Amtsblatt. Gemeinde Rangsdorf. 15. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 01 Seite 1

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Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 15. Jahrgang Rangsdorf, 09.01.2017 Nr. 01 Seite 1 Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rangsdorf zur Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschlusskorrektur zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.09.2016 4 3. Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.11.2016 4-8 4. Stellenausschreibung Mitarbeiter für den Bau- und Betriebshof der Gemeinde Rangsdorf (ab sofort) 5. Stellenausschreibung Mitarbeiter in der Kämmerei der Gemeinde Rangsdorf (ab dem 15.02.2017) 2-3 9 10-11 Herausgeber: Gemeinde Rangsdorf, Der Bürgermeister, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf Das Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf erscheint nach Bedarf und kann zu den bekannten Öffnungszeiten in der Bibliothek der Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, der Bibliothek im Ortsteil Groß Machnow, Dorfstraße 12 und in der Gemeindeverwaltung Rangsdorf, Seebadallee 30 Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit eingesehen werden. Einzelne Exemplare sind kostenfrei in der Gemeindeverwaltung Rangsdorf Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit erhältlich, bei Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten. 1

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rangsdorf zur Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Der Landkreis Teltow-Fläming als höhere Verwaltungsbehörde hat die von der Gemeindevertretung Rangsdorf am 19.05.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf (Stand 30.03.2016) mit Schreiben vom 06.07.2016, Az. 61.05.16, genehmigt. Die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen hat die Gemeindevertretung in ihrem Beitrittsbeschluss zu den Auflagen zur 1. Änderung des FNP mit Stand 30.03.2016 am 29.09.2016 bestätigt. Die Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 28.10.2016, Az. 61.05.16. Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf wurden 10 Teilbereiche des Flächennutzungsplanes geändert: Bereich 1: verlängerte Puschkinstraße - Süd-und Westseite (Grünflächenausweisung) Bereich 2: Suchraum für die Trasse der Ost-West-Verbindungsstraße (auf der Konversionsfläche zwischen Puschkinstraße und Bahn) Bereich 3: Langobardenstraße / Grenzweg (Waldflächenausweisung) Bereich 4: Jütenweg (Löschung des Verwaltungsstandorts) Bereich 5: Platz der Deutschen Einheit (Grünflächenausweisung angrenzender Flächen) Bereich 6: Seebadallee - Südseite /Hinterland (Wohnflächenausweisung) Bereich 7: Groß Machnow-Mittenwalder Straße-Nordseite (Gewerbeflächenerweiterung) Bereich 8: Gartenstraße-Nordseite, Dorfstraße-Ostseite (Änderung von Wohn- und Mischgebietsausweisung) Bereich 9: verlängerte Straße am Stadtweg Westseite (Änderung der Sportanlagenausweisung als Grünfläche) Bereich 10: Grenzweg Westseite (Grünflächenausweisung). Der Flächennutzungsplan und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf werden auf Dauer zu jedermanns Einsicht zu den Sprechzeiten im Bauamt der Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Zimmer 2.02 bereitgehalten: Dienstag Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Flächennutzungsplan und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes können auch im Internet unter www.rangsdorf.de bei Verwaltung / Satzungsrecht eingesehen werden. Die Bekanntmachung wird gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl.I/04, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl.I/15, S. 1722) i.v.m. 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und i.v.m. 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 01.12.2000 im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf Nr. 14 vom 09.01.2017 öffentlich bekanntgemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf wird rückwirkend zum 21.11.2016 wirksam. 2

Nach 215 Abs. 1 BauGB sind die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und die nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Genehmigung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Rangsdorf, den 07.12.2016 gez. Rocher 3

Beschlusskorrektur zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.09.2016 Widmung einer öffentlichen Straße: hier : Wildrosenweg Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Widmung der Verkehrsfläche der Straße Wildrosenweg. Die zukünftig öffentliche Verkehrsfläche, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden soll, befindet sich in der Gemarkung Rangsdorf, Flur 11. Die Verkehrsfläche besteht aus einem Flurstück 1280 wobei Teilflächen uneingeschränkt und andere sich nur für den Benutzerkreis Radfahrer und Fußgänger beschränken (siehe Lageplan). Die Widmungsverfügung mit dem Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.11.2016 Grundsatzbeschluss über eine Vereinbarung zur Mitfinanzierung des ÖPNV-Angebotes zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Gemeinde Rangsdorf für die kommenden Jahre Beschlussvorschlag: BV/2016/418 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt, die Fortsetzung der Zusatzangebote zum ÖPNV-Angebot zu finanzieren, damit der Landkreis notwendige Überarbeitungen beauftragen kann. 18 0 0 Mobilität in Rangsdorf - Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs und Anschaffung einer Transportmöglichkeit für Seniorentreffen und Fahren mit Kindernund Jugendlichen Beschlussvorschlag: BV/2016/482 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beauftragt den Bürgermeister: 1. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Fahrradweg von der Ladestraße Richtung Am Stadtweg und weiter Richtung Rolls Royce im Gewerbegebiet Am Eschenweg in Dahlewitz, entsprechend der beiliegenden Skizze, umsetzen zu können. Dazu sind auch die nötigen Verhandlungen mit der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow durchzuführen. Ziel soll es sein, dass dieser Radweg auch für den Kleinbusverkehr (Ausbaubreite 3,50 m) genutzt werden kann. 2. die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen werbefinanziertes Fahrzeug für den Transport von bis zu acht Personen in der Gemeinde Rangsdorf anzuschaffen. Dabei soll der Einsatz als Bürgerbus gemäß Handbuch des Verkehrsbundes Berlin- Brandenburg geprüft werden. 16 0 2 4

Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Rangsdorf ab dem 01.01.2017 Beschlussvorschlag: BV/2016/449 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Rangsdorf (Straßenreinigungsgebührensatzung StrRGS), deren Entwurf als Anlage beigefügt ist und Bestandteil des Beschlusses ist. 15 1 2 Beschluss der Jahresrechnung 2015 für die Kita "Waldhaus" des DRK-Kreisverbandes Fläming-Spreewald e.v. Beschlussvorschlag: BV/2016/447 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf nimmt die Jahresrechnung 2015 für die Kita Waldhaus in Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Fläming-Spreewald e.v. zur Kenntnis und beschließt den Fehlbetrag in Höhe von 33.380,55 an den DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.v. zu zahlen. 17 0 1 Schließzeiten 2017 in den gemeindlichen Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: BV/2016/491 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt für das Jahr 2017 die von den Kitaausschüssen vorgeschlagenen Schließzeiten in den gemeindlichen Kindertagesstätten Spatzennest, Gartenhäuschen, Purzelbaum und Hort Räuberhöhle. 2. In den Kitas Spatzennest und Purzelbaum wird in den Sommerferien keine Schließzeit durchgeführt. Die Personensorgeberechtigten werden aufgefordert, bis zum 15.11.2016 verbindlich mitzuteilen, wann ihre Kinder 10 zusammenhängende Werktage vom April bis Oktober 2016 die Kita nicht besuchen. Erfolgt eine Mitteilung nicht, wird vom Träger durch schriftliche Mitteilung festgelegt, wann die Personensorgeberechtigten ihre Kinder im genannten Zeitraum nicht in der Kita betreuen lassen. 3. Für die Kinder, die das bedarfsgerechte Ferienangebot nutzen, muss einmal im Jahr ein zusammenhängender Urlaub von zwei Wochen gewährleistet werden. 16 1 0 5

Einrichtung einer Kindertagesstätte des Seeschule Rangsdorf e.v. ab dem 01.01.2017, die Aufnahme in die Bedarfsplanung und den Abschluss eines Trägervertrages Beschlussvorschlag: BV/2016/492 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Einrichtung einer Kindertagesstätte des Seeschule Rangsdorf e.v. ab dem 01.01.2017, die Aufnahme in die Bedarfsplanung und stimmt dem beigefügten geänderten Trägervertrag zu. 12 1 4 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen für die Tagespflege Beschlussvorschlag: BV/2016/494 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf stimmt überplanmäßigen Aufwendungen für die Tagespflege in Höhe von 60.000 in dem Sachkonto 542950 im Kostenträger 3610110 Jahr 2016 zu. 18 0 0 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen für die Unterhaltung der Straßenbäume Beschlussvorschlag: BV/2016/496 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt, den überplanmäßigen Aufwendungen von bis zu 70.000 für Baumarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenbeseitigung in der Gemeinde Rangsdorf zuzustimmen. 17 0 2 Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Seebadallee (Dorfanger- Am Strand), Lindenallee (Seebadallee-Clara-Zetkin-Straße) und Friedensallee (Seebadallee-Fischerweg) Beschlussvorschlag: BV/2016/506 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Seebadallee zwischen Dorfanger und Am Strand, in der Lindenallee zwischen Seebadallee und Clara-Zetkin-Straße und in der Friedensallee zwischen Seebadallee und Fischerweg. 16 2 1 6

Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Fichtestraße (Seebadallee-Fontaneweg) Beschlussvorschlag: BV/2016/507 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Fichtestraße zwischen Seebadallee und Fontaneweg. 18 0 1 Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Goethestraße (Fontaneplatz-Spessartweg), Spessartweg, Waldhöhe (Spessartweg-Clara-Zetkin- Straße) und Clara-Zetkin-Straße (Goethestraße-Fichtestraße) Beschlussvorschlag: BV/2016/508 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Goethestraße zwischen Fontaneplatz und Spessartweg, im Spessartweg, in der Waldhöhe zwischen Spessartweg und Clara-Zetkin- Straße und in der Clara-Zetkin-Straße zwischen Goethestraße und Fichtestraße. 15 1 3 Entwicklungsszenarium für die Orte Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf Beschlussvorschlag: BV/2016/509 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf nimmt die beiliegende Untersuchung zu Entwicklungsszenarien entlang der Dresdner Bahn (einschließlich der notwendigen Änderungen) für die Bearbeitung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts zur Kenntnis. 15 0 4 7

