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2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

Transkript:

Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Feststellung der UVP-Pflicht für die Baumaßnahmen zur Sanierung einzelner Freileitungsmasten zur Verbesserung der Standsicherheit im Rahmen der Eislastertüchtigung Az. 3321.0-2-23... 34 Bekanntmachungen anderer Behörden Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bekanntgabe nach 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Tontagebau Mühlberg, Flur. Nr. 638/1, Gemeinde Burglengenfeld, Gemarkung Lanzenried, Landkreis Schwandorf, durch die Firma HeidelbergCement AG, Niederlassung Burglengenfeld, Schmidmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld... 35 Bekanntmachungen der Zweckverbände 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern... 35 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe für das Wirtschaftsjahr 2015... 35 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe für das Wirtschaftsjahr 2015... 36

Seite 34 Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 4 /2015 Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Feststellung der UVP-Pflicht für die Baumaßnahmen zur Sanierung einzelner Freileitungsmasten zur Verbesserung der Standsicherheit im Rahmen der Eislastertüchtigung Az. 3321.0-2-23 Die Firma Bayernwerk AG, Bamberg beabsichtigt an der 110-kV-Leitung O33 Reisach-Weiden die Sanierung einzelner Freileitungsmasten und Verstärkung zugehöriger Fundamente zur Verbesserung der Standsicherheit im Rahmen der Eislastertüchtigung einschließlich Erhöhung einzelner Maste, Versetzung und Änderung des Mastes RP14 sowie Änderung des Mastes Nr. 47. Im Einzelnen: Mast Nr. Fl.Nr. Gemarkung Erhöhung in m Fundamentarbeiten 1 2092 Trausnitz 2,0 Neubau 5 2014 Trausnitz 1,0 Neubau 11 648 Döllnitz 1,0 Neubau 13 300 Döllnitz 3,0 Neubau 14 304 Döllnitz 9,0 geringe Versetzung 20 263 Preppach 5,0 Neubau 24 364 Preppach 2,0 Neubau 31 939 Michldorf 0,0 Neubau 35 787 Michldorf 2,0 Neubau 37 131 Michldorf 2,0 Neubau 44 173 Michldorf 6,0 Neubau 47 230 Michldorf 5,5 Neubau 50 472 Irchenrieth 1,0 Neubau 55 689 Irchenrieth 1,0 Neubau 60 72/6 Trebsau 8,0 Neubau 71 548 Schirmitz 3,0 Neubau Für das Vorhaben war nach 3c und 3e UVPG i. V. m. Nr. 19.1.2 der Anlage 1 zum UVPG mittels einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die überschlägige Prüfung der unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass für das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären, zu erwarten sind. Für das Vorhaben ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung des UVP-Verzichtes ist gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Auskünfte zu dem Vorhaben können bei der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet Gewerbe und Verkehr, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Zi.Nr. A 122 oder unter der Telefon-Nr. 0941/5680-303 eingeholt werden. Regensburg, 11. Februar 2015 Regierung der Oberpfalz Axel Bartelt Regierungspräsident

Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 4 /2015 Seite 35 Bekanntmachungen anderer Behörden Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bekanntgabe nach 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Tontagebau Mühlberg, Flur. Nr. 638/1, Gemeinde Burglengenfeld, Gemarkung Lanzenried, Landkreis Schwandorf, durch die Firma HeidelbergCement AG, Niederlassung Burglengenfeld, Schmidmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern vom 25. März 2015, Az. 26-3851.sad4-II/1-262/15 Die Firma HeidelbergCement GmbH & Co. KG, Schmidtmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld beabsichtigt auf der Flurnummer 638/1 der Gemarkung Lanzenried, Gemeinde Burglengenfeld, Landkreis Schwandorf einen Tontagebau zu errichten. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. 1 Nr. 1.b)dd) UVP-V Bergbau hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem BBergG für das oben beschriebene Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Bayreuth, 25. März 2015 Regierung von Oberfranken Grundmeier Bergoberrat Bekanntmachungen der Zweckverbände 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern Es wird nachrichtlich bekannt gemacht, dass die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern vom 9. Dezember 2014 im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 1 vom 27. Januar 2015 amtlich bekannt gemacht wurde. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe für das Wirtschaftsjahr 2015 I. Aufgrund des 21 der Verbands- und Betriebssatzung vom 2. Dezember 1997 (RABl S. 68), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2001 (RABl S. 74), und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe in ihrer öffentlichen Sitzung am 4. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisordnung bekannt gemacht wird: Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1 im Erfolgsplan in den Erträgen mit in den Aufwendungen mit mit einem Jahresverlust von und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2.707.300,00 Euro 2.712.200,00 Euro 4.900,00 Euro 2.447.800,00 Euro 2 Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.

Seite 36 Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 4 /2015 Kredite zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. 3 4 5 Der Höchstbetrag der Kredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. 6 II. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 24. März 2015 Az. ROP-SG12-1512.2-14-2-3 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Tirschenreuth, Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Zimmer Nr. 603, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Tirschenreuth, 24. März 2015 Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe Andreas Meier Landrat, Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg für das Haushaltsjahr 2015 I. Aufgrund der 14 ff. der Verbandssatzung vom 14. August 2006 (RABl S. 54), geändert durch Satzung vom 13. März 2014 (RABl S. 47), und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG- (BayRS 2060-6-1-I) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg in ihrer öffentlichen Sitzung am 17. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.066.600,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 744.500,00 ab. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 1 2 3

Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 4 /2015 Seite 37 4 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Betriebskostenumlage) wird auf 1.423.400 festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlageschlüssel ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder am 31. Dezember 2013: Es errechnen sich folgende Umlagebeträge: Einwohner: Im Verwaltungshaushalt in Landkreis Amberg-Sulzbach 103.074 509.914 Landkreis Schwandorf 143.060 707.728 Stadt Amberg 41.592 205.758 287.726 1.423.400 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 200.000,00 festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. 6 II. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 24. März 2015 Az.: ROP-SG12-1512.2-1-2-3 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in 92224 Amberg, Gasfabrikstraße 19, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Amberg, 27. März 2015 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg Michael Cerny Verbandsvorsitzender

Seite 38 Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 4 /2015 Herausgeber und Verleger: Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg. E-Mail: regierungsamtsblatt@reg-opf.bayern.de; Telefon: 0941 5680-111 oder -396. Das Regierungsamtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich (15. eines jeden Monats) und nach Bedarf. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der externen Beiträge übernimmt die Regierung der Oberpfalz keine Verantwortung. Das Regierungsamtsblatt wird auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz unter http://www.ropf.de veröffentlicht.