AKTUELLES AUS DEM SVGW

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Transkript:

AKTUELLES AUS DEM SVGW SBV Weiterbildungskurse André Olschewski & Markus Biner

Agenda 1. Gute Verfahrenspraxis GVP 2. Zusammenarbeit an der Fassung 3. Muster GWP / Muster Beschwerde 4. Merkblatt «Rückflussverhinderung in Betrieben der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus 5. SVGW Filme 2016 2

Der SVGW 150-jährige Selbsthilfegruppe der Gas- und Wasserbranche mit dem Ziel möglichst hoher Selbstbestimmung Hauptfokus: die durch die Branche realisierten technischen Vorgaben (zwischen Gesetz und Praxis) Bedeutung der Achsen Regelwerk und Ausbildung 3

> 530 Wasserversorger sind Mitglied des SVGW 4

Legitimation SVGW vertritt über 70% der 5.6 Mio Einw. Schweizer Bevölkerung 5

Hauptaufgaben SVGW Anerkannte Regeln der Technik Wissenstransfer und Kommunikation Zertifizierungen 50 Mitarbeitende in Zürich, Lausanne, Bellinzona und Schwerzenbach Techn. und rechtl. Beratung Interessenvertretung Aus- und Weiterbildung 6

Wasserabgabe im eigenen Versorgungsgebiet [Mio. m3] Anzahl Wasserversorgungen Gute Verfahrenspraxis (GVP) Wasserversorgungen und Wasserabgabe 2013 (hochgerechnet) (Annahme: Gesamtanzahl der Wasserversorgungen rund 10% höher als Anzahl Gemeinden) 270 1'647 1'800 240 210 191 215 1'600 1'400 180 1'200 150 139 144 142 1'000 120 800 90 604 86 600 60 30 0 223 114 36 10 < 2000 2'000-4'999 5'000-9'999 10'000-19'999 20'000-49'999 > 50'000 Grösse der Wasserversorgung (versorgte Einwohner) 400 200 0 7

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Probleme bei der Qualitätssicherung / Selbstkontrolle viele Wasserversorger (v.a. mittlere und kleinere) bekunden grosse Mühe mit der Einführung der Selbstkontrolle grosse Probleme im Bereich der Qualitätssicherung in der Praxis 8

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV Art. 80 Branchenleitlinien die Lebensmittelwirtschaft hat die Möglichkeit, Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis zu erstellen, welche auf den Grundsätzen des HACCP- Konzepts beruhen Diese Branchenleitlinien bedürfen der Genehmigung durch das BLV solche Leitlinien können an die Stelle individueller Selbstkontroll- Konzepte treten 9

Gute Verfahrenspraxis (GVP) 22. Dezember 2016 Anerkennung der GVP durch das BLV!! 10

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Ablauf des Selbstkontrollekonzepts zur Einhaltung der guten Verfahrenspraxis 11

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Ablauf nach Prozessen 12

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Praktisches Vorgehen 13

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Elemente der Leitlinie 14

Gute Verfahrenspraxis (GVP) Weiteres Vorgehen Fachtagung vom 10. Mai in Biel: Lancierung der GVP Durchführung von regionalen Workshops (bis 30 Teilnehmer) Entwicklung einer IT-Lösung 15

Zusammenarbeit an der Fassung Kantone: Wasserressourcennutzungsplanung Regionale Wasserversorgungsplanung RWP Bund: Art. 47 GSchV griffiger machen Anforderungswerte aktualisieren NAP Kantone: Art. 47 GSchV verstärkt nutzen SVGW: Thematik Rohwasser/Ressourcen soll verstärkt in Regelwerk und Ausbildung aufgenommen werden. W12/Vorgehensempfehlung bei Nutzungskonflikten/Muster-GWP 08.07.2013 16

