Wann ist ein Abfall gefährlich?

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Transkript:

Wann ist ein Abfall gefährlich? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-43 Fax (0331) 27 93-20 bla@sbb-mbh.de

Themen Rechtliche Grundlagen Inhalte der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und der landesspezifischen Regelungen Fazit Grundsätzliches Verfahrensweise bei Spiegeleinträgen und Nicht- Spiegeleinträgen Handhabung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 2

Korrekte Abfalleinstufung warum? Unterschiedliche Rechtsfolgen bei: Nachweisführung Auswahl eines ordnungsgemäßen Entsorgungsweges Registerführung Anzeige- und Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 3

Korrekte Vorgehensweise 1) Entscheidung seitens Abfallerzeuger: Abfall muss entsorgt werden 2) Entscheidung seitens Abfallerzeuger: Einstufung hinsichtlich gefährlich/nicht gefährlich 3) Entscheidung seitens Abfallerzeuger: Auswahl einer geeigneten Entsorgungsanlage SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 4

Rechtliche Grundlagen 2000 2002 seit 2002 Entscheidung 2000/532/EG Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Basis der Einstufung: Gefahrstoffrecht Einstufung anhand gefahrenrelevanter Eigenschaften aus Gefahrstoffrecht Vollzugshinweise zur täglichen Praxis in diversen Bundesländern u.a. in Berlin/Brandenburg: "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung" SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 5

Abfallverzeichnis-Verordnung - Grundsätzliches Zuordnung von Abfällen zu Abfallschlüsseln jeder gefährliche Abfall weist ein oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften auf ( 3 Abs. 2 AVV) Abfallverzeichnis: 20 Kapitel mit umfangreicher Auflistung von Abfällen etwa 800 Abfallbezeichnungen mit Abfallschlüsseln (6-stellig, mit und ohne *) mehrheitlich herkunftsbezogen geordnet Darstellung mit * gefährlicher Abfall Darstellung ohne * nicht gefährlicher Abfall SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 6

Abfalleinstufung gefährlich/ nicht gefährlich gefahrenrelevante Eigenschaften H1 - H14 vorhanden? z.b. ätzend (H8), gesundheitsschädlich (H5), krebserzeugend (H7), mutagen (H11) etc. Verweis in AVV und RL 2008/98/EG, Anhang III auf Regelungen des Gefahrstoffrechts früher: RL 67/548/EWG / RL 1999/45/EG heute: CLP-Verordnung ab 2015: neue, veränderte Regelungen aus CLP- Verordnung SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 7

Gefahrenrelevante Eigenschaften H1 - explosiv H2 - brandfördernd H3-A - leicht entzündbar H3-B - entzündbar H4 - reizend H5 - gesundheitsschädlich H6 - giftig H7 - krebserzeugend H8 - ätzend H9 - infektiös H10 - fortpflanzungsgefährdend (teratogen) H11 - erbgutverändernd (mutagen) H12 - gasbildend H13 - Bildung eines Auslaugungsprodukts H14 - ökotoxisch (bezogen auf aquatische und terrestrische Umwelt, Ozonschicht) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 8

AVV Abfallverzeichnis, Auszug Kapitel 17 SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 9

Abfallverzeichnis enthält: eindeutig als gefährlich definierte Abfälle eindeutig als nicht gefährlich definierte Abfälle Paarweiser Eintrag von Abfällen mit und ohne gefährliche Stoffe Unterscheidung: Nicht-Spiegeleinträge [gefährlich] Nicht-Spiegeleinträge [nicht gefährlich] Spiegeleinträge [entweder - oder] Vollzugshinweise, Anlage III, Tabelle 1 SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 10

Nicht-Spiegeleinträge - Beispiele als gefährlich eingestufte Abfälle (mit mindestens einer gefahrenrelevanten Eigenschaft), z.b. nichtchlorierte Emulsionen - AS 130105* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis - AS 130110* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern - AS 130507* Ölfilter - AS 160107* nicht gefährliche Abfälle (keine gefahrenrel. Eigenschaft), z.b. Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser - AS 190805 SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 11

Nicht-Spiegeleinträge Einstufung hinsichtlich der Gefährlichkeit über: Kennzeichnung des Abfallschlüssels mit oder ohne * Darstellung mit * gefährlicher Abfall Darstellung ohne * nicht gefährlicher Abfall Einstufung des Verordnungsgebers ist (i.d.r.) bindend, Ausnahmen über abweichende Einstufung ( 3 Abs. 3 AVV) eher sehr selten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 12

