Kostenrechnung in regulierten Märkten. Herausforderungen für das Controlling am Beispiel der Telekommunikationsbranche

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Transkript:

www.pwc.de Kostenrechnung in regulierten Märkten Herausforderungen für das Controlling am Beispiel der Telekommunikationsbranche Christoph Rathenow Dr. Christian Harnisch München, 09.Dezember 2015

Agenda 1. PricewaterhouseCoopers im Überblick 2. Regulierung des Telekommunikationsmarktes 3. 4. Beispiele aus der Praxis* 4.1. Prozesskostenrechnung 4.2 Allokation von Netzkosten *Kapitel 4 ist in dieser Fassung nicht enthalten 2

PricewaterhouseCoopers im Überblick 3

PricewaterhouseCoopers International 208.109 Mitarbeiter 756 Standorte 157 Länder 35,4 Mrd. US-Dollar Umsatz Stand Bilanzstichtag 30.06.2015 9.804 Mitarbeiter 29 Standorte 1,65 Mrd. Euro Umsatz 4

in Deutschland #1 Die Big Four in Deutschland (in Mrd.) 1,38 1,40 1,65 Mrd. 0,79 Deloitte KPMG EY Stichtag: Deloitte: 31.05.15 EY: 30.06.14 KPMG: 30.09.14 : 30.06.15 5

Geschäftsfelder 2014/2015 Assurance 42% Tax 30% Advisory 28% Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen Steuerberatung und Rechtsberatung Deals & Consulting 6

In allen Branchen und Märkten aktiv Gesundheitswesen und Pharma Energiewirtschaft Financial Services Industrielle Produktion Technologie, Medien und Telekommunikation Handel und Konsumgüter Automobilindustrie Kapitalmarktorientierte Unternehmen Transport und Logistik Öffentlicher Sektor Familienunternehmen und Mittelstand 7

Regulierungsberatung ist im Bereich Finance & Regulation bei angesiedelt Advisory Standorte (Deutschland): 22, Mitarbeiter: >1.800, Durchschnittsalter: 35 Management Consulting Mergers & Acquisitions Business Consulting Transactions Finance & Regulation Risk & Forensics Finance & Regulation Rd. 500 Fachmitarbeiter Standorte: u.a. Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Leipzig Unterstützung und Beratung von Unternehmen der Versorgungs-, Entsorgungs-, Telekommunikationsund Verkehrswirtschaft 8

Regulierung des Telekommunikationsmarktes 9

Seit 1998 ist Wettbewerbern der Zugang zum Telekommunikationsmarkt möglich. Historie der Liberalisierung 1998 2002 Inkrafttreten des ersten Telekommunikationsgesetzes (TKG) Liberalisierung des Marktes und Einrichten einer Regulierungsbehörde Fixierung des EU Rechtsrahmens Harmonisierung der nationalen Regelungen 2004 Inkrafttreten des zweiten TKG Umsetzung des EU-Rechtrahmens und Legalisierung der BNetzA-Praxis (u.a. Verschärfung der Regulierungseingriffe) 2012 Inkrafttreten der aktuellen TKG-Novelle Zahlreiche Änderungen (u.a. Einführung der kostenlosen Warteschleife) 10

Damit ein fairer Wettbewerb entstehen kann, ist eine Regulierung des Marktes unumgänglich. Ziele der Entgeltregulierung Verhinderung einer missbräuchlichen Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen durch marktbeherrschende Unternehmen. Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und Förderung von nachhaltig wettbewerbsorientierten Märkten. Beachtung von Konsistenz und Angemessenheit der Maßnahmen zur Entgeltregulierung durch die Regulierungsbehörde (BNetzA). 11

Das Telekommunikationsgesetz gibt den Regulierungsrahmen vor (Umsetzung). Mögliche Regulierungseingriffe nach der Marktanalyse 20 Transparenz Offenlegen der Bedingungen, zu denen der Netzbetreiber Zugang zu eigenen Leistungen gewährt 19 Gleichbehandlung Anwendung des Grundsatzes interne Behandlung = externe Behandlung im Verhältnis zu Wettbewerbern 24 getrennte Buchführung 21 Zugang zu Vorleistungen Schärfstes und regelmäßig angewendetes Mittel 30, 31 Entgeltregulierung Buchhalterische Kostentrennung, damit Regulierungsbehörde verbotene Quersubventionierung prüfen kann Verpflichtung, Wettbewerbern Zugang zu Vorleistungen des Netzbetreibers einzuräumen. Unter anderem soll BNetzA Betreiber zur Abgabe von Standardangeboten für den Zugang verpflichten Verpflichtung, Entgelte für Vor- bzw. Endkundenleistungen von der BNetzA genehmigen / überprüfen zu lassen 12

Das TKG definiert die Kosten der effizienten Leistungserbringung (KeL) als Grundlage der Kostenkalkulation. Methodische Ausprägung KeL (1) Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung setzen sich zusammen aus langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung angemessenem Zuschlag für leistungsmengenneutrale Gemeinkosten angemessener Verzinsung des eingesetzten Kapitals Faustformel: Was würde dem Unternehmen das Produkt kosten, wenn es dieses heute neu auf Basis aktueller Preise aktueller Technik vorhandener Netztopologie realisieren würde? 13

Essentiell bei der KeL-Betrachtung ist der Forward Looking Charakter der Kosten: In the long run all cost are variable. Methodische Ausprägung KeL (2) Gesamtkosten GK Support Sales / Care Netzkosten Transportebene Vermittlungsebene Network Services Vertriebsebene Supportfunktionen Fremdleistung Material Gemeinkosten EK Klassische Sicht GK lmn Einzelkosten KeL Sicht 14

