Plainstraße 75, Top 1 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage

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Transkript:

Plainstraße 75, Top 1 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage urban altstadt natur

Lage Das Objekt befindet sich zentrumsnah in Itzling und verfügt über eine gute städtische Infrastruktur. Die in unmittelbarer Nähe liegenden Obus- und Lokalbahnstationen ermöglichen eine optimale Verkehrsanbindung. Einkaufsmöglichkeiten und die Salzburger Altstadt sind schnell zu erreichen. Zur Naherholung, für Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten bietet sich der nahe gelegene Salzachkai sehr gut an. WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Beschreibung und Ausstattung Die modern ausgestattete 2-Zimmer-Wohnung umfasst eine Wohnfläche von knapp 58 m² und liegt im Erdgeschoß eines Wohnhauses. Die Wohnküche bietet ausreichend Platz, verfügt über eine vollausgestattete Hochglanzküche. Ein modern möbliertes Bad mit Wanne, Waschtisch, Platz für eine Waschmaschine und Toilette sowie ein Abstellraum vervollständigen den Wohnraum. Zudem ist noch ein Kellerabteil im Untergeschoß dieser Einheit zugeordnet. Ausreichend PKW-Stellplätze sind ebenso vorhanden.»» Hochglanzküche mit Geschirrspüler, E-Herd mit Ceranfeld, Dunstabzug und Kühlschrank»» Badezimmer mit exklusiver Sanitärausstattung: Badewanne, Waschbecken, WC»» Fernwärme (7 Tage individuell zu programmieren)»» Einbauschrank im Vorzimmer, separater Abstellraum»» Parkettböden in den Wohnräumen»» TV-, Internet- und Telefonanschlüsse im gesamten Wohn- und Schlafbereich»» Flächenbezogener Heizwärmebedarf (HWB): 48,5 kwh/m²a WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Flächen, Konditionen & Pläne WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Flächenaufstellung und Konditionen Wohnung - Top 24-1 Geschoß m² Anteile/gesamt Vorraum EG 10,30 Abstellraum EG 3,40 Bad/WC EG 5,64 Arbeiten/Wohnen/Essen EG 23,58 Schlafen EG 14,80 Summe Wohnfläche 57,72 Kellerabteil Top 24-1 KG 4,44 Summe 62,16 812/20123 Laufende Kosten /m² /Anteil Betrag in Betriebskostenakonto netto* 9,88 0,18 146,16 zzgl. Ust. 10% 14,62 Instandhaltungsfond 1,05 0,08 64,96 Monatliche Kosten 225,74 Kaufpreisberechnung /m² /Anteil Betrag in Kaufpreis 3.201,42 245,07 199.000,00 * Gesonderte Verrechnung der Strom-, Wasser- und Heizkosten durch den jeweiligen Anbieter (direkte Anschlussverträge). Von der Vermieterin/Verkäuferin erstellte Prospekte inkl. der Visualisierungen und Fotografien samt Einrichtungsvorschlägen dienen lediglich zur bildhaften Veranschaulichung, sind unverbindlich und nicht Vertragsgrundlage oder Grundlage für den Umfang und die Art der Ausführung des Objekts. Bei Auslegungsfragen ist die Bau- und Ausstattungsbeschreibung maßgeblich. Das Angebot ist freibleibend, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Eine Zwischenverwertung bleibt vorbehalten! WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