Wasserabgabe im eigenen Versorgungsgebiet [Mio. m3] Anzahl Wasserversorgungen Die Akteure und ihre Zuständigkeiten - Wasserversorger = Trinkwasserproduzent BLV BAFU VKCS KVU SVGW Wasserversorger 270 240 210 1'647 191 brauchen Unterstützung 1'800 1'600 215 1'400 180 1'200 150 139 144 142 1'000 120 90 604 86 800 600 60 30 0 223 114 36 10 < 2000 2'000-4'999 5'000-9'999 10'000-19'999 20'000-49'999 > 50'000 Grösse der Wasserversorgung (versorgte Einwohner) 400 200 0

Zusammenarbeit an der Fassung Rolle des SVGW Zusammenbringen der Akteure Stossen von unten/bottom-up Professionalisierung/Sensibilisierung der WVU Ausbildung/Regelwerk Brücke schlagen von Bund/Kantonen in Praxis Instrumente zur Basis (WVU) bringen praxis-relevante WVU-Themen zu Vollzug und Gesetzgeber bringen 08.07.2013 18

Muster-GWP Grundsätzlich hat eine GWP die folgenden Punkte zu beinhalten: - Überprüfung des Versorgungssystems - Entwicklungsprognosen (inkl. Dargebot) - Risikoanalyse und Notfallplanung - Sanierungs- und Investitionsplanung - Intelligente Vernetzung Das geplante Muster GWP wird als Hilfestellung zu einer praxisbezogenen Erarbeitung dieser Punkte ausgearbeitet 19

Muster-GWP Ablaufschema der GWP-Erstellung 20

Vorgehensempfehlung bei Nutzungskonflikten (Muster-Beschwerde) - Vorgehensempfehlung bei Nutzungskonflikten ist ein Instrument des Rechtsvollzugs beim Schutz unserer Trinkwasserressourcen (Schutzzonen) - Grundsätzlich hat die Vorgehensempfehlung die folgenden Punkte zu beinhalten: - Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen - Aufzeigen der Möglichkeiten der Wasserversorgungen, die gesetzlichen Bestimmungen einzufordern - Erarbeitung von Musterbeschwerden anhand von Beispielen Grundsätzlich: Regelmässiger Kontakt mit Grundstückeigentümern um Konflikten vorzubeugen 21

Merkblatt Rückflussverhinderung Thema: - RV in Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Vorsorgeprinzip zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität) - Das themenspezifische Merkblatt für Sanitärfachleute und Wasserversorgungen wurde in Zusammenarbeit mit Agroscope erstellt und ist eine Arbeitshilfe im Umgang mit der W3 / SN EN 1717. 22

Merkblatt Rückflussverhinderung Herzstück der «freie Auslauf» 23

Merkblatt Rückflussverhinderung 24

SVGW Filme Die neuen Trinkwasserfilme des SVGW widmen sich den Themen: - Berufsporträt Brunnenmeister, - Berufsporträt Rohrnetzmonteur, - Berufsporträt Ingenieur, - Infrastruktur einer Wasserversorgung, - Trinkwasserinspektion und - Wasseraufbereitung. Die Filme können auf der Trinkwasser-Website oder dem Youtube-Kanal des SVGW angesehen werden. 25

HERZLICHEN DANK André Olschewski & Markus Biner SVGW SVGW Schwerzenbach Eschenstrasse 10 8603 Schwerzenbach Tel.: +41 44 806 30 50 Fax: +41 44 825 57 19 SSIGE Lausanne Bureau Romand Chemin de Mornex 3 1003 Lausanne Tel.: +41 21 310 48 60 Fax: +41 21 310 48 61 SSIGA Bellinzona Coordinatore Svizzera Italiana Piazza Indipendenza 7 6500 Bellinzona Tel.: +41 91 821 88 23 SVGW Zürich (Hauptsitz) Grütlistrasse 44 Postfach 2110 8027 Zürich Tel.: +41 44 288 33 33 Fax: +41 44 202 16 33