Biomechanische Begutachtung Traumabiomechanik. GMTTB e.v. Gründungskonferenz April 2011 Hochschule Konstanz

Ähnliche Dokumente
Biomechanische Begutachtung. GMTTB e.v. Gründungskonferenz April 2011 Hochschule Konstanz. Wolfram Hell, LMU München

ÄRZTLICHE BERATUNG MEDIZINISCHE ABKLÄRUNG SECOND OPINION

Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas

Was ist ein «schwerer», was ein «leichter» Verkehrsunfall?

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege

und Schadenaufwand bei leichten Verletzungen der HWS: eine schweizerische Besonderheit?

Das BK Gutachten aus Sicht des Gutachters

BK Probleme bei der Begutachtung aus der Sicht eines Gutachters

Arbeitsgruppe für Unfallmechanik Forschung, Rekonstruktion, Biomechanik, Prävention

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: )

Overuse unnötige Behandlungen als Qualitätsproblem. Dr. med. Christoph Bosshard, Vizepräsident der FMH Departementsverantwortlicher DDQ/SAQM

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller 1.Stellvertreter des Vorsitzenden der Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung

Fakultät für Gesundheits- und Pflegewissenschaften Die Rolle der Patientenzufriedenheit im Krankenhaus

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014

117. DÄT 2014 Tagesordnungspunkt IV Schmerzmedizinische Versorgung stärken

Diplom Berufsbildner/in in Lehrbetrieben

Verletzungen bei Kindern Unfall, Krankheit, Gewalt. Prof. Dr. Anette S. Debertin Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover

des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS)

IB Medizinische Akademie Stuttgart. Physiotherapeut (m/w)

Staatlich geprüfte/r Physiotherapeut/in. Optional mit Bachelor of Science. Präha Lehrinstitut für Physiotherapie. Mitglied der Präha Gruppe

Extrabudgetäre Verordnung langfristiger Heilmittelbedarf und Praxisbesonderheiten. Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE

11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in )

Karl-Jaspers. Jaspers-Klinik. ggmbh. Ergebnisse (Zusammenfassung) Befragung der Niedergelassenen Ärzte 2009

Umsetzung der ärztlichen Fahreignungsuntersuchung aus Sicht der Aufsichtsbehörde in der Schweiz

Klinische Ethikberatung

Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium

Tinnitus nicht mehr hören. Apotheken-Service für Gesundheit und Wohlbefinden

Hilfe bei Behandlungsfehlern

BETRIEBSUNTERBRECHUNG - SCHADENANZEIGE

Hinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit

PTR-Tagung Kommunikation von Testergebnissen gegenüber Ärzten und Kostenträgern. Assessments interpretieren und kommunizieren

4.1 Grundlagen der psychologischen Diagnostik. Wintersemester 2008/ 2009 Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Frau Prof. Dr. Gabriele Helga Franke

Fortbildung Update Sucht interdisziplinär 2015.

IB Medizinische Akademie Aschaffenburg. Physiotherapeut (m/w)

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg

Traineeprogramm für Ärzte (m/w)

Weltweiter Lyme Protest

Kanton Zürich Finanzdirektion. Compliance-Konzept. Felix Bührer, Compliancebeauftragter

10. Dezember Dr. iur. Horst Bitter Rechtsanwalt

Großklinikum ohne Haftpflichtversicherung - ein Damoklesschwert? -


Tutorium Klinische Psychologie I. Rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen in der Klinischen Psychologie

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Ärztliches Qualitätsmanagement

Kausalzusammenhang. Natürliche Kausalität.

Leitlinien und Begutachtung aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Prof. Dr. Stephan Brandenburg BGW, Hauptgeschäftsführer

Die Rolle des Hausarztes im IV- Verfahren. Die IV im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht 22. Oktober 2015 Dr. med. Simon Graf

Ihr Gesundheitsassistent

Komplementärmedizin nach Transplantation?

Modul Forschung am Menschen, klinische Studien

Rücktritt von einer Prüfung aus wichtigem Grund 11 StuPrO der jeweiligen Studienbereiche der DHBW Heidenheim

20 Jahre Qualitätszirkel im Gesundheitswesen eine Erfolgsgeschichte. Qualitätszirkel in der Zahnmedizin

Pflegeprozess. Instrument professioneller Pflege

Alles sauber oder was

RESEARCH PROPOSAL. Dissertationsvorschlag über aus den Fachbereichen: vorgeschlagene Begutachter. Univ. Prof. DI Dr.

VERSICHERUNG UND MEDIZIN. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern

Selbstauskunft von VMPA Mitgliedern

Information zur CGM-Beantragung

Darf ein Arzt irren? Gutachterkommission für Ärztliche Behandlungsfehler bei der Gutachterkommission Nordrhein

handlungsfehler in der präklinischen Versorgung f. Dr. A. Ferbert Jahrestagung der ANB

Was bedeutet die Internationalisierung der Curricula in der Medizin?