ÜBERSICHTS- PLAN Übersichtsplan Erdgeschoß N Erdgeschoß Plainstraße 75 0812_ps75 Plainstraße -0,12 217 225 ±0,02 15 STG. 17,4/28 18 STG. 17 / 28 E.01 GANG TOP 6 27,25 m2 TOP 3 35,89 m TOP 4 ±0,00 RH=275 Innenhof TOP 1 TOP 2 TOP 5 WM 21,69 m2 20,17 m TOP 6 48,52 m² TOP 1 57,72 m² RH=275 TOP 2 50,87 m² GLAS LIFT E-Verteiler RH=275 GLAS GLAS GLAS GLAS TOP 4 52,40 m² TOP 3 51,87 m² GLAS RH=275 TOP 5 65,18 m² RH=275 WM STUK=257 RH=275 STUK=257 E.26 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 25,29 m2 22,52 m RH=275 WM WM WM EINGANG E.06 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 23,58 m2 19,44 m E.09 SCHLAFEN 11,84 m2 13,80 m WM E.10 BAD/WC 6,87 m2 11,44 m E.11 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 23,30 m2 20,70 m E.08 AR 2,42 m2 6,37 m E.03 AR 3,40 m2 7,72 m E.05 SCHLAFEN 14,80 m2 16,96 m E.02 VORR. 10,30 m2 15,16 m E.04 BAD/WC 5,64 m2 10,22 m E.13 BAD/WC 5,73 m2 10,20 m E.14 SCHLAFEN 15,79 m2 16,49 m E.29 SCHLAFEN 15,01 m2 15,91 m Top 1 Top 2 Top 3 Top 4 Top 5 Top 6 Allg. E.28 BAD/WC 5,34 m2 9,81 m E.16 AR 2,40 m2 6,40 m E.21 SCHLAFEN 16,81 m2 16,83 m E.22 VORR. 13,35 m2 18,98 m E.23 AR 2,18 m2 5,99 m E.30 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN E.12 VORR. 3,99 m2 7,99 m E.15 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 23,96 m2 20,70 m E.24 BAD/WC 6,97 m2 10,78 m WINDF. 8,82 m2 12,47 m E.25 SCHLAFEN 17,39 m2 17,06 m STGH. 5,63 m2 10,38 m E.27 VORR. 3,71 m2 7,71 m E.31 AR 2,77 m2 6,66 m E.17 VORR. 3,99 m2 7,99 m E.20 AR 2,25 m2 6,15 m E.18 BAD/WC 5,59 m2 10,04 m E.19 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 23,76 m2 20,62 m E.07 VORR. 6,44 m2 13,37 m 12.05.09 003 M 1:100 ERDGESCHOSS M 1:100 WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN 03 Erdgeschoß www.ibt.at

Grundriss Top 1 15 STG. 18 STG. 17 / 28 TOP 1 TOP 3 TOP 2 TOP 1 57,72 m² RH=275 GLAS STUK=257 LIFT STGH 5,63 m2 10,38 m STUK=257 E.06 ARBEITEN/WOHNEN/ESSEN 23,58 m2 19,44 m E.09 SCHLAFEN 11,84 m2 13,80 m E.10 BAD/WC E.08 AR 2,42 m2 6,37 m E.03 AR 3,40 m2 7,72 m E.07 VORR. 6,44 m2 13,37 m E.05 SCHLAFEN 14,80 m2 16,96 m E.02 VORR. 10,30 m2 15,16 m E.04 BAD/WC 5,64 m2 10,22 m WM WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Nebenkostenübersicht beim Immobilienerwerb Mit dem Erwerb einer Immobilie sind verschiedene Nebenkosten verbunden, welche zusätzlich zum Kaufpreis beachtet werden müssen: Grunderwerbssteuer 3,5% Grundbucheintragungsgebühr 1,1% EintragungeinesPfandrechtes 1,2% Vertragserrichtungskostensind Vereinbarungssachemeistzwischen 1,5und2,5% Hinzu können noch Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen (z.b. im Ausländergrundverkehr) kommen. Diese Verkaufsunterlagen sind nicht geeignet, Ihnen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Auskunft zu geben, die für die Beurteilung einer etwaigen Investition nötig sind. Interessenten bleiben aufgefordert, sich selbst umfassend zu informieren und insbesondere die noch zu erstellende Vertragsdokumentation und das Informationsmemorandum eingehend zu prüfen. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerten Ansichten und Einschätzungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Die hier getroffenen Aussagen über Investitionen können für bestimmte Interessenten unzutreffend sein. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Die Angaben in diesen Verkaufsunterlagen basieren auf Informationen, die wir als zuverlässig erachten. Es wird aber keine Anspruch auf Vollständigkeit und Genauigkeit der darin gemachten Angaben erhoben. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Haftung für alle Angaben und Informationen in diesem Dokument ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. www.salzburg-living.com DIEERSTEADRESSEFÜREXKLUSIVEIMMOBILIENINSALZBURG SALZBURGS SCHÖNSTE VIELFALT BEI WOHNIMMOBILIEN

Konsumentenschutzbestimmungen Rücktrittsrecht Allgemeine Regeln: 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt. (4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren ( 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu. 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. (4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. (5) Für die Rücktrittserklärung gilt 3 Abs. 4 sinngemäß. Rücktritt von Immobiliengeschäften 30a. (1) Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, am selben Tag ab, an dem er das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat, so kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll. (2) Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach der Vertragserklärung des Verbrauchers erklärt werden. Ist ein Makler eingeschritten und wird die Rücktrittserklärung an diesen gerichtet, so gilt der Rücktritt auch für einen im Zug der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag. Im übrigen gilt für die Rücktrittserklärung 3 Abs. 4. (3) Die Frist des Abs. 2 beginnt erst zu laufen, sobald der Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. (4) Die Zahlung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist kann nicht wirksam vereinbart werden. www.salzburg-living.com WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN DIE ERSTE ADRESSE FÜR EXKLUSIVE IMMOBILIEN IN www.ibt.at SALZBURG

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