Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen
GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe und Gemische werden in verschiedenen Arbeits prozessen weltweit eingesetzt und verwendet. Sei es ein lösungsmittelhaltiger Reiniger, ein Lack oder die Schwefelsäure in der Batterie. Die von Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgehenden Gefahren sind überall gleich. Daher sollte die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Ge misches nicht von Land zu Land unterschiedlich sein, egal ob der Stoff transportiert wird oder ob Tätigkeiten am Arbeitsplatz damit durchgeführt werden. Denn gerade die bislang auftretenden Unterschiede zwischen der Kennzeichnung im Transport- und Chemikalienrecht waren für die Praxis sehr schwer nachzuvollziehen. Mit in Kraft Treten der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) vom 20.01.2009 (EG) Nr. 1272/2008 wird diesem Umstand Rechnung getragen. Die GHS-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Chemicals auch CLP-Verordnung genannt) und ersetzt die europäische Stoffrichtlinie 67/548 EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45 EG ab 2015 vollständig. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungs - kriterien und einheitlicher Elemente für die Kennzeichnung soll der Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessert sowie Handelshemmnisse abgebaut werden. Das GHS-System enthält als Hauptelemente neue Gefahren-Piktogramme mit teilweise neuen Symbolen Signalwörter Gefahrenhinweise, so genannte H-Sätze (hazard statements) Vorsorgehinweise, so genannte P-Sätze (precautionary statements) Gefahrenklassen, unterteilt in Gefahrenkategorien
Gefahren-Piktogramme Die neuen Gefahren-Piktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Innerhalb der Raute werden durch Symbole die Hauptgefahrenklassen dargestellt. Zusätzlich wird ein Signalwort wie Gefahr oder Achtung mit abgebildet. Diese Darstellung einer Gefahr ist uns aus dem Transport gefährlicher Güter bereits bekannt. Die bisher verwendeten orangefarbenen Rechtecke mit schwarzen Symbolen wird es nicht mehr geben. Zukünftig wird die Zuordnung der Gefährlichkeitsmerkmale wie z. B. giftig, hochentzündlich in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien erfolgen. Abhängig von der Schwere der Gefahr werden die Gefahrenklassen in bis zu sechs Unterklassen bzw. Kategorien oder Typen unterteilt. Gefahrenklassen Neu sind u. a. die Gefahrenklassen wie Gase unter Druck mit einem eigenen neuen Symbol, Auf Metalle korrosiv wirkend oder Pyrophore Flüssigkeiten (pyrophor = selbstentzündlich an Luft bei Raumtemperatur). Eine ebenfalls neue Gefahrenklasse ist die Spezifische Zielorgantoxizität, die das gleiche Symbol Gesundheitsgefahr wie die KMR-Stoffe erhält. Das Andreaskreuz wird durch das Symbol Ausrufe - zeichen ersetzt. Explodierende Bombe Flamme Flamme über einem Kreis Ätzwirkung Gasflasche Umwelt Totenkopf mit gekreuzten Knochen Gesundheitsgefahr Ausrufezeichen
H-Sätze Hinweise zu besonderen Gefahren erhält der Anwender durch die H-Sätze (früher R-Sätze). Der Buchstabe H steht für Hazard und heißt Gefahr. Diese sind dreistellig aufgebaut und wesentlich detaillierter als die früheren R-Sätze: Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H 200 ff H 300 ff H 400 ff P-Sätze Die wichtigsten Schutzmaßnahmen beschreiben die so genannten P-Sätze (früher S-Sätze). Der Buchstabe P steht für Precautionary und heißt Vorsorge. Darüber hinaus erhält der Anwender auch Hinweise, wie die mit dem Stoff oder Gemisch verbundenen Risiken gesenkt werden können. Die neuen Kennzeichnungen für Stoffe und Gemische dürfen ab sofort verwendet werden. Den Herstellern wird aller dings eine Übergangsfrist für die Umsetzung gewährt. Nähere Einzelheiten enthält die Tabelle: Fristen der Umsetzung Etikett Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichnung Stoffe erlaubt bis 01.12.2010 erlaubt ab 20.01.2009 (Lagerbestände: + 2 Jahre) zwingend ab 01.12.2010 Gemische erlaubt bis 01.06.2015 erlaubt ab 20.01.2009 (Lagerbestände: + 2 Jahre) zwingend ab 01.06.2015 Sicherheits- Alte Einstufung Neue Einstufung datenblatt Stoffe zwingend bis 01.06.2015 erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.12.2010 Gemische zwingend bis 01.06.2015 erlaubt ab 20.01.2009 zwingend ab 01.06.2015 Spätestens am dem 1. Juni 2015 muss alles entsprechend der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein. Im Sicherheitsdatenblatt für Stoffe muss die alte Einstufung ebenfalls bis 2015 aufgeführt werden.
Als Beispiel kann Natronlauge demnach folgendermaßen gekennzeichnet sein: Natronlauge 50% EG-Nr. 215-185-5 Gefahr H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden P 280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen P 301 + P 351 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P 331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P 303 + P 361 + BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder P 353 dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P 305 + P 351 + BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige P 338 Minuten lang behutsam mit Wasser aus - spülen. Eventuell vorhandene Kontakt linsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P 310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen Laugenhersteller Uferweg 133 50968 Köln Tel. 0221/77778888 10 l Hilfen im Internet GHS-Broschüre des Umweltbundesamtes www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf GHS-Konverter der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie http://www.gischem.de/ghs/index.htm GHS bzw. CLP-Verordnung http://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/ CLP/Kompendium.html
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