Vorabbekanntmachung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit 8a Absatz 2 PBefG üöpnv-verkehre im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Anlage 2 Anforderungen an die Gestaltung des Verkehrsangebotes Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege Die Anforderungen zum Leistungsumfang, zu den zu bedienenden Haltestellen und zu den Linienwegen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot, veröffentlicht auf der Internetseite der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbh (http://www.orpbusse.com/www/orp/fahrplaene/fahrplanuebersicht/). Weiterentwicklung des Angebots im üöpnv Das Angebot im üöpnv ist aufbauend auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot unter Beachtung aller in diesem Dokument genannten Vorgaben und Anforderungen fortzuschreiben. Aus dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot ergeben sich die Linienwege und damit das gesamte Liniennetz. Das Liniennetz umfasst die Netzkategorien Hauptnetz, Nebennetz und Ergänzungsnetz. Das Hauptnetz beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: o Kyritz - Wusterhausen/Dosse Bückwitz - Ganzer Wildberg Dabergotz Bechlin Neuruppin (entspricht annähernd Linie 711), o Neuruppin Alt Ruppin Wulkow Schönberg Lindow (Mark) Dierberg Rheinsberg (Mark) (entspricht annähernd Linie 764) sowie o Stadtverkehr Neuruppin (entspricht Linie 770). Das Nebennetz beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: o Stadtverkehr Kyritz (entspricht Linie 701), o Stadtverkehr Wittstock/Dosse (entspricht Linie 740), o Neuruppin Treskow Dammkrug - Fehrbellin (entspricht annähernd Linie 756), o Neuruppin Gnewikow Lichtenberg Radensleben (entspricht annähernd den Linien 777 und 787), o Nur in Hauptsaison: Rheinsberg (Mark) Flecken Zechlin (entspricht annähernd Linie 785) sowie o Nur in Hauptsaison: Rheinsberg (Mark) Kleinzerlang (entspricht annähernd Linie 788). Das Ergänzungsnetz beinhaltet alle Liniennetzabschnitte, die nicht den Netzkategorien Haupt- und Nebennetz zugeordnet sind. Etwaige weitreichende Änderungen von Fahrplänen sollen regelmäßig nur zu Beginn eines Schuljahrs bzw. zum allgemeinen Fahrplanwechsel im Dezember eines Jahres erfolgen. Anpassungen von Fahrplanlagen des üöpnv sollen unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen der Inbetriebnahmephasen der Neubaustrecke VDE 8 auf den SPNV im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgen.
Es sollen dabei möglichst taktähnliche Angebote und verbesserte Reisezeiten für die Schülerbeförderung erreicht sowie das Angebot im Jedermann-Verkehr verbessert werden. Vorgaben für die Mindestbedienung im üöpnv des Landkreises Ostprignitz- Ruppin Mindestbedienung im Hauptnetz des üöpnv o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 ca. 20:00 Uhr o Mindestfahrtenfolge: ca. 60-Minuten-Takt in Hauptverkehrszeit (ca. 06:00 bis ca. 08:00 Uhr sowie ca. 13:00 bis ca. 16:00 Uhr), sonst ca. 120-Minuten-Takt o Zusätzliche Einzelfahrten für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 20:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage o Mindestbedienungszeitraum: ca. 09:00 bis ca. 20:00 Uhr o Mindestens 4 Fahrtenpaare Mindestbedienung im Nebennetz des üöpnv o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 18:00 Uhr o Einzelfahrten zur Taktverdichtung in der HVZ für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 18:00 Uhr Mindestbedienung im Ergänzungsnetz des üöpnv o Mindestens 3 Fahrtenpaare (zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig) o Zusätzliche Einzelfahrten in der HVZ für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestens 2 Fahrtenpaare zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig
Vorgaben für die Schülerbeförderung Die für den Linienverkehr im üöpnv relevanten Regelungen der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in ihrer jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Bedienungshäufigkeit von Schulstandorten: Als Mindestbedienungsanforderung für die Schülerbeförderung gilt unter Berücksichtigung der Wohnorte der Schüler, dass Standorte von Grundschulen mindestens durch eine Hin- und zwei Rückfahrten anzubinden sind. Weiterführende Schulen sind mindestens durch eine Hin- und drei Rückfahrten anzubinden. Wartezeiten: Bei der Gestaltung der Fahrpläne sind nach Maßgabe fahrplantechnologischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten die für die Schulen geltenden Aufsichtszeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts von 30 Minuten zu berücksichtigen, um die zeitnahe An- und Abreise der Schüler zu gewährleisten. Vorgaben zum Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren Flexible Bedienformen/Bedarfsverkehre können im Bereich zeitlich und örtlich geringer Fahrgastpotenziale eingesetzt werden. Es können folgende Betriebsformen verwendet werden: o fahrplangebundene und bedarfsabhängige Bedienung von Haltestellen einer Linie bei vorher erfolgter Anmeldung (Rufbus), Ausgestaltung als Linien- oder Richtungsbandbetrieb o Linientaxi als Linienverkehr mit Personenkraftwagen gemäß 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG Haustür-zu-Haustür-Beförderungen im üöpnv sind ausgeschlossen. Der Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren mit erforderlicher Anmeldung soll in einheitlicher Form gestaltet werden. Die Angebote sind in allen Informationsmedien in einheitlicher Form als Rufbus oder/und mit dem entsprechenden VBB-Produktsignet zu kennzeichnen. Die telefonische Anmeldung soll grundsätzlich bei allen flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren bis spätestens 90 Minuten vor Fahrtbeginn möglich sein. Anforderungen an Beförderungsentgelte bzw. zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und bedingungen Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH (VBB). Beim Betrieb der durch die Vorabbekanntmachung betroffenen Linien des üöpnv sind grundsätzlich der Beförderungstarif sowie die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) anzuwenden. Der Vertrieb der Fahrausweise (außer Jahres- und Abokarten) des VBB-Tarifs zu allen Zielen im VBB muss in allen Fahrzeugen des üöpnv gewährleistet werden. Daneben sollen personalbediente Vorverkaufsstellen durch die Fahrgäste genutzt werden können. Als weitere Vertriebswege sollen die mobilen elektronischen Vertriebssysteme Handyticket Deutschland sowie Touch&Travel der DB Mobility Logistics AG unterstützt werden.
Verbundbezogene Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie Anforderungen an Abstimmung der Fahrpläne Das Verkehrsunternehmen hat insbesondere die verbundbedingten Regelungen bezüglich Einnahmenaufteilung, Gremienarbeit, Informationsstandards, Datenlieferungen und sonstige Regelungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und Fahrplanabstimmung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg einzuhalten. Anforderungen an Fahrzeuge 1 (Barrierefreiheit, Sicherheit, Umweltschutz) Die eingesetzten Fahrzeuge müssen in technisch und optisch einwandfreiem Zustand sein und einen barrierefreien Zugang ermöglichen (vorzugsweise Niederflurbusse, ggf. auch Fahrzeuge mit Hublift oder Rampe). Im Innenraum muss eine Stellfläche zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, schwerem Gepäck und ggf. Fahrrädern vorhanden sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll acht Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge sollten nicht älter als 15 Jahre sein. Die Fahrzeuge müssen die im Beschaffungsjahr geltende Euro-Abgas-Norm (Abgasgrenzwerte für Busse) mindestens erfüllen oder übertreffen. Die Geräuschgrenzwerte sind entsprechend der EU-Richtlinie EG 92/97/EWG für Busse in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Im Fahrgastraum muss eine elektronische Haltestellenanzeige und ansage vorhanden sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ansage der Haltestellen