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden zu folgenden Angelegenheiten Beschlüsse gefasst: Vergabe von technischen Erschließungen der Straßenbeleuchtung (elektrische - tiefbautechnische Arbeiten) - Heinestraße zwischen Großmachnower Straße und Heinegasse Beschlussvorschlag : BV/2016/504 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf stimmt unter Maßgabe von 71 Abs. 1 Satz 4 BbgKVerf dem Vergabevorschlag zur Durchführung der technischen Erschließungsleistungen Neubau der Straßenbeleuchtung in der Heinestraße zwischen Großmachnower Straße und Heinegasse an die Firma se.services GmbH, Karl-Marx- Straße 14-16 in 15732 Schulzendorf zu. 14 1 3 Vergabe von technischen Erschließungen der Straßenbeleuchtung (elektrische - tiefbautechnische Arbeiten) - Goethestraße (Seebadallee - Fontaneplatz), Fontaneplatz, Fichtestraße (Fontaneplatz - Clara-Zetkin-Straße) und Clara-Zetkin-Straße (Waldhöhe - Fichtestraße) Beschlussvorschlag: BV/2016/505 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf stimmt unter Maßgabe von 71 Abs. 1 Satz 4 BbgKVerf dem Vergabevorschlag zur Durchführung der technischen Erschließungsleistungen Neubau der Straßenbeleuchtung in der Goethestraße (Seebadallee - Fontane- platz), am Fontaneplatz, in der Fichtestraße (Fontaneplatz - Clara- Zetkin-Straße) und in der Clara-Zetkin-Straße (Waldhöhe - Fichtestraße) an die se.services GmbH, Karl-Marx-Straße 14-16 in 15732 Schulzendorf zu. 13 1 4 8

Stellenausschreibung Mitarbeiter für den Bau- und Betriebshof der Gemeinde Rangsdorf (ab sofort) Stellenausschreibung Die Gemeinde Rangsdorf sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zwei Bauhofmitarbeiter (m/w). Zum Aufgabengebiet gehören alle Tätigkeiten als Mitarbeiter im Bauhof (z.b. Pflegearbeiten auf den öffentlichen Grünflächen, Reinigung von Straßen und Wegen) besonders die Herstellung von Kabelgräben. Eine hohe Belastbarkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Kritik- und Teamfähigkeit sind selbstverständlich. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 2. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf. Die Stellenbesetzung kann erst danach erfolgen; die Stellen sind bis zur Fertigstellung der Kabelgräben, längstens sechs Monate, befristet. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 22.01.2017 an: Gemeinde Rangsdorf Personalabteilung Seebadallee 30 15834 Rangsdorf oder die E-Mail-Adresse: personalamt@rangsdorf.de. Falls Sie die Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. 9

Stellenausschreibung Mitarbeiter in der Kämmerei der Gemeinde Rangsdorf (ab dem 15.02.2017) Stellenausschreibung Die Gemeinde Rangsdorf sucht ab 15.02.2017 eine/einen als Elternzeitvertretung (ca. 1 ½ Jahre). Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für die Kämmerei / Geschäftsbuchhaltung Arbeitsaufgaben: Buchen von Forderungen und Verbindlichkeiten auf Debitoren- und Kreditorenkonten Buchungen von Geschäftsvorfällen auf Bestandskonten Überwachung der Haushaltsausführung (Kontrolle der Belegerstellung durch die Fachabteilungen) Vor- und Nachbereitung der Inventuren Erledigung von Aufgaben nach Weisung Anforderungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Verwaltungsbetriebswirt/in, Verwaltungsfachwirt/in, Betriebswirt/in, Finanzbuchhalter/in, kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gründliche Kenntnisse KomHKV, BbgKVerf und im Bereich der Doppelten Buchführung (Doppik) besonders im Haushalts- und Kassenrechtsprogramm Infoma newsystem Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen möglichst mehrjährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung im Bereich Finanzen sicheres Auftreten Kommunikationsfähigkeit hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Beurteilungen, Zeugnisse, welche die Ausbildung und bestandene Prüfungen dokumentieren) mit Angaben zum frühestmöglichen Eintrittstermin richten Sie bitte bis zum 01.02.2017 an: Gemeinde Rangsdorf Personalabteilung Seebadallee 30 15834 Rangsdorf oder die E-Mail-Adresse: personalamt@rangsdorf.de. Falls Sie die Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. 10