Gesellschaften je Land Analyse der gesetzlichen Vorgaben zur Compliance-Erfüllung je Land Nutzung von Vereinfachungsmöglichkeiten Durchführung von Energieaudits (je Gesellschaft) (Datenerhebung + Vor- Ort-Begehung) Erstellung des compliancekonformen Auditberichts Zusammenführung der dezentralen Ergebnisse zum Nachhalten der Einsparungen (konzernweite) Compliance! Zentral Dezentral Dezentral Zielgruppe Internationale Konzerne/Mittelstand Sonstige* * z.b. kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Unternehmen mit Gesellschaften ausschließlich in Deutschland Seite 6
Wir haben optimale Strukturen, um den Kunden einen Mehrwert im Vergleich zum Wettbewerb zu bieten Unser Mehrwert: schlank - sicher - flexibel Sparen Sie Kosten & Zeit und profitieren Sie von unserer optimalen Vernetzung: Energieexperten/-auditoren und Wirtschaftsprüfer aus einer Hand Internationales Netzwerk von Energieexperten Stellen Sie die Compliance sicher und nutzen Sie über unser nachgewiesenes Know-How: Weitreichende, europaweite Erfahrung in der Durchführung von Energieaudits- und Analysen nach anerkannten Standards, BAFA-registrierte Energieauditoren Umfangreiche Kenntnis der länderspezifischen Regelungen der Energieeffizienzrichtlinie Belastbare Kontakte zu Zertifizierungsstellen und Regulierungsbehörden Bleiben Sie in der Umsetzung flexibel und nutzen Sie unser modulares Vorgehen: Standardisierter Fragebogen zur Datenerhebung Nutzung der -Effizienzdatenbank Controlling zu Energieeffizienzsteigerungen Seite 7
Ihre Ansprechpartner wir freuen uns auf weitere Gespräche mit Ihnen! Alfred Höhn Dr. Volker Breisig Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin Telefon: +49 30 2636-1270 E-Mail: alfred.hoehn@de.pwc.com Moskauer Straße 19 40227 Düsseldorf Telefon: +49 211 981-4428 E-Mail: nicolas.deutsch@de.pwc.com Felix Hasse Bernhard-Wicki-Straße 8 80636 München Telefon: +49 89 5790-5810 E-Mail: felix.hasse@de.pwc.com Nicolas Deutsch Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart Telefon: +49 711 25034-3963 E-Mail: nicolas.deutsch@de.pwc.com 2015 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich "" auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.
Die meisten europäischen Länder verpflichten Unternehmen anhand der KMU-Definition der europäischen Kommission Vereinfachtes Prüfschema für KMU-Status* Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse bei der erneuten Prüfung ja KMU? Anzuzeigen durch Selbsterklärung! nein Anzahl der Mitarbeiter (FTE) < 250? ja Jahresumsatz < 50 Mio.? Kein KMU** nein ja nein Bilanzsumme < 43 Mio.? ja Prüfung verbundenes Unternehmen oder Partnerunternehmen? nein KMU! * Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Unternehmen erwirbt / verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden GJ die Schwellenwerte überschreitet. ** Zusätzlich Unternehmen mit kommunaler Beteiligung > 25 %; ausgenommen sind autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. Bei kommunalen Unternehmen ist das verpflichtete Unternehmen jede organisatorisch selbstständige Einheit; auf eine eigene Rechtspersönlichkeit kommt es nicht an. Kommunale Eigenbetriebe können unter die Verpflichtung fallen, wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Nicht unter die Verpflichtung fallen hoheitliche Aufgaben wie bspw. Abwasser- und Abfallentsorgung. Seite 9
Insbesondere bei Unternehmensketten sind zur Bestimmung des KMU-Status Verflechtungen zu prüfen (Bsp Deutschland)* Beispiele und Sonderfälle von Unternehmensketten Indirekte Beteiligung Kettenbruch Gesamtbeteiligung Über s Eck 60% 60% C D D E B C D C 60% 25% 40% 60% 60% 60% B B C 20% B D 60% 25% 25% 20% 20% 60% A A A A A = 100% A + 100% B + 100% C + 25% D A = 100% A + 25% B + 25% (C+ 100% E) A = 100% A + 100% B + 100% C+ 100% D A = 100% A + 100% B + 100% C+ 100% D Seite 10