Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)

Ähnliche Dokumente
Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

AMK-AMG-Herstell-Anz Seite 1 von 6

Entwurf. Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. vom. Artikel 1

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Regierung von Oberbayern

Beschlussempfehlung *

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2. Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs. Bezug Änderung/Ergänzung Begründung

1 Änderungen des TVÜ-VKA

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel- Härtefall-Verordnung - AMHV)

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)

Gesetzesentwurf. der Bundesregierung

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3914. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung

Änderungstarifvertrag Nr. 22. vom 23. April zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

V o r b l a t t. Die Ausbildung in der Altenpflege soll künftig auch in Teilzeit absolviert werden können.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 54 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung

1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

zu Punkt der 925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

zu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

UAGGebV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Beschlußempfehlung und Bericht

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Drucksachen 17/12636, 17/13452, 17/13454, 17/

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

E n t w u r f. Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/ #N!# Vorlage für die Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Vorblatt. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft

Gesetz- und Verordnungsblatt

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Betriebssicherheitsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Vorlage zur Beschlussfassung

6. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,

Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

Vorblatt. Entwurf. Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

vom 27. Januar Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 9. Juli 2014 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 10.

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.

Klinische Prüfung von Arzneimitteln: Öffentliche Informationen in PharmNet.Bund Clinical Trials (CT)

Artikel 16a. Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Transkript:

Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder sonst Begründung Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass auch der Parallelvertreiber, der Arzneimittel in Verkehr bringt, für die eine von der Europäischen Union erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 3 Abs. 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorliegt, pharmazeutischer Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist und Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringt. Dies ergibt sich auch aus von der Europäischen Arzneimittel-Agentur veröffentlichten Hinweisen, wonach der Parallelvertreiber auf der Umverpackung von Arzneimitteln erkennbar sein muss. Der Hinweis auf den Parallelvertrieb dient insbesondere der Klarstellung, dass der Parallelvertreiber allen Verpflichtungen unterliegt, die das Arzneimittelgesetz dem pharmazeutischen Unternehmer auferlegt. Er ist insbesondere der nach 84 ff für die arzneimittelrechtliche Haftung Verantwortliche.

Änderungsantrag 2 Zu Artikel 1 Nummer 8 ( 64 Absatz 1 Satz 7 AMG) (Ergänzung der Überwachungsbefugnis für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen (externe Archive)) Nummer 8 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:,a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden im ersten Satzteil nach dem Wort einführen die Wörter oder in denen mit den genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Aufzeichnungen aufbewahrt werden bb) In Satz 2 wird das Wort sowie durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern Wirkstoffen und Stoffen die Wörter sowie die mit den genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Aufbewahrung von Aufzeichnungen cc) Der bisherige Buchstabe a wird Doppelbuchstabe cc. Begründung: Zu Doppelbuchstabe aa ( 64 Absatz 1 Satz 1) In der Praxis besteht insbesondere bei Blut- und Gewebezubereitungen ein zunehmender Bedarf an der Aufbewahrung der Dokumentation auch außerhalb der von den Erlaubnissen erfassten Räume (externe Archive). Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit müssen Dokumentationen im Bereich der Blut- und Gewebezubereitungen bis zu 30 Jahre aufbewahrt. Zur Sicherstellung der behördlichen Überwachung wird 64 Absatz 1 AMG dahingehend ergänzt, dass auch Betriebe und Einrichtungen, die entsprechende Aufzeichnungen aufbewahren (externe Archive), der behördlichen Überwachung unterliegen.

Zu Doppelbuchstabe bb ( 64 Absatz 1 Satz 2) Mit der Ergänzung in Satz 2 wird die behördliche Überwachung auf Betriebe und Einrichtungen, die Aufzeichnungen zu Wirkstoffen und anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen aufbewahren, erstreckt. Zu Doppelbuchstabe cc ( 64 Absatz 1 Satz 3) Die Regelung entspricht dem Gesetzentwurf.

Änderungsantrag 3 Zu Artikel 1 Nummer 9 ( 67 Absatz 3b AMG) (Ergänzung der Anzeigepflicht bezüglich der Aufbewahrung von Aufzeichnungen (externe Archive)) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:,9. 67 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird nach dem Wort verpacken, das Wort einführen, bb) In Satz 2 werden nach dem Wort lagern ein Komma und das Wort einführen cc) In Satz 7 werden nach dem Wort verpacken ein Komma und das Wort einführen, d) Es wird folgender Satz angefügt: Sätze 1 bis 5 und Satz 7 gelten auch für Betriebe und Einrichtungen, die mit den dort genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Aufzeichnungen aufbewahren. b) Nach Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: (3b) Betriebe und Einrichtungen, die mit den in Absatz 1 Sätze 1 bis 4 und 7 genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Aufzeichnungen außerhalb der von der Erlaubnis nach 13, 20b, 20c, 52a, 72b oder 72c erfassten

Räume aufbewahren lassen, haben dies vor Aufnahme dieser Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen; dies gilt auch für nachträgliche Änderungen. Begründung: Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa ( 67 Absatz 1 Satz 1) Die Regelung entspricht dem Gesetzentwurf. Zu Doppelbuchstaben bb und cc ( 67 Absatz 1 Satz 2) Es handelt sich um Folgeanpassungen an Buchstabe a. Zu Doppelbuchstabe dd ( 67 Absatz 1 Satz 9 neu) Durch den neuen Satz 9 wird die Aufbewahrung von Aufzeichnungen (externes Archiv) anzeigepflichtig; dies gilt nach Absatz 3 auch für nachträgliche Änderungen der externen Archivierung, z. B. wenn der Standort des externen Archives gewechselt wird oder ein anderer Anbieter für die externe Archivierung von dem Betrieb oder Einrichtung genutzt werden soll. Durch die Anzeigepflicht wird die für das externe Archiv zuständige Behörde in die Lage versetzt, ihrer Überwachungspflicht nachzukommen. Zu Buchstabe b Durch die Anzeigepflicht nach Absatz 3b wird die für den Erlaubnisinhaber zuständige Behörde in die Lage versetzt, ihrer Überwachungspflicht nachzukommen. Die Ergänzung ist erforderlich, weil es sich bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen nicht um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt.