Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bav

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Transkript:

Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bav für: Frau Maxi Mustermann Musterstr. 5 12345 Musterstadt Die Auswertung wurde erstellt von: STECO Finanzberatungs GmbH Jörg Stettner Uersfeld 24 52072 Aachen Telefon: 0241-446478-11 Telefax: 0241-446478-29 E-Mail j.stettner@steco-finanzberatung.de Internet: www.steco-finanzberatung.de Datum: Donnerstag, 21.Januar 2016 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6

Inhaltsverzeichnis Gehaltsberechnungen... 1 Persönliche Daten... 1 Einkommensdaten aus Hauptbeschäftigung... 1 Krankenversicherung... 1 Vorgaben neue bav... 1 Jahresbetrachtung... 3 Vergleich monatlicher Abrechnung mit Jahresgesamtbetrachtung... 3 Rente... 4 Arbeitgeberansicht per Januar 2016... 4 Firmenberechnung... 5 Arbeitgeberfinanzierte bav... 5 Gehaltszettel... 6 Gehaltszettel aktuell... 6 Gehaltszettel mit neuer bav... 7 Wichtiger Hinweis... 8 Kurzfassung... 9

Gehaltsberechnung / bav per Januar 2016 Persönliche Daten Familienstand Name Bundesland (Arbeitsstätte) Berufsgruppe Geburtsdatum (Alter) verheiratet Frau Maxi Mustermann Nordrhein-Westfalen Arbeitnehmer 01.01.1972 ( = 44J, 0M) Einkommensdaten aus Hauptbeschäftigung Monatliches Bruttogehalt Steuerklasse / Kinderfreibetrag Kirchensteuerpflichtig 3 / 2,0 Ja Krankenversicherung Versicherungstyp paritätischer GKV-Beitragssatz / Kinderlos, ab 23 Jahre Pflichtversichert 14,6 % + 0,9% / Nein Vorgaben neue bav Durchführungsweg Arbeitnehmer bav-anteil aus Brutto Gesamtbeitrag bav Direktversicherung 3.63 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 1 von 10

Aktuelle Gehaltsabrechnung per Januar 2016 Monatliches Bruttogehalt Steuerpflichtiges Bruttogehalt Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt ohnsteuer Steuerrechtliche Abzüge Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung SV-rechtliche Abzüge Summe Abzüge Netto-Verdienst Auszahlungsbetrag aktuelle Abrechnung allgemeine ohnst-tab. 233,75 205,00 29,38 37,50 505,63 605,13 Abrechnung aus 2015 allgemeine ohnst-tab. 111,50 111,50 233,75 205,00 29,38 37,50 505,63 617,13 1.882,87 1.882,87 Fazit Vergleich aktuelle Abrechnung Im Vergleich zur Abrechnung aus dem Jahr 2015 ergibt sich ein monatlicher Unterschied in Höhe von 12,00, der als zusätzliche iquidität zur Verfügung steht. Gehaltsabrechnungen per Januar 2016 Monatliches Bruttogehalt bav-beitrag Arbeitnehmer Steuerpflichtiges Bruttogehalt Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt ohnsteuer Steuerrechtliche Abzüge Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung SV-rechtliche Abzüge Summe Abzüge Netto-Verdienst + Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge Auszahlungsbetrag aktuelle Abrechnung allgemeine ohnst-tab. 0,00 233,75 205,00 29,38 37,50 505,63 605,13 0,00 nach neuer bav allgemeine ohnst-tab. 71,33 71,33 219,72 192,70 27,61 35,25 475,28 546,61 1.953,39-1.803,39 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 2 von 10

Fazit nach neuer bav Bei einem Netto-Aufwand von 91,48 stehen aus dem Brutto-EK für Ihre betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Ihre Förderquote beträgt 39,01% = 58,52. Die Förderquote wurde auf den Umwandlungsbetrag berechnet. Aufteilung bav Steuer- Soz. Ersparnis Netto-Aufwand Gesamt 58,52 91,48 180 160 140 120 58,52 100 Förderquote 39,01 % 80 60 40 91,48 geförderter Betrag Netto-Aufwand 20 0 Jahresbetrachtung vorher nachher Differenz Summer der Einkünfte aus den Einkunftsarten 99.000,00 99.000,00 0,00 Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) 78.170,30 76.370,30 1.800,00 zu versteuerndes Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) 63.674,30 61.874,30 1.800,00./. Steuern 18.416,79 17.757,27 659,52./. Sozialversicherungsbeiträge (RV, AV, KV, PKV,...) 12.667,50 12.667,50 0,00 = Einkünfte nach Steuern und Sozialabgaben p. a. 49.635,21 48.494,73 1.140,48 + weitere Nettoeinkünfte / - Nettobelastungen -18.280,50-20.080,50 1.800,00 Differenz (Überschuss / Fehlbetrag) 55.635,21 54.494,73 1.140,48 Vergleich monatlicher Abrechnung mit Jahresgesamtbetrachtung Nettoaufwand gemäß Jahresvergleich (siehe oben) Nettoaufwand gemäß monatlichem Vergleich (siehe Gehaltsabrechnung) 1.140,48 1.097,76 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 3 von 10

