Landkreis Ostprignitz Ruppin

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Transkript:

Landkreis Ostprignitz Ruppin Sitzungsvorlage 2006-194 Amt/Aktenzeichen Datum Straßenverkehrs- und Ordnungsamt 36/38.90.02 23.10.2006 öffentlich nicht öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Gesundheits- und Sozialausschuss 01.11.2006 Finanzausschuss 14.11.2006 Kreisausschuss 23.11.2006 Kreistag 07.12.2006 Betreff Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 1). Landrat

I. Problem Am 10.11.2005 beschloss der Kreistag die derzeit gültige Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren vom 01.01.2006, bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 30.11.2005. Nachfolgende Umstände haben insbesondere zu Veränderungen der Kosten und der Kostenstruktur im Rettungsdienst geführt: 1. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (nachfolgend: BbgRettG) vom 28. Juni 1999 (GVBl. I S. 261, Neufassung vom 21. Juni 2005 GVBl. I S. 202) wurde neu geregelt, dass die Landkreise mit den Verbänden der Krankenkassen eine Kosten- und Leistungsrechnung (nachfolgend: KLR) zu vereinbaren haben (vgl. 10 Abs. 2 Satz 2 BbgRettG). Die Landkreise des Landes Brandenburg und die Verbände der Krankenkassen trafen im April 2000 eine Übereinkunft über die Einzelheiten einer solchen Kosten- und Leistungsrechnung. Diese Vereinbarung ist nunmehr Grundlage für die Erarbeitung von Gebührensatzungen für den Rettungsdienst, die nach dem 31.12.2000 beschlossen werden sollen. Die als Anlage 2 beigefügte Kosten- und Leistungsrechnung 2007 wurde auf dieser Basis erstellt. 2. Im Rahmen der Anhörung der Verbände der Krankenkassen zur Gebührensatzung 2005 am 18.11.2004 wurde wegen der Nichterfüllung der Hilfsfrist gem. 7 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan vom 24.02.1997 (GVBl. I S 106) und wegen der teils unterschiedlichen Auffassungen zu einzelnen Kostenpositionen in der KLR einvernehmlich mit den Verbänden der Krankenkassen vereinbart, ein Organisationsgutachten einschließlich der Erarbeitung der KLR 2006 in Auftrag zu geben. Dazu wurde im Ergebnis einer Ausschreibung der Auftrag am 29.03.2005 an die Firma Orgakom erteilt. Im Ergebnis des Organisationsgutachtens, das im Rahmen der Beschlussfassung zur derzeit gültigen Satzung in den Ausschüssen und im Kreistag erörtert wurde, sind Rettungswachen in den Orten Herzberg (Anfang September 06) und Neustadt/Dosse (Ende Oktober 06) durch die Ruppiner Kliniken GmbH neu errichtet und in Betrieb genommen worden. Es wurden Veränderungen in der Rettungsmittelvorhaltung in den Standorten der einzelnen Rettungswachen vorgenommen. Des Weiteren wurden durch die Ruppiner Kliniken GmbH Ende des Jahres 2005 in den bisherigen Standorten Kyritz und Wittstock die Rettungswachen neu errichtet und in Betrieb genommen. Die Personalberechnung, die Kosten des Landkreises und des Leistungserbringers wurden durch den damaligen Gutachter der Fa. Orgakom neuerlich beurteilt. 3. Die an der Notarztgestellung beteiligten Krankenhäuser haben in der Höhe veränderte Kostenkalkulationen eingereicht. Der durch den Gutachter entworfene Kalkulationsrahmen, der als Grundlage für zukünftige Notarztkalkulationen der an der Notarztgestellung beteiligten Kliniken dienen sollte, wurde grundsätzlich von den Krankenkassen anerkannt. Die Stundenvergütungen der Notärzte haben sich gegenüber der Kalkulation des Vorjahres erhöht. 4. Am 05.10.06 fand unter Anwesenheit von Vertretern des Leistungserbringers und des Gutachters die Erörterung und Stellungnahme der Verbände der Krankenkassen statt. Im Vorfeld teilten die Krankenkassen die aus ihrer Sicht zu erörternden Positionen zu dem Entwurf der KLR 2007 mit, zu denen sie gegenteiliger Auffassung waren bzw. Erörterungsbedarf hatten..

Im Ergebnis der Erörterung und Stellungnahmen wurden an dem Entwurf der KLR 2007 geringfügige Veränderungen vorgenommen. Bis auf die unter Anlage F4 Personalbedarfsberechnung dargestellten unterschiedlichen Auffassungen konnte Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erzielt werden. Anlage F1 Jahresrettungsmittelstunden Aus der Anlage F1 Jahresrettungsmittelstunden ist die Vorhaltung von Rettungsmitteln in den einzelnen Rettungswachenstandorten entsprechend des Organisationsgutachtens zu entnehmen. Es ergeben sich keine Änderungen zu den Jahresrettungsmittelstunden des Vorjahres Anlage F2 Einsatzstatistik Die F2 Einsatzstatistik der KLR 2007 stellt die Einsatzzahlen des vergangenen Berichtszeitraumes (2005) dar. Anlage F 4 Personalbedarfsberechnung Unterschiedliche Auffassungen bestehen hier zur Kalkulation der Wochenfeiertage zur Ermittlung der Nettoarbeitzeit eines Mitarbeiters im Rettungsdienst. Der Landkreis, sowie auch die Ostprignitz-Ruppiner RettungsDienste GmbH(ORD GmbH) gehen davon aus, dass die Bruttoarbeitszeit kalkulatorisch für jeden Mitarbeiter für 2007 um 10 Wochenfeiertage (tatsächliche Anzahl 2007) im Soll gekürzt (bzw. gut geschrieben) wird. Diese Berechnung entspricht auch den Regelungen des 6 TvöD. Der Gutachter und die Krankenkassen gehen davon aus, dass kalkulatorisch nur die Mitarbeiter einen Anspruch auf Kürzung (bzw. Gutschrift) der Bruttoarbeitszeit um jeweils einen Wochenfeiertag haben, die an einem Wochenfeiertag im Rahmen des Dienstplanes tatsächlich Dienst haben. Diese Berechnung ergibt durchschnittlich jährlich die Anrechnung von 8 Wochenfeiertagen und Vorfeiertagen. Somit ergeben sich zwei Tage Differenz woraus folgt, dass eine Stelle in der Personalbedarfsplanung strittig ist. B 1 Stammdaten zur Gebührenermittlung Grundlage bildet hier die F2 Einsatzstatistik des laufenden Jahres 2006 per 30.06.2006, hochgerechnet auf den 31.12.2006. B2 Gebührenberechnungsmatrix In der Gebührenberechnungsmatrix ist eine Gebührenstruktur hinterlegt, die durch die Träger des Rettungsdienstes, hier Landkreis Ostprignitz-Ruppin, nicht beeinflusst werden kann. 5. Ausweislich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 10.4.2003 2D 32/02.NE sind mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. 10 Abs. 3 BbgRettG) bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführte Über- und Unterdeckungsausgleiche gebührenmäßig zu berücksichtigen (hier Ertragsausgleich für 2005). 6. Die Auswirkungen der unter Nr. 4 genannten Entscheidung auf die Gebührensatzung 2002 sowie die Buchhaltungs- und Berichtszeiträume 1999 2003 sind in der KT Vorlage Außergerichtlicher Vergleich Rettungsdienst 2004-099 dargestellt. Der im Ergebnis der Vergleichsverhandlungen zu tilgende Ertragsausgleich für die Jahre 1999 bis 2003 in Höhe von 2.800.000 uro wird in 4 Raten, jeweils jährlich in der KLR 2005, 2006, 2007, 2008) in A4 Gewinn- und Verlustausgleich in Höhe von 700.000 uro gebührenmindernd eingestellt.

7. Die KLR 2007 (Anlage 2) wurde wie bereits die KLR 2005 und 2006 ausgehend von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Rettungsdienst des Landkreises erarbeitet. 8. Die anteiligen Kosten der Leitstelle wurden mit 60 % der Gesamtkosten der Leitstelle in den KLR 2005 bis 2007 berücksichtigt (bis 2004 70%). II. Lösung Damit die unter I. dargestellten Änderungen in der Personalbedarfsplanung und die in diesem Zusammenhang stehenden Kostenänderungen satzungsmäßig Berücksichtigung finden können, ist die Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 1) vom Kreistag zu beschließen. Die Verwaltung hat sich dabei an dem Satzungsmuster Rettungsdienstgebühren des Landkreistages Brandenburg, das unter Mitwirkung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und bei Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg erarbeitet worden ist, orientiert. III. Alternativen Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes verzichtet auf eine Berücksichtigung der Kostenentwicklung im Rettungsdienst bei der Gebührenberechnung oder setzt geringere Kosten an. Dies hätte zur Folge, dass sich der Zuschussbedarf im Rettungsdienst erhöhen würde, den der Landkreis tragen müsste. IV. Kosten/Folgekosten/Finanzierung Die Kosten- und Leistungsrechnung ist wie folgt strukturiert: A Gesamtnachweis B1 Stammdaten zur Gebührenermittlung (Einsatzzahlen per 30.06.2006, hochgerechnet auf den 31.12.2006) B2 Gebührenberechnungsmatrix C Zusammenfassung Einzelnachweise Verwaltung (Kreisverwaltung OPR, Zentrale Abrechnungsstelle) D Einzelnachweis Leitstelle Landkreis OPR E Zusammenfassung Einzelnachweise Rettungswachen (RW) F1 Jahresrettungsmittelstunden (RW Neuruppin, Rheinsberg, Fehrbellin, Herzberg, Kyritz Neustadt/Dosse, Wittstock/Dosse) F2 Einsatzstatistik 2005 (RW Neuruppin, Rheinsberg, Fehrbellin, Kyritz, Wittstock/Dosse) F3 Frequenzstatistik F4 Personalbedarfsberechnung (RW Neuruppin, Rheinsberg, Fehrbellin, Herzberg, Kyritz, Neustadt/Dosse, Wittstock/Dosse) F5 Personalbestandsstatistik F6 AfA-Statistik Immobilie Anlagegüter (planerische Angaben für 2007) F7 AfA-Statistik Rettungsmittel (planerische Angaben für 2007) F8 AfA-Statistik medizinisch-technisches Gerät (planerische Angaben für 2007)

Die Kosten setzen sich zusammen: 1. aus den Personalkosten, den Gebäude- und Gebäudeunterhaltungskosten, den Sachkosten, den Kosten für Einsatzbedarf und Funkunterhaltung, den Fahrzeugkosten, den Versicherungskosten und den kalkulatorischen Kosten der Ostprignitz-Ruppiner Rettungs-Dienste GmbH. 2. aus den anteiligen Kosten des Landkreises, die sich aus den Personalkosten der Leitstelle, dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Leitstelle und den Verwaltungskostenerstattungen auf der Grundlage der Dienstanweisung zur Kosten- und Leistungsrechnung in der Kreisverwaltung OPR vom 01.01.2000 ergeben. Der Rettungsdienst finanziert sich aus dem Gebührenaufkommen. Eventuelle Unterdeckungen müssen, soweit diese gebührenmäßig Berücksichtigung finden können, gem. 10 Abs. 3 BbgRettG in einer dann neu vom Kreistag zu beschließenden Gebührensatzung einfließen. Im Übrigen hat der Landkreis den Ausgleich aus eigenen Finanzmitteln herbeizuführen. Schließlich entstehen mit der Veröffentlichung der Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren im Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin Kosten für die Bekanntmachung. V. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus den 5 Abs. 1, 29 Abs. 2 Nr. 9 der Landkreisordnung (LKrO), VI. Hinweise auf spezielles Beschlussverfahren ja nein Anlagen: Anlage 1: Satzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren Anlage 2: Kosten- und Leistungsrechnung Rettungsdienst 2007