NIEDERSCHRIFT 14.10.2016 Az. 1.3.3 18. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode Tag : 29. September 2016 Zeit : Ort: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz Anwesend: Herr Abrahms, Herr Dierks, Frau Dittmar, Herr Dobberphul, Frau Emmerich-Kopatsch, Herr Enversen, Herr Dr. Gerndt, Frau Heider, Herr Meier, Herr Meister, Herr Pollmann, Herr Scherer, Herr Schramm, Herr Warnecke, Frau Wockenfuß Herr Armbrust, Herr Kleber, Herr Dr. Schröter Frau Hahn, Herr Bortfeld, Frau Fiard, Frau Gehrke, Herr Menzel (alle Verwaltung) Vorsitz: Herr Meier Der Vorsitzende des Ausschusses für Regionalplanung, Herr Meier, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, die weiteren anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und die Gäste. Anschließend stellt Herr Meier die fristgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Regionalplanung fest. Punkt 1 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung wird bei drei Enthaltungen genehmigt.
- 2 - Punkt 2 Beitrag des ZGB zum Regionalen RadEvent SATTELFEST 2017 im Großraum Braunschweig Vorlage Nr.: 2016/39 Frau Hahn stellt dem Ausschuss für Regionalplanung die Beschlussvorlage 2016/39 vor. Sie berichtet, dass die Beteiligten des SATTELFESTS 2016 insgesamt eine positive Bilanz gezogen hätten. Es habe gegenüber dem Jahr 2015 mehr Sternfahrten und organisierte Touren gegeben, die bei der Bevölkerung und den Veranstaltern eine sehr gute Resonanz gefunden hätten. Im Anschluss an das SATTELFEST 2016 sei mit den teilnehmenden Veranstaltern eine Evaluierung des Events durchgeführt worden. Wesentliches Ergebnis sei, dass der überwiegende Teil der Veranstalter einen jährlichen Turnus des Festes für erforderlich halte, um die Marke Sattelfest in der Region zu etablieren. Weiterhin habe sich die Mehrheit der Teilnehmer dafür ausgesprochen, weiterhin dezentrale Aktionen durchzuführen, die unter ein gemeinsames Motto gestellt werden sollten. Frau Hahn stellt fest, dass im Jahr 2016 aufgrund eines straffen Projektmanagements sowie der Vorleistungen aus dem Jahr 2015 die ursprünglich als Zuwendung des ZGB veranschlagten 50.000 Euro nicht in voller Höhe benötigt worden seien. Sie bittet daher um Zustimmung, für das SATTELFEST 2017 einen Betrag von jetzt 30.000 Euro in den Haushalt 2017 einzustellen. Auch Herr Enversen spricht sich für einen jährlichen Turnus des SATTELFESTES aus. Kontinuität sei unbedingt notwendig um das SATTELFEST als Marke zu etablieren und in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern. Er kündigt an, dass die Fraktion der SPD der Vorlage daher zustimmen werde. Herr Dobberphul möchte wissen, ob der Termin für das SATTELFEST 2017 durch die ZGB-Verwaltung festgesetzt werde oder ob es wieder - wie in 2016 - eine Abstimmung mit den teilnehmenden Kommunen bzw. Veranstaltern geben werde. Der Termin werde durch die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Events noch festgelegt, antwortet Frau Hahn. Während der Feedbackveranstaltung zum SATTELFEST 2016 habe sich aber herauskristallisiert, dass das Fest 2017 noch vor den Sommerferien stattfinden solle, also im Mai oder Juni. Herr Abrahms fragt, ob konkrete Teilnehmerzahlen der Veranstaltungen des SATTELFESTES 2016 bekannt seien. Frau Hahn erläutert, dass es zum Teil schwierig gewesen sei, die genauen Teilnehmerzahlen festzustellen, da es einige Koppelungen mit anderen Veranstaltungen gegeben habe. In der Summe hätten aber mehrere Tausend Menschen