Rente Hochrechnung Regelrentenbeginn Dauer bis Rentenbeginn 67J, 0M (in 1.2039) 23J, 0M Ablaufleistung Netto-Rendite in der Ansparphase Summe der Bruttobeiträge Summe Nettoaufwand nach Steuer- und SV-Ersparnis Geschätzte Ablaufleistung 2,00 % 41.400,00 25.248,48 52.483,41 Rente Rendite in der Auszahlungsphase Geschätzte mtl. Brutto-Rente nach Unisex-Tarif ab 2013 0,00 % 147,42 garantierte Ablaufleistung + Rente angenommener Garantiezinssatz garantierte Kapitalabfindung Geschätzte mtl. Brutto-Garantierente 1,25 % 47.945,75 160,94 Arbeitgeberansicht per Januar 2016 Monatliches Bruttogehalt + Rentenversicherung + Krankenversicherung + Pflegeversicherung + Arbeitslosenversicherung + Insolvenzgeld-Umlage U3 (0,15 %) Gesamtkosten AG aktuelle Abrechnung 233,75 182,50 29,38 37,50 3,75 2.986,88 nach neuer bav 219,72 171,55 27,61 35,25 3,53 2.957,66 Fazit nach neuer bav (Arbeitgebersicht) Die AG-Ersparnis an ohnnebenkosten beträgt 29,23. Er resultiert aus einer Entgeltumwandlung: AN-Beitrag + 0,00 V, AG-Zuschuss 0,00 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 4 von 10

Firmenberechnung Betrachtungszeitraum 20 Jahre 1. Mitarbeiter unter Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (Brutto < 4.237,50 mtl.) Anzahl Mitarbeiter / Ø mtl. Umwandlungsbetrag Ersparnis p. a. Hochrechnung der Ersparnis auf 20 Jahre 10 / 100,00 2.337,00 46.740,00 Die SV-Ersparnis wird aus folgenden Komponenten berechnet: Rentenversicherung 18,70 %, Arbeitslosenversicherung 3,00 %, Krankenversicherung 14,60 %, Pflegeversicherung 2,35 %, Umlagesatz U3 (Insolvenzgeldumlage) 0,15 %. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte dieser Aufwendungen (außer Insolvenzgeldumlage). In Summe sind dies 19,475%. 2. Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (Brutto zwischen 4.237,50 und 6.200,00 mtl.) Anzahl Mitarbeiter / Ø Anzahl Mitarbeiter Ersparnis p. a. Hochrechnung der Ersparnis auf 20 Jahre 5 / 248,00 1.636,80 32.736,00 Die SV-Ersparnis wird aus folgenden Komponenten berechnet: Rentenversicherung 18,70 %, Arbeitslosenversicherung 3,00 %, Umlagesatz U3 (Insolvenzgeldumlage) 0,15 %. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte dieser Aufwendungen (außer Insolvenzgeldumlage). In Summe sind dies 11,00%. 3. Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (Brutto zwischen 4.237,50 und 6.200,00 mtl.) Anzahl Mitarbeiter 0 Gesamtsumme 1 + 2 + 3 Ersparnis p. a. Hochrechnung der Ersparnis auf 20 Jahre 3.973,80 79.476,00 Arbeitgeberfinanzierte bav AG-Beitrag monatlich Rechtsform Hebesatz der Gemeinde 242,00 Kapitalgesellschaft 400% Ergebnis AG-Beitrag monatlich Gewerbesteuerersparnis (3,5 x 400%) Körperschaftssteuerersparnis (15% + Soli) Nettoaufwand nach Steuern./../. 242,00 33,88 38,30 169,82 Es handelt sich um eine steuerlich vereinfachte Darstellung und ersetzt nicht die für den Einzelfall erforderliche steuerliche Beratung. Die vereinfachte Darstellung geht von einem ausgeschöpften Freibetrag für die Gewerbesteuer aus. Die Gewerbesteuer wird aus der Steuermesszahl von 3,5 und dem Hebesatz von 400% ermittelt. Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 5 von 10

