Fachtagung Partizipation und Gesundheit

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Transkript:

Fachtagung Partizipation und Gesundheit 04.10.2016 Reden hilft!? Patientenbeteiligung als Selbstvertretung in den Versorgungsstrukturen - Gute Beispiele der Praxis 1

Quelle: Künstlerinnengruppe der AG Selbsthilfe Köln 2

Quelle: Künstlerinnengruppe der AG Selbsthilfe Köln 3

Quelle: Künstlerinnengruppe der AG Selbsthilfe Köln 4

Grundlage: Paragraph 20h SGB V» Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe»In NRW Förderung der Landesverbände der Selbsthilfe, der regionalen Gruppen, der Selbsthilfekontaktstellen und Büros» Gemeinschaftliche Aufgabe der Krankenkassen</Verbände» Verpflichtung zur gemeinsamen Arbeit mit Vertretern der Selbsthilfe 5

Aufgaben der Selbsthilfe» Hilfe bei der Krankheitsverarbeitung» Gegenseitige praktische Hilfestellung beim Umgang mit der Erkrankung» Soziale Einbindung und soziale Akzeptanz erzeugen» Information erkrankter Menschen über ihre Erkrankung»Information erkrankter Menschen über das Medizinsystem» Unterstützung des Selbstbewusstseins in der Rolle als Patient 6

Kriterien und Voraussetzungen der Förderung»Gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Förderung gem. des Leitfadens in der jeweils gültigen Fassung»Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen»Interessenwahrnehmung durch Betroffene» Offenheit für neue Mitglieder»Mitgliederneutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der inhaltlichen Arbeit und Betroffenenberatung von wirtschaftlichen Interessen 7

http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/grundlagen-auf-einen-blick/auf-einen-blick/ 8

Vorteile für die Selbsthilfe durch Kassenindividuelle Projektförderung Die Krankenkassen fördern Vorhaben und Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert sowie zeitlich und inhaltlich abgegrenzt sind.»projektvorhaben von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen/Landesorganisationen, zum Beispiel: Selbsthilfetage, Gruppenspezifische Informationsmaterialien, Entwicklung/Einrichtung einer Homepage, Vorträge, Workshops, Seminare und Fachtagungen Projektanträge, die mit gleichlautenden Inhalten an mehrere Krankenkassen gestellt werden, werden in Absprache beschieden. Über Exklusivanträge entscheidet die AOK Rheinland/Hamburg alleine. 9

Schwerpunktförderung bei der AOK Rheinland/Hamburg Die kassenindividuellen Mittel ermöglichen es der AOK Rheinland/ Hamburg, neben der klassischen Projektförderung zusätzliche und spezifische Bedürfnisse sowie Aktivitäten der Selbsthilfe zu fördern. Die AOK Rheinland/Hamburg setzt besondere Schwerpunkte in den Bereichen»Krebs» seltene Erkrankungen» familienorientierte Selbsthilfe» Migration und Selbsthilfe 10

Projekt Taubblindheit Selbsthilfe leben lernen Gemeinsames mehrjähriges Projekt der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest»Gründung-und Begleithilfe bei dem Aufbau von Selbsthilfegruppen in NRW»Beratung und Unterstützung von Betroffenen, Angehörigen und der Taublindenselbsthilfe»Sensibilisierung von Fachpersonal in Gesundheitseinrichtungen über die doppelten Sinnesbeeinträchtigungen»Aufklärung über die besonderen individuellen und gesellschaftlichen Kommunikationsbarrieren als Problem»Anregung der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure durch Aufklärung 11