Im Gespräch mit der IG Bürgerinitiativen

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Transkript:

12. April 2016 Im Gespräch mit der IG Bürgerinitiativen Am 12. April fand auf Einladung von Bürgermeisterin Mag. a Christine Oppitz-Plörer ein Treffen der Stadtregierung mit der Interessensgemeinschaft (IG) Bürgerinitiativen statt. Die Antworten auf ihre im Vorfeld vorgelegten Fragekataloge werden hiermit auch schriftlich, für die breite Bevölkerung zum Nachlesen, veröffentlicht: 5/5 ÖROKO 1. Innsbruck ist als Landeshauptstadt ein wichtiges Wohn-, Wirtschafts- Universitäts- und Kulturzentrum. Vielfältige Anforderungen aus der Sicht von Stadtteilen, Gesamtstadt und umgebender Region sind aufeinander abzustimmen. STADTTEILE Unsere Stadtteile sind historisch gewachsen, tragen mit ihren unterschiedlichen Charakteristiken und Identitäten maßgeblich zu Attraktivität, Vielgestaltigkeit und Lebensqualität der Stadt Innsbruck bei und sind meist Lebensmittelpunkt der Bevölkerung (.bin ein Höttinger.). Ziel muss sein, eine entsprechende kulturelle, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur und Zentrumsbildung (Beispiel: revitalisiertes Wiltener Platzl mit Neubau Sozial- und Stadtteilzentrum) so zu gewährleisten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihre alltäglichen Bedürfnisse im Stadtteil erledigen (Kindergarten, Schulen, Freizeit- und Sporteinrichtungen, soziale Kontakte, Parkanlagen, Weiterbildung/VHS ) und damit im Sinne der Stadt der kurzen Wege auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können. Die derzeit im Stadtrecht festgeschriebenen neun Stadtteile (neben KG Innsbruck noch die acht eingemeindeten Dörfer Wilten, Amras/ Pradl, Hötting, Mühlau, Arzl, Vill und Igls) entsprechen nicht der gewachsenen Realität. Sind Sie bereit, zusammen mit der Bevölkerung eine Neuabgrenzung der angedachten rund 15 bis 20 Stadtteile und allfällige Namensänderungen durchzuführen und im Stadtrecht zu verankern? Die räumliche und organisatorische Definition der historisch gewachsenen Stadtteile im Stadtrecht zu verankern, ist ein wichtiges Anliegen und daher auch Teil des aktuellen Regierungsprogrammes. Die neue Einteilung wird insbesondere auf historische und siedlungsstrukturelle Kriterien sowie auf natürliche Gegebenheiten wie Flüsse, Hauptverkehrswege und Geländekanten Bedacht nehmen.

In der nächsten Sitzung am 21.04.2016 wird sich der Gemeinderat mit dem Änderungsvorschlag zu einer Stadtrechtsnovelle befassen, in dem dieses Änderungsanliegen bereits berücksichtigt ist. Nach einem Beschluss des Gemeinderates braucht es dann die vom Landesgesetzgeber zu beschließende Stadtrechtsänderung. 2. Sind Sie bereit, zusammen mit der Bevölkerung im Zuge des ÖROKO 2025 die Entwicklungsziele für die neuen Stadtteile festzulegen? Die Bevölkerung wurde und wird bereits laufend in den Prozess des ÖROKO eingebunden. So flossen beispielsweise die Ergebnisse von umfangreichen Prozessen in Anpruggen, Mühlau, Vill oder in Kranebitten ein. Aber auch in zahlreiche zeitliche gestaffelte Verfahren wie der Neubau der Patscherkofelbahn oder das Campagnereiter-Areal bindet die Stadt die Bevölkerung ein. Für Anregungen und Anfragen zum ÖROKO steht seit Jahren eine städtische Website zur Verfügung. Nun steht die Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfs des ÖROKO kurz bevor. Die Stadt erwartet sich zahlreiche Stellungnahmen, nach deren Erörterung es sicher einen zweiten Entwurf geben wird, bevor eine endgültige Beschlussfassung erfolgen wird. In diesem Stellungnahmeverfahren werden erneut verschiedenste Formate der BürgerInnenbeteiligung eingesetzt. 3. BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Seit Jahren verkündet unser Planungsstadtrat im Zusammenhang mit dem in Ausarbeitung befindlichen ÖROKO 2025 bei jeder sich bietenden Gelegenheit: Bald 150.000 Einwohner, Prognose bis 2025 165.000 Einwohner. Es wird enger, wir müssen zusammenrücken, dichter und höher bauen. Aber immer menschlich erträglich, sozial verträglich. Was nicht dazu gesagt wird: Bevölkerungszunahme auf begrenztem Raum führt immer auch zu Verlust an Grün- und Freiflächen, zu Reduktion von Wohn- und Lebensqualität, zu mehr Verkehr und zu weiterer Verschlechterung der Luftqualität, zu Verlust von leistbarem Wohnraum. Zu Fragen der Stadtentwicklung äußerten sich bereits 2012 über 50% der Teilnehmer dahingehend, dass neue Wohnsiedlungen zu dicht gebaut werden. Ein Blick auf die Bevölkerungsstatistik ergibt folgendes Bild:

Seit 20 Jahren bleibt die Zahl der Hauptwohnsitzbevölkerung/Inländer mit rund 100.000 Einwohnern konstant. Ihr Zuwachs in 20 Jahren beträgt

also 0 (null) Prozent. Demgegenüber wächst die Zahl der Hauptwohnsitzbevölkerung/Ausländer um 220 Prozent! Die Ausländerquote bei der beträgt derzeit schon 24 Prozent und die stärkste Gruppe sind Deutsche. Noch ein Blick auf die Studierenden: Die Zahl der Studierenden in Innsbruck betrug vor 10 Jahren rund 23.000 (ohne MCI). Demgegenüber zählen wir derzeit bereits rund 34.000 Studierende. Bei den Ausländern haben bereits im Jahr 2011 die Deutschen die bisher führenden Italiener (Südtiroler) überholt. Derzeit stehen 5.127 Deutschen Studierenden 3.768 Italiener (Südtiroler) gegenüber. Sowohl die rasante Zunahme der Ausländer- Hauptwohnsitzbevölkerung als auch der Studierendenzahl gibt Anlass zu grundlegender Änderung der Ziele der Stadtteil- und Stadtentwicklung in Innsbruck. Die Frage drängt sich auf: Für wen planen wir die Zukunft von Innsbruck, für die Innsbrucker und deren legitime Interessen hinsichtlich qualitätvollem, bezahlbaren Wohnen, Arbeiten, Erholen, Weiterbildung., oder aber für den weiterhin ungezügelten Zuzug von Ausländern. Die bisherige Diskussion in der Flüchtlingstragödie führt zur selben Feststellung: Wir können in unserem schönen Innsbruck, dem Herz der Alpen, nicht alle aufnehmen, denen es hier gut gefällt. Wir werden Grenzen ziehen, eine Auswahl treffen müssen, auch im ÖROKO 2025. Stadtteil- und Stadtentwicklung bedeutet nicht Nachbeten und Nachvollziehen beliebiger Fortschreibungen und Prognosen, sondern Formulieren von Entwicklungszielen unter Mitwirkung der Bevölkerung und laufende Kontrolle der Umsetzungsschritte. Sind Sie bereit, den Zuzug von Ausländern durch geeignete Maßnahmen einzubremsen und zusammen mit der Bevölkerung im Zuge des ÖROKO 2025 die Entwicklungsziele auch im Hinblick auf die angestrebte Bevölkerungszahl für die neuen Stadtteile und für die Gesamtstadt festzulegen? Städte waren immer und sind Zentren ständiger Veränderungsprozesse. Das erfordert eine gewisse Flexibilität und Veränderungsbereitschaft der ansässigen Bevölkerung, bedeutet aber gleichzeitig zahlreiche Vorteile. Laufend neue Angebote, neue Infrastrukturen, kurze Wege, die nicht mit dem Auto zurückgelegt werden müssen, ein pulsierendes sich stets in Bewegung befindliches Kunst- und Kulturleben. Dazu gehört auch das Weichen bestehender Freiräume zugunsten neuer Grün- und Freizeitflächen. Mit dem ÖROKO ist die Stadt bestrebt, die demographischen Herausforderungen der nächsten Jahre zu meistern. Ziel ist dabei in allen betroffenen Gebieten und Stadtteilen natürlich auf den sozialen Frieden und die Ausgewogenheit zu achten, um Konflikte möglichst präventiv zu verhindern. In diesem Sinne hat die Stadt Innsbruck auch die Aufgabe, sich um alle in Innsbruck lebenden Menschen zu kümmern. Die Einbindung der Bevölkerung beim ÖROKO wurde bereits bei Frage 2 beantwortet.

4. Sind Sie bereit, in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung im Zuge des ÖROKO 2025 und in der Folge in den Bebauungsplänen weiteren Investorenprojekten (derzeit Q2 Stadt-Carre Wilten-Innsbruck in Planung) etwa durch Vorschreibung einer maximalen Bebauungsdichte einen Riegel vorzuschieben? Begrenzungen der zulässigen Höhe, Dichte (Baumassendichte, Nutzflächendichte) sind Bestandteil aller Bebauungspläne. In aller Regel sind die Bebauungspläne eher bestandsorientiert und lassen wenig Spielraum für unspezifische Verdichtungen. Im Zuge einer qualitätsvollen Nachverdichtung wird es aber immer auch Änderungen von Bebauungsplänen geben dies insofern anlassbezogen, als wir den Investoren die Durchführung von Wettbewerbsverfahren vorschreiben und damit die Qualität der Umsetzung der Siegerprojekte durch Projektsicherungsverträge sicher stellen. Solche Wettbewerbe sichern die vernünftige Balance zwischen Dichte (und Rentabilität) und Wohn- und Lebensqualität.