Das neue KrWG mindert Chancen auf mehr Recycling. Peter Kurth Präsident

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Transkript:

Fachtagung: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz am 01.06.2012 in Kaiserslautern Das neue KrWG mindert Chancen auf mehr Recycling Peter Kurth Präsident

Situation in Deutschland Sekundärrohstoffwirtschaft ist in den letzten 20 Jahren ein industrieller Sektor geworden: Weltweite Vermarktungswege Hochtechnologische Produktion Sondersituation Erfassung Gesamtinvestitionen: 15 Mrd. Euro 90 % der Sortier- und Recyclinganlagen im Besitz privater Unternehmen (Quelle: Prognos AG) Erklärtes Ziel der Branche: 100 % der recyclingfähigen Materialien aus Abfällen sollen stofflich verwertet werden. Seite 2

Situation in Deutschland Herausforderung: Einstieg in Recycling von wichtigen Metallen für Elektroindustrie und Recycling von Seltenen Erden. Recyclingquoten für Seltene Erden und Silizium: unter 1 % Ursache: Recycling Seltener Erden ist zwar technologisch beherrschbar, derzeit aber wirtschaftlich nicht selbsttragend. Seltenmetall-Recycling ist unverzichtbar, strategische Weichenstellung für die künftige Rohstoffversorgung. Yttrium Dysprosium Antimon Gallium Seite 3

Situation in Deutschland Daher muss auch in der Sekundärrohstoffwirtschaft Paradigmenwechsel vollzogen werden. Wiedergewinnung der eingesetzten Rohstoffe gehört mit in Verantwortungsbereich des Produzenten. 100 % Recycling werthaltiger Abfälle kann Primärrohstoffimporte in Höhe von 90 Mrd. /Jahr überflüssig machen. Einführung ressourcenschonender Verfahren quer durch alle Industrien Einsparungspotenzial für deutsche Unternehmen: 100 Mrd. /Jahr. Cer Iridium Gallium Scandium Seite 4

Wertstofftonne in der Praxis Seit 2004 diverse Modelle in verschiedenen Regionen umgesetzt. Derzeit wird für rund 15 Mio. Bürger in Deutschland der Anschluss an die Wertstofftonne realisiert. Zahlreiche Pilotprojekte werden auf Grundlage der VerpackV realisiert in unterschiedlicher Trägerschaft. VerpackV bietet ausreichende Regelungsgrundlage. Bürger nehmen Wertstofftonne an Mülltrennung ist für viele der persönliche Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Wirtschaftlich sinnvolle Kooperation zwischen öre und Privatwirtschaft möglich. Seite 5

Einführung der Wertstofftonne in Deutschland Ausgewählte Orte/Regionen, in denen die Wertstofftonne bereits eingeführt ist: Aurich Hannover Dortmund Bochum Köln Rhein-Sieg-Kreis Hamburg Berlin Leipzig Gera/LK Ostthüringen Rhein-Neckar-Kreis Karlsruhe Seite 6

BDE-Position zur Wertstofftonne Zügige Einführung der Wertstofftonne unbürokratisch, verbraucher- und wirtschaftsfreundlich. Wertstofftonne als Weiterentwicklung des Systemgeschäfts. Keine generelle Übertragung der Sammlung an Kommunen. Wertschöpfungsketten dürfen nicht auseinandergerissen werden. Einführung einer zentralen Stelle. Ausdehnung der Produktverantwortung grundsätzlich sinnvoll. Seite 7

Aus KrWG resultierende Probleme Gewerbliche Sammlung 17 Abs. 2 Die Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle, die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Aber 17 Abs. 3 Überwiegende öffentliche Interessen stehen entgegen, wenn die Funktionsfähigkeit des öre gefährdet ist, d. h. wenn ( ) seine Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt wird. Es sind Abfälle betroffen, für die der öre eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung durchführt. Die Stabilität der Gebühren wird gefährdet. Die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb (Drittbeauftragung) wird erheblich erschwert oder unterlaufen. Seite 8

Aus KrWG resultierende Probleme Umsetzung der Abfallhierarchie der AbfallRRL Priorität des Recyclings gegenüber der thermischen Verwertung wird ausgehebelt Heizwertklausel, 8 Abs. 3 Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11 000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt. Energetische Verwertung ist quasi gleichrangig mit Recycling De facto dreistufige Hierarchie Seite 9

Aus KrWG resultierende Probleme Umsetzung der Abfallhierarchie der AbfallRRL Auswirkung der Heizwertklausel Ca. 80 Prozent der MVA erhalten Verwerterstatus nach R1-Kriterium der AbfallRRL Heizwert des Siedlungsabfalls liegt zwischen 8 000 KJ/kg und 13 000 KJ/kg, im Mittel bei ca. 10 000 KJ/kg (Öko-Institut) bzw. zwischen 9 000 KJ/kg und 11 000 KJ/kg (ITAD) Die Verbrennung der überwiegenden Menge des überlassungspflichtigen Hausmülls wäre möglich. Seite 10

Aus KrWG resultierende Probleme Nahezu alle Paragraphen, die etwas konkret regeln sollen, enthalten spezielle Verordnungsermächtigungen zur Konkretisierung. starker Regelungsbedarf Ausgewählte Beispiele 4 Nebenprodukte Die Abgrenzung zum Abfall ist unbestimmt. Wann genau ein Nebenprodukt vorliegt und damit kein Abfall mehr, bedarf der Konkretisierung durch VO. 5 Abfallende Ausformung des Abfallendes erfolgt durch Kommitologieverfahren bei der EU. Dann Umsetzung in deutsches Recht. Erste EU-VO zu Metallschrott liegt vor - nicht praxistauglich. Anforderungen an Abfallende sehr weitgehend. 56 Entsorgungsfachbetriebe Ein Teil der Regelungen aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind nun im KrWG geregelt. Die EfbV muss jedoch weiter angewendet werden, da Regelungen im KrWG nicht abschließend sind. Eine notwendige Überarbeitung der EfbV ist jedoch auf lange Sicht (O-Ton BMU) nicht geplant. Seite 11