Die Bedeutung der REACH-Kandidatenliste für Umwelt und Verbraucher BAuA, Dortmund, 11. April 2011 Bild Einkaufwagen in Hand : sxc.hu, Montage: BUND e.v. Jurek Vengels, BUND e.v., Referat Chemikalienpolitik und Nanotechnologie
Gliederung Was verspricht die Kandidatenliste zu leisten? Welche Tücken hat das Auskunftsrecht für Verbraucher? Wie gut klappt klappt die Umsetzung? Wie können wir das Beste aus der Situation machen?
Was erwarten Verbraucher? 1. Möglichst schadstrofffreie Produkte 2. selbst entscheiden können, ob man sich einer Gefahr aussetzt, dies setzt Transparenz voraus für beides spielt die Kandidatenliste eine wichtige Rolle Abbildungen: Schein Berlin für BUND e.v.
Bedeutung der Kandidatenliste für Produktsicherheit und Transparenz Vorstufe zur Zulassungspflichtigkeit De facto Blacklist: Triebfeder für Substitution Auslöser für Auskunftsrechte der Verbraucher (Art. 33) Chance auf sicherere Produkte Chance auf mehr Transparenz und Wahlfreiheit
Warum Transparenz so wichtig ist Transparenz ist Voraussetzung, um Informationsbedürfnisse befriedigen zu können schafft erst die Vergleichsmöglichkeit zwischen Produkten und ist damit Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Markt ist ein Zeichen von Stärke ( nichts zu verbergen haben ) kann das Vertrauen in Produkte und Marken stärken
Um Transparenz herzustellen Checkliste sollten die nachgefragten Informationen grundsätzlich verfügbar sein leicht aufzufinden sein schnell zur Verfügung stehen korrekt sein verständlich sein vollständig sein (alle relevanten Informationen müssen gegeben werden) Kann das Auskunftsrecht dies leisten?
Wie leicht und wie schnell erhalten Verbraucher Auskunft? REACH Art. 33: (2) Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff [= SVHC ] in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Was leistet das Auskunftsrecht? / Checkliste 1 Verbraucher muss sich selbst aktiv informieren Keine direkte Auskunft Antwort unter Umständen erst in 45 Tagen Sind die nachgefragten Informationen grundsätzlich erhältlich leicht aufzufinden schnell erhältlich korrekt? verständlich? vollständig (müssen alle relevanten Informationen? gegeben werden)?
Wann gilt das Auskunftsrecht? REACH Art. 33: (2) Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff [= SVHC ] in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für welche Stoffe gilt das Auskunftsrecht? Für Stoffe mit SVHC-Eigenschaften Krebserregend (C) Mutagen (M) Reproduktionstoxisch (R) Perstistent, Bioakkumlativ und Toxisch (PBT) Sehr Persistent und Sehr Bioakkumulativ (vpvb) Ähnlich besorgniserregend (EQC), z.b. endokrin wirksam (Insgesamt ca. 1.500-2.000) aber nur, wenn sie auf der Kandidatenliste stehen
Bisherige Bilanz (2007-2011) 46 SVHC auf Kandidatenliste (noch kein EQC-Stoff) 6 Stoffe im Autorisierungsverfahren Aktuell 13 Intentions (davon ein EQC) Bisheriges Tempo: maximal ca. 25 neue Stoffe/Jahr auf der Kandidatenliste Noch 60-80 Jahre bis die Kandidatenliste vollständig ist!?
Neue Zielvorgabe März 2010: Tajani/ Potočnik: Bis 2012: + 106 Bis 2020: + alle relevanten (300-400?) Geert Dancet (ECHA Executive Director) 2011: wird schwierig zu erfüllen
Prioritätenlisten insgesamt 978 Stoffe 6 MS
Welche Einschränkungen gibt es? REACH Art. 33: (2) Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff [= SVHC ] in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Auslegung der 0,1%-Regel Wie ist die Regel anzuwenden, wenn ein Erzeugnis Teil eines größeren Erzeugnisses wird? -Auf das ganze Erzeugnis? -Auf das Teil-Erzeugnis? ( once an article, always an article )?
Welche Informationen enthält die Auskunft? REACH Art. 33: (2) Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff [= SVHC ] in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Was leistet das Auskunftsrecht? / Checkliste 2 Antworten bisher nur für wenige Stoffe bei komplexen Erzeugnissen möglicherweise keine Information, obwohl Bestandteile stark belastet sein können u.u. enthält die Antwort nur den Stoffnamen Sind die nachgefragten Informationen grundsätzlich erhältlich leicht aufzufinden schnell erhältlich korrekt? verständlich? vollständig (müssen alle relevanten Informationen gegeben werden )?
