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Seite -1- Vorschlag für eine private rankenversicherung Vorschlag für: Vorschlag erstellt am: Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 01.01.1968 arifgebiet: West Versicherungsbeginn: 01.06.2008 Versicherungsart: V-Vollversicherung Berufsstatus: Arbeitnehmer Berufsgruppe: Normal Versicherte erson: Versicherungsnehmer selbst Ambulante arife: Stationäre arife: Zahntarife: flegepflichttarife: rankentagegeld-arife: rankenhaustagegeld-arife: Vorsorgetarife: flegezusatztarife: Sonstige arife: M&M Beitragsstabilitäts-Rating-Filter: SB: 0 bis 350 EUR mind. rivatpatient im Ein-/Zweibettzimmer mind. 80 % ZB bzw. mind. 60 % ZE keine Beitragslimitierung 90 EUR ab 43. ag, umulierung kein H kein Vorsorgetarif flegekosten / -tagegeld kein urtarif, kein Optionstarif siehe unten Vergleichstabelle arifsystem Gesamtbeitrag Zahlbetrag nach AGZ anfängl. Zahlbetrag nach AGZ M&M Beitragsstabilitäts- Rating g. B R E SB- Art O S Z H U R V G 18 [0037] 03 352,30 182,90 182,90 300 A 1 2 G 9 [0077] 379,00 199,41 199,41 0 A 1 2 G 18 [0037] 02 385,22 199,36 199,36 150 A 1 2 G 18 [0037] 01 407,43 210,47 210,47 0 A 1 2 G 3 [0040] 01 430,13 226,47 226,47 330 1 2 G 19 [0045] 02 437,28 230,55 230,55 300 A 1 1 G 41 [0099] 442,29 231,55 231,55 270 A 1 1 G 3 [0040] 02 465,15 243,98 243,98 165 1 2 G 19 [0031] 02 492,08 257,95 257,95 225 A 1 1 G 30 [0011] 02 500,02 259,26 259,26 330 A 1 1 G 22 [0014] 02 503,94 261,48 261,48 270 A 1 2 G 33 [0034] 05 515,79 263,40 263,40 320 A 1 1 G 33 [0034] 06 522,99 270,60 270,60 320 A 1 1 Die abelle ist nach Spalte 'Gesamtbeitrag' sortiert. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Der Vergleich erhebt nicht den Anspruch auf eine komplette Marktübersicht, da z.b. arifsysteme in der Aufstellung schon deswegen nicht enthalten sein können, weil sie tarifliche Leistungsmerkmale, die Grundlage der Berechnung sind, nicht erfüllen (z.b. stationäre Unterbringung, Selbstbehaltshöhen etc.).

Seite -2- Vorschlag für eine private rankenversicherung Vergleichstabelle arifsystem Gesamtbeitrag Zahlbetrag nach AGZ anfängl. Zahlbetrag nach AGZ M&M Beitragsstabilitäts- Rating g. B R E SB- Art O S Z H U R V G 19 [0031] 01 529,68 276,75 276,75 0 A 1 1 G 11 [0067] 537,41 278,11 278,11 255 A 1 1 G 27 [0050] 02 537,50 278,31 278,31 180 A 1 2 G 34 [0024] 06 544,72 283,72 283,72 310 A 1 2 G 33 [0034] 03 546,30 283,77 283,77 160 A 1 1 G 4 [0019] 546,58 286,30 286,30 0 A 1 2 G 12 [0049] 02 550,15 287,62 287,62 307 1 1 G 28 [0026] 02 552,46 289,93 289,93 250 A 1 2 G 36 [0023] 01 552,49 289,96 289,96 90 A 1 2 G 22 [0014] 01 553,32 290,79 290,79 0 A 1 2 G 33 [0034] 04 553,50 290,97 290,97 160 A 1 1 G 27 [0050] 01 556,83 294,30 294,30 60 A 1 2 G 34 [0024] 05 557,36 294,83 294,83 310 A 1 2 G 36 [0023] 02 558,49 295,96 295,96 200 A 1 2 G 34 [0024] 04 562,25 299,72 299,72 155 A 1 2 G 19 [0045] 01 562,57 300,04 300,04 0 A 1 1 G 30 [0011] 01 566,74 304,42 304,42 0 A 1 1 Die abelle ist nach Spalte 'Gesamtbeitrag' sortiert.