auch durch das Fahrpersonal erfolgen. Die Fahrzeuge sind mit für die Betriebsabwicklung notwendigen Einrichtungen (z.b. Bordrechner/RBL, Fahrausweisverkaufstechnik, Leseeinrichtung für elektronische Tickets, Kommunikationseinrichtung) auszustatten. Die im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen äußerlich als solche erkennbar sein (z.b. durch entsprechende Signets, Logo des VBB und des konzessionierten Verkehrsunternehmens). Die Fahrzeuge müssen sich in einem sauberen Zustand befinden. Die Innenräume der Fahrzeuge sind täglich zu fegen. Mindestens einmal wöchentlich sind der Innenraum und das Fahrzeug von außen nass zu reinigen. Grundreinigungen des gesamten Innenraums sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Schäden durch Vandalismus sind zeitnah zu beseitigen. Sicherung technischer Voraussetzungen für die Fahrradbeförderung in touristisch attraktiven Bereichen: Für den Einsatz in touristischen Regionen vorgesehene Fahrzeuge müssen die Mitführung von Fahrradanhängern ermöglichen. Die erforderlichen Vorrichtungen müssen vorhanden sein. Anforderungen an Kundeninformationen Informationen zu allen flexiblen und festen Fahrplan- und Tarifangeboten müssen für den Kunden leicht erreichbar und verständlich sein. Hierbei sind jeweils aktuelle Informationsmedien als Fahrplanaushang sowie in elektronischer Form vorzuhalten. 1 Nachfolgende Anforderungen beziehen sich auf alle ab dem Zeitpunkt der geplanten Erteilung der Liniengenehmigungen (01.08.2016) neu in den Einsatz als Kraftfahrzeug im Linienverkehr zu bringende Fahrzeuge, unabhängig ob es sich um Gebraucht- oder Neufahrzeuge handelt.
Bei der Gestaltung des Internetauftrittes sind Fahrplan- und Tarifinformationen (ggf. über eine Verlinkung zum VBB) darzustellen. Informationen und der Zugang zu Fahrplan- und Tarifinformationen sind weitgehend barrierefrei zu gestalten. Linien- und Fahrplanänderungen sind gezielt durch Informationsschriften bekannt zu machen. Das Verkehrsunternehmen stellt dem VBB Fahrplandaten, Störungsmeldungen und Echtzeitinformationen aller als festes Fahrtenangebot durchgeführten Fahrten zur Verfügung. Die Regelungen des Fahrgastinformationshandbuches des VBB und seine Ausführungsbestimmungen sollen nach Möglichkeit angewandt werden. Anforderungen an Anschlusssicherung Die Sicherung der Anschlüsse zwischen den Linien des üöpnv im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sowie zu und von den Angeboten des SPNV soll unter Anwendung eines rechnergestütztes Betriebsleitsystems erfolgen, das die Zusammenführung von Soll- und Ist-Daten der Fahrpläne und deren Vergleich unterstützt. Fahrplangestaltung bei Anschlüssen Umsteigezeiten: In Anlehnung an die Empfehlungen des VDV sollen Wartezeiten bei Anschlüssen nicht länger als 10 Minuten betragen. Wegezeiten zum Umsteigen sollen 5 Minuten nicht überschreiten. Insgesamt sollen Umsteigevorgänge nach Möglichkeit 15 Minuten nicht übersteigen. Fahrplanmäßige Anschlüsse mit überwiegender Bedeutung im Schülerverkehr sowie zum und vom SPNV sind mindestens als limitierter Anschluss entsprechend den Qualitätsstandards im VBB sicherzustellen. Anforderungen an Fahrpersonal Die Einhaltung folgender Mindestanforderungen an das Fahrpersonal muss durch das Verkehrsunternehmen sichergestellt werden: Fachliche Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Kundenorientierung sowie Kommunikationsfähigkeit, Sichere Kenntnis der deutschen Sprache, kundenorientiertes Auftreten, Regelmäßige Fahrpersonalschulungen zu den Themen Fahrgastsicherheit und Konfliktbewältigung, Einheitliches ordentliches Erscheinungsbild, Hilfestellung für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste (z.b. mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Geh- oder Sehbehinderung und schweren Lasten), Auskunftsfähigkeit zu VBB-Tarifbestimmungen, VBB-Beförderungsbedingungen, Liniennetz und Fahrplan sowie Kenntnis vom Umgang mit Fundsachen.