SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an öffentliche Körperschaften welche ab dem 01.01.2015 ausgestellt werden. Die öffentliche Körperschaft ist nun VERPFLICHTET die MwSt. auf Eingangsrechnung direkt an die Finanzverwaltung einzuzahlen. Somit setzt sich der geschuldete Betrag an den Lieferanten nur noch aus der Summe der MwSt. Grundlagen zusammen. Beispiel: (siehe Rechnung Nr. 1) - Gesamtbetrag der Rechnung: 1.353,20 - Summe MwSt. Grundlage: 1.180,00 - Summe MwSt. Betrag: 173,20 - Geschuldeter Betrag: 1.180,00 Die öffentliche Körperschaft ist nun verpflichtet die MwSt. von 173,20 direkt an die Finanzverwaltung zu überweisen. Somit erhält der Lieferant nur noch den Restbetrag (Grundlage) von 1.180,00. Auf der Rechnung KANN (im Gesetzestext findet man keinen Hinweis) folgender Satz angeführt werden (oder ähnlich): - MwSt. direkt an die Finanzverwaltung abzuführen laut Art. 17-ter DPR 733/72 - Geschuldeter Betrag: 1.180,00 - MwSt. Art. 17-ter: 173,20 In JEDEM Fall wird die MwSt. NIEMALS von der öffentlichen Körperschaft an den Lieferanten bezahlt. AUSNAHMEN: - Falls der Erwerb von Waren/Leistung dem REVERS CHARGE unterworfen ist - Falls die Rechnung von Freiberuflern ausgestellt werden, welche der Vorsteuer unterworfen sind WICHTIG: - Sollte die Lieferung der Waren/Leistungen an eine öffentliche Körperschaft (Kindergarten, Mensa, usw.) erfolgen, welche von einer Genossenschaft oder ähnlichem (z.b.: EMPORIUM) verwaltet wird und die Rechnung an diese ausgestellt wird, so findet der der Artikel 17-ter KEINE Anwendung.
Aufbau des MwSt. Kode Art. 17-ter - 1. Menu Buchhaltung - 1. Wartung Dateien - 15. Menü Tabellen - 4. Wartung MwSt. Kode o Supervisor aktivieren o o o o Das Programm füllt bereits den Video unten angeführt aus Sie können im Feld MWST-Konto wenn verschieden: ein getrenntes Konto hinterlegen. Dieses MUSS im Kontenplan gleich wie MWST auf Ausgangsrechnungen angelegt werden. Somit haben Sie jederzeit in der Bilanz und im Kontenplan einen Überblick über die mit Art. 17-ter verbuchten Beträge. Mit Eingabe bestätigen Supervisor wieder deaktivieren
Kennzeichnung Kunden Die öffentlichen Körperschaften müssen als solche auch gekennzeichnet werden - Wartung Kunden/Lieferanten - Im Feld: A=Aus/X=Phy/P=Pri/K=öK: o Dort ein K eingeben. Hiermit wird NUR der Kunde als öffentliche Körperschaft definiert. Die Verrechnung laut Art.17-ter ist aber noch NICHT aktiv. Um die Berechnung des Art.17-ter zu aktivieren drücken Sie ALT-F9 - Tragen Sie hier den Kode K7 ein. - WICHTIG: sollte der Kunde einen Rechnungsempfänger haben, dann gilt für die Fakturierung die Einstellung des Rechnungsempfängers und NICHT des Kunden (Beispiel EMPORIUM) Fenster und Kunde dann bestätigen.
Beispiel Ausgangsrechnung
Um die Informationen: - Geschuldeter Betrag - MwSt. Art.17-ter auf der Rechnung zu drucken gibt es 2 Möglichkeiten: - Als automatischen Textartikel im Detailbereich (es genügt hier den entsprechenden Artikel laut Vorschlag anzulegen) - Als getrennt Felder am Ende der Rechnung (hierbei bedarf es einer Änderung des Rechnungsformulars, bitte wenden Sie sich an uns, wir werden dies dann erledigen) Variante mit automatischem Artikel im Detailbereich: - Der Artikelkode kann frei gewählt werden F6 drücken (zusätzlicher Text DEUTSCH) Bestätigen mit Eingabe
F8 drücken Sprache wechseln (zusätzlicher Text ITALIENISCH) Bestätigen mit Eingabe ESC drücken Artikel mit Eingabe bestätigen, der Artikel ist dann angelegt. Nun MUSS dieser Artikel im MwSt. Kode K7 aktiviert werden: - Wartung MwSt. Tabelle - K7 Kode holen und ganz unten den Artikel eintragen - Supervisor aktivieren - Eingabe drücken - Supervisor deaktivieren
Testen ob die Einstellungen richtig sind: - Bei einer öffentlichen Körperschaft das K und den MwSt. Art.17-ter bei ALT-F9 eintragen - Ein Rechnungsdokument erstellen - Einen provisorischen Druck der Rechnung machen. BESONDERHEITEN: Da der geschuldete Betrag um den Betrag der MwSt. vermindert ist wird dieser bei folgenden Listen/Programmen an Stelle des Rechnungsbetrages verwendet: - Druck Zahlungsaufforderung - RIBA/RID und Auslagerung Homebanking - Vertreterprovisionen mit offenen Posten
Übergabe der Rechnungen Art.17-ter in die Buchhaltung Es gibt 2 Möglichkeiten der Übergabe: - Verbuchung der MwSt. in einem weitern GETRENNTEM Dokument Art.17-ter o In diesem Fall wird die Rechnung mit dem Gesamtbetrag in die Buchhaltung übernommen und die MwSt. Art.17-ter in einem getrennten Dokument umgebucht. o Dieser Vorgang ist Standard - Verbuchung der MwSt. mit INTEGRIERTEM Art.17-ter im Dokment selbst o In diesem Fall wird der geschuldete Betrag verbucht, die MwSt. Art.17-ter wird direkt im Dokument abgezogen o Damit dies Art der Verbuchung aktiviert wird muss in den Firmendaten Fakturierung letzte Seite imt Feld: Y=Art.17-ter wir direkt : ein Y eingetragen werden Siehe hierzu die Dokumentation der Buchhaltung bzgl. Art.17-ter Besonderheiten beim Verbuchen der MwSt. in einem weitern GETRENNTEM Dokument Art.17-ter - Offene Posten: o Der geschuldete Betrag wird laut Fälligkeit in die Offenen Posten übernommen o Die MwSt. Art.17-ter wird dann mit Fälligkeit = Rechnungsdatum in die Offenen Posten eingetragen o Die Folgebuchung der Umbuchung der MwSt. Art.-17-ter legt diesen Betrag automatisch mit Fälligkeit = Rechnungsdatum in die Offenen Posten o Die Folgebuchung bei RID/RIBA schließt dann den Offenen Posten wie bisher mit dem geschuldeten Betrag LOGon KG 22.01.2015