Brutto-Netto-Bezüge Januar 2016 (ohne Optimierung / ohne neue bav) Es handelt sich um eine unverbindliche musterhafte Darstellung Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor Ki Frbtr Kirchenst. Freibetrag jährl. Freibetrag monatl. DBA Gleitzone St-Tg 01.01.1972 3 2,0 9,0% nein SV-Nummer Krankenkasse KV % / AN-Beitrag 15,5% / 8,2% Zuschlag PV Nein PKV Basis-Beitrag PKV Komfort-Beitrag Pflege-Beitrag Eintritt Austritt Frau Maxi Mustermann Musterstr. 5 12345 Musterstadt Hinweise zur Abrechnung Brutto-Bezüge ohnart Bezeichnung Einheit Menge Faktor Prozentsatz St SV GB Betrag Gehalt J Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St Steuer-Brutto ohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerrechtl. Abzüge SV KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag SV-rechtl. Abzüge 205,00 233,75 37,50 29,38 505,63 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge ohnart Bezeichnung Netto-Verdienst Betrag Bank Auszahlungsbetrag Konto H=Hinzurechnungsbetrag Std=Stunden, T=Tage, Km=Kilometer, St=Stück, EUR=Euro, Tsd=Tausend EURO Gegebenenfalls Nettolohn =laufender Bezug, S=Sonstiger Bezug, F=Frei E=Einmalbezug, P=Pauschalierung, A=Abfindung, M=mehrjährige Versteuerung, N=Nachberechnung, V=Vorjahr J=Bestandteil des Gesamtbruttos Z=inkl. Zuschlag PV für Kinderlose Einschl. der steuerlich relevanten Werte bei einer Nachberechnung ins Vorjahr Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 6 von 10

Brutto-Netto-Bezüge Januar 2016 (mit Abschluss einer neuen bav) Es handelt sich um eine unverbindliche musterhafte Darstellung Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor Ki Frbtr Kirchenst. Freibetrag jährl. Freibetrag monatl. DBA Gleitzone St-Tg 01.01.1972 3 2,0 9,0% nein SV-Nummer Krankenkasse KV % / AN-Beitrag 15,5% / 8,2% Zuschlag PV Nein PKV Basis-Beitrag PKV Komfort-Beitrag Pflege-Beitrag Eintritt Austritt Frau Maxi Mustermann Musterstr. 5 12345 Musterstadt Hinweise zur Abrechnung Brutto-Bezüge ohnart Bezeichnung Einheit Menge Faktor Prozentsatz St SV GB Betrag Gehalt J SV-/St frei F F nein Gehaltsverzicht nein - Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St Steuer-Brutto ohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerrechtl. Abzüge 71,33 71,33 SV KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag SV-rechtl. Abzüge 192,70 219,72 35,25 27,61 475,28 Durch einen Netto-Verzicht von 91,48 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Netto-Verdienst 1.953,39 stehen Ihnen ohnart Bezeichnung Betrag für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge zur Verfügung. Altersvorsorge Vertrag (DV 3.63) - = - Bank Auszahlungsbetrag Konto 1.803,39 H=Hinzurechnungsbetrag Std=Stunden, T=Tage, Km=Kilometer, St=Stück, EUR=Euro, Tsd=Tausend EURO Gegebenenfalls Nettolohn =laufender Bezug, S=Sonstiger Bezug, F=Frei E=Einmalbezug, P=Pauschalierung, A=Abfindung, M=mehrjährige Versteuerung, N=Nachberechnung, V=Vorjahr J=Bestandteil des Gesamtbruttos Z=inkl. Zuschlag PV für Kinderlose Einschl. der steuerlich relevanten Werte bei einer Nachberechnung ins Vorjahr Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 7 von 10