Funktioniert das Auskunftsrecht? BUND Untersuchung 2010 -Test-Käufe und Anfragen bei 24 bekannten deutschen Handelsketten -Labor-Analyse der gekauften Produkte -Ergebnis: - Nur 7 vollständige, korrekte und fristgerechte Antworten - 8 Firmen verschwiegen enthaltene SVHC - 9 missverständliche Antworten/keine Antwort, aber Produkt frei von SVHC
Mehr als jedes zweite Produkt im Test belastet Fotos: Oliver Veit, BUND
Irreführende Kommunikation Zwei Beispiele von vielen: Wir verstehen gut, dass Sie sich als moderner Verbraucher Gedanken um die Produktsicherheit machen. Gerne versichern wir Ihnen, dass unsere Produkte nach EU-Richtlinien produziert werden. Für die Produktion werden vorab Listen mit allen Zusatzprodukten, welche auf keinen Fall für unsere Produkte verwendet werden, erstellt. Nach Aussage aus der technischen Abteilung besteht überhaupt kein Grund zur Sorge. Denn alle Geräte aus unserem Haus werden durch mehrere Institute unter anderem auf: -Lebensmittelechtheit -Chemische Rückstände ( LGA Nürnberg ) -Verbotsstoffe ( RoHS ) geprüft.
Es geht auch anders Im Test immerhin 7 korrekte Antworten hp: direkte Auskunft im Web abrufbar CS-Compliance Portal des deutschen Einzelhandels: korrekte Antworten innerhalb kurzer Zeit Toom Baumarkt: Anfrage-Formulare im Markt Quelle: Screenshot 1: http://www.hp.com/hpinfo/globalcitizenship/environment/productdata/reachall-products.html Screenshot 2: http://www.cs-compliance.org/
Was leistet das Auskunftsrecht? / Checkliste 3 Viele Produkte belastet Häufig falsche, irreführende oder gar keine Information aber auch sehr positive Beispiele Sind die nachgefragten Informationen grundsätzlich erhältlich leicht aufzufinden - schnell erhältlich - korrekt - verständlich - vollständig (müssen alle relevanten Informationen gegeben werden)?
Die Zukunft? NGO-Datenbanken mit Infos zu SVHC in Produkten? SVHC-Informationen für viele Produkte per Smartphone-App abrufbar? Verbreitung der Information über Social Media? Quelle: Screenshot 1: http://www.bund.net/nc/bundnet/themen_und_projekte/nanotechnologie/nanoproduktdatenbank/produktsuche/ Screenshot 2: http://www.barcoo.com/de/
Fazit SVHC sind leider immer noch weit verbreitet in Alltagsprodukten Die Konstruktion des Auskunftsrechts ist nicht ideal für Verbraucher Verbraucher kommen leider häufig noch nicht zu ihren Rechten Die Auskunftspflicht stellt Anbieter von Erzeugnissen vor erhebliche Herausvorderungen, best practice Beispiele zeigen, dass diese gemeistert werden können Die neuen Medien bieten innovative Möglichkeiten Transparenz über SVHC herzustellen, aber Art. 33 hat erst die Basis dafür geschaffen Wir haben es selbst in der Hand, das Beste aus REACH zu machen
Erwartungen des BUND an Hersteller und Händler SVHC wo immer möglich ersetzen + vorausschauend substituieren: mit der Substitution beginnen, bevor Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden Prioritätenlisten geben Orientierung Strukturen schaffen, um auf Anfragen von Verbrauchern und Händlern vorbereitet zu sein Plattformen, wie CS-Complicance oder Bom Check bieten Hilfestellung Transparenz als Chance im Wettbewerb begreifen Aktiv Kommunizieren (Beispiel hp)
Erwartungen des BUND an Behörden und Politik Die Kandidatenliste muss schnell vervollständigt werden Auslegung der 0,1 % Regel im Sinne von once an article, always an article Überwachung der Einhaltung der Auskunftspflichten Sanktionierung von Verstößen Verstärkte Information der Verbraucher über das Auskunftsrecht
Einladung Konferenz Endokrin wirksame Stoffe (EDC) ein deutscher Dialog Berlin, Donnerstag 26. Mai 2011, 13-18 Uhr Centre Monbijou, Oranienburgerstr. 13/14 Themen: Vorstellung der SIN-List 2.0 in Deutschland Regulierung von EDC unter REACH Beispiele erfolgreicher Substitution Eine Veranstaltung von ChemSec, in Kooperation mit dem BUND
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