Seite -3- Spaltenerläuterung Spalte arifsystem In dieser Spalte finden Sie den Namen des Versicherers. Bietet das Unternehmen mehrere arifsysteme an, wird dies durch die Ziffer neben dem VU-Namen angezeigt. Das ürzel in den eckigen lammern gibt einen Hinweis auf das jeweilige arifsystem, meist wird damit der ambulante arif identifiziert. Wurden mehrere SB-Stufen innerhalb des gleichen arifsystems berechnet, werden die Varianten durch eine abschließende fortlaufende Nummerierung gekennzeichnet. Spalte Gesamtbeitrag Hier finden Sie den Monatsbeitrag für die berechneten arife. Darin enthalten ist in der Vollversicherung der ab 01.01.2000 zu zahlende gesetzliche Zuschlag. Spalte Zahlbetrag n. Arbeitgeberzuschuss Der Zahlbetrag entspricht dem 'Gesamtbeitrag' abzüglich Arbeitgeberzuschuss zur V. Es handelt sich um den Arbeitnehmeranteil am Monatsbeitrag zur privaten Vollversicherung. Spalte anfänglicher Zahlbetrag (nach AGZ) Der anfängliche Zahlbetrag nach AGZ (Arbeitgeberzuschuß) berücksichtigt neben dem AGZ (nur bei Arbeitnehmern und raktikanten) auch die garantierte Beitragsrückerstattung, die sofort ab Beginn des Versicherungsverhältnisses gestundet wird. Nachschüssig gezahlte garantierte Beitragsrückerstattungen werden im anfänglichen Zahlbetrag bzw. im anfänglichen Zahlbetrag nach AGZ nicht berücksichtigt. Spalte M&M Beitragsstabilitäts-Rating Die Spalte zeigt das Ergebnis des M&M Beitragsstabilitäts-Ratings. Das Rating bewertet die Stabilität der Beiträge von rankheitskostenvollversicherungen für die letzten 10 Jahre, gemittelt über die Eintrittsalter von 21 bis einschließlich 50 Jahre. Hierbei bedeutet: 5 Sterne = Ausgezeichnet, 4 Sterne = Sehr gut, 3 Sterne = Durchschnittlich, 2 Sterne = Schwach, 1 Stern = Sehr schwach. arifkombinationen, die nicht bereits seit 5 Jahren mit historischen Beiträgen vorhanden sind, werden durch 3 Striche kenntlich gemacht. arifkombinationen, die bereits seit 5 Jahren, aber noch nicht seit 10 Jahren mit historischen Beiträgen vorhanden sind, werden nicht bewertet und demnach mit 'n.r.' (non rated) ausgewiesen. Nicht betrachtet werden hierbei die flegepflichtversicherung, der Gesetzliche Zuschlag auf die arifbausteine ambulant, stationär und den Zahnbereich sowie Zusatzversicherungen (rankenhaustagegeld, rankentagegeld, urtarife oder Zusatztarife für Gesetzlich Versicherte; Ausnahme ambulante Zusatzbausteine zur Voll-V). Spalte g. BRE Ein Häckchen in dieser Spalte bedeutet, daß das entsprechende arifsystem eine garantierte Beitragsrückerstattung in Form von auschalleistung, Sofortrabatt, Gesundheits-, Verhaltensbonus oder Leistungsfreiheitsrabatt aufweist. Spalte SB-Art Hier ist der maximal zu tragende tarifliche Selbstbehalt in EUR angegeben, sofern er bedingungsgemäß der Höhe nach begrenzt ist. Fallbezogene SB-Varianten ohne Begrenzung oder Leistungseinschränkungen, die in ihren Auswirkungen einer Fallbezogenen Selbstbeteiligung gleichkommen, werden hier nicht ausgewiesen. Der Buchstabe 'A' kennzeichnet einen 'absoluten' Selbstbehalt und/oder '' einen 'prozentualen' Selbstbehalt. Spalte O Ein Häkchen zeigt an, dass der Versicherungsschutz eine Option auf Höherversicherung enthält. Spalte S Die Ziffern in dieser Spalte kennzeichnen die grundsätzlichen Merkmale des stationären Versicherungsschutzes. Ziffer 1 bedeutet 'rivatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer', Ziffer 2 bedeutet 'rivatpatient im Zweibettzimmer', Ziffer 3 bedeutet 'Regelleistung im Mehrbettzimmer'.