PHYSIOTHERAPIE. Staatl. geprüfte Physiotherapeutin Staatl. geprüfter Physiotherapeut. Berufsbild

ÜBERZEUGENDE WERTE FÜR PROFESSIONELLE IMMOBILIENBEWERTUNG.

Patientenzufriedenheit

Schadenanzeige. Privat- / Gebäudehaftpflicht. 1 Allgemeine Auskünfte 1.1 Versicherte Person. 1.2 Kontakt

Telemedizinische Konsultationen und Konsile Facharzt für Telemedizin?

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Wien Friedrich-Hillegeist-Straße Wien/ Österreich

Der Umgang mit Fehlern im Gesundheitswesen

Universitäres Adipositas-Centrum. Ernährungsstagebuch. Name des Patienten:

PDATE ALLERGOUPDATE CARDIOUPDATE GASTROUPDA IKUPDATE RHEUMAUPDATE DIABETESUPDATE NEPHROU UPDATE INTENSIVUPDATE RHYTHMOUPDATE ONKOUPD

2.1. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

EF Q1 Q2 Seite 1

Aus- und Weiterbildung LandBauTechnik. Der / die neue Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

Berufsbild, Kompetenzprofil und Mindestanforderungen an eine Reform der Ausbildung. Andrea Mrazek, M.A., M.S.

L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin

Qualität und Transparenz aus Patientensicht

Die Aufwertung der MPA Strategie, Umsetzung, Anreizsysteme und Experimente

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Sozialrechtliche Aspekte - Für eine gute Versorgung bei ALS

Begutachtung bei Beteiligten mit Migrationshintergrund - aus richterlicher Sicht -

DIE MEDIZINISCHE ZWEITMEINUNG

Weil: Weil: Kommunikationstraining praktisch Reden mit dem Patienten und mit dem Angehörigen

10. Jahrestagung der DNEbM, Berlin Erste Ergebnisse des Workshops 5: Lehre der EbM Visionen 2015

Einweiserbefragung Ihre Meinung ist uns wichtig! Sehr geehrte/r Frau/Herr Dr. med.

Stärkung der Lebensqualität bei Brustkrebs Erfolge, Defizite und Handlungsbedarf

sich mit der Überarbeitung bisher gültiger MdE-Werte befasst. An dieser Arbeitsgruppe

Zentrale Psychiatrische Gutachtenstelle. Psychiatrie

Der Erweiterte Notruf Funktionalität und erste Erfahrungen bei BMW

Diese Massnahmen hat die Schweizerische Alzheimervereinigung in einem Forderungskatalog festgehalten.

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Modernes Anforderungsprofil an die Notfallpflege Darstellung am Beispiel Notfallzentrum Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg Prüfeninger Straße

Anlage 1a zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation von

I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( ) II. Verhinderung eines Prüfers

Transkript:

Biomechanische Begutachtung Traumabiomechanik e.v. Gründungskonferenz 8.-9. April 2011 Hochschule Konstanz Wolfram Hell, München Felix Walz, Zürich

Biomechanik Die Trauma-Biomechanik erforscht die Bewegung des Menschen und die auf ihn einwirkenden Kräfte bei Unfall- und Verletzungsvorgängen mit dem Ziel den Zusammenhang von Unfall, entstehender Belastung des Körpers und resultierender Verletzung zu klären. Sie verwendet dabei die Begriffe, Methoden und Gesetzmäßigkeiten der Mechanik.

Verkehrsunfall? Zusammenhänge zwischen mechanischen Einflüssen (Ingenieur) auf den Menschen und den direkten Folgen dieser Einflüsse (Verletzungen) Bei Kollisionen im Strassenverkehr: Übertragung von Fahrzeugbelastungen auf Insassenbelastungen Bewertung von Insassenbelastungen aufgrund der Verletzungsbilder und der technischen Anknüpfungspunkte. Interdisziplinäre Zusammenarbeit (Technik - Medizin).

Variablen beim Crash Kollisionsrichtung, delta-v, Beschleunigung, Zeitdauer Gurtkraft, Körperposition Airbag-Interaktionen Lokale Kraftspitzen bei Innenraumanprall (wo?) Zusatzlasten (durch Gegenstände, Passagiere) (was soll der Arzt hier beantworten??)

Medizin Kafkaeske Verfahren über Bagatellunfälle Dominanz medizinischer Gutachten ohne biomechanische Beurteilung kann zu Fehleinschätzungen führen EES < 5 km/h Angestrebte Berufsunfähigkeit durch HWSD

Ausgangslage Häufig nehmen Ärzte, Versicherungssachbearbeiter oder Juristen technische Unfallrekonstruktionen und biomechanische Beurteilungen bei verletzten Personen selber vor, indem sie aufgrund von Schilderungen einer betroffenen Person und anhand Unfallfotos sowie des Polizeiberichtes Feststellungen bezüglich der «Schwere» und des Ablaufes einer Kollision treffen. Bis vor einigen Jahren fehlten - mit wenigen Ausnahmen im Fachbereich Rechtsmedizin - in der Trauma-Biomechanik ausgebildete Fachpersonen. So lag die biomechanische Beurteilung, die auch umfassendes technisches Wissen erfordert, meist in den Händen von behandelnden und nicht entsprechend qualifizierten begutachtenden Ärzten mit dem Resultat schwerwiegender Verständnisfehler[1]. [1] Walz F.: Biomechanische Aspekte der HWS-Verletzungen. Orthopäde 23, 262-267, 1994

Kausalität Ärzte lassen sich meist allein von der zeitlichen Koinzidenz zwischen Kollisionsereignis und Angabe von Beschwerden leiten. Werden später Fachpersonen als Gutachter beigezogen, ist die Möglichkeit einer Kontroverse vorprogrammiert, da die einen von rein «medizinischen» Schätzungen der Kollisionsintensität ausgehen, während sich andere auch auf technische Fakten stützen können. Folge ist Kontroverse, welche fälschlicherweise als «Expertenstreit» dargestellt, und auf Rücken des betroffenen Patienten ausgetragen wird.

Justizirrtum Es ist ein Irrtum der Juristen, wenn sie glauben, von einem Arzt könnten sie sogar in technischen Bereichen, also ausserhalb der Medizin, eine verifizierte Diagnose erhalten. Die als hilfreich vermutete Erfahrung, auch eines etablierten Mediziners, kann hier nicht weiterhelfen, weil Erfahrung ja eine grundsätzliche Ausbildung im jeweiligen Fachbereich hier Unfallmechanik und Trauma-Biomechanik mit dauernder Weiterbildung - voraussetzt.

Medizinische Traumabiomechanik Die trauma-biomechanisch ausgebildeten Mediziner und entsprechend spezialisierten Experten nehmen sich dieses Problems an und stellen mit ihrer Beurteilung die Verbindung zwischen technischer Unfallrekonstruktion und ärztlicher Diagnose her.

Verbesserungen in Sicht Während in den USA für Ärzte und Juristen schon seit Längerem spezielle Ausbildungsprogramme in Unfallrekonstruktion und Trauma-Biomechanik angeboten werden[1], so sind solche Kurse in Europa noch selten. [1] z.b. durch die Association for the Advancement of Automotive Medicine AAAM (www.carcrash.org/biocourse.html)

Traumabiomechanik relativiert Spekulationen Übereifriger Ingenieur: Mit einem delta-v von unter x km/h ist eine Verletzung ausgeschlossen / bewiesen (in D häufiger) Ingenieure bewerten selbst HWS-Langzeitverletzungen

Anforderungen an das Gutachten Grundsätzlich müssen folgende rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt sein (Mummenthaler[1]; Schröter 2006, Eisenmenger: das med GA, BVerfassG Az.983/04): - vollständig, umfassend (oder gemäss Auftrag) - alle gestellten Fragen beantworten, falls nicht möglich: deklarieren warum nicht (fehlende Kompetenz, fehlende Unterlagen) - klar, vollständig, überprüfbar - versicherungsrechtliche Terminologiekenntnisse - Offenlegung von medizinischen Diskrepanzen - nachvollziehbar, schlüssig, logisch - nicht aktenwidrig, keine Unterlassung - Deklaration der Grundlagen - nach anerkannter Lehrmeinung (sonst: Aussagen als Hypothesen deklarieren) - nicht willkürlich, sine ira et studio, objektiv. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die medizinische und technische Kompetenz abgedeckt ist.

Anforderungen an den Gutachter objektiv und neutral keine Patientenbindung Vor Stellungnahme zu biomechanischen Abläufen, Kausalitätsfragen usw., sollte man sich folgende Fragen stellen: 1. Gehören diese fahrzeugtechnischen und biomechanischen Fragen in mein Fachgebiet («muss ich das überhaupt wissen»)? 2. Habe ich wirklich genaue Kenntnisse über den Hergang, z.b. Fahrzeugdaten, kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (Delta-v), Beschleunigungen, Aufprallwinkel, Kollisionsdauer? 3. Wenn ich die oben genannten Informationen vorliegen habe, kann ich diese Grundlagen korrekt interpretieren (Physik, Biomechanik)? Wenn man nur eine Frage mit «Nein» beantworten muss, sollte man sich die Beantwortung dieser Spezialfragen ersparen und sich auf das eigene rein klinisch medizinische oder rein technische -Fachgebiet konzentrieren

Mut zum deklarierten Nichtwissen

Positionspapier e.v. Anforderungen an trauma-biomechanische Gutachten bzw. Gutachter Internet www: traumabiomechanik-gmttb.de