Spiegeleinträge - Beispiele AS 170503*/170504 Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen AS 190111*/190112 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 190111 fallen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 13

Spiegeleinträge Einstufung hinsichtlich der Gefährlichkeit über: Einzelfallentscheidung Prüfung, ob gefahrenrelevante Eigenschaften vorhanden sind Hilfsmittel für die tägliche Praxis: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 14

Einstufung gefährlich nicht gefährlich Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung Erlass in Berlin und Brandenburg (nahezu) inhaltsgleich erstmalige Veröffentlichung 2002 Novelle 2007 und 2012 3-stufiges Einstufungsprocerede anhand einer früheren gefahrstoffrechtlicher Einstufung, Regelvermutungen bzw. Schadstoffgehalten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 15

Vollzugshinweise Vollzugshinweise: drei gestufte Varianten zum Vorgehen 1. Ist gefahrstoffrechtliche Einstufung bekannt? 2. Sind Regelvermutungen anwendbar? 3. Werden Schwellenwerte (Feststoff/Eluat) eingehalten? SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 16

Vollzugshinweise Schritt 1 - Ist gefahrstoffrechtliche Einstufung bekannt? gefahrstoffrechtliche Einstufung eines früheren Produktes gefährlicher Abfall Einstufung des früheren Produkts wird übernommen Informationen dazu: aus Kennzeichnung auf Gebinden, Sicherheitsdatenblättern etc. nicht gefahrstoffrechtlich eingestuft: Variante nicht anwendbar, weiter mit (2) bzw. (3) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 17

Vollzugshinweise Beispiele: Auflösung eines Labors mit diversen Chemikaliengebinden (mit Beschriftung der Gebinde) Gebinde mit bekanntem Inhalt (z.b. Lösemittel - Aceton) Gebinde mit überlagerten Produkten, zu denen ein Sicherheitsdatenblatt vorliegt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 18

Vollzugshinweise Schritt 2 - Sind Regelvermutungen bekannt? Anlage III, Tabelle 1 und 2: Regelvermutungen zur Einstufung für eine Vielzahl von Abfällen Kriterien: Herkunft Verwendung Alter Zusammensetzung oder Abfallentstehung dadurch Rückschluss auf Schadstoffbelastung bzw. eventuelle gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle Quelle: Erfahrungen aus Expertenkreisen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 19

Vollzugshinweise Dachpappenabfälle fallen unter AS 170302 oder AS 170303* - Regelvermutung: relevanter Schadstoff: PAK (in Einzelfällen: auch Asbest) nicht gefährlich, wenn Abfälle aus Neubau (Verschnitte von Neuware etc.) stammen gefährlich, wenn Abfälle aus Abriss/Sanierung stammen Hintergrund: bitumenhaltige Schicht auf dem Trägermaterial, die in früheren Jahren mit PAK belastet war heutige Produkte sind teerfrei SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 20

Vollzugshinweise Schritt (3) - Schwellenwerte eingehalten? erhöhte Schadstoffgehalte weisen auf gefahrenrelevante Eigenschaften hin Anlage IV, Tabelle 1-4 enthalten diverse Schwellenwerte (Feststoff, Eluat) Nicht-Einhaltung der Schwellenwerte gefährlicher Abfall SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 21

Vollzugshinweise abgeleitet aus Gefahrstoffrecht, Chemikalienrecht, POP- Verordnung bzw. nach abfallspezifischen Kriterien Achtung - Besonderheiten: Anlage IV, Tabelle 1: Summenbildung 1000 mg/kg / 2.500 mg/kg über alle jeweils mit X gekennzeichneten Parameter beachten ggf. Einstufung als gefährlich, obwohl z.b. alle einzelnen Schwellenwerte eingehalten sind Mineralische Abfälle: gefahrenrelevante Eigenschaft H14/ökotoxisch-terrestrisch wird über LAGA-Z2-Werte bewertet SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 22

Fazit korrekte Abfalleinstufung wegen unterschiedliche Rechtsfolgen gefahrenrelevante Eigenschaften begründen Einstufung als gefährlicher Abfall Basis der Einstufung nach AVV seit 2002: Gefahrstoffrecht bei Bedarf: Fachkundige Beratung einholen Vollzugshinweise: praktikables Arbeitsmittel für tägliche Arbeit SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 23

Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Zentrale: (0331) 27 93-0 PF 60 13 52 Infotelefon: (0331) 27 93-27 14413 Potsdam Fax: (0331) 27 93-20 Besuchsadresse: Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Internet: www.sbb-mbh.de SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 24