Seite -4- Spaltenerläuterung Spalte Z Im Falle von Beihilfetarifen zeigt das Häkchen an, dass ein Zahnversicherungsschutz eingeschlossen ist. Bei GV-Zusatztarifen bedeutet ein Häkchen, dass ein Zahnzusatztarif mitgerechnet wurde. Zahnzusatztarife enthalten im Vergleich zu reinen GV-Ergänzungstarifen mit ostenerstattung auf GV-Niveau i.d.r. einen qualitativ höheren Versicherungsschutz im Zahnbereich. In der Vollversicherung kennzeichnen die Ziffern in dieser Spalte die grundsätzlichen Merkmale des zahnärztlichen Versicherungsschutzes. Ziffer 1 bedeutet 'mind. 90% Erstattung für Zahnbehandlung bzw. 75% für Zahnersatz', Ziffer 2 bedeutet mind. '80% Erstattung für Zahnbehandlung bzw. 60% für Zahnersatz', Ziffer 3 bedeutet 'ggf. geringere Erstattungssätze'. Spalte In dieser Spalte wird durch das Häkchen angezeigt, dass der Vorschlag auch einen Versicherungsschutz gegen den Verdienstausfall bei rankheit in Form eines rankentagegeldes enthält. Spalte H Das Häkchen zeigt, dass der Vorschlag auch eine Barleistung für jeden ag eines rankenhausaufenthaltes in Form eines rankenhaustagegeldes enthält. Ist nur bei einigen arifsystemen ein Häkchen gesetzt, so wird das H hier als Ergänzung eines gewünschten stationären Versicherungsschutzes benötigt (z.b. zur Unterbringung im Einbettzimmer als Ergänzung eines Zweibettzimmer-arifs). Spalte Ein Häkchen zeigt an, dass ein flegezusatztarif in Form eines flegetagegeldtarifs im Vorschlag enthalten ist. Spalte Ein Häkchen zeigt an, dass ein flegezusatztarif in Form eines flegekostentarifs im Vorschlag enthalten ist. Spalte UR Ein Häkchen zeigt an, dass ambulante und/oder stationäre urleistungen im Vorschlag enthalten sind; sei es innerhalb der rankheitskosten- oder H-arife und/oder im separaten urtagegeld- bzw. urkostentarif. Spalte V Das Häkchen zeigt, dass die flegepflichtversicherung im Vorschlag enthalten ist.

Seite -5- Erläuterung M&M Beitragsstabilitäts-Rating Für die Bewertung einer rankheitskostenvollversicherung sind viele riterien von Bedeutung. So kommt es entscheidend auf die Leistungsfähigkeit eines arifes an, also die Ausgestaltung des Bedingungswerkes. Darüber hinaus spielt die bilanzielle und finanzielle Situation des Versicherers eine Rolle. Hierüber bietet das Vergleichsprogramm V-WIN bereits ausführlich Informationen, indem es Bedingungen analysiert und vergleicht sowie Unternehmenskennzahlen darstellt. Aus undensicht ist für die Wahl eines rankenversicherungstarifes aber darüber hinaus ausschlaggebend, wie stabil die Beiträge im Zeitverlauf sind. Bisher beschränkte sich MORGEN & MORGEN darauf, die Beitragshistorie für Neugeschäftsbeiträge der V-arife zu hinterlegen und die prozentuale Beitragssteigerung pro Jahr numerisch und graphisch darzustellen. Das M&M Beitragsstabilitäts-Rating geht hier einen entscheidenden Schritt weiter: Nun werden die Beitragsanpassungen analysiert, marktweit verglichen und zu einer Bewertung pro arif(kombination) aggregiert. Das M&M Beitragsstabilitäts-Rating soll demnach