Organisationsberatung Löhnfeld 26 & Qualitätsmanagement 21423 Winsen/Luhe roland.lapschiess@qm-lap.de Tel 04171/667773 http://www.qm-lap.de Mobil 0174/3151903 Ausbildung zum/zur Qualitätsbeauftragten im Sozial- und Gesundheitswesen Die Implementierung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems (QM-Systems) gewinnt für Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Dabei geht es nicht allein um die Erfüllung von Qualitätsanforderungen, die sowohl im Pflegeversicherungsgesetz als auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind. Die Einführung eines QM-Systems bietet Organisationen viel mehr die Möglichkeit, die Kundenorientierung zu verbessern, ihre Leistungsfähigkeit zu optimieren und den Prozess der ständigen Verbesserung in der Organisation zu etablieren. Die aktuelle Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2015 wurde im Oktober 2015 veröffentlicht. Die Norm enthält einige neue Anforderungen, die von Organisationen, die sich einer Zertifizierung unterziehen wollen, umzusetzen sind. Wichtige Änderungen sind: bei der Formulierung der Qualitätspolitik müssen Organisationen Einflussfaktoren aus dem Kontext der Organisation berücksichtigen; neben den Kundenanforderungen müssen jetzt auch die Erwartungen relevanter interessierter Parteien berücksichtigt werden; die Rolle der Organisationsführung für die erfolgreiche Umsetzung der Normanforderungen wurde betont; der risikobasierte Ansatz fordert die Auseinandersetzung mit strategischen und operativen Risiken; Anforderungen zum Umgang mit dem Wissen der Organisation unterstreichen dessen Bedeutung als Ressource. Die Ausbildung zum/zur Qualitätsbeauftragten richtet sich an alle Beschäftigten und Studierenden im Sozial- und Gesundheitswesen und ist speziell auf diesen Teilnehmerkreis abgestimmt. Mit der Ausbildung zum/zur Qualitätsbeauftragten erwerben Teilnehmer /innen eine Schlüsselqualifikation, die für künftige Fach- und Führungskräfte im Sozialund Gesundheitswesen unerlässlich ist. Neben dem notwendigen Qualitätswissen werden Vorgehensweisen und Methoden vermittelt, welche die Teilnehmer/innen bei der Implementierung und Pflege eines QM-Systems nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 unterstützen. Stand 1.06.2017 Seite 1 von 5
Die Ausbildung umfasst 80 Unterrichtseinheiten in 10 Tagen und entspricht den Vorgaben des TGA-Leitfadens zur Ausbildung von QM-Fachpersonal (Stand 29.02.2016). Folgende Lehrinhalte werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt: Modul I (3 Tage) - Grundlagen des Qualitätsmanagements Einführung in das Thema Grundlagen und Prinzipien des Qualitätsmanagements ISO-Normen zum Qualitätsmanagement QM-Grundsätze der ISO Qualität als Managementaufgabe Kontext der Organisation Qualitätspolitik und Ziele Anwendungsbereich und Prozesse des QM-Systems Einführung und Entwicklung eines QM-Systems Projekte und Projektmanagement Modul II (3 Tage) - Qualitätsmanagement anwenden Risikobasierter Ansatz Dokumentation zum QM-System Interne und externe Kommunikation Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen Kundeneigentum Prozessorganisation & Prozessmanagement Qualitätsmessungen /-überwachung Personalmanagement Wissen der Organisation Beschaffung (Externe Bereitstellungen) Modul III (4 Tage) - Qualitätsmanagement weiterentwickeln Rechtliche Aspekte des Qualitätsmanagements Beschwerdemanagement Fehlermanagement / Fehlerberichts- und Lernsysteme (CIRS) Qualitätszirkelarbeit QM-Konzepte: DIN EN 15224, KTQ -Zertifizierungsverfahren, EFQM-Excellence Modell Kundenzufriedenheit Analyse und Bewertung / Managementbewertung Qualitätsaudit Akkreditierung und Zertifizierung Stand 1.06.2017 Seite 2 von 5
Reflexion und Lehrgangsabschluss Ggf. DEKRA-Prüfung vor Ort Methodik und Didaktik der Ausbildung Der Lehrstoff wird durch Vorträge/Lehrgespräche, Partnerarbeiten, Gruppenarbeiten und Diskussionen im Plenum vermittelt. Während der gesamten Lehrgangsdauer stehen den Teilnehmer/innen zusätzliche Materialien auf der E-Learning-Plattform www.qm-learning.de zur Verfügung. Fragen und Aufgaben können zur Vorbereitung auf die optionale Prüfung genutzt werden. Abschluss / Zertifikat Für den Lehrgangsabschluss stehen zwei Optionen zur Verfügung: 1. Option: Teilnahmebescheinigung (im Preis enthalten) 2. Option: DEKRA-Zertifikat (akkreditiert) - Personenzertifizierung nach ISO 17024 durch DEKRA-Certification GmbH; Kosten ca. 225,00 (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer/in. Dozent Roland Lapschieß MBA, Diplom-Betriebswirt, Krankenpfleger und Rettungsassistent Qualitätsmanager (DGQ) und TQM-Assessor nach EFQM Leitender Auditor im Auftrag der DEKRA-Certification GmbH Lehrbeauftragter, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Wirtschaft und Soziales; Qualitätsmanagement Dozent, FOM Hochschule; Qualitätsmanagement; Organisationsanalyse und - entwicklung Stand 1.06.2017 Seite 3 von 5
Faxantwort (04171 / 6677-93) Anmeldung zur Ausbildung Thema: Qualitätsbeauftragte/r (2018) Termine: 1. Modul 16.01. 18.01.2018 (3 Tage) 2. Modul 13.02. 15.02.2018 (3 Tage) 3. Modul 12.03. 15.03.2018 (4 Tage) Ort: HAW Hamburg, ZEPRA, Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg Gebühr: 1800,00 (zzgl. MwSt.) In dem vorgenannten Preis sind die Durchführung des Lehrgangs, die Bereitstellung der Teilnehmerunterlagen sowie die Tagungsgetränke enthalten. Hiermit melde ich mich verbindlich an: Teilnehmer/in: Anschrift: Funktion: E-Mail: Rechnungsempfänger: Anschrift: Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zusammen mit der Rechnung. Ort, Datum Unterschrift Stand 1.06.2017 Seite 4 von 5
Stornierung / Rücktritt 1. Die Stornierung / der Rücktritt der Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. 2. Sollte der Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, jedoch mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, so stehen dem Veranstalter 50% der Teilnehmergebühren zu. 3. Sollte der Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden oder die Teilnehmerin/der Teilnehmer bei Beginn des Kurses nicht erscheinen, so stehen dem Veranstalter die Teilnehmergebühren in voller Höhe zu. 4. Für die Teilnehmerin/den Teilnehmer besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen, die/der die Voraussetzungen für die Veranstaltung erfüllt und die/der die Teilnehmergebühr übernimmt. Für diesen Fall fallen keine Storno- und Bearbeitungsgebühren an. 5. Sollte die/der Teilnehmer/in während der laufenden Veranstaltung den Vertrag kündigen, so sind auch für diesen Fall die Teilnehmergebühren in voller Höhe von der/dem Teilnehmer/in zu entrichten. Stand 1.06.2017 Seite 5 von 5