Einführung in die Ethik Neil Roughley (WS 2006/07)
Einführung in die Ethik 11 Normative Ethik 5: Kant II
Kant: Sekundärliteratur O. Höffe, Kants kategorischer Imperativ als Kriterium des Sittlichen, in: ders., Ethik und Politik, Frankfurt: Suhrkamp 1979, Kap. 3 B. Williams, Ethics and the Limits of Philosophy, London: Fontana 1983, Kap. 4 E. Tugendhat, Vorlesungen über Ethik, Frankfurt: Suhrkamp 1993, Vorlesungen 6 & 7 S. Darwall, Philosophical Ethics, Westview Press: Boulder, Colorada 1998, Kap. 14 & 15 M. Timmons, Moral Theory, Oxford: Rowman & Littlefield 2002, Kap. 7 D. Birnbacher, Analytische Einführung in die Ethik, Berlin/New York: de Gruyter 2003, Kap. 4.1 & 4.3
KI 1 und KI 2 KI 1 Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde KI 2 Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest
KI 1 : Mangelnde Verallgemeinerbarkeit Frage: Kann man wollen, dass alle so handeln? Disqualifizierende Antwort: Nein 1) Verallgemeinerung ist gar nicht denkbar: Unmöglich, Handlung als allgemeine Praxis zu denken > vollkommene (ausnahmlose) Pflicht 2) Verallgemeinerung ist nicht willbar : Unmöglich, Handlung als allgemeine Praxis zu wollen > unvollkommene Pflicht (Ausnahmen erlaubt)
KI 1 : Allgemeine Undenkbarkeit 1. Explikation Verallgemeinerung der Handlung h* unmöglich - z.b. unehrliches Versprechen/Lügen Verallgemeinerung von h* > Verletzung notwendiger Bedingungen ihrer Ausführung h* nur möglich, wenn es bestimmte Institution des Versprechens, des Behauptens gibt Würde nur noch h* statt h ausgeführt, wäre sie nicht als die Handlung h* verstehbar Test zur Aufdeckung parasitärer Handlungen ( Trittbrettfahrens )
KI 1 : Allgemeine Undenkbarkeit 2. Zutreffend? 2 Probleme: 1) < Handlungsbeschreibung / Formulierung der Maxime a. Unehrliche Versprechen abzugeben : trifft zu b. Unehrliche Versprechen abzugeben, wenn ich in einer Notlage bin : trifft nicht zu Wie festzulegen? 2) Vgl. Raub: Hängt zwar von allgemeiner Aufrechterhaltung der Institution des Privateigentums ab Aber: Was heißt hier Verallgemeinerung? Dass alle nur noch (!) damit beschäftigt sind, Andere auszurauben?
KI 1 : Allgemeine Undenkbarkeit 3. Moralisch problematisch? Abhängigkeit d. Möglichkeit von h* von allgemeiner Praxis: Moralisches Hauptproblem? Warum? Vgl. unproblematische Fälle: i) Fiktionales Reden: gegenüber normalem Behaupten parasitär ii) Drohung und Erpressung: nicht möglich, wenn nie ernst gemeint wären
KI 1 : Allgemeine Unwillbarkeit Verallgemeinerung > Widerspruch im Wollen Wollen der Verallgemeinerung = Wollen d. Negation des Ziels, h* auszuführen z.b. 1) Lügenhaftes Versprechen Ziel: Vertrauen der Anderen auszunützen Allg. Fehlen des Vertrauens im Versprechen > Unerreichbarkeit dieses Ziels Lügeverbot nur unvollkommen?