eine Antwort auf die Frage geben: Wie stabil sind die Beiträge im Marktvergleich? Hierfür wurden die relativen und absoluten Beitragssteigerungen der letzten 10 Jahre für Neugeschäftsprämien untersucht. Natürlich läßt sich die Beitragsstabilität aus der Vergangenheit nicht ohne weiteres in die Zukunft extrapolieren, dennoch liegt nun erstmals ein relevanter Indikator für dieses wichtige hema im Rahmen der V vor. Verfahren: Es werden für die arifbausteine ambulant, stationär und Zahn die Neugeschäftsprämien für die Jahre 1997-2007 herangezogen. Das Rating berücksichtigt jedoch nicht nur die Entwicklung der Neugeschäftsprämien für ein Eintrittsalter, im Gegenteil: für die Beitragsstabilität werden die rämien der Eintrittsalter von 21 Jahre bis einschließlich 50 Jahre gemittelt. Der Gesetzliche Zuschlag und die flegepflichtversicherung werden hierbei nicht berücksichtigt, ebenso werden Zusatztarife wie rankentagegeld-, rankenhaustagegeld-, ur- oder Optionstarife bzw. Zusatztarife für Gesetzlich Versicherte außer Betracht gelassen (Ausnahme: ambulante Zusatzbausteine als Ergänzung zur rankheitskostenvollversicherung wie beispielsweise OH der Nürnberger). Nicht bewertet wurden Ausbildungstarife und Beamtenrestkostentarife, da letztere durch die Beteiligung des Dienstherren an den rankheitskosten ein niedrigeres Beitragsvolumen haben, welches zudem in Abhängigkeit des Beihilfebemessungssatze stark variiert. Bei arifen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden die rämien der Bausteine addiert, soweit es sich nicht um einen ompakttarif handelt. arife hingegen, die die o.g. riterien nicht erfüllen, wurden nicht bewertet. Zusätzlich wird die Beitragsstabilität für die Jahre 2002-2007 nachrichtlich ausgewiesen, allerdings nicht geratet. Somit steht dem Anwender auch für arife, die erst seit 2002 für das Neugeschäft aktiv angeboten werden eine Berechnung der Beitragsstabilität zur Verfügung. Das M&M Beitragsstabilitäts-Rating bezieht sich jedoch lediglich auf die arifkombinationen, die bereits seit 10 Jahren mit historischen Beiträgen vorhanden sind. Relative Beitragssteigerung Im Folgenden wird beschrieben, wie die durchschnittliche Beitragssteigerung eines arifwerkes ermittelt wird. Die relative Beitragssteigerung steht insofern im Vordergrund, als daß der auslösende Faktor einer Beitragsanpassung in der V ebenfalls eine relative Steigerung darstellt. D.h. weichen die Leistungsausgaben (in Form der opfschäden) eines V-arifes um einen entsprechenden rozentsatz (in der Regel 5% bis 10%) von den Leistungseinnahmen in Form von rämien ab (auslösender Faktor), so muß die rämie des arifes für das entsprechende Alter und das entsprechende Geschlecht nachkalkuliert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die sog. weichen Faktoren, also die Ausscheideordnung, der Rechnungszins sowie die sonstigen Zuschläge (mittelbare und unmittelbare Abschlußkosten, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten) überprüft und ggf. entsprechend angepaßt.

