Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Abs. 1 und 2 VOL/A Az.: /241

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MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Abs. 1 und 2 VOL/A Az.: 2-5650.3/241 Evaluation der Welcome Center in Baden-Württemberg I. Hintergrund In Baden-Württemberg gibt es derzeit in zehn Wirtschaftsregionen je ein Welcome Center. Die Welcome Center wurden im Jahr 2014 konzipiert und gingen zwischen Mitte und Ende 2014 in Betrieb. Eines der zehn Welcome Center wird erst in 2017 den Betrieb vollumfänglich aufnehmen. Zudem gibt es ein landesweites Welcome Center speziell für die Sozialwirtschaft, insbesondere für den Pflegebereich. Die Welcome Center sind zentrale Anlaufstellen für internationale Fachkräfte und für kleine und mittlere Unternehmen. Sie helfen zuwandernden Fachkräften und deren Familien bei der Integration. Sie bieten eine Erstberatung an und vermitteln im Rahmen ihrer Lotsenfunktion die Menschen dann an die originär zuständigen Stellen. Themen sind beispielsweise Arbeitssuche, Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Spracherwerb, Berufsanerkennung, Wohnen, Qualifizierung und Kinderbetreuung. Die Welcome Center unterstützen auch die kleinen und mittleren Unternehmen bei der gezielten Gewinnung und der betrieblichen Integration internationaler Fachkräfte. Insgesamt tragen die Welcome Center dazu bei, Unternehmen für das Potenzial internationaler Fachkräfte zu sensibilisieren und eine nachhaltige Willkommenskultur in Wirtschaft und Gesellschaft zu etablieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Welcome Center in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit jährlich rund 1 Million Euro. Die Zuschüsse betragen 60 Prozent der förderfähigen Personal- und Sachkosten. Sie bewegen sich pro Welcome Center und Jahr zwischen 42.000 und 155.000 Euro. In 2014 wurden die Konzeptionierung und Inbetriebnahme der Welcome Center aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beabsichtigt die Beauftragung eines Strategiedienstleisters mit der Aufgabe, die Welcome Center in inhaltlicher, räumlicher, personeller und finanzieller Hinsicht zu analysieren und Empfehlungen für die Zukunft zu geben. Für den Auftrag stehen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 80.000 Euro zur Verfügung. II. Aufgabe der Evaluation Ausgehend vom Status Quo auf der Grundlage bereits gemachter Erfahrungen und unter Berücksichtigung sonstiger bestehender Angebote, regionaler Besonderheiten und der jeweiligen Trägerstrukturen sollen die Welcome Center in inhaltlicher, räumlicher, personeller und finanzieller Hinsicht analysiert werden und es sollen Empfehlungen für die Zukunft gegeben werden.

- 2 - Schwerpunkt der Evaluation sollen drei Fragenkomplexe sein: 1. Inwiefern leisten Welcome Center einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräfteangebots in Baden-Württemberg? Grundsätzliche Einschätzung 2. Wie können sich die Welcome Center in inhaltlicher, räumlicher und personeller Hinsicht weiterentwickeln? Dabei sollen u.a. folgende Handlungsfelder berücksichtigt werden: Inhaltliche Ausrichtung: o Zielgruppen internationale Fachkräfte einschließlich Familien kleine und mittlere Unternehmen ggf. weitere Zielgruppen wie internationale Studierende badenwürttembergischer Hochschulen o Ansprache der Zielgruppen o Tiefe bzw. Umfang der Information und Erstberatung o Öffentlichkeitsarbeit o Vernetzung mit Partnern o Gemeinsame Maßnahmen Qualitätsstandards Marketing Fortbildungsmaßnahmen Rekrutierungsaktivitäten o ggf. zentrale Koordinierung Räumliche Reichweite: o Regionale Gebietsabgrenzung o Zusätzliche Welcome Center Personelle Ausstattung: o Umfang je Welcome Center, ggf. unter Berücksichtigung regionaler oder sonstiger Besonderheiten (angemessene Stellenzahl und angemessene tarifliche Eingruppierung) 3. Wie hoch wären die entsprechenden Kosten und wie sollte die Finanzierung einschließlich einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg konzipiert sein? Höhe jährliche Ausgaben für Personal und angemessene Sachmittel pro Welcome Center Finanzierung, öffentliche Förderung, förderfähige Personal- und Sachausgaben, optimales Verhältnis zwischen Landesförderung und regionaler Trägerfinanzierung

