PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 -
1. DACHFORM / DACHNEIGUNG Flachdächer sind vorgesehen bzw. möglich in den Bereichen: A, B1, B2, C1, C2, F, G, D, E, E1, E3 des Bebauungsplanes. Satteldächer sind mit einer Neigung von 12-14 vorgesehen, mögl ich sind diese in den Bereichen: C1, C2, D, E2 des Bebauungsplanes. Pultdächer sind mit einer Neigung 12-14 vorgesehen, möglich sind diese in den Bereichen: A, B1, B2, C1, C2, F, G, D, E, E1, E3 des Bebauungsplanes. Zeltdächer sind mit einer Neigung von 12-14 vorgesehen, mög lich sind diese in dem Bereich E2 des Bebauungsplanes. 2. DACHEINDECKUNG Folgende Dacheindeckungen sind zulässig: Zinkblecheindeckungen Alu-Welle Naturton / Alu-Graueloxiert Extensive Dachbegrünungen (bei Flachdächern) Dachziegeln, Dachsteine in Grautönen Dacheindeckungen von Dachflächen, welche in einer durchgehenden Flucht verlaufen sind in Material und Farbe abzustimmen. Nicht zulässig zulässig - 2 -
3. FASSADEN / FARBGESTALTUNG Bauliche Anlagen sollen nicht flächenhaft mit grellen Farben ausgeführt werden. 4. VORDÄCHER Vordächer in Metall / Glas sind zulässig. Vordächer aus Holz in rustikaler Art und Ziegelbeläge / Holzschindeln an Vordächern sind. zulässig - 3 -
5. BALKONE / GELÄNDER Stahlkonstruktionen sind zulässig, soweit sie in filigraner Ausführung gehalten sind. Holzkonstruktionen sind zulässig. Hier ist besonders auf eine filigrane Ausführung zu achten. Eine Ausführung der Geländerfüllungen in profilierten Holzquerschnitten ist. Das Anbringen von abnehmbaren Sichtschutz aus Kunststoffplatten/ -planen ist. 6. GARAGEN / CARPORTS Zur Ausführung gelten die Vorgaben analog zu Balkonen und Geländern. Fertiggaragen müssen dem optischen Erscheinungsbild der Architektur entsprechen und bedürfen ebenso wie die Gebäude der Zustimmung der Verkäuferin. - 4 -
zulässig 7. FENSTER Kleingliedrige Sprossenaufteilungen sind unzulässig. Schiebläden in Stahl / Holzkonstruktionen sind zulässig. zulässig - 5 -
8. HAUSEINGÄNGE Hauseingänge mit ornamentalen Verzierungen und Profilierungen sind unzulässig. zulässig - 6 -
9. SATTELITENSCHÜSSELN / ANTENNENANLAGEN Die sichtbare Montage von Sattelitenschüsseln und Antennenanlagen auf oder an Außenwandflächen ist unzulässig. 10. GESTALTUNG DER UNBEBAUTEN FLÄCHEN Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (Grundstücksfreiflächen) sind gärtnerich anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, soweit sie nicht als Stellplatzflächen, Zufahrten oder o. ä. erforderlich sind. Die im Bebauungsplan angegebenen Bäume mit Erhaltungsgebot sind zu erhalten. Neupflanzungen gemäß Pflanzliste je 200 m² Grundstücksfläche 1 Baum erster Ordnung, Stammumfang 16-18 cm. Stützmauern sollen eine Höhe von 1.00 m nicht überschreiten. Bei größeren Geländeversprüngen sind die erforderlichen Stützmauern terrassenförmig anzulegen. Es sollen möglichst Natursteine verbaut werden. - 7 -
11. Pflanzlisten Bäume Pflanzliste 1 A: Bäume1.Ordnung Acer pseudoplatanus Acer platanoides Quercus robur Prunus avium Tilia cordata Tilla cordata Bergahorn Spitzahorn Stieleiche Vogel-Kirsche Winter-Linde Sommer-Linde Pflanzliste 1 B: Bäume 2.Ordnung Acer campestre Malus spec. Pyrus spec. Carpinus betulus Prunus avium Sorbus aucuparia Sorbus aria Ulmus carpinifolia Feld-Ahorn Apfel Birne Hainbuche Vogelkirsche Eberesche Mehlbeere Feld-Ulme Pflanzliste 1 C: Heister und Sträucher Carpinus betulus Cornus sanguinea Coryllus avellana Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Sorbus aucuparia Vibumum lantana Hainbuche Roter Hartriegel Hasel Eingriffliger Weißdorn Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe Hundrose Holunder Eberesche Wolliger Schneeball Darüber hinaus weitere standortgerechte, bevorzugt heimische Laubbaumund Straucharten. Nicht heimische Nadelhölze dürfen nicht gepflanzt werden. In Ausnahmefällen sind einzelne exotische Solitärgehölze zugelassen, wenn der deutlich überwiegende Teil (mind. 75 %) der Pflanzung mit heimischen Laubgehölzen vorgenommen wird. - 8 -
12. OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG Die Oberflächenentwässerung hat teilweise auf den Grundstücken zu erfolgen. Für die Anlieger der Grundstücke der Privatstraße Ella-Fitzgerald-Weg sind 50 l/m² befestigter Fläche Oberflächenwasser mit Zisternen oder Versickerungsmulden zurückzuhalten. Für die anderen Grundstücke sind 25 l/m² befestigter Fläche zurückzuhalten. Es gelten dabei die öffentlich rechtlichen Bestimmungen der Stadtentwässerung und der Vorgabe aus dem Bebauungsplan. 13. HEIZMEDIEN Pellets-, Öl- und Holzhackschnitzelheizanlagen sowie Kohle und Koksheizanlagen sind unzulässig. Tanks für Flüssiggasanlagen sind unterirdisch aufzustellen 14. AUSNAHMEREGELUNG Ausnahmeerteilungen an den vorgegeben Anforderungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Grundstückseigentümerin. Vor Baueingabe ist ein kompletter Plansatz mit Grundrissen, Außenansichten und qualifiziertem Außenanlageplan der Grundstücksverkäuferin zur Freigabe vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Eine Kopie der Baugenehmigung ist der Grundstücksverkäuferin zur Verfügung zu stellen. Kaiserslautern, 01.08.2011-9 -