Seite -6- Erläuterung M&M Beitragsstabilitäts-Rating Auch der Versicherungsnehmer wird sich bei einer Beitragsanpassung zunächst daran orientieren, "um wieviel rozent denn der Beitrag erhöht wurde". Betrachtete Eintrittsalter Wie bereits beschrieben wird die Beitragsstabilität nicht nur für ein beispielhaftes Eintrittsalter berechnet. Es werden vielmehr die Neugeschäftsprämien über die Eintrittsalter von 21 bis einschließlich 50 Jahre gemittelt. Dies hat zur Folge, daß arife, die innerhalb der letzten 10 Jahre nicht für die o.g. Eintrittsalter versicherbar waren, am Rating nicht teilnehmen. 'Effektivbeitrag' Die vorliegenden Monatsbeiträge werden auf das Jahr umgerechnet und der Selbstbehalt - sofern vorhanden - wird addiert, es ergibt sich der 'Effektivbeitrag'. Dies ermöglicht den Vergleich von arifen mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Anpassungen der Selbstbehalte im Rahmen von Beitragsanpassungen werden somit entsprechend berücksichtigt. Betrachteter Zeitraum Für das M&M Beitragsstabilitäts-Rating werden die historischen 'Effektivbeiträge' der letzten 10 Jahre untersucht, derzeit 1997-2007. Die durchschnittliche Steigerung des 'Effektivbeitrages' ergibt sich als Mittel der Steigerungen über die 30 Eintrittsalter für jedes Jahr. Nachrichtlich ausgewiesen wird darüber hinaus auch die Beitragsstabilität der letzten 5 Jahre, derzeit 2002-2007. Für diesen Zeitraum erfolgt jedoch keine Bewertung i.s.d. M&M Beitragsstabilitäts-Ratings. arife, die noch nicht 5 Jahre aktiv für das Neugeschäft angeboten werden, werden hinsichtlich der Beitragsstabilität nicht untersucht. Mittelwert und Standardabweichung Die 10 durchschnittlichen Steigerungen der 'Effektivbeiträge' der 30 Alter werden statistisch analysiert. Berechnet wird der Mittelwert, d.h. die durchschnittliche Steigerung im Zeitraum und die Standardabweichung, d.h. die durchschnittliche Schwankung der Beitragssteigerung um den Mittelwert (Streuung der einzelnen Steigerungen um den Mittelwert). Die Standardabweichung ist hierbei ein Indikator für die Gleichmäßigkeit der Anpassungen im Zeitverlauf, d.h. je geringer die Schwankung um den Mittelwert ist, desto gleichmäßiger sind die Beitragsanpassungen. Absolute Beitragssteigerung Neben der relativen Beitragssteigerung wird auch die absolute Steigerung des 'Effektivbeitrages' berechnet und geht somit als weiterer rating-relevanter arameter in die Bewertung der Beitragsstabilität ein. Die Berücksichtigung der absoluten Höhe ist bereits aus dem Grund zwingend, da für Frauen und Männer identische Bewertungsparameter/Benchmarks verwendet werden sollten, allerdings die Frauenbeiträge im Schnitt signifikant höher liegen und dementsprechend die relativen Steigerungen (signifikant) geringer sind. Für das M&M Beitragsstabilitäts-Rating mußte für den Bewertungsparameter der absoluten Beitragssteigerung festgelegt werden, um wieviel die arifprämie maximal absolut im 10-Jahres-Zeitraum steigen durfte. Hierfür wurde das gemittelte Beitragsvolumen der arife über die 30 relevanten Eintrittsalter untersucht. Bewertung Eine gute Bewertung im Rahmen des M&M Beitragsstabilitäts-Ratings ergibt sich, wenn sowohl die durchschnittliche Beitragssteigerung im Zeitraum als auch die Streuung der Steigerung gering ist. Hierbei

Seite -7- Erläuterung M&M Beitragsstabilitäts-Rating wird unterstellt, daß es besser ist, ein arifbeitrag steigt jedes Jahr im Schnitt um beispielsweise 5% als in einem Jahr um 9% und im darauf folgenden um 1%. Im ersten Fall ist die Standardabweichung (Streuung) geringer, die Gleichmäßigkeit der Anpassung also höher. Darüber hinaus muß für eine gute Bewertung auch die absolute Beitragssteigerung gering sein. Über die Bewertung soll folgende abelle eine Übersicht geben: Ergebnis Wertung Mittelwert der re- Standardab- Mittelwert der lativen Beitrags- weichung der Beitragssteigerung relativen Beitrags- steigerung steigerung 1 Stern Sehr schwach > 6,5% - - 2 Sterne Schwach <= 6,5% - < 3.000 EUR 3 Sterne Durchschnittlich <= 5,5% - < 2.500 EUR 4 Sterne Sehr gut <= 4% < 4,5% < 1.750 EUR 5 Sterne Ausgezeichnet <= 3% < 3,5% < 1.250 EUR Hierbei ist