an den verschiedenen Veranstaltungen teilgenommen, an der größten Einzelveranstaltung - der Sternfahrt zum Bernsteinsee - etwa 400. Herr Schramm weist auf die wichtige Rolle des ADFC beim SATTELFEST hin und hätte sich gewünscht, dass diese in der Vorlage thematisiert worden sei. Weiterhin regt er an zu prüfen, ob die Kosten für den ZGB durch stärkere Einbindung von Sponsoren gesenkt werden könnten. Die Zusammenarbeit mit dem ADFC sei in der ganzen Region sehr gut gewesen, antwortet Frau Hahn. Das Engagement der ADFC-Mitglieder sei außerordentlich hoch gewesen. Da der Charakter einer weitgehend nichtkommerziellen Veranstaltung Alleinstellungsmerkmal des SATTELFESTES sein solle, habe man bisher auf Werbung verzichtet, fährt Frau Hahn fort. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Marke SATTELFEST verändert werden könne. Herr Pollmann fordert dazu auf, den Termin des SATTELFESTES rechtzeitig abzustimmen, um Kollisionen mit anderen Großveranstaltungen in der Region zu vermeiden. Frau Hahn stimmt dem zu, hält aber Terminkollisionen nicht für vollständig vermeidbar. Andererseits ergäben sich eventuell auch Synergieeffekte, das SATTELFEST mit anderen Veranstaltungen zu verbinden.
- 3 - Herr Enversen fordert auf, die Möglichkeit eines Sponsorings zu prüfen und mit der Allianz für die Region zu diskutieren. Diese Variante sei der Finanzierung durch Werbung vorzuziehen. Herr Abrahms mahnt an, die Möglichkeiten der Finanzierung durch Werbung oder Sponsoring nicht zu überschätzen. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass dies neben Einnahmen auch zusätzlichen Aufwand bedeute. Herr Meier hält es für erfreulich, dass der veranschlagte Kostenrahmen in diesem Jahr nicht ausgeschöpft worden sei. Dennoch hält er eine weitere Kostensenkung für erstrebenswert. Herr Meier bittet um Abstimmung über die Vorlage. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt einstimmig, wie folgt zu beschließen: Für die Organisation und Durchführung des Regionalen RadEvents SATTELFEST 2017 stellt der Zweckverband Großraum Braunschweig einen Betrag in Höhe von max. 30.000 Euro (brutto) in den Haushalt 2017 ein. Punkt 3 Masterplan 100% Klimaschutz für den Großraum Braunschweig; hier: Projektstart Vorlage Nr. 2016/40 Frau Hahn informiert den Ausschuss für Regionalplanung über den Sachstand des Projekts Masterplan 100% Klimaschutz für den Großraum Braunschweig. Sie weist auf die hohe Förderquote durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hin, stellt die Projektorganisation dar und skizziert den geplanten Ablauf des Projekts bis zum Beschluss des Masterplans durch die Verbandsversammlung und zur anschließenden Umsetzung von Projektideen. Frau Emmerich-Kopatsch fragt nach der Zusammensetzung des Masterplan- und des Wissenschaftlichen-Beirats. Sie fordert auf, die Beiräte den Gremien der kommenden Wahlperiode vorzustellen. Frau Hahn erläutert, dass zur ersten Sitzung des Masterplan-Beirats neben den Fraktionen der Verbandsversammlung - von denen nur eine vertreten gewesen sei - auch regionale Klimaschutzakteure, die Verbandsglieder des ZGB und Vertreter aus der Wirtschaft eingeladen worden seien. Darüber hinaus sei die Verwaltung offen für weitere Anregungen. Der Wissenschaftliche-Beirat setze sich aus Vertretern der Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Region zusammen, fährt Frau Hahn fort. Eine Aufstellung der Eingeladenen könne den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. In