STAATSVIMSTERUM SÄCHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 00 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 00 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs. 0. / Oktober 0 DresdenA Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : / Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Bautzen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage : Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Bautzen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Erkenntnisse im Sinne von systematisch erhobenen und ausgewerteten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage : Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Bautzen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung der Sanitäranlagen der Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Bautzen erfolgt in der Regel von den Heimbewohnern. Lediglich bei größeren Einrichtungen wird zusätzlich ein professionelles Reinigungsunternehmen beauftragt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 00 Dresden Telefon + -0 Telefax+ - www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien,... Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. oder melden.
STAATSMNSTERUM DESNNERM Frage : Wenn entsprechend Frage die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Bautzen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage : Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Bautzen in 0 und im. Halbjahr 0 vor? Zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften liegen recherchefähige Angaben weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) vor. Auswertungen im Zusammenhang mit der Tatörtlichkeit "Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunff" wurden bisher im PASS dahingehend geführt, dass Straftaten betrachtet wurden, bei denen als Tatverdächtige mindestens ein "Zuwanderer" (enthält die Katalogwerte: "Asyl bewerbe r", "Duldung", "International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte", "Kontingentflüchtlinge" und "unerlaubter Aufenthalt") ermittelt wurde. Die nachfolgenden Angaben basieren auf Daten aus PASS mit Angaben im Katalogfeld "Tatörtlichkeit" mit dem Wert "Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft". Dabei handelt es sich für das 0 um Angaben aus PASS mit Datenbestand vom. Februar 0 und für das. Halbjahr 0 um Angaben mit Datenbestand vom 0. Juli 0. In den folgenden Tabellen wird die Anzahl aufgeklärter Fälle tatverdächtiger Zuwanderer mit der TatörtJichkeit Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft" (darunter Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber sowie kommunale Einzel- und Gemeinschafts- Unterkünfte), ohne ausländerrechtliche, einzeln nach Straftatenobergruppen/Straftaten aufgeschlüsselt, dargestellt. Die Daten wurden nach dem Datum der Anzeigenerstattung erhoben, nicht nach Tatzeit. Wegen der wortgleichen Fragestellung der Frage der Kleinen Anfragen Drs. -Nr. / bis / bezüglich der übrigen Landkreise und Kreisfreien Städte einschließlich aller dort befindlichen Einrichtungen für die Aufnahme von Asylbewerbern wurde die Beantwortung zusammengefasst. Landkreis Bautzen darunter Vergewaltig ung u. sex. Nötigung. Halbjahr 0 0 Seite von 0
STAATSVINSTERUM SACMSEN Vermögens- und Fätschungsdetfkte darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u. Sfraftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze 0 Chemnitz, Stadt darunter Vergewaltigung u, sex. Nötigung Vermögens- und Fätschungsdetikte Straftaten gg d. öffentl. Ordnung Straftaten gg. strafrechttiche Nebengesetze Halbjahr 0 0 0 0 Seite von 0
STAATSMNSTERUM Dresden, Stadt Straftate n o berg ru ppe/straftat. Halbjahr 0 0 0 0 Landkreis Erzgebiraskreis Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die per sönliche darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Halbjahr 0 0 0 0 0 Seite von 0
STAATSMNSTERUM Landkreis Görlitz Straftaten gg. d. öffentl Ordnung Sachbeschäctigung Landkreis LeiDzia. Halbjahr 0 0 0 0 darunter Vergewaltig ung u. sex. Nötigung Straftaten gg. straf rechtliche Nebengesetze Halbjahr 0 0 0 0 Seite von 0
STAATSMNSTERUM Leipzig, Stadt Halbjahr 0 0 0 Landkreis Meißen darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u. Straftaten gg. d öffentl. Ordnung. Halbjahr 0 0 0 0 0 Seite von 0
STAATSVIMSTBRUM Landkreis Mittelsachsen. Halbjahr 0 0 0 Landkreis Nordsachsen darunter Vergewaltigung u sex. Nötigung Straftaten gg d. öffentl. Ordnung Halbjahr 0 0 Seite von 0
STAATSMMSTERUM SÄCtiSETN Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge darunter Vergewaltigung u. sex Nötigung Halbjahr 0 0 0 0 0 0 Landkreis Voatlandkreis. Halbjahr 0 0 0 0 Seite von 0
STAATSMNSTERUM Land kreis Zwickau Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die per sönliche darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u.. Halbjahr 0 0 Frage : Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zu jeder unter Frage benannten aufgeklärten Straftat wurde Strafanzeige gestellt und von Seiten der sächsischen Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im 0 waren es demnach. 0 und im. Halbjahr 0. Strafanzeigen. Aufgrund der Vielzahl an Fällen wird im Weiteren von einer Beantwortung der Frage abgesehen. Gemäß Artikel Absatz Satz der Verfassung des es Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite von 0
STAATSMNSTTUM SACtiSETN Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Für eine sachgerechte Beantwortung der Frage wäre eine Einzelfallauswertung aller in Betracht kommenden Straftaten bei der Polizei und Justiz vorzunehmen. Für das 0 und das. Halbjahr 0 müssten dafür. 0 Vorgänge ausgewertet werden. Eine derartige Einzelfallauswertung würde einen Sachbearbeiter ca. Minuten binden. Die Auswertung der insgesamt. 0 Vorgänge würde sich damit auf ca. 0 Stunden erstrecken,^/odurch ein Sachbearbeiter bei einer 0-Stunden-Woche mit der Beantwortung ann^iernc^drei Wochen beschäftigt wäre. Vor diesem Hintergrund wird von der Beantwortjüng gfer Frage abgesehen, da dies nicht ohne erhebliche Einschränkungen der Arbfitsfäjhigkeit der Polizei leistbar gewesen wäre. Mijt freundlichen Grüßen Maf-kus Ulbic Seite 0 von 0