Infoblatt Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)

Ähnliche Dokumente
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

auszufüllen Gemeinde Dornum Endverantwortliche( r ) (Anschrift, Tel:, Mobil, ) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland

Vom 10. November 2011Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe


Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Vom 2. Oktober 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 13], S. 218), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.

Sächsisches Gaststättengesetz. Gesetz. über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz SächsGastG)

Informationen zum Niedersächsischem Gaststättengesetz -NGastG-

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Antrag auf Erteilung der

Café mit Alkoholausschank gewerberechtliche Voraussetzungen

Name ggf. Geburtsname, Vorname des Antragstellers/Vertreter der jur. Person/des nicht rechtsfähigen Vereins

Gaststätte gewerberechtliche Voraussetzungen

Entwurf eines Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antragsteller: Natürliche Person, z. B. Einzelunternehmen, e. K./e. Kfr. geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Geburtsdatum

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Industrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr Limburg

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.

Thüringer Gaststättengesetz Vom 9. Oktober 2008

Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz SächsGastG) 1

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock

die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in für die Sprache(n)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)

Antrag auf Erlaubnis nach 34c der Gewerbeordnung (GewO)

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

1. Antragsteller/in. Geburtsname (nur bei Abweichung) Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer ) Ort PLZ. Telefon Fax

Antragsteller: Natürliche Person, z. B. Einzelunternehmen, e. K./e. Kfr. geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft

Landkreis St. Wendel Kreisordnungsamt

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler

1 Gaststättengewerbe Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Antrag auf Erteilung einer

auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34d/e Abs. 1 der Gewerbeordnung (Versicherungsvermittler/-berater)

Antrag auf Erteilung der

Kontaktdaten: Anschrift der Betriebsstätte: Fax geschäftl.: Telefon privat: Fax : Telefon mobil:

86633 Neuburg a.d. Donau

Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antragsteller: Juristische Person, z.b. GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)

Gewerbe-Ummeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz (GastG) für die

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

A n t r a g. des/der Name des Antragstellers (bei juristischen Personen auch Name und Vorname des Vertreters)

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

8 Staatsangehörigkeit (en) deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwillig: /web) Telefon-Nr.

Antrag auf Erlaubnis nach 34c der Gewerbeordnung (GewO)

Antragsteller: Telefon:

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Reisegewerbekarte nach 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 des Gaststättengesetzes

Anzeige für eine gewerbliche / gemeinnützige Sammlung gemäß 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

BauR Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO)

Ihre Checkliste und Ausfüllhinweise

A n t r a g a u f Marktfestsetzung gemäß 69 Gewerbeordnung (GewO) für:

ERLAUBNIS NACH 34 i Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer

Gesetzliche Vorschriften

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c GewO

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses Antrags auch bei Vorliegen aller Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel

Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG)

Antrag /Anzeige. (mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung einzureichen)

Merkblatt für Spielgeräteaufsteller ( 33c GewO) und Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit ( 33d GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 34c Abs. 1 GewO Makler, Bauträger, Baubetreuer

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS / STELLVERTRETUNGSERLAUBNIS ZUM BETRIEB / ZUR ERWEITERUNG EINER SCHANKWIRTSCHAFT (mit / ohne Speisewirtschaft)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler

IHK-Merkblatt Stand:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Preisangaben gegenüber Verbrauchern

Stadt Regensburg Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr Johann-Hösl-Str Regensburg

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler

Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO

Existenzgründung im Gastgewerbe

Transkript:

Infoblatt Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Landeshauptstadt Dresden Telefon: (0351) 488 58 11 Ordnungsamt Fax: (0351) 488 58 13 Abteilung Gewerbeangelegenheiten Sitz: Theaterstr. 11-15, 01067 Dresden Postfach 120020 Zimmer: 5. Etage 01001 Dresden E-Mail: gewerbeangelegenheitengaststaetten@dresden.de I. Anzeigeverfahren nach dem Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG): 1. Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies gemäß 2 Abs. 1 SächsGastG der Landeshauptstadt Dresden spätestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes entsprechend 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) anzuzeigen (Gewerbean- oder -ummeldung). In der Anzeige ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides abzugeben. 2. Wenn der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist, hat die/der Gewerbetreibende zur Prüfung ihrer/seiner Zuverlässigkeit gemäß 4 Abs. 1 Satz 2 SächsGastG zeitgleich mit der o. g. Anzeige folgende Unterlagen vorzulegen: a) Nachweis über beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)gem. 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) b) Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) gem. 150 Abs. 5 GewO c) Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Insolvenzregister beim Insolvenzgericht nach 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) Einwohnermeldeamt Amtsgericht 1 (Insolvenzabteilung) d) Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht gem. 882 b ZPO Internetabfrage 2 auf www.vollstreckungsportal.de e) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt f) aktueller Handelsregisterauszug g) Bei juristischen Personen sind die Unterlagen b) bis f) für diese selbst und die Unterlagen nach a) und b) für deren gesetzliche Vertreter vorzulegen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist bei der Gemeinde der Hauptniederlassung oder bei der Landeshauptstadt Dresden, Abt. Gewerbeangelegenheiten, zu beantragen. 1 Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Tel. 0351/446-0 2 Internetabfrage: Schuldnerverzeichnis wird beim Amtsgericht Zwickau für Sachsen geführt

