Individuelle und bedarfsorientierte Übergangsbegleitung für Schüler/-innen mit besonderen Förderbedarfen in Arbeit und Ausbildung 13:30 Einstieg Vorstellung Praxismodelle Instrumente der Berufswegeplanung 14:45 Kaffeepause 15:00 Austausch und Diskussion 16:00 Ende
Grundlagen Rechtl. Grundlagen Ressourcen Auftrag Schule (Sen.BWJ) Schulgesetz Sonderpäd.VO ESF-Mittel Führung zum Schulabschlussuss Berufsorientierung Agentur für Arbeit SGB III Maßnahmen Ersteingliederung Berufsberatung Eingliederungs hilfe SGB XII Schulhelfer Einzelfallhilfe Teilhabe am Arbeitsleben
Grundlagen Rechtl. Grundlagen Ressourcen Auftrag SenIAG- Integrationsamt SGB IX Technische Hilfen, Arbeitsassistenz Zweckgebunden e Ausgabe der Mittel Aufklärung Jugendamt SGB VIII Eingliederungshilfe Hilfen zur Erziehung Einzelfall- Schulhelfer Kindeswohl Bestmöglichste e Entwicklung Arbeitgeber Berufsbildungs gesetz (BBiG) Fördermittel EGZ Ausbildungs abschluss
Begleitangebote Doris Leymann, Jugendberatungshaus Spandau und Charlotte Petri, Union Sozialer Einrichtungen Integrationsfachdienst Tandem- Tagung am 11. und 12. November 2013
Zwei Praxismodelle Integrationsfachdienst Übergang Schule Allgemeiner Arbeitsmarkt 2010 bis 2013 Landesprogramm Schwob 2010 9 Pilotschulen. 4 Vollzeitstellen. Aufnahme von 38 Schüler und Schülerinnen im Schuljahr 2010/2011. Aufnahmestopp im November 2011. Initiative Inklusion 2011 bis 2014 (Verlängerung in Planung) Bundesprogramm im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Einschließlich 3. Durchgang 158 Schulen (Förderzentren, ISS und Gymnasien). 9 Vollzeitstellen. Aufnahme im Schuljahr 2011/2012. 229 (Erster Durchgang) 212 (Zweiter Durchgang) 119 (Dritter Durchgang, noch nicht abgeschlossen)
Wie können gelingende Übergänge gestaltet werden? Integrationsfachdienst Übergang Schule Allgemeiner Arbeitsmarkt Merkmale Aufnahme ab Klasse 9 und bis zu 5 Jahre Begleitungszeit während Schulbesuch Nachbetreuung bis zu 6 Monaten Betreuungsschlüssel 1:7 bis 1:15 Keine verbindliche oder vertraglich abgesicherte Kooperation auf den Verwaltungsebenen. Entscheidung für einen überregionalen IFD Ausschluss des FÖ Lernen und FÖ Soz-Em durch Bedingung einer anerkannten Schwerbehinderung
Wie können gelingende Übergänge gestaltet werden? Initiative Inklusion Merkmale Vertraglich gesicherte Kooperation auf Verwaltungsebene zwischen Sen. Bildung, Sen. Gesundheit und Soziales, Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. Kompetenzanalyse, Berufswegekonferenzen und Praktika als verbindliche Instrumente fest geschrieben. Umsetzung über drei regionale IFD s Aufnahme in der 9. Klasse und Ende nach Abschluss der 10. Klasse. Betreuungsschlüssel 1:50 Nachbetreuung nur bei Überleitung und nur bis Ende des 3. Quartals. Ausschluss des FÖ Lernen und FÖ Soz-Em durch Bedingung einer anerkannten Schwerbehinderung
Berufswegeplanung in der Schule Welche Instrumente können zum Einsatz kommen? Berufswegekonferenzen als Instrument einer kooperativen Berufswegeplanung Mit Beginn der BO/Arbeitslehre planen und vor erstem Blockpraktikum umsetzen Erneut in Abschlussklasse Alle Akteure an einen Tisch bringen Gemeinsam zu Entscheidungen kommen und diese mit tragen Frühzeitige und langfristige Vorbereitung auf den Übergang aus der Schule Zur Fortschreibung durch nachfolgende Institutionen
Berufswegeplanung in der Schule Welche Instrumente können zum Einsatz kommen? Kompetenzen und Potenziale fördern und feststellen, durch: Selbst und Fremdeinschätzung Testverfahren (Melba, Hamet, spezielle Verfahren für Hör- und Seheingeschränkte Menschen) Einschätzung durch Dritte (AD, BPS, andere Gutachten) Gemeinsame Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen Praktische Erprobung und Steigerung der Anforderungen in zielgerichteten Praktika (Kennenlernen, Vertiefen, Feststellen, Verbindungen für nachschulischen Übergang herstellen und pflegen) Auswertung und Reflektion über Ziele und Maßnahmen als kontinuierlicher Austausch im Prozess etablieren