- 3 - III. Zu erbringende Leistungen Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geförderten Welcome Center in Baden-Württemberg anhand der unter II. genannten sowie ggf. weiteren Handlungsfeldern z.b. durch eine Stärken-Schwächen-Analyse. Erarbeitung von Vorschlägen für die künftige Konzeption eines Landesprogramms Welcome Center unter Berücksichtigung der unter II. genannten und ggf. weiteren Handlungsfeldern. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, ob und ggf. wie die Welcome Center ausgebaut und optimiert werden können. Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: o Konzeption und Durchführung von leitfadengestützten Interviews und/oder Expertengesprächen o.ä. soweit erforderlich o Einmaliger Besuch aller Welcome Center vor Ort o Erstellung aller erforderlichen Materialien o Teilnahme an maximal fünf Sitzungen beim Auftraggeber in Stuttgart o Erstellung eines Abschlussberichts bis spätestens 31. Juli 2017 o In den Evaluationsprozess sollen beteiligte Akteure wie Leiterinnen und Leiter bzw. Projektverantwortliche aller Welcome Center sowie maßgebende Verantwortliche der Trägerorganisationen sowie ggf. wichtige Kooperations- oder Netzwerkpartner der Welcome Center einbezogen werden o Insgesamt wird eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber und die Mitarbeit in einer ggf. einzurichtenden Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Auftraggeber, Auftragnehmer und Welcome Center- Leitungen oder -Verantwortlichen erwartet IV. Angebotsunterlagen Dem Angebot sind nachfolgende Anlagen beizufügen: Grobkonzept über die inhaltliche und methodische Durchführung des Auftrags einschließlich Arbeits- und Zeitplan Bestätigung der zeitlichen Verfügbarkeit der an der Auftragsbearbeitung beteiligten Organisationen ab Zuschlagserteilung bis 31. Juli 2017 Gesamtpreis inklusive Reisekosten und sonstige Auslagen Verpflichtungserklärung nach 5 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) https://rp.badenwuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/documents/14_ltmg_muster_mindestentgelt.pdf Ein Merkblatt finden Sie unter: https://rp.badenwuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/documents/14_ltmg_merk_verpflichtungserklae rung.pdf Angabe von bis zu drei Referenzen. Die Angabe von Referenzen soll nach folgendem Muster erfolgen: o Lfd. Nr. o Auftraggeber (Name, Rechtsform, Adresse)

- 4 - o Auftragsgegenstand und Auftragswert o Vergleichbar zum hier ausgeschriebenen Auftrag, weil o Kontakt beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer) Namentliche Nennung aller Teammitglieder und ihrer Funktion im Rahmen der Auftragsbearbeitung Erklärung, dass die im Angebot genannten Teammitglieder auch tatsächlich den hier dargestellten Auftrag ausführen und dass ein Wechsel von Teammitgliedern nur nach Rücksprache mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau möglich ist Nachweise über Erfahrungen und Kenntnisse der einzelnen Teammitglieder in den in den Zuschlagskriterien genannten Bereichen Eigenerklärungen sind ausreichend, wenn andere Nachweise nicht zur Verfügung stehen Nachweise über relevante Erfahrungszeiten von Teamleiter/in und stv. Teamleiter/in Eigenerklärungen sind ausreichend, wenn andere Nachweise nicht zur Verfügung stehen Bei Bietergemeinschaften: Darstellung von Kooperationspartnern und Zuordnung der Arbeitspakete V. Eignungskriterien Zeitliche Verfügbarkeit ab Zuschlagserteilung bis 31. Juli 2017 Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluationen Qualifikation der mit der Evaluation betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter VI. Zuschlagskriterien Die Auswahl der Angebote erfolgt anhand der folgenden Kriterien, die entsprechend der Angabe bewertet und gewichtet werden. Pro Kriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden. Gesamtpreis Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten bewertet. Für alle weiteren Angebote ermittelt sich die Punktzahl aus der prozentualen Differenz des Preises zum Bestanbieter, d.h. der Prozentsatz, um den ein Angebot den niedrigsten Preis überschreitet, wird von der Höchstpunktzahl 10 abgezogen. Dieser so errechnete Punktwert wird nach kaufmännischen Regeln gerundet. 30 Prozent Referenzen Referenz 1 Referenz 2 Referenz 3 Jede Referenz wird einzeln gewertet. Der Punktwert ergibt sich aus dem Durchschnitt der Wertungen, ggf. wird nach kaufmännischen Regeln gerundet. 7-10 Punkte: Referenz in hohem Maße vergleichbar mit Auftrag, z.b. da die Referenz eine Evaluation und eine Konzepterstellung in den Bereichen Fachkräftesicherung

