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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin Farbe, Gestaltung, Werbung vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung zum Werbegestalter/zur Werbegestalterin ist eine berufliche Fortbildung, in der Regel im Anschluss an eine einschlägige Berufsausbildung (z.b. Schauwerbegestalter/in). Die Vorbereitung auf die Prüfung wird an Fachschulen durchgeführt. Ausbildungsinhalte Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: Technisches Englisch Personalwirtschaft Wirtschaft und Recht Betriebliche Kommunikation Soziologie/Politik Der fachrichtungsbezogene Teil der Ausbildung vermittelt: Werkstoffkunde und Beleuchtungstechnik Werbeplanung Werbepsychologie Präsentationstechniken Computerunterstützte Gestaltung Gestalterarbeit Fotografie Video Grundlagen der Werbung Gestaltung von Werbemitteln Kunstgeschichte Mathematik und Informationstechnik Rechnungswesen Mathematik und Statistik Werktechnik Ausbildung und Beruf Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.

Arbeitsumgebung in der Ausbildung Teilzeit: Die angehenden Werbegestalter/innen arbeiten während der Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung weiter in ihrer normalen Arbeitsumgebung und verbringen einzelne Nachmittage und Samstage in der Fachschule. Vollzeit: Der Unterricht findet in den entsprechenden Fachschulen statt. Der theoretische Unterricht wird in Klassenzimmern abgehalten und ergänzt durch praktische Übungen und Exkursionen. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen. Ziel ist es, zusätzlich zur vorhandenen Berufserfahrung, in der Regel aus dem Bereich der Schauwerbegestaltung, Kenntnisse vor allem aus den Bereichen Werbeplanung, Werbemittelgestaltung, computergestützte Gestaltung, Präsentationstechniken, Beleuchtungskunde, Kunstgeschichte sowie Rechnungswesen zu vermitteln. Die Ausbildung erfolgt in zahlenmäßig überschaubaren Lehrgängen, die erwachsenenspezifisch ausgerichtet sind. Der Unterricht findet in der Regel im Klassenverband statt. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vorund Nachmittag) als auch Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Zusätzlich zur normalen Arbeitszeit: Der Teilzeitunterricht findet dreimal wöchentlich abends und am Samstag statt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im theoretischen Unterricht erworbenen und eingeübten Methoden entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Schulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Fachschule, beispielsweise Lehrkräften. Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern/Schülerinnen erlebten Schulzeit. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zum Werbegestalter/zur Werbegestalterin ist eine schulische Fortbildung für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Die für den jeweiligen Lehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel, Prüfungsgebühren sind bei den Lehrgangsträgern zu erfragen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung können bei Erfüllung der Voraussetzungen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt werden. Die Ämter für Ausbildungsförderung in den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen geben über die Förderung Auskunft und nehmen Anträge entgegen. Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten (zum Beispiel Begabtenförderungsprogramme) erteilt gegebenenfalls auch der zuständige Bildungsträger. Ausbildungsdauer Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit 2 bis 3, in Teilzeit 4 Jahre. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.

Ausbildungsform Bei der Ausbildung zum/zur Werbegestalter/in handelt es sich um eine schulische Fortbildung, die an Fachschulen in Vollzeit und Teilzeit angeboten wird. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer und gemäß der Schulordnung des betreffenden Bundeslandes durchgeführt. Erforderliche Nachweise In der Regel werden in Vollzeit- wie auch in Teilzeitausbildung Jahreszeugnisse erteilt, die gleichzeitig für eine Versetzung in den nächsten Ausbildungsabschnitt maßgebend sind. Leistungsnachweise können in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form erbracht werden. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Ferner kann eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Schriftliche Prüfung: Sie umfasst für die jeweilige Fachrichtung bzw. den jeweiligen Schwerpunkt vier Prüfungsfächer. Prüfungsdauer: Gesamtdauer mindestens 10, jedoch nicht mehr als 12 Stunden Mündliche Prüfung: Sie kann sich auf alle Unterrichtsfächer erstrecken. Praktische Prüfung: Sie richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Fachrichtung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Der Prüfungsausschuss wird von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestellt. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses in der Regel: Vertreter/in der Schulaufsichtsbehörde Schulleiter/in Lehrer/innen, die in den Prüfungsfächern zuletzt unterrichtet haben Näheres zu den Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Weitere Informationen enthält die Datenbank KURSNET. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Werbegestalter/Staatlich geprüfte Werbegestalterin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sind eine abgeschlossenen Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf oder eine entsprechend lange einschlägige Berufspraxis. Schulische Vorbildung - rechtlich Hauptschulabschluss bzw. mittlerer Bildungsabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung Rechtsgrundlage: in BERUFENET Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr. Die entsprechende Berufstätigkeit - auch in Form eines gelenkten Praktikums - kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.

oder eine einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Es liegen keine Angaben über Auswahlverfahren vor. Interessierte sollten sich frühzeitig mit der Fachschule in Verbindung setzen und entsprechende Informationen einholen. Perspektiven nach der Ausbildung Werbegestalter/innen sind als kreative und gestalterisch-planende Fachkräfte im Bereich der Werbung tätig. Sie arbeiten vor allem in der visuellen Werbung, zum Beispiel in Kaufhäusern, Einkaufszentren, Dekorationsbetrieben, in Fachbetrieben für Schaufenster-, Schauwerbe- und Werbegestaltung, bei Betrieben des Messe- und Ausstellungswesens, aber auch bei Schauwerbeabteilungen von Industrieunternehmen. In größeren Unternehmen können sie sich bei entsprechender Berufserfahrung zudem spezialisieren, zum Beispiel in der Werbekonzeptionierung oder im Messe- und Ausstellungswesen. Die Übernahme einer Kombination mehrerer Funktionsbereiche ist möglich. Auch der Aufstieg zum Teamleiter/zur Teamleiterin, zum Substituten/zur Substitutin, zum Deko-Chef/zur Deko-Chefin oder zum Schauwerbeleiter/zur Schauwerbeleiterin ist denkbar. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet. Sich änderndes Konsum- und Kaufverhalten der Kunden oder neue Trends bei Dekorationen, erfordern auch nach der Ausbildung die Bereitschaft zur Weiterbildung. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. In Seminaren und Kursen zu Themen wie beispielsweise Werbegrafik und Design, Dekoration, Warenpräsentation oder Verkaufsförderung können Werbegestalter/innen ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit einer Fortbildung zum Medienbetriebswirt/zur Medienbetriebswirtin. Für Werbegestalter/innen mit Hochschulzugangsberechtigung kommen z.b. auch Studiengänge wie Innenarchitektur, Produktdesign, Dipl.-Betriebswirt für Marketing oder Mediendesign in Frage. Des Weiteren ist der Schritt in die Selbstständigkeit möglich, beispielsweise als Inhaber/in eines Dienstleistungsbetriebes im Produktmarketing. Ausbildungsalternativen Mit der Grundlage einer Berufsausbildung als Gestalter/in für visuelles Marketing bzw. im Vorläuferberuf Schauwerbegestalter/in oder als Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation bzw. im Vorläuferberuf Werbekaufmann/-frau können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden, sofern ggf. auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Fachhochschul-/Hochschulreife) erfüllt werden. Techniker/innen, zum Beispiel: Designer/in - Informationsdesign Grafikdesigner/in Designer/in - Objektdesign Fachwirte/Fachwirtinnen, Betriebswirte/Betriebswirtinnen, Fachkaufleute, zum Beispiel: Werbefachwirt/in Kommunikationswirt/in Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung bieten sich unter anderem folgende Studiengänge an: Innenarchitektur Design Visuelle Kommunikation Bildende Kunst Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB)

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Fachschulen für Technik und für Gestaltung (Technikerverordnung - TechnikerVO) vom 25.06.1999 (BW.GBl. S. 331) Fundstelle: 1999 (BW.GBl. S. 331) Volltext (pdf, 2082kB) Dies gilt nur für Bundesland Hessen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 07.05.2007 (Hess.ABl. S. 338) Fundstelle: 2007 (Hess.ABl. S. 338) Volltext (pdf, 3696kB) Dies gilt nur für Bundesland Thüringen: Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO) vom 03.02.2004 (Thü.GVBl. S. 125), geändert durch VO vom 21.09.2005 (Thü.GVBl. S. 347) Fundstelle: 2004 (Thü.GVBl. S. 125), 2005 (Thü.GVBl. S. 347) Volltext (pdf, 4021kB)