den vorangegangen Sitzungen sei die Organisationsstruktur bereits vorgestellt und diskutiert worden, fügt Herr Meier hinzu. Des Weiteren könne der neu gebildete Ausschuss für Regionalplanung der VI. Wahlperiode im Rahmen einer Sondersitzung über den Stand des Masterplans Klimaschutz und anderer laufender Projekte informiert werden. Herr Schramm möchte wissen, ob die mit der Masterplanaufstellung beauftragten Büros trotz günstiger Angebote den vollen Leistungsumfang erbringen könnten und ob es nicht möglich gewesen wäre, Aufträge an Büros aus der Region zu vergeben. Frau Hahn antwortet, dass die zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben worden seien und die wirtschaftlichsten Angebote, also diejenigen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, ausgewählt worden seien. Die beauftragten Büros stammten zwar nicht aus der Region, hätten aber schon Erfahrungen im Großraum Braunschweig gesammelt, u.a. bei der Aufstellung des Regionalen Energie- und Klimaschutzkonzepts (REnKCO2). Herr Meister weist darauf hin, dass im Landkreis Peine teilweise Skepsis gegenüber der Regionalen Energieagentur und der Aufstellung des Masterplans bestehe, da es dort bereits eine eigene Klimaschutzagentur gebe. Es müsse sichergestellt werden, dass die verschiedenen kommunalen und regionalen Agenturen nicht in Konkurrenz zueinander träten, sondern sich ergänzten.
- 4 - Sinn und Zweck des Masterplans Klimaschutz sei es, die in der Region sehr heterogen vorhandenen Aktivitäten zu koordinieren und zu ergänzen, erläutert Frau Hahn. Um hier eine Abstimmung vorzunehmen, seien unter anderem Vorstellungstermine bei den acht Verbandsgliedern vereinbart worden. Teilregionale Foren sollten folgen. Frau Fiard und Frau Gehrke stellen anhand eines Folienvortrags den Masterplanprozess vor. Sie gehen dabei auf Zielsetzungen, inhaltliche Schwerpunkte, Handlungsfelder und die Projektorganisation ein (siehe Anlage). Frau Emmerich-Kopatsch äußert in mehrfacher Hinsicht Bedenken hinsichtlich des vorgestellten Prozesses. Einerseits richtet sich ihre Kritik gegen die Besetzung der beratenden Beiräte, wo sie sich eine stärkere Einbindung der Fraktionen gewünscht hätte. Zum anderen äußert sie die Befürchtung, dass aus dem Masterplan Forderungen hinsichtlich des Klimaschutzes erwachsen, die nachteilige Auswirkungen auf die Industriebetriebe in der Region haben könnten. Diese Gefahr bestehe insbesondere, wenn die Teilnehmer im Wissenschaftlichen- und im Masterplan Beirat sowie die des Bürgergutachtens nicht repräsentativ ausgewählt seien, sondern eine ideologische Vorprägung besäßen. Frau Emmerich-Kopatsch fügt hinzu, dass der ZGB durch seine Kriterien für die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung die Errichtung von Windenergieanlagen im Raum Oker/Harlingerode verhindert habe. Dadurch wäre das integrierte Energiekonzept für die Betriebe dieses Raums verhindert worden. Hier sieht sie einen Widerspruch zu den Klimaschutz-Bestrebungen des ZGB. Herr Meier weist darauf hin, dass die Aufstellung des Masterplans Klimaschutz und auch die Organisation des Projekts schon mehrfach diskutiert worden seien. Es sei dabei auch darauf hingewiesen worden, dass Vorschläge zur Besetzung der Beiräte erwünscht seien. Zu den von Frau Emmerich- Kopatsch angesprochenen Windenergieanlagen erwidert Herr Meier, dass der von der Verbandsversammlung beschlossene Kriterienkatalog Grundlage für den Ausschluss im angesprochenen Gebiet sei. Frau Hahn schließt sich der Aussage von Herrn Meier an, dass die heute erneut vorgestellte Organisationsstruktur den Mitgliedern des Ausschusses bekannt gewesen sei. Auch seien die Fraktionen frühzeitig aufgefordert worden, mögliche Mitglieder für die Beiräte zu benennen. Frau Hahn sagt zu, die Fraktionen der Verbandsversammlung über die aktuelle Zusammensetzung der Beiräte zu informieren und weitere Vorschläge ggf. zu berücksichtigen. Zu den Teilnehmern des Bürgergutachtens erläutert Frau Hahn, dass eben nicht Überzeugungstäter eingeladen werden sollten, sondern eine repräsentative Stichprobe aus der Region. Dazu sollten mithilfe der Einwohnermeldeämter 3000 Bewohnerinnen und Bewohner der Region angeschrieben werden, von denen dann etwa 100 repräsentative Personen für das Bürgergutachten ausgewählt werden sollten. In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Industrie sagt Frau Hahn, dass der ZGB nicht die Kompetenz habe, einschränkende Vorgaben - beispielsweise hinsichtlich des CO 2 Ausstoßes - zu machen. Es sei vielmehr Ansatz des Projekts, mit der Industrie ins Gespräch zu kommen, um umweltbezogene Unternehmensziele mit den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung in Einklang zu bringen. Frau Emmerich-Kopatsch äußert die Befürchtung, dass die Industrieunternehmen der Region sich nicht an dem Prozess beteiligen würden. Ein Auftaktgespräch mit Großunternehmen aus der Stadt Salzgitter sei sehr positiv verlaufen, berichtet Frau Hahn. Von daher sei sie optimistisch, eine gemeinsame Gesprächsbasis mit der Industrie zu finden und zu vertiefen. Herr Warnecke möchte wissen, wie die Räume für die geplanten Teilregionalen-Masterplanforen abgegrenzt seien und welcher Teilnehmerkreis dazu eingeladen werden solle. Aus den Vorstellungsgesprächen bei den Verbandsgliedern heraus habe sich der Wunsch ergeben, dass die Großstädte der Region in einer Teilregion zusammengefasst werden sollten, antwortet Frau Gehrke. Der übrige Teil des Verbandsgebietes sei in eine nördliche und eine südliche Teilregion unter-
- 5 - teilt worden. Teilnehmer der Foren sollten die Gemeinden und die im Klimaschutz tätigen regionalen Akteure sowie auch die interessierte Öffentlichkeit sein. Herr Schramm hält es für erforderlich, das Thema Klimaschutz auch auf den Bereich Nahverkehr auszudehnen. Insbesondere interessiert ihn die Frage, wie der Strom zum Betrieb der in der Region verkehrenden Nahverkehrszüge erzeugt werde. Er hielte es für sinnvoll, das Thema noch einmal in der Verbandsversammlung vorzustellen. Frau Hahn erläutert, dass es verwaltungsintern eine enge Abstimmung mit der Abteilung Nahverkehr gebe. Innovative Maßnahmen zur Verkehrsbewältigung sollten durchaus auch in den Masterplan Klimaschutz einfließen. Sie weist des Weiteren darauf hin, dass in der Verbandsversammlung nur Beschlussvorlagen vorgestellt würden, die Diskussion über Informationsvorlagen fände ausschließlich in den Fachausschüssen statt. Es sei aber denkbar, den Masterplan auch im Ausschuss für Regionalverkehr vorzustellen. Darüber hinaus sei auch eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder der Verbandsversammlung der VI. Wahlperiode geplant, in der unter anderem auch der Masterplanprozess vorgestellt werden könne. Herr Abrahms erinnert daran, dass laut Kommunalverfassung sowie Geschäftsordnung des ZGB die Fachausschüsse die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorbereiten. Eine doppelte Information im Ausschuss für Regionalplanung und in der Verbandsversammlung hält er für nicht angebracht. Weiterhin spricht sich Herr Abrahms dafür aus, den bereits beschlossenen Prozess strukturiert voranzutreiben und nicht erneut in Grundsatzdiskussionen einzusteigen. Herr Enversen schließt sich den Äußerungen von Herrn Abrahms an und betont sein Vertrauen in die Arbeit der Verbandsverwaltung. Es sei grundsätzlich der richtige Weg, die regionalen Akteure zunächst an einen Tisch zu bringen und über Maßnahmen zum Klimaschutz zu reden. Durch die intensive Einbindung des Ausschusses für Regionalplanung und die notwendige Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung sei sichergestellt, dass es nicht zu Auswüchsen komme. Herr Meier hält es für positiv, dass der nun beginnende Prozess in den nächsten vier Jahren kontinuierlich von den Gremien der VI. Wahlperiode begleitet werde, ohne dass deren Besetzung durch Neuwahlen verändert werde. Die u.a. von Frau Emmerich-Kopatsch und Herrn Schramm eingebrachten Anregungen könnten berücksichtigt werden. Herr Meier wünscht der Verwaltung Erfolg bei dem neuen Projekt und stellt fest, dass der Ausschuss für Regionalplanung die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen hat. Punkt 4 Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor, Herr Meier gestattet eine mündliche Anfrage von Herrn Abrahms, der sich nach dem Stand des Verfahrens zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2008 erkundigt und außerdem wissen möchte, ob als Ergebnis der 2. Offenlage des Planentwurfs möglicherweise neue Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt werden könnten, die bisher nicht in den Planungen enthalten gewesen seien. Die Verwaltung sei weiterhin dabei, die mehr als 1000 eingegangenen Stellungnahmen aufzunehmen und inhaltlich auszuwerten, antwortet Frau Hahn, im Anschluss an diese Arbeiten werde dann ein Termin zur Erörterung der wesentlichen Stellungnahmen stattfinden. Zur zweiten Frage von Herrn Abrahms sagt Frau Hahn, dass neue Vorranggebiete dem von der Verbandsversammlung beschlossenen Kriterienkatalog entsprechen müssten. Dies könne nur der Fall sein, wenn sich aus dem Beteiligungsverfahren neue Erkenntnisse in Bezug auf Ausschlussgründe ergeben würden. Herr Abrahms schließt die Frage an, ob es aufgrund der Dauer des Verfahrens denkbar sei, dass die Planung von geänderten Rahmenbedingungen überholt werde und dadurch Planungen, die momentan realisierbar schienen, nicht mehr umgesetzt würden.
- 6 - Frau Hahn erläutert, dass sich im Verlaufe jedes Planverfahrens gesetzliche Grundlagen ändern könnten, worauf der Plangeber aber in der Regel keinen Einfluss habe. Als Beispiele nennt sie die bereits beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) oder die Änderung des Landes- Raumordnungsprogrammes (LROP). Frau Wockenfuß fragt, ob Gemeinden schon jetzt Bebauungspläne innerhalb von geplanten aber noch nicht festgesetzten Vorranggebieten Windenergienutzung aufstellen könnten und ob sie andererseits auch durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die Windenergienutzung verhindern könnten. Im Moment sei das RROP 2008 gültig, antwortet Frau Hahn. Wo dieses Programm die Windenergienutzung zurzeit noch ausschließe, könne eine Gemeinde zwar im Vorgriff auf die zu erwartende Änderung des RROP bereits ein Planverfahren beginnen, der Bauleitplan könne aber noch nicht beschlossen werden. Als unzulässige Verhinderungsplanung wäre