Telekommunikationsdienste werden so gut wie ausschließlich durch Kuppelproduktion erzeugt. Gründe für den hohen Gemeinkostenanteil Komplexe Leistungserstellung von Kommunikationsdiensten Verschiedene Dienste nutzen (zunehmend) die gleiche Netzinfrastruktur Getrennte organisatorische Einheiten erhöhen die Komplexität zusätzlich 5 Ebenen bilden den Wertschöpfungsprozess GK Support Sales / Care Netzkosten Supportfunktionen Network Services Vertriebsebene Transportebene Vermittlungsebene Einkauf Finanzen Technischer Kundendienst Billing Produktmanagement Übertragungstechnik Vermittlungstechnik Fremdleistung Material TAE-Dose 15

Der geringe Einzelkostenanteil erschwert eine transparente Dokumentation der Kostenentstehung. Konsequenzen für die Kostenrechnung Bei klassischer Zuschlagskalkulation ist es nicht möglich die originären Kostentreiber zu identifizieren Erschwert die Preisfindung Bei Zuschlag über die Einzelkosten kann es zu ungerechten Gemeinkostenallokationen auf den Kostenträger kommen Prozesse im Wertschöpfungsprozess können nicht identifiziert werden 16

Kostenrechnung in regulierten Märkten 17

Welche Bestandteile des Wertschöpfungsprozesses kommen für eine Vereinzelung in Frage? Netzkosten und Sales/Care potenziell zur Vereinzelung geeignet Wertschöpfungsebenen Vereinzelung? Methode GK Support Supportfunktionen Einkauf Finanzen Zuschlagskalkulation Sales / Care Network Services Vertriebsebene Technischer Kundendienst Billing Produktmanagement PKR Netzkosten Transportebene Vermittlungsebene Übertragungstechnik Vermittlungstechnik Investallokation Fremdleistung Material TAE-Dose Direkt zurechenbar 18

Sales/Care sind prozessgetrieben und lassen sich daher durch eine klassische Prozesskostenrechnung gut vereinzeln. Herausforderungen der Prozesskostenrechnung Betriebswirtschaftliche Herausforderungen Rahmenbedingungen Regulatorische Herausforderungen Heterogene Prozesse mit abteilungsübergreifenden Schnittstellen Arbeitsabläufe werden zwischen Niederlassungen/Filialen unterschiedlich gelebt Oftmals neue Produkte ohne eingeschwungene Prozesse Identifikation von standardisierten Prozessabläufen Ermittlung von Stundensätzen Transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Kosten Effizienzanpassungen müssen möglichst einfach umsetzbar sein Kostenrechnung muss auf elektr. Dokumenten der Regierungsbehörde übergeben werden und von dieser bearbeitet werden können 19

5 Phasen der Prozesskostenrechnung: Von der Identifizierung der Prozesskette bis zur Verrechnung der Prozesskosten auf die Variante. 1 Produktvariante: Identifizierung Aktivitäten und Prozesskette 5 4 Kosten auf die Produktvariante verrechnen Ermittlung des Stundensatzes 2 Aktivitätszeiten-, häufigkeiten bestimmen 3 Prozesszeiten bestimmen 20

Netzkosten sind der größte Kostenblock und stellen damit das Herzstück der regulatorischen Kostenrechnung dar. Herausforderungen der Investkalkulation Betriebswirtschaftliche Herausforderungen Rahmenbedingungen Regulatorische Herausforderungen Hohe Komplexität der Netzinfrastruktur Technologischer Wandel führt laufend zu strukturellen Veränderungen Verschiedene Dienste nutzen gemeinsame technische Plattformen Erfassung und Bewertung der Netzinfrastruktur Allokation der gemeinsamen Plattformkosten auf die einzelnen Produkte Transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Kosten Effizienzanpassungen müssen möglichst einfach umsetzbar sein Kostenrechnung muss auf elektr. Dokumenten der Regierungsbehörde übergeben werden und von dieser bearbeitet werden können 21

6 Phasen der Netzkalkulation: Von der Identifizierung der Netzelemente bis zur Ermittlung der Stückkosten der jeweiligen Produktvarianten. 6 Kosten der Produktvariante ermitteln 1 Identifizierung der relevanten Netzelemente/ Komponenten 2 Allokation der Netzinvestition auf die einzelnen Dienste 5 Relevante Mietkosten ermitteln 4 Relevante Betriebskosten ermitteln 3 Ermittlung der jährlichen Kosten (i.d.r. auf Basis der Annuität) 22

Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Christoph Rathenow christoph.rathenow@de.pwc.com +49 211 981 4411 Dr. Christian Harnisch christian.harnisch@de.pwc.com +49 211 981 1366 2014 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich "" auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.

Haftungsausschluss Die Informationen in dieser Präsentation sind allgemeiner Art und dienen lediglich dazu, die Beratungsangebote der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( ") und der WIBERA Wirtschaftsberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( WIBERA") den interessierten Adressaten in Unternehmen, Behörden und Verbänden vorzustellen. Für Entscheidungen, die der Adressat auf Grund dieser Präsentation trifft, übernehmen wir keine Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass der vorliegende Inhalt weder eine individuelle rechtliche, buchführungstechnische, steuerliche noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen. Teile dieser Informationen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt oder vervielfältigt werden. 24