- 5 - und/oder Beratung für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand hat 4-6 Punkte: Referenz einigermaßen vergleichbar mit Auftrag, z.b. da die Referenz eine Evaluation oder eine Konzepterstellung für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand hat 0-3 Punkte: Referenz nicht wirklich vergleichbar mit Auftrag, z.b. da die Referenz einen anderen Untersuchungsgegenstand bzw. -methode zum Gegenstand hat 10 Prozent Inhaltliche und methodische Qualität des Grobkonzepts unter Berücksichtigung der Fragestellungen unter II.: Evaluation, Bestandsanalyse Weiterentwicklungskonzept Kosten und Finanzierung Jedes Unterkriterium wird einzeln gewertet. Der Punktewert ergibt sich aus dem Durchschnitt der Wertungen, ggf. wird nach kaufmännischen Regeln gerundet. 7-10 Punkte: Verständliche, nachvollziehbare und übersichtliche Darstellung; Aufzeigen von Aspekten, die vom Auftraggeber übersehen wurden 4-6 Punkte: Nur teilweise verständliche, nachvollziehbare und übersichtliche Darstellung 0-3 Punkte: Eher nicht verständliche, nachvollziehbare und übersichtliche Darstellung 10 Prozent Erfahrungen, Kenntnisse der einzelnen Teammitglieder: Erfahrungen bei der Durchführung von Bestandsaufnahmen, Stärken- Schwächen-Analysen, Strukturanalysen u.ä. Erfahrungen und Expertise im Bereich Zuwanderung und Integration von internationalen Fachkräften Kenntnisse der Aufgaben und Struktur der Akteure im Bereich Arbeitsmarkt Kenntnisse des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg, seiner Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Förderstrukturen sowie Kenntnisse der regionalen Strukturen in Baden-Württemberg Kenntnisse des öffentlichen Haushaltsrechts und des öffentlichen Tarifrechts Pro Teammitglied ist durch eine Eigenerklärung glaubhaft zu machen, in welchen der angegebenen Bereiche es über Erfahrungen/Kenntnisse verfügt. Dabei wird pro Erfahrungs-/Kenntnisbereich je Person ein Punkt vergeben. Insgesamt können allerdings nicht mehr als 2 Punkte pro Erfahrungs-/Kenntnisbereich vergeben werden, unabhängig davon, wie viele Personen diese Erfahrungen/Kenntnisse besitzen. 40 Prozent

- 6 - Erfahrungszeit Teamleiter/in und stv. Teamleiter/in in der Erstellung von Evaluationen und Konzeptionen: Teamleiter/in Stv. Teamleiter/in Die Erfahrungszeit jeder Person wird einzeln bewertet. Der Punktwert ergibt sich aus dem Durchschnitt der Wertungen, ggf. wird nach kaufmännischen Regeln gerundet. 7-10 Punkte: Mehr als 10 Jahre Erfahrung 4-6 Punkte: Mehr als 5 Jahre Erfahrung 0-3 Punkte: Weniger als 5 Jahre Erfahrung 10 Prozent Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Angebote dieselbe Punktzahl erreichen, entscheidet der Preis. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau behält sich vor, den Anbietern mit der höchsten Bewertung die Gelegenheit einzuräumen, ihre Vorschläge vorzustellen und zu erläutern. VII. Angebot Die Angebote, einschließlich aller Anlagen, müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und eigenhändig unterschrieben sein. Eine elektronische Angebotsabgabe (E-Mail, Telefax) ist nicht zugelassen. Eine Kooperation von mehreren Anbietern ist möglich (Bietergemeinschaft). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind in einem fensterlosen verschlossenen Umschlag, adressiert an folgende Adresse, einzureichen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Referat 21: Fachkräftesicherung z.h. Frau Irmgard Otto Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung Welcome Center Schlossplatz 4 (Neues Schloss) 70173 Stuttgart Auf einem fensterlosen verschlossenen Umschlag, der das Angebot einschließlich aller Anlagen enthält, ist folgende Aufschrift Nicht öffnen! Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung Welcome Center sowie Firmenname und Anschrift anzubringen. Angebote einschließlich aller Anlagen können bis spätestens 24. Februar 2017 eingereicht werden. Bei Postversand ist das Datum des Poststempels maßgebend.

- 7 - Unterlagen werden nicht nachgefordert. Der Bieter ist bis zum rechtswirksamen Zuschlag an sein Angebot gebunden. Bestandteile des zu schließenden Vertrags werden im Wesentlichen die Leistungsbeschreibung sowie sonstige Bestimmungen der Ausschreibung, das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Ausschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B) sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreueund Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg" https://rp.badenwuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/documents/14_ltmg_muster_vertragsbedingungen. pdf sein. Für Fragen steht Ihnen Frau Irmgard Otto unter Tel.: 0711 123-2670 sowie per E-Mail irmgard.otto@wm.bwl.de gerne zur Verfügung. Stuttgart, den 18. Januar 2017 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg