Rechtsanwalt Rolf Becker Channel + Recht: Multipliziertes Risiko oder Chance WIENKE & BECKER KÖLN Rechtsanwälte (C) Rolf Becker, Sachsenring 6 50677 Köln Tel. 0221 / 3765-330 Fax 0221 / 3765-312 rbecker@kanzlei-wbk.de
Zur Person Rechtsanwalt Rolf Becker Rechtsanwälte WIENKE & BECKER KÖLN www.kanzlei-wbk.de Seit mehr als 20 Jahren in der Beratung von Versandhändlern tätig. Vertragsrecht - Wettbewerbsrecht (Abmahnungen), Werberecht (Verkaufsförderungsmaßnahmen, Gewinnspiele etc.) Datenschutzrecht (Opt-In, Listbroking) Markenrecht, Geschmacksmuster, Urheberrecht Verantwortlich für Versandhandelsrecht.de Urteilsticker.de / abmahnung-uwg.de / fernabsatz-gesetz.de Buchautor Fernabsatz-Gesetz Versandhandelsmanagement u.a. (C) Rolf Becker,
(C) Rolf Becker, Recht und Multichannel stellt Frage nach den Unter schieden
Channel ist nicht Channel Kanäle Beispiele Ladengeschäft / Handelsvertreter Katalog/Flyer/ Print-Anzeige Mobilephone Internetbestellung
Besonderheiten Erfüllungslogistik Vertragsschluss Face 2 Face Distanzhandel Elektronische Bestellung
Rechtsbereiche Face2Face Regelungskomplexe Ladenschluss Handelsvertreterrecht Mietrecht / Konkurrenzschutz Preisangaben Gestaltungssatzung Widerrufsrecht Abzahlungskauf Haustürwiderruf Wanderlager Vorübergehend reisegewerblich 56a GewO Zugabeverbot Gewinnspielverbot
Haifischbecken im Distanzhandel Buchpreisbindung UWG Telemediengesetz TMG Regelungskomplexe BGB Datenschutz Textilkennzeichnungsgesetz Allgemeine- Geschäftsbed. AGBG Arznei-und LebensmittelR Widerrufs rechte Fernabsatz- Gesetz Preisangaben- Verordnung Abmahnung droht bei Verletzung
Abmahngefahr höher im E- Commerce Abmahnung leicht gemacht: Gehen wir auf Raubzug
Treffer.
7 x 618,-- - 849,-- EUR netto = zwischen 4300 + 6000 EUR! Aktuell dazu: LG Düsseldorf (Urteil v. 23.07.2010, 38 O 19/10) und das LG Bochum (Urteil v. 10.02.2009, 12 O 12/09) Schon die Nichtannahme Unfreier Rücksendungen ist wettbewerbswidrig.
(C) Rolf Becker, Unterschiede Stationär / Distanz Stationärer Handel Face 2 Face Kunde kann oft Ware prüfen Bei Haustürgeschäften Widerrufsrecht (Überraschungssituation) Belehrungen Print / Telefon weitgehend gleich Internet / Mobile unterschiedlich Haustürwiderruf Finanzierung unterschiedlich Widerrufsrecht bei Abzahlungsgeschäften Internet/Katalog /Flyer/ Print- Anzeige/Telefon /Mobilephone Prüfung erst nach Zusendung möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz
(C) Rolf Becker, Widerrufsrecht + Abholung im Laden Entfällt das Widerrufsrecht bei Abholung im Laden/Lager? Nein! Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. (BGH III ZR 380/03, Urteil vom 21. Oktober 2004 Postbote Das Postident 2-Verfahren vermittelt dem mit dessen Ausführung betrauten Mitarbeiter der Deutschen Post AG jedoch lediglich die Stellung eines bloßen Boten. Er ist nicht befugt und in aller Regel auch nicht in der Lage, den Kunden der Beklagten über die Vertragsleistung Auskunft zu geben.
(C) Rolf Becker, Katalog/Flyer/ Print-Anzeige Mobilephone Internet-Shop Telefonverkauf Informationsvermittlung gedruckt Zahlarten (noch) beschränkt Lieferbarkeitsangaben starr Abmahnungen: Weiterverwendung des Werbemittels Verlust Anstoßkette Rechtsinfos sind flüchtig und veränderbar aber anpassungsfähig Pflicht zur Lieferbarkeitsangabe Textform-Info muss hergestellt werden Webseite keine Textform BGH Urteil v. 29.04.2010, I ZR 66/08
Textformmedien E-Mail Fax Brief (+) Katalog / Prospekt (+) Gedruckte Anzeige (+) Erkennbarkeit des Verfassers (Person des Erklärenden Schriftzeichen in einer Urkunde Unterschriftskennung als Abschluss der Erklärung
(C) Rolf Becker, Internet-Shop Mobilephone Ablauf und Navigation ist gelernt Darstellung unproblematisch OLG Hamm Urt. v. 20.05.2010, Az. 1-4 U 225/09 APP Darstellung ohne Widerrufsbelehrung, Impressum und MwSt. Standards in der Navigation noch nicht ausgeprägt Beschränkter Platz Widerrufsbelehrung 6000 Zeichen und mehr
(C) Rolf Becker, Internet-Shop Verkaufsplattform (ebay, amazon) Adaption des gewohnten Versandhandelskaufs Vertragschluss mit invitatio Kann bei bestimmen Zahlarten wieder gleich sein OLG Hamm Urt. v. 20.05.2010, Az. 1-4 U 225/09 WAP Darstellung ohne Widerrufsbelehrung, Impressum und MwSt. OLG Frankfurt a.m., Beschluss vom 06.11.2006-6 W 203/06 WAP + Grafikdatei Andere Formate, wie Versteigerung Vertragsschluss sofort Beschränkung der Darstellung durch Vorgaben Plattformbetreiber Aufgezwungene Gefahr vs. Multiplizierte Verkaufschance: WAP- Darstellung ebay
(C) Rolf Becker, Katalog/Flyer In Relation viel Platz, Wobei Umsatz pro qcm gilt. Coupon-Anzeige Postkarte Sehr wenig Platz: Teilweise Widerrufsbelehrung komplett nicht mehr möglich. Rechtlich unklar, was in dem Fernabsatzkommunikationsmittel angemessene Weise noch notwendig ist.
(C) Rolf Becker,
(C) Rolf Becker, Multichannel-Effekte + Recht Werbung, die auf Wechselwirkung zwischen Kanälen setzt, folgt allgemeinen Regelungen des UWG Medienbruch ist aber immer Bruch der Informationskette Erfüllung Verbraucherinfo-Pflichten damit nicht möglich Freiwillige Versprechen sind möglich und bindend.
(C) Rolf Becker, Multichannel und Konditionen Preisspaltung ist grundsätzlich erlaubt Irreführungsgefahr bei unklarer Kanaltrennung Beispiel: Auf Webseite wird Rabatt für schnell entschlossene Käufer angekündigt, da Vorrat begrenzt. Im Kontext steht Adresse des Ladengeschäfts. Klarstellung erforderlich, ob nur Webkäufer nur Ladenkäufer oder beide Kundengruppen profitieren sollen.
Ständig aktualisierte Infos unter www.versandhandelsrecht.de www.wb-k.de Tipps bei Abmahnungen unter www.abmahnung-uwg.de Kontakt unter www.kanzlei-wbk.de Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2011 WIENKE & BECKER-KÖLN (C) Rolf Becker, Info-Services der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER- KÖLN