Seite 2 von 6 3. Auf Verlangen bescheinigt die Landeshauptstadt Dresden die Ergebnisse aus der Überprüfung ( 4 Abs. 1 Satz 4 SächsGastG). 4. Wenn mit der o. g. Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, welche jünger als ein Jahr sein sollte, kann von einer erneuten Überprüfung abgesehen werden ( 4 Abs. 1 Satz 5 SächsGastG). Die Landeshauptstadt Dresden kann jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist. Pflichten des Gewerbetreibenden nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Jugend, der Beschäftigten, der Nachbarschaft oder der Umwelt, bleiben unberührt ( 5 Abs. 1 SächsGastG). Nach 3 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) haben Veranstalter und Gewerbetreibende die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Im Gaststättengewerbe ist es verboten, Spirituosen oder überwiegend spirituosenhaltige Lebensmittel aus Automaten zu verkaufen, alkoholische Getränke erkennbar betrunkenen Personen anzubieten und auszuschenken, alkoholische Getränke in einer Art und Weise anzubieten, die darauf gerichtet ist, zu übermäßigen Alkoholkonsum zu verleiten, das Angebot von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder bei Nichtbestellung von Getränken die Preise zu erhöhen, sowie das Angebot von alkoholfreien Getränken von der Bestellung alkoholischer Getränke abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung alkoholischer Getränke die Preise zu erhöhen ( 8 Abs. 1 SächsGastG). Bei Ausschank alkoholischer Getränke sind auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk nicht teurer anzubieten als das preiswerteste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke ( 8 Abs. 2 SächsGastG). Nach 7 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) sind in Gaststätten und ähnlichen Betrieben, in denen Speisen oder Getränke angeboten werden, die Preise in Preisverzeichnissen anzugeben. Die Preisverzeichnisse sind entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen. Werden Speisen und Getränke im Sinne eines Einzelhandels verkauft, sind die Waren durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen. Neben dem Eingang der Gaststätte ist nach 7 Abs. 2 PAngV ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Ist der Gaststättenbetrieb Teil eines Handelsbetriebes, so genügt das Anbringen des Preisverzeichnisses am Eingang des Gaststättenteils. Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ohne die erforderliche Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann. Der Ausschank von Alkohol kann befristet untersagt werden, wenn die unter I. genannten Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die beantragten Unterlagen nicht rechtzeitig vor Beginn des Ausschanks vorliegen ( 4 Abs. 4 SächsGastG). Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden / Abt. Gewerbeangelegenheiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 09.00 Uhr - 18.00 Uhr geschlossen 09.00 Uhr - 18.00 Uhr 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Seite 3 von 6 II. Weitere Hinweise 1. Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen Fragen bezüglich... a) Anforderungen an Sanitäreinrichtungen der Gäste und an Gasträume b) Wasserprobeentnahme durch eine amtlich bestellte Untersuchungsstelle vor Eröffnung zum Nachweis der Trinkwasserqualität c) Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Umgang mit Lebensmitteln (ein Gesundheitszeugnis nach 18 Bundes- Seuchengesetz gilt fort) d) Anforderungen an Küchen, Lager, Vorbereitungsräume, Sanitäreinrichtungen für Personal, Lebensmittelabfallentsorgung e) gesonderte Anmeldung eines Lebensmittelunternehmens 3 zuständig Gesundheitsamt / Abt. Hygienischer Dienst Tel. (0351) 488 8207 Sitz: Hertzstraße 23, 01257 Dresden veröffentlicht im Internet unter: www.gesunde.sachsen.de (Liste der Untersuchungsstellen nach 15 Abs. 4 TrinkwV 2001) Tel. (0351) 488 8214 (telefonische Anmeldung: Mo 09-12 Uhr; Die und Do 09-12 Uhr und 14-16 Uhr) Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Sekretariat, Tel. (0351) 408 0521 Sitz: Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden Meldeformular auf Seite 5 und 6 nutzen 2. Einhaltung baulicher, umweltrechtlicher u. straßenrechtlicher Anforderungen Fragen bezüglich... a) Baugenehmigungspflicht eines Vorhabens insbesondere der Nutzungsänderungen von Ladenlokalen, Gewerbe-, Büro- oder ungenutzten Räumen in eine Gast- oder Vergnügungsstätte einschließlich deren Erweiterung sowie auch der Einrichtung von Außensitzplätzen und der vorübergehend, aber wiederholten Aufstellung von Kiosken oder selbstständigen Schankanlagen b) Einhaltung immissionsrechtlicher Vorschriften, Nachbarschutz vor Lärm aus der Gaststätte c) Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Verkehrsflächen zuständig Bauaufsichtsamt, Abt. Bauaufsicht Sekretariat, Tel. (0351) 488 3701 Sitz: Rosenstraße 30, 01067 Dresden Für Informationen und Fragen zum Baugenehmigungsverfahren, der Antragstellung und den hierfür notwendigen Bauvorlagen steht Ihnen auch das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. (0351) 4881802 zur Verfügung. Zusätzlich sind weitere Merk- und Informationsblätter sowie die für die Antragstellung erforderlichen Bauvorlagen über das Internet unter www.dresden.de 4 abrufbar. Umweltamt, Abt. Immissionsschutz- und Abfallbehörde, Sekretariat Tel. (0351) 488 6181 Sitz: Grunaer Straße 2, 01069 Dresden Straßen- und Tiefbauamt, Straßenverwaltung Tel. (0351) 488 1757 Sitz: St. Petersburger Straße 9, 01169 Dresden 3 siehe auch: http://www.gesunde.sachsen.de/490.html 4 www.dresden.de Stadt, Verwaltung & Rat Rathaus Online Dienststellen der Stadtverwaltung Geschäftsbereich Stadtentwicklung Bauaufsichtsamt Abt. Bauaufsicht

Seite 4 von 6

Seite 5 von 6 Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beide vom 29.04.2004, der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z.b. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten. Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen. Art der Meldung Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte Name: PLZ: Straße: Vornutzung der Betriebsstätte Ort: Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmers Name: Vorname: PLZ: Ort: Straße: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Betriebsart /Tätigkeit (allgemeine Beschreibung, z.b. Getränkehersteller, Hofladen, Pizza-Service) Angaben zum Produktsortiment Unterschrift Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift. Ort / Datum Unterschrift Lebensmittelunternehmer

Seite 6 von 6 zurück an: Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Burkersdorfer Weg 18 01189 Dresden