KI 1 : Allgemeine Unwillbarkeit z.b. 2) Unterlassene Hilfeleistung Kant: kann nicht allgemein gewollt werden Aber: Widerspruch im Wollen? Ziel: in Ruhe gelassen zu werden: > nicht unmöglich, wenn niemand mehr Notleidenden hilft Gefährdet: anderes Ziel: selber u.u. Unterstützung zu bekommen: Ziel, das nicht jede(r) haben muss (vgl. Kontraktualismuskritik)
KI 1 : Anscheinend nicht verboten Mord Schwere Körperverletzung Vorlesungssaalzertrümmerung
Alternative Konzeption mangelnder Verallgemeinerbarkeit Frage: Was wäre, wenn alle so handeln würden? Disqualifizierende Antwort: Das würde ich ausgehend von meinen faktischen Wünschen nicht wollen < Ablehnung d. Konsequenzen für mich Goldene Regel: Was Du nicht willst, das man Dir tue, das füg auch keinem Anderen zu Konsequenz: Pflichten personrelativ
Personrelativität von Pflichten bei der Goldenen Regel Frage: Darf ich am späten Abend laute Musik machen? Antwort: Hängt von meinen Wünschen, inkl. Ihrer Stärke, ab: - Würde es mich stören, wenn Andere ihre Musik laut hörten > Verbot - Würde es mich nicht stören > Erlaubnis
Personrelativität von Pflichten bei der Goldenen Regel Abhängigkeit der Antwort von Formulierung vom Inhalt meines Wollens: Würde es mich stören, wenn Andere zu später Stunde - Rockgruppe R laut hören? A: Vielleicht nicht - Lärm machen (z.b. beim Staubsaugen)? B: Vielleicht eher
KI 1 : Sinn und Scheitern Kants Ziel: Personunabhängigkeit von Pflichten zu etablieren ( Unparteilichkeit ) > Ausschluss des faktischen Wollens Einzelner aus dem KI 1 Effekt: Loslösung des Kriteriums von dem, was Sinn der Moral zu sein scheint: Schutz unserer Interessen, v.a. unserer Verletzbarkeiten < spezifisch menschlicher Lebensform
KI 1 /KI 2 Andere Möglichkeit, Goldene Regel zu verbessern: Anstatt sie zu logisieren (Suche nach Widerspruch ) (KI 1 ) Abstrakteres Verständnis dessen, was man nicht will, dass einem getan wird : Behandlung, die eigenes Wollen nicht berücksichtigt - und zwar als Einschränkung der Zielsetzung der Anderen > KI 2
KI 2 Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest
KI 2 Instrumentalisiere andere Personen nicht! = Betrachte die Fähigkeit Anderer, eigene Zwecke zu setzen, als einschränkende Bedingung Deiner eigenen Zwecksetzung Oder: Gehe nicht darüber hinweg, was Personen, die von Deiner Handlung betroffen wären, wollen bzw. wollen würden, wenn Sie die Möglichkeit hätten, dazu Stellung zu nehmen
KI 2 als normatives Testverfahren 1. Lügenhaftes Versprechen/Lügen Unmöglich für Angelogene, meiner Art, mit ihr umzugehen, zuzustimmen < Unwissen über mein Zweck 2. Zwang Unmöglich für Angelogene, meiner Art, mit ihr umzugehen, zuzustimmen Auch wenn sie meinen Zweck gut fände: Zwang schließt Zustimmung aus
KI 2 und moralische Gründe KI 2 : Fähigkeit Anderer, selber Zwecke zu setzen > schränkt legitime Handlungsgründe ein > Frage für den Handelnden: Sind meine Gründe solche, die betroffene Personen akzeptieren können? Vgl. Goldene Regel: Würde ich meine Gründe akzeptieren, wenn Andere sie vorbrächten? Vgl. KI 1 : Kann eine Welt gedacht oder gewollt werden, in der alle Personen meine Handlungsgründe übernähmen?* (* unabhängig davon, was Personen sonst wollen)
Grundlage von KI 2 Personen existieren als Zwecke an sich selbst Als solche haben sie absoluten Wert oder Würde Demgegenüber haben Sachen bloß einen Preis
Vgl. Begründungen von KI 1 und KI 2 KI 1 : Handelnde Wesen: an Gründen orientiert Wenn M für sich Grund hat, Z zu vermeiden, hat er ggn Anderen gleichen Grund KI 1 fordert zur Verallgemeinerung ohne inkonsistentes Wollen auf Ziel: inkonsistente Selbstprivilegierung als unbegründet zurückzuweisen < Aufhebung der Kluft zwischen Gründen für mich und Gründen für Andere
Vgl. Begründungen von KI 1 und KI 2 KI 2 : Pseudo-Begründung 1. Ein Mensch stellt sich sein Dasein notwendig als Zweck an sich vor: So behandelt zu werden ist ein subjektiver Zweck (Ein Mensch kann nicht umhin zu fordern, dass seine Willensbildung von Anderen beachtet werde) 2. Das trifft auf alle Personen zu (Alle fordern voneinander, dass ihre jeweilige Willensbildung von den Anderen geachtet werde) 3. Daher ist, so behandelt zu werden, nicht bloß ein subjektiver, sondern ein objektiver Zweck (Daher sollen wir alle die Willensbildung der Anderen als einschränkende Bedingung unseres Wollens betrachten)