zu beachten, daß ein arif immer mit "Ausgezeichnet" bewertet wird, wenn der Mittelwert der relativen Beitragssteigerung negativ ist, d.h. wenn über die berücksichtigten 30 Eintrittsalter der Beitrag im entsprechenden Zeitraum gesunken ist. Die Berechnung der Beitragsstabilität für die letzten 5 Jahre erfolgt auf Grundlage derselben Werte bezüglich des Mittelwertes und der Standardabweichung, allerdings wird hier die absolute Steigerung nicht als rating-relevanter arameter berücksichtigt. Diese Berechnung wird zur Abgrenzung zum M&M Beitragsstabilitäts-Rating mit reisen ausgewiesen. Sind arife bereits seit 5 Jahren, aber nicht seit 10 Jahren mit historischen Beiträgen vorhanden, so wird die Berechnung der 5 Jahre ausgewiesen. Im 10-Jahres- Zeitraum erscheint ein "n.r." für non rated. Sind weder historische Beiträge für den 10-Jahres-Zeitraum noch für den 5-Jahres-Zeitraum vorhanden, wird dies durch 3 Striche ("- - -") kenntlich gemacht. Ebenso erhalten die arife die ennzeichnung "- - -", für die kein Rating möglich ist (z.b. Ausbildungstarife). Aussagekraft für das Bestandsgeschäft Grundlage für eine Beitragsanpassung in der V ist wie bereits eingangs erwähnt immer eine Veränderung der opfschäden. Hierbei handelt es sich um die in einem Beobachtungszeitraum auf einen Versicherten entfallenden durchschnittlichen Versicherungsleistungen, die für jeden arif in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht zu ermitteln sind. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich i.d.r. auf zusammenhängende zwölf Monate. Der Versicherer kann diese Veränderung der opfschäden nur im Bestandsgeschäft beobachten. Erfordert diese Abweichung eine Anpassung (auslösender Faktor), so werden unter Berücksichtigung der sog. weichen Faktoren die Beiträge für das Neu- und das Bestandsgeschäft angepaßt. Ursache für eine Beitragsanpassung ist demnach immer der auslösende Faktor im Bestand des arifes. Da die rämien jedoch für die Leistungsausgaben des arifes nicht mehr ausreichend sind, werden sowohl der Bestand als auch die rämien für das Neugeschäft entsprechend angepaßt. Hierbei zu berücksichtigen ist, daß sich die Höhe der Anpassungen für das Neu- und das Bestandsgeschäft durchaus unterscheiden. Ursache hierfür sind die in der V gebildeten Alterungsrückstellungen und die absolute Größe der opfschäden. Werden die opfschäden um eine absolute Größe angepaßt, so erfolgt die Anpassung sowohl für das Bestands- als auch für das Neugeschäft. Beim Bestandskunden war der zu zahlende Beitrag aber bisher - aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters - geringer als beim Neukunden. Insofern ist die absolut gleiche Erhöhung relativ (prozentual) für den Bestandskunden höher. Ebenso hat eine Anpassung der opfschäden (d.h. der Risikobeitrag erhöht sich außerplanmäßig) für den Bestandskunden zur Folge, daß die in seinem arif kalkulierten Alterungsrückstellungen (Sparbeitrag) zur Finanzierung des mit zunehmenden Alters steigenden

Seite -8- Erläuterung M&M Beitragsstabilitäts-Rating Leistungsbedarfes nicht mehr ausreichend sind. Dies hat zur onsequenz, daß durch die Erhöhung des Risikobeitrages auch Alterungsrückstellungen zusätzlich bespart werden müssen, um den zusätzlichen Risikobeitrag zu finanzieren. Dies führt insgesamt zu einer höheren Beitragsanpassung. Andererseits können jedoch im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen abgemildert werden, beispielsweise wenn das Versicherungsunternehmen Gewinne erwirtschaftet, die über die Zuführung zur Alterungsrückstellung hinausgehen. Es kann also keine pauschale Aussage über die Beitragsanpassung oder prozentuale Steigerung für einen x-jährigen Bestandskunden gegeben werden, da diese entscheidend von den bisherigen Alterungsrückstellungen abhängig sind. Aufgrund dieser Überlegungen zeigt sich, daß die Aussagekraft der ermittelten Beitragsstabilität somit innerhalb des arifwerkes grundsätzlich gleichermaßen für Neu- und Bestandskunden gilt.

Seite -9- Vorgaben zum M&M Beitragsstabilitäts-Rating-Filter Berücksichtigt wurden Gesellschaften, die im M&M Beitragsstabilitäts-Rating mindestens erzielt haben.