Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen

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Transkript:

Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen Unternehmensberatung Rudolf Exel Mühlgrabenwald 343, 7423 Grafenschachen beratung@exel.at, beratung.exel.at Mobil 0664-243 95 96

Fristen Ein Explosionsschutzdokument (ExSD) ist für Neuanlagen ab dem 1.8.2004 und alle Altanlagen (Anlagen, die vor dem 1.8.2004 genehmigt wurden) bis spätestens 1.Juli 2006 zu erstellen.

Wer darf das? Das ExSD ist vom Arbeitgeber zu erstellen. Dieser kann sich auch Personen (Externe Fachkräfte) bzw. Betriebsangehöriger, die fachliche Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen, bedienen.

Ablauf 1. Ermittlung von Ex-Gefahren 2. Beurteilung von Ex-Gefahren 3. Festlegung von Ex-Bereichen (Zonierung) 4. Maßnahmen zur Verhinderung der Ex-Gefahr 5. Dokumentation von Ex-Gefahren

Ermittlung von Ex-Gefahren Folgende 4 Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit Explosionen mit gefährlichen Auswirkungen auftreten können: a) Hoher Dispersionsgrad (Verteilung) der brennbaren Stoffe b) Konzentration brennbarer Stoffe in der Luft innerhalb ihrer Explosionsgrenzen, c) gefahrdrohende Mengen einer explosionsfähigen Atmosphäre, d) wirksame Zündquelle.

Beurteilung von Ex-Gefahren Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden? Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen? Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich? Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert? Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?

Festlegung von Ex-Zonen Zone 0, 20 Zone 1, 21 Zone 2, 22 ständig, über lange Zeiträume gelegentlich nur kurzzeitig Zone 0, 1, 2 für Zone 20, 21, 22 für Gas/Luft-Gemisch Dampf/Luft-Gemisch Nebel Staub/Luft-Gemisch

Maßnahmen zur Verhinderung der Ex-Gefahr Primärer Ex-Schutz: die Bildung explosionsgefährdeter Bereiche verhindern Sekundärer Ex-Schutz: die Zündung explosionsgefährdeter Bereiche verhindern Konstruktiver Ex-Schutz: die Auswirkungen von Explosionen auf ein ungefährliches Maß beschränken

Vermeidung von Ex-Gefahren Ersatz der brennbaren Stoffe Konzentrationsbegrenzung (Absaugung) Inertisieren Verhindern oder Einschränken der Bildung Messen der Arbeitsstoffkonzentration und Prozesseingriff bei Überschreiten der Schwellwerte

Vermeidung von Zündquellen Gem. ÖNORM EN 1127-1 werden 13 Zündquellenarten unterschieden Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten Bereiche Auswahl geeigneter Arbeitsmittel bzw. elektr. Betriebsmittel

Zone 0 1 2 20 21 22 Kategorie II 1 G mindestens II 2 G mindestens II 3 G II 1 D mindestens II 2 D mindestens II 3 D Der Anlagenbetreiber muss bereits bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln nach den von ihm festgelegten Zonen konform bestellen.

Konstruktiver Ex-Schutz Auswirkung von Explosionen auf ein für Arbeitnehmer unbedenkliches Maß beschränken Ausbreitung von Explosionen verhindern

Organisatorischer Ex-Schutz Erarbeitung von schriftlichen Arbeitsanweisungen. Unterweisung und Information der Arbeitnehmer hinsichtlich des Explosionsschutzes Anwendung eines Arbeitsfreigabesystems für gefährliche Arbeiten (z.b. Einsteigen in Behälter, Freigabe von Heißarbeiten). Durchführung von Instandhaltungs-, Wartungs- u. Reparaturarbeiten Durchführung von Prüfungen und Überwachungen. Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche

Schriftliche Arbeitsanweisung 1. Befahren (Inspektion) und Arbeiten (wie Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung) in oder an Betriebseinrichtungen (wie Behältern, Silos, Rohrleitungen, Schächten oder Gruben), die brennbare Arbeitsstoffe enthalten, enthalten haben oder in denen sich explosionsfähige Atmosphären ansammeln können, 2. Arbeiten, für deren Dauer eine temporäre Zoneneinstufung oder -umstufung erfolgen muss.

Information der Mitarbeiter 6 (1) wie Explosionsgefahr entsteht und in welchen Bereichen sie vorhanden ist. über die Art der am Arbeitsplatz möglichen Explosionsgefahren, die getroffenen Schutzmaßnahmen, deren Wirkung und Auswirkungen. über das Verhalten bei Warnung oder Alarm.

Unterweisung der Mitarbeiter 6(2) im richtigen Verhalten bei vorhersehbaren Störungen gem. Betriebs- u. Wartungsanleitung. darin, dass keine funkenziehenden Arbeitsmittel eingesetzt werden dürfen. in der sicheren Durchführung von Arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung von Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung. darüber, welche Arbeitskleidung einschließlich Arbeitsschuhe erforderlich ist und welche nicht verwendet werden darf. über Trage- u. Kontrollpflicht für geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Kleidung.

Arbeitsfreigaben Anwendung eines Arbeitsfreigabesystems für gefährliche Arbeiten (z.b. Einsteigen in Behälter, Freigabe von Heißarbeiten).

Notwendige Prüfungen Absaugungen müssen jährlich gemessen werden (m³/h) Elektroinstallation in Ex-Bereichen müssen jährlich von einem konz. Elektrofachbetrieb geprüft werden. Blitzschutz muss vorhanden und geprüft sein u.a.

Kennzeichnung von Ex-Bereichen

Arbeitsmittelliste für die jeweiligen Bereiche Wirtschaftskammer Österreich

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Unternehmensberatung Rudolf Exel Mühlgrabenwald 343, 7423 Grafenschachen beratung@exel.at, beratung.exel.at Mobil 0664-243 95 96