ein Bebauungsplan anzusehen, der die Windenergienutzung innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung verhindern oder soweit einschränken würde, dass Windenergieanlagen hier nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben wären. Dies gelte auch für in Planung befindliche Vorranggebiete, die als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in die planerische Abwägung einzustellen seien. Frau Wockenfuß schließt die Frage an, ob in einem Bebauungsplan eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen festgesetzt werden könne. Dies sei aus nachvollziehbaren städtebaulichen Gründen möglich, sofern dadurch eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie nicht unmöglich gemacht werde, erläutert Frau Hahn. Frau Emmerich-Kopatsch hat eine Frage zum geplanten Vorranggebiet Windenergienutzung südlich von Bornhausen im Gebiet der Stadt Seesen. Sie möchte wissen, ob man nicht auf die Festlegung dieses Gebietes verzichten könnte, wenn die dort möglichen Windenergieanlagen stattdessen wenige Kilometer entfernt im Gebiet des Landkreises Northeim errichtet werden könnten. Frau Hahn erläutert, dass das geplante Vorranggebiet bei Bornhausen Ergebnis eines - von der Verbandsversammlung so beschlossenen - gesamträumlichen Planungskonzeptes sei. Würde man auf bloßen Wunsch einer Kommune oder eines Landkreises in einem Einzelfall von diesem Konzept ohne fachliche Begründung abweichen, so wäre dies eine unzulässige Zurufplanung, die die Rechtmäßigkeit des gesamten Plans infrage stellen könnte. Punkt 5 Mitteilungen Frau Hahn teilt dem Ausschuss für Regionalplanung mit, dass Anfang 2017 die Ausschreibung zur Fortschreibung des regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzepts stattfinden solle. Derzeit werde in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Büro die Leistungsbeschreibung ausgearbeitet. Noch im Oktober sei außerdem ein Abstimmungstermin mit den Verbandsgliedern vorgesehen, um deren Vorstellungen in der Leistungsbeschreibung berücksichtigen zu können. Herr Meier betont die Bedeutung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Arbeit in der nächsten Wahlperiode. Ob bei der Fortschreibung auch bestehende Festlegungen überprüft würden, möchte Herr Dierks wissen. Kern der Fortschreibung sei eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe des Großraums, um die vorhandene Datenbasis zu aktualisieren, sagt Frau Hahn. Die gewonnen Daten dienten der Beurteilung von Einzelhandelsprojekten, würden aber auch den Kommunen für deren Planungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieses Datenbestandes und unter Berücksichtigung des fortgeschriebenen Landesraumordnungsprogramms könnten dann die Festlegungen des RROP im Rahmen der Gesamtfortschreibung aktualisiert werden.
- 7 - Herr Schramm fragt nach, ob die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2013 durchgeführt werde. Herr Meier bestätigt das. Herr Meier bedankt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalplanung sowie bei den Mitarbeitern der Verbandsverwaltung für die geleistete Arbeit in der zurückliegenden Wahlperiode. Er gibt einen Ausblick auf die anstehenden Projekte der folgenden Jahre und schließt die Sitzung um 17:30 Uhr. Meier Hahn - Vorsitzender - - Erste Verbandsrätin - Bortfeld - Protokollführer - Protokollnotiz: Die Anlage zu diesem Protokoll liegt nur in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem (www.zgb.de/sitzungsinfo) vor.
