Wichtige Änderungen im Eichrecht zum 01.01.2015 Schwerte, 1 Informationsveranstaltung 10.12.2014 für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Themenschwerpunkte Einführung Eichpflicht für Messgeräte Pflichten der Verwender von Messgeräten Anzeigepflