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Woche 42 Freitag, 17. Oktober 2014 Iptingen musiziert Posaunenchor Iptingen Kirchenchor Iptingen Thomas Nature Kinderchor des MGV Junger Chor des MGV Männerchor des MGV Samstag 18.10.2014, 19.00 Uhr Kreuzbachhalle Iptingen Veranstalter: Männergesangverein Liederkranz Iptingen e.v. Saalöffnung: 18.30 Uhr Eintritt: 7,-, Schüler und Studenten frei

Seite 2 / Nummer 42 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 17. Oktober 2014 Gemeinsamer Seniorennachmittag 2014 Bitte beachten Sie, dass der Termin für den gemeinsamen Seniorennachmittag in Iptingen auf Dienstag, den 04.11.2014 vorverlegt wird! Näheres folgt. Kirbe 19.10.2014 Beginn: 11.00 Uhr Wo: Vereinsheim Serres Die Gemeindeverwaltung informiert: Am Montag, den 20. Oktober 2014 entfällt die Abendsprechstunde bei Herrn Bürgermeister Oehler. Wir bitten um Ihr Verständnis. LandFrauenverein Wiernsheim Kirwekaffee im Bürgersaal Zu Kaffee und leckeren selbst gebackenen Kuchen, neuem Wein und herzhaftem Zwiebelkuchen laden wir Euch herzlich ein. Am Sonntag, 19. Oktober 2014 ab 14:00 Uhr im Bürgersaal / Wiernsheim Die Wiernsheimer Landfrauen Impressum Herausgeber: Gemeinde Wiernsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Karlheinz Oehler, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de Veranstalter: Liederkranz Serres 7. Wiernsheimer Weihnachtsmarkt Am Freitag, 28.11. findet unser diesjähriger Weihnachtsmarkt statt. Wer mitwirken, ausstellen, darbieten, verkaufen oder auch verschenken will Wir treffen uns am Dienstag, den 21.10. um 20.00 Uhr Gaststätte ADLER Wiernsheim (Nebenzimmer) Wir freuen uns auch auf neue Mitwirkende. Mit freundlichen Grüßen Ihre IG-Straßenfest Kontakt: Heiko Weigmann Schweizerstr. 6 75446 Wiernsheim Tel.: 0170-7519235 nachmittags E-Mail.: whfweigmann@gmx.de

Freitag, 17. Oktober 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 42 / Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Ob der Wiernsheimer Steige Iptingen Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2014 den Bebauungsplan "Ob der Wiernsheimer Steige Iptingen nach 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Ob der Wiernsheimer Steige ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt: von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen ist ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wiernsheim, den 15.10.2014 Karlheinz Oehler, Bürgermeister Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wiernsheim Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Umlegungsverfahren Kohlplatte II Gemarkung Wiernsheim Maßgebend ist der Zeichnerische Teil des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Ob der Wiernsheimer Steige" tritt gemäß 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan kann im Rathaus Wiernsheim, Marktplatz 1 im Sitzungssaal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung und den dazugehörenden Anlagen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise gemäß 44 BauGB Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Hinweise gemäß 215 BauGB Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiernsheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hinweise gemäß 4 Gemeindeordnung Nach 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) gilt der Bebauungsplan - sofern er unter Verletzung I. Umlegungsbeschluss Der Umlegungsausschuss hat am 09.10.2014 gemäß 47 BauGB (Baugesetzbuch in der geltenden Fassung) für das Gebiet des Bebauungsplanes Kohlplatte II im Bereich nördlich der Flurstücke 18556, 18557, 18558, 18559, 18561, 18562, im westlichen Teil der Flurstücke 15675, 15676, 15677, 15678, 15679, 15680, südlich von Flurstück 15681und östlich der Flurstücke 14793/7 und 15629 die Durchführung einer Umlegung beschlossen. In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Wiernsheim einbezogen: Nr.: 15656 (hiervon eine Teilfläche von ca. 725 m²), 15671, 15672, 15675 (hiervon eine Teilfläche von ca. 9499 m²), 15676 (hiervon eine Teilfläche von ca. 1705 m²), 15677 (hiervon eine Teilfläche von ca. 1970 m²), 15678 (hiervon eine Teilfläche von ca. 15230 m²), 15679 (hiervon eine Teilfläche von ca. 1584 m²), 15680 (hiervon eine Teilfläche von ca. 7086 m²), 15683 (hiervon eine Teilfläche von ca. 1579 m²) Die Umlegung trägt die Bezeichnung Kohlplatte II. Der Gemeinderat hat am 16.04.2014 beschlossen, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des Bebauungsplans Kohlplatte II. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dem Umlegungsbeschluss wurde eine Gebietsübersichtskarte beigelegt. II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß 3 Abs. 1 BauGB-DVO (Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches in der geltenden Fassung) in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 25.06.2014 dem Umlegungsausschussder Gemeinde Wiernsheim. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstückes berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines

Seite 4 / Nummer 42 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 17. Oktober 2014 Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Wiernsheim anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungs- und Veränderungssperren sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über die Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Gemeinde Wiernsheim eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde Wiernsheim beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Umlegungsstelle- Bürgermeisteramt der Gemeinde Wiernsheim - Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung enthalten, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der genannten sechs Wochen bei der Umlegungstelle der Gemeinde Wiernsheim eingeht. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenden Beteiligte zugerechnet. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für sämtliche weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache muss sich der Antragssteller dann aber eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen ( 222 Abs. 4 BauGB) VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Für die Flurstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 20.10.2014 bis 20.11.2014 im Rathaus Wiernsheim öffentlich aus und können montags bis freitags während der Sprechzeiten dort eingesehen werden. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, die tatsächlichen Angaben zu überprüfen und erforderlichen Berichtigungen zu beantragen. Wiernsheim, den 15.10.2014 Umlegungsausschuss gez. Karlheinz Oehler, Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung informiert Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl 07044 Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172 Hauptamt (6)* 23-122 Ordnungsamt 23-136 Meldeamt (2)* 23-155 Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135 Gemeindekasse (7)* 23-132 Steuerabteilung 23-133 Bauamt (4)* 23-142 Bauverwaltungsamt Herr Zipfel 23-161 Bauanträge (3)* 23-164 Bauhof 23-144 Wassermeister 23-142 * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: Jeden Freitag von 11.00-12.00 Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wiernsheim.de nachfragen. Fax-Nr. 23-130 Gemeindejugendpfleger 0171 5801729 Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker 07041 8118930 Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim 8930 "Waldenserhalle" Pinache 07041 84950 "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach 07042 98190 Außenstellen: Rathaus Iptingen 7325 Rathaus Pinache 07041 7870 Rathaus Serres 7326 Feuerwehr 112 Revierförster Hailer 07044 48110 Kindergärten: Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220 Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt -

Freitag, 17. Oktober 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 42 / Seite 5 Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel. 07044 23-0 Montag bis Freitag außerdem Montagnachmittag nachmittag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 17.00 Uhr - 19.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Außenstelle Pinache, Tel. 07041 7870 15.45 Uhr - 16.45 Uhr Außenstelle Serres, Tel. 07044 7326 17.00 Uhr - 18.00 Uhr Außenstelle Iptingen, Tel. 07044 7325 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Gemeindebücherei Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Energie- und Sanierungsberatung Auskünfte und Terminabsprache Tel. 07044 23161 Zimmer 007. Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, 75179 Pforzheim Tel. 0700 32903290 Öffnungszeiten: donnerstags von 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung www.ebz-pforzheim.de Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel. 07041 8118930 Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen 19222 Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant 07041 814424 Feuerwehr Wiernsheim 0173 6862529 Feuerwehr Pinache 07041 862548 Feuerwehr Serres 07044 7803 Feuerwehr Iptingen 07044 8640 Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel. 07044 8781, zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, 75446 Wiernsheim-Pinache, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 9168657 Büro: Marktplatz 30/1, Wiernsheim Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen Mobil: 0160 909 360 56, E-Mail: info@rosenfeger.de Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, 75446 Wiernsheim-Iptingen Tel. 07044 5569, Fax: 07044 5686 Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080 Sprechzeiten Montag 8.00-12.30 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen 8.00-14.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen 07243 180-0 Störungsstelle - Strom 0800 3629477 Störungsstelle - Gas 07141 95956110 0172 7295658 Bezirkszentrum Enzberg 07041 9610330 Gas - Herr Köhler 07032 13445 Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00-12.00 Uhr Tel. 07044 8686 Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um 16.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und 16.00 Uhr abgehört. Sachbeschädigungen auf den Friedhöfen der Gemeinde In den letzten Wochen wurden auf den Wiernsheimer Friedhöfen wiederholt Gräber verwüstet und zum Teil Pflanzen und Grabausstattungen entwendet. Dieses Vorgehen belastet die Angehörigen in erheblichem Maße und stellt auch einen Verstoß gegen die Friedhofssatzung dar. Wir bitten die Besucher der Friedhöfe, entsprechende Vorkommnisse dem Rathaus Wiernsheim, Frau Barlian- Gruber, Tel. 07044 23135, zu melden. Kinder- und Jugendkino Offene Jugendarbeit Wiernsheim Nächstes Kinderkino findet diesen Freitag, den 17.10.14 statt Das nächste Kinderkino findet am Freitag, den 17.10.14 um 17:00 Uhr in der Aula der Heckengäuschule Wiernsheim statt. Dazu lade ich euch herzlich ein. Diesmal zeigen wir einen Film über Liebe, Eifersucht und Trennungsschmerz. Die wilden Hühner eben. Gezeigt wird der Film: Die wilden Hühner und die Liebe Komödie / Jugend - Deutschland 2007 Laufzeit: ca. 108 Min. FSK: o.a Jahren Die Liebe geht oft seltsame Wege - und einfach ist sie ohnehin nicht: Sprotte, Frieda, Wilma und Trude können davon bald ein Lied singen. Es ist fast wie im "Sommernachtstraum", den sie mit Lehrerin Frau Rose auf der Bühne proben. Eifersucht, Trennungsschmerz und Wochenendfreundschaften sind normal. Und Oberhuhn Sprottes Vater Christian taucht nach Jahren wieder auf. Wir bitten darum keine Snacks oder Getränke mitzunehmen. Diese werden vor Ort zu familienfreundlichen Preisen angeboten. Das erwirtschaftete Geld kommt ausschließlich den Jugendlichen in Wiernsheim zugute. Eröffnung des Jugendraumes am Samstag, den 08.11.14 Lange haben wir darauf hin gearbeitet, jetzt ist es endlich so weit. Wir eröffnen unseren Jugendraum. Unsere Jugendlichen haben in liebevoller und mühsamer Arbeit die Räume renoviert. Wir haben gemeinsam Laminat gelegt, die Räume gestrichen und tapeziert, Leitungen unter Putz gelegt, die Küche aufgebaut, uns Gedanken zur Gestaltung gemacht und diese umgesetzt und teilweise sogar Wände herausgenommen. In den letzten Wochen traf sich das Team, um den Feinschliff zu besprechen. Sowohl was die Deko angeht als auch die Organisation des Jugendraumes. Mittlerweile sind wir ein Team bestehend aus sechs Jugendlichen und mir als Jugendpfleger, die sich für den Jugendraum verantwortlich fühlen. Gemeinsam wird besprochen, in welche Richtung der Jugendraum gehen soll, welche Regeln in einem Jugendraum wichtig sind und welche Rechte und Pflichten in dem Jugendraum herrschen. Wenn Sie sich ein Bild von unserem neuen Jugendraum machen möchten und unser Team kennen lernen möchten sind Sie herzlich zur Eröffnung am 08.11.14 in den Jugendraum (Wurmberger Str. 21) eingeladen. Vor Ort wird es Gegrilltes und gute Getränke geben. Außerdem wird es eine Playstation competition geben bei der die Teilnehmer verschiedene Preise gewinnen können. Kommen lohnt sich also!!! Das Team freut sich auf Sie. Mit freundlichen Grüßen: Benjamin Denk Gemeindejugendpfleger Niefern/Wiernsheim E-Mail: Gemeindejugendpflege@googlemail.com Tel: 0171/5801729

Seite 6 / Nummer 42 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 17. Oktober 2014 Aus dem Gemeinderat Forstamt Gemeinde Wiernsheim - Forstbetrieb Der nächste Winter kommt bestimmt... Aus dem Gemeindewald (v.a. Ortsteil Iptingen) wird ab sofort noch Brennholz-lang aus dem Frühjahr 2014 zum Verkauf angeboten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wiernsheim.de-gemeindewald - aktuelles. Der Raummeter (Ster) Brennholz-lang kostet 44. Interessenten können dieses besichtigen und sich direkt bei Revierförster J. Hailer melden (07044 48110 oder 0177 5480361) Motorsägengrundlehrgang (ohne Baumfällung) es sind noch Restplätze frei!!! Ab 2013 muss jeder, der mit der Motorsäge im Gemeindewald Brennholz aufarbeitet, den Besuch eines Motorsägengrundlehrgangs nachweisen. Aus diesen Gründen bietet der Forstbetrieb Wiernsheim eintägige Motorsägengrundlehrgänge für die Aufarbeitung von liegendem Brennholz an (keine Baumfällung). Der ganztägige Lehrgang setzt sich aus einem theoretischen Teil im Feuerwehrgerätehaus in Wiernsheim (vormittags, Treffpunkt: 8:00 Uhr) und einem praktischen Teil im Wald (nachmittags) zusammen. Die eigene Motorsäge und die persönliche Schutzausrüstung sollten mitgebracht werden. An folgendem Termin sind noch Plätze frei: Dienstag, 21. Oktober 2014 Es wird eine Lehrgangsgebühr von 50 erhoben, die bei Anmeldung zu entrichten ist. Anmeldeformulare können bei der Gemeindekasse im Rathaus in Wiernsheim (Zimmer 002; Tel: 07044/ 23132) während den üblichen Öffnungszeiten abgeholt oder unter www.wiernsheim.de heruntergeladen werden. Bitte geben Sie ihre Anmeldung bis zum 20. Oktober 2014 auf der Gemeindekasse ab. J. Hailer, Revierförster N i e d e r s c h r i f t über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats der Gemeinde Wiernsheim am Mittwoch, den 08. Oktober 2014, Waldbegang, Treffpunkt Rathaus Wiernsheim. Vor Beginn der Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Oehler die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Besucher, den Vertreter des Landratsamtes und die Presse. Bürgermeister Oehler stellt fest, dass die Einladung zu dieser Gemeinderatssitzung rechtzeitig zugestellt worden ist, Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden keine erhoben. TOP 1 & 2 Waldbegang Bürgermeister Oehler begrüßt die Gemeinderäte, Pressevertreter, Bürger und Revierförster Hailer zur Waldbegehung 2014 an der Fritz-Bertsch-Hütte im Wiernsheimer Gemeindewald. Insbesondere begrüßt er Forstamtsleiter Frieder Kurtz vom Landratsamt Enzkreis. Danach übergibt er das Wort an Revierförster Hailer. Dieser erklärt, dass der Gemeindewald Wiernsheim eine Fläche von 634 ha, also 25 % der Gemarkung, umfasst. Er umfasst die Waldungen auf den Gemarkungen von Wiernsheim mit den drei Teilorten Iptingen, Serres und Pinache. Herr Hailer betont die drei verschiedenen Funktionen des Waldes - die Nutz-, Schutzund Erholungsfunktion - welche gleichrangig nebeneinander stehen. Die Baumartenverteilung setzt sich zu 75 % aus Laubbäumen und zu 25 % aus Nadelbäumen zusammen. Im weiteren Verlauf erklärt Revierförster Hailer, dass es die Aufgabe des Forstbetriebs sei, den Wald zu schützen, pflegen, vermehren und nutzen, sowie alle Waldfunktionen dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind die Ziele eine naturnahe Bewirtschaftung des Waldes, um zukünftigen Generationen stabile und standortgerechte Mischbestände zu überlassen. Gleichzeitig gilt es, die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Im Gemeindewald Wiernsheim sind derzeit ein Förster und zwei Waldfacharbeiter beschäftigt. Das vielfältige Arbeitsfeld umfasst die Holzernte, Kulturen, Forstschutz, Bestandespflege, Wegeunterhaltung, Erholungsmaßnahmen und die Pflege von Maschinen/Geräten. Zudem werden bei der Holzernte, dem Holzrücken und der Entrindung Forstunternehmen mit Spezialmaschinen eingesetzt. Derzeit liegt der jährliche, planmäßige Einschlag bei 4.100 Festmeter. Nach den grundsätzlichen Erläuterungen werden anhand von fünf Waldbildern im Distrikt Schinderhau die wichtigsten Funktionen des Waldes veranschaulicht. Das 1. Waldbild in der Abteilung Hochberg umfasst laut Hailer überwiegend 45-jähriges Fichten-Baumholz sowie vereinzelt Douglasien, Roteichen, Weißtannen, Buchen und Bergahorn. Anhand konkreter Beispiele vor Ort zeigt er die vorgenommene Wertästung der Douglasien auf 5 Meter Höhe. Er ergänzt, dass in diesem Bereich des Waldes die Nutzfunktion im Vordergrund steht. Durch eine nachhaltige und pflegliche Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz dient dieser als Energieträger, sowie als Bau- und Werkstoff. Bei der letzten Durchforstung im Jahre 2007 wurden speziell das Laubholz sowie Artenminderheiten gefördert. Die nächste Durchforstung in diesem Gebiet ist im Forstwirtschaftsjahr 2016 geplant. Anhand des 2. Waldbildes erklärt Revierförster Hailer die Schutzfunktion des Waldes. Hierunter fallen der Wasser-, Klima- und Bodenschutz sowie der Biotop- und Artenschutz. In diesem Bereich des Waldes, ebenfalls in der Abteilung Hochberg, befindet sich überwiegend ein 150-jähriges Eichenaltholz mit Buchen- und Hainbuchenbeständen. Zudem zeigt Revierförster Hailer dem Gemeinderat den einzigen Speierling in diesem Gebiet, welcher erhalten werden soll. Herr Hailer fährt fort, dass in diesem Waldabschnitt Höhlenbäume und Totholz als Lebensraum gefördert werden. Forstamtsleiter Kurtz fügt ergänzend hinzu, dass für den Staats- und Kommunalwald eine Alt- und Totholzkonzeption

Freitag, 17. Oktober 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 42 / Seite 7 erstellt werden kann, welche sich in Ökopunkten widerspiegelt. In Wiernsheim hat man sich durch den bereits seit vielen Jahren erfolgreich betriebenen Erhalt von Alt und Totholz als Lebensraum entschieden, einer staatlichen Alt- und Totholzkonzeption, mit der damit verbundenen wirtschaftlichen Stilllegung von Waldflächen nicht zuzustimmen. Zum Thema Geologie und Klima erklärt Revierförster Hailer am 3. Waldbild, einem Steinbruch die Beschaffenheit des Waldbodens. Überwiegend aus Kalkgestein bestehend lässt dieser nur eine geringe Wurzeltiefe und Wasseraufnahme zu. Bedingt durch diese geologischen Verhältnisse wirken sich Dürreperioden besonders stark auf die Flora aus. Im 4. Waldbild, der Abteilung Bruchhau, präsentiert Revierförster Hailer 100-jähriges Buchen-Altholz mit Naturverjüngung. Er erklärt, dass einzelne starke Bäume genutzt und schlechte Stämme entfernt werden. Zudem fördert man an dieser Stelle ebenfalls den Erhalt von Höhlenbäumen und Totholz. Hailer führt des Weiteren aus, dass hierbei mit einem naturnahen Waldbau einerseits ökonomische Ziele, in Form der Holzvermarktung, verfolgt werden. Andererseits dient diese Form der Waldbewirtschaftung dem Artenschutz und damit dem Erhalt von Spechten, Höhlenbrütern und Fledermäusen. Am 5. und letzten Waldbild, in der Abteilung Backofenhäule, stellt Revierförster Hailer die Erholungsfunktion des Waldes dar. Diese erstreckt sich auf das Joggen, Wandern, Walken, Reiten, Radfahren und auf die Jagd. Zudem finden die Menschen im Wald Ruhe und Entspannung. Hailer zeigt in diesem Zusammenhang die notwendigen Maßnahmen auf. Hierzu zählen Pflege und Erhalt der Waldwege und der Rasteinrichtungen. Abschließend betont Forstamtsleiter Kurtz die gute Zusammenarbeit zwischen den Jägern und dem Forstbetrieb. Zudem spricht er ein Lob für die Arbeit von Revierförster Hailer und den beiden Waldarbeitern aus. Nachdem sich aus dem Gremium keine weiteren Fragen ergeben, nimmt der Gemeinderat die Ausführungen der Waldbegehung zustimmend zur Kenntnis. TOP 3 Verschiedenes Allgemeine Informationen, Aussprache Forstamtsleiter Kurtz betont die Wichtigkeit eines Waldbeganges, um die Vielfalt des Waldes den Gemeinderäten und interessierten Bürgern darstellen zu können. Besonders lobt er die weit überdurchschnittliche Zahl an Habitatbeständen sowie die Maßnahmen der Kommune, die Sicherheit im Bereich Forstwirtschaft zu erhöhen. Holzvermarktung Derzeit wird das Thema der zentralen Holzvermarktung heiß diskutiert. Derzeit hat die öffentliche Forstwirtschaft nach dem Landeswaldgesetz eine Monopolstellung bei der Bewirtschaftung und Vermarktung des Waldes. Das Bundeskartellamt möchte den Markt der Forstwirtschaft jedoch für die Privatwirtschaft öffnen. Dies sehen die Forstämter mit gemischten Gefühlen, da die Forstwirtschaft mehr ist, als eine reine Wirtschaft. Sie ist eher eine Daseinsvorsorge. Bürgermeister Oehler bedankt sich bei Revierförster Hailer und Forstamtsleiter Kurtz für ihre Ausführungen. Gemeinderatsbeschluss Bürgermeister Oehler erklärt, dass er gemäß der Gemeindeordnung von seinem Widerspruchsrecht für Gemeinderatsbeschlüsse Gebrauch macht, da in der Sitzung vom 01.10.2014 beim TOP 5 Weingärten ein Teil des Gemeinderates falsche Unterlagen erhalten hatte, könne der Beschluss aufgrund unterschiedlicher Unterlagen nicht aufrecht erhalten werden. Der Beschluss für den TOP Weingärten wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut gefasst. Heckengäuschule Kämmerer Enz führt aus, dass bei der Sanierung der Elektroinstallationen herausgefunden wurde, dass die bereits bestehende Verkabelung in einem derart schlechten Zustand ist, dass eine Neuinstallation unausweichlich wird. Die Mehrkosten für den Schulverband belaufen sich auf 225.000. Kämmerer Enz bietet allen Gemeinderäten an, sich bei einem gesonderten Termin ein Bild von der Lage machen zu können. Auf Nachfrage von Gemeinderat Oettinger erklärt Bürgermeister Oehler, dass nach Aussage der Ingenieure kein Sicherheitsrisiko für die Schüler besteht. Der Gemeinderat ist mit den Mehraufwendungen für die zusätzlichen Maßnahmen einverstanden. Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag 16.00 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim Evers, Horst Vom Mentalen her quasi Weltmeister Die Welt des Fußballs bietet immer wieder schöne Gelegenheiten, Neues über andere Länder und Völker, über ihre Sitten und Gebräuche zu erfahren. Was macht diese Völker aus? Wie leben die Menschen dort? Was für eine Mentalität haben die so? Welche Geschichte? Welche Eigenheiten? Horst Evers bringt uns wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen nahe: "Wenn Dänen nach Mitteleuropa kommen, sind sie häufig den ganzen Tag betrunken. Aus Sparsamkeit. Das ist überhaupt das Tolle an Skandinavien: Weil der Alkohol so teuer ist, gelten dort betrunkene und erst recht häufig betrunkene Menschen als sehr, sehr wohlhabend und genießen allergrößtes Ansehen. Beneidenswert. Er schlägt historische Bögen vom Altertum bis in unsere Tage: "Die Griechen wissen ihre Geschichte gekonnt einzusetzen. Falls also eine Mannschaft plötzlich ein riesiges Holzpferd auf Höhe der Mittellinie entdeckt: auf keinen Fall in den eigenen Strafraum ziehen! Es könnte Brad Pitt oder Otto Rehhagel drinsetzen. Und er erkundet die Weisheit anderer Völker: "Die Holländer sind hervorragende Kaufleute. Da sie keine Vorhänge mögen, haben sie das Glashaus erfunden. Als sie dann aber wegen der Hitze darin keine Mieter gefunden haben, bauten sie dort einfach Gemüse an, und schwupp waren sie reich. Warmherzig, liebevoll und schräg porträtiert Horst Evers mehr als fünfzig Nationen dieser Welt und nimmt charakteristische Eigenheiten genauso aufs Korn wie althergebrachte Klischees. Die lustigste Völkerkunde, seit Gott den Ball geschaffen hat. Altersjubilare Geburtstage im Monat Oktober 2014 Wir gratulieren herzlich in Wiernsheim: 17.10.2014 82 Jahre Alfred Härlin, Kuckucksweg 4 Serres: 19.10.2014 80 Jahre Karl-Heinz Thomamüller, Waldenserstraße 27 19.10.2014 76 Jahre Albrecht Eugen Rapp, Hebelstraße 5 Iptingen: 22.10.2014 75 Jahre Barbara Bräuning, Mönsheimer Straße 46 und wünschen allen Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest und für die Zukunft alles Gute.

Seite 8 / Nummer 42 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 17. Oktober 2014 Standesamt Verstorben ist Am 11.10.2014 in Niefern-Öschelbronn Herr Rolf Bantle, Im Krügele 2, Wiernsheim, im Alter von 77 Jahren Fundamt Am 13. September wurden bei der Eröffnung der Sparkasse Pforzheim zwei Regenschirme liegen gelassen. Die Fundsachen können auf dem Bürgermeisteramt Wiernsheim, Zimmer 102, abgeholt werden. Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte: der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker u. Niefern- Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker Tel. 07041-19292 Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um 18.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztlicher Notfalldienst: In der Notfallambulanz der Kinderklinik Pforzheim: mittwochs + freitags ab 15.00 Uhr, samstags, sonntags + feiertags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Tel. 07231 9692969 (Terminabsprache sinnvoll) Bereitschaftsdienst der Tierärzte: Sa., 18.10. u. So., 19.10.2014: Dr. Treiber, 71735 Eberdingen-Nußdorf, Tel. 0172 6286629 Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel. 07044 8686 Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über das DKR Mühlacker, Tel. 19222, erfragt werden. Bereitschaftsdienst der Apotheken: Sa., 18.10.2014: Stadt-Apotheke Maulbronn, Frankfurter Str. 30, Tel. 07043 900100 So., 19.10.2014: Sonnen Apotheke Mühlacker Enzberg, Kieselbronnerstr. 14, Tel. 07041 6130