Masterplan 100% Klimaschutz Was haben wir vor? Nadège Fiard und Janna Gehrke ZGB 1
Masterplanmanagement beim ZGB Zuständig für die Organisatorische und fachliche Begleitung des Masterplan-Prozesses Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung Dokumentation des Masterplan- Prozesses 2
Ziele Energie/Klimaschutz Zielsetzung Energiewende/Klimaschutz im RROP (2008) und REnKCO2 (2012): Orientierung des ZGB an den Bundeszielen CO 2 - Minderung um 95 % bis 2050 80%-Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2050 Der Großraum Braunschweig auf dem Weg zu einer 100%-Erneuerbare-Energie-Region (Nr. 2013/33): Fortschreibung des REnKCO2 Einrichtung einer Regionalen Energie- und Klimaschutzagentur Ziel: 100% EE bis 2050 Quelle Bild: Eigene Darstellung nach KSI Landkreis Weilheim-Schongau 2012 3
Masterplan 100 % Klimaschutz Quelle: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/masterplan Förderschwerpunkte: 1. Erstvorhaben Masterplan 100 % Klimaschutz 2. Anschlussvorhaben Masterplan-Management 3. Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des Masterplan-Managements Ziele: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 95 % gegenüber 1990 Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2050 um ca. 50 % gegenüber 1990 4
Dienstleister Dipl.-Ing. Dieter Frauenholz Dipl.-Ing. Kerstin Hanebeck Dipl.-Ing. Jochen Rienau Hauptaufgaben Hauptansprechpartner Beteiligungsprozess Maßnahmenplanung Bürgergutachten Dipl.-Ing. Dedo von Krosigk Hauptaufgaben Bestandsaufnahme Aktualisierung Energieund CO 2 -Bilanz Potenzialanalysen und Szenarien Dipl.-Ing. Dietrich Kraetzschmer Dipl.-Geogr. Jan-Christoph Sicard Hauptaufgaben Raumbezogene und vertiefende Potenzialanalysen Szenarien Visualisierung und grafische Darstellung 5
Masterplankommunen 2012/2016 MPK 2012: 19 Kommunen MPK 2016: 22 Kommunen ZGB : eine Besonderheit als einziger regionaler Verbund im Förderprogramm Bildquelle: https://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/ kommunen/foerderung/masterplan-richtlinie 6
22 Masterplan-Kommunen (MPK 2016) MPK 2016: Kreis Lippe Stadt Rietberg Stadt Beckum Stadt Münster Region Flensburg/Amt Eggebek Landeshauptstadt Kiel Universitäts- und Hansestadt Greifswald Landkreise Hameln-Pyrmont mit Schaumburg und Holzminden Flecken Steyerberg Stadt Emden Landkreis Lüchow-Dannenberg Zweckverband Großraum Braunschweig Landeshauptstadt Potsdam Landeshauptstadt Magdeburg Landkreis Gießen Verbandsgemeinde Sprendlingen- Gensingen Landeshauptstadt Mainz Landkreis Cochem-Zell Stadt Kaiserslautern Verbandsgemeinde Birkenfeld Landeshauptstadt Stuttgart und Landkreis Oberallgäu 7
Masterplan Schwerpunkte Wichtige Vorgaben: Suffizienz als handlungsleitendes Prinzip Anstoßen eines anhaltenden zivilgesellschaftlichen Prozesses Einbindung aller vor Ort wesentlichen Akteure in den Masterplan-Prozess Verstetigung des Masterplan-Prozesses bereits während des Förderzeitraumes 2016 bis 2020 in die Wege leiten 8
Zentrale Handlungsfelder für den Masterplan Suffizienz 9
Ansprüche und Zielsetzungen Klimaschutz in der Region Aktivierung Multiplikatoren und Bevölkerung Unterstützung für Klimaschutzaktivitäten Masterplanmanagement als Schnittstelle Erfahrungsaustausch und Außenwirkung nachhaltige Raumentwicklung Beitrag zu den internationalen, nationalen und landesweiten Klimaschutzzielen 10
Projektzeitraum: Juli 2016 bis Juni 2020 11
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Auftaktveranstaltung 20.09.2016 13
Nächste Schritte Vorstellungstour bei den Verbandsgliedern 10.11.2016 2. Sitzung des Masterplan- Beirates Nov. 2016: Teilräumliche Foren Dez. 2016 2. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirates In Vorbereitung: Bürger-Workshops Ziel 2050: 100 % Klimaschutz 14
Zweckverband Großraum Braunschweig Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen: www.zgb.de Kontakt: Zweckverband Großraum Braunschweig Frankfurter Str. 2 38122 Braunschweig Tel.: 0531 24 26 271 janna.gehrke@zgb.de Tel.: 0531 24 26 270 nadege.fiard@zgb.de 15