Wichtiger Hinweis Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds nach 3.63 EStG: Der Brutto-Umwandlungsbetrag ist bis zu 4% der BBG-RV West steuerfrei. Für 2016 sind dies mtl. 248,-. Sofern KEINE pauschal versteuerte Direktversicherung nach 40b EStG besteht, können insgesamt mtl. 398,- steuerfrei umgewandelt werden. AN-finanzierte Beiträge bleiben bis zu 4% der BBG-RV West sozialversicherungsfrei. Für 2016 sind dies mtl. bis zu 248,-. Durch die Entgeltumwandlung der vermögenswirksamen eistungen können innerhalb der v.g. Grenzen erhebliche Ersparnisse realisiert werden. Die Besteuerung der eistungen erfolgt nachgelagert gem. 22.5 EStG. Sofern ges. krankenversichert unterliegen die eistungen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (voller Beitragssatz). Im Rahmen der jahressteuerlichen Gesamtbetrachtung kann es zu Abweichungen bei dem auf das Jahr hochgerechneten Nettoaufwand kommen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn weitere Einkünfte vorhanden sind, oder der Kunde zusammenveranlagt ist. Dies liegt daran, dass der Programmablaufplan (PAP), auf dessen Grundlage die Gehaltsabrechnung durchgeführt wird, keine umfangreiche Günstigerprüfung der Vorsorgeaufwendungen, sowie weitere Einkünfte berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen, die zuvor in der Sozialversicherung beitragspflichtig waren, verringert sich der Anspruch auf gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, sowie Arbeitslosengeld. Die steuerliche Jahresgesamtbetrachtung wird i.d.r. von der hier gezeigten, modellhaften Gehaltsberechnung abweichen. Hinweis zu den Auswirkungen auf die Sozialversicherungsrenten: Ihr bisheriger Versicherungsverlauf wurde nach der Methode des Näherungsverfahrens mit statistischen Mittelwerten berechnet. Ihr individueller Versicherungsverlauf wird hinsichtlich der geleisteten Beiträge und Versicherungszeiten von den modellhaften Annahmen abweichen. Wir empfehlen die Einholung einer Versicherungsauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen mindert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt um. a) mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente Nach dem unverbindlichen Näherungsverfahren zur Berechnung der Regelaltersrente von 67J, 0M ergibt sich eine Minderung der gesetzlichen Altersrente von 1.233,38 um 38,75 auf 1.194,63. Diese Ausrechnung ist nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihr individueller Versicherungsverlauf bleibt hierbei unberücksichtigt. Als Ausgleich erhalten Sie aus der bav eine garantierte Rente in Höhe von 160,94. b) mögliche Auswirkungen auf das Krankengeld Ihr Anspruch auf Krankengeld mindert sich monatlich von 1.500,31 um 72,43 auf 1.427,88. Dies sind täglich 2,41. c) mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt vorher 1.242,90, und 1.183,20 nach Abschluss der Maßnahmen (-59,70 ). Allgemein Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wichtiger Hinweis zum gesetzlichen Mindestlohn Eine Entgeltumwandlung nach 1a Betriebsrentengesetz kann zur Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns führen. Gem. 3 Mindestlohngesetz (MioG) handelt es sich in diesem Fall um keine Vereinbarung die den Mindestlohnanspruch unterschreitet, und bleibt daher zulässig. Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 8 von 10

Gehaltsabrechnung für Frau Maxi Mustermann, geb. am 01.01.1972, per Januar 2016 Monatliches Bruttogehalt bav-beitrag Arbeitnehmer Steuerpflichtiges Bruttogehalt Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt ohnsteuer Steuerrechtliche Abzüge Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung SV-rechtliche Abzüge Summe Abzüge Netto-Verdienst + Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge Auszahlungsbetrag aktuelle Abrechnung allgemeine ohnst-tab. 0,00 233,75 205,00 29,38 37,50 505,63 605,13 0,00 nach neuer bav allgemeine ohnst-tab. 71,33 71,33 219,72 192,70 27,61 35,25 475,28 546,61 1.953,39-1.803,39 Fazit nach neuer bav Bei einem Netto-Aufwand von 91,48 stehen aus dem Brutto-EK für Ihre betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Ihre Förderquote beträgt 39,01% = 58,52. Die Förderquote wurde auf den Umwandlungsbetrag berechnet. Aufteilung bav Steuer- Soz. Ersparnis Netto-Aufwand Gesamt 58,52 91,48 180 160 140 120 58,52 100 Förderquote 39,01 % 80 60 40 91,48 geförderter Betrag Netto-Aufwand 20 0 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 9 von 10

Wichtiger Hinweis Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen mindert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt um. a) mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente Nach dem unverbindlichen Näherungsverfahren zur Berechnung der Regelaltersrente von 67J, 0M ergibt sich eine Minderung der gesetzlichen Altersrente von 1.233,38 um 38,75 auf 1.194,63. Diese Ausrechnung ist nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihr individueller Versicherungsverlauf bleibt hierbei unberücksichtigt. Als Ausgleich erhalten Sie aus der bav eine garantierte Rente in Höhe von 160,94. b) mögliche Auswirkungen auf das Krankengeld Ihr Anspruch auf Krankengeld mindert sich monatlich von 1.500,31 um 72,43 auf 1.427,88. Dies sind täglich 2,41. c) mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt vorher 1.242,90, und 1.183,20 nach Abschluss der Maßnahmen (-59,70 ). Vorgaben neue bav Durchführungsweg Arbeitnehmer bav-anteil aus Brutto Gesamtbeitrag bav Direktversicherung 3.63 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C3-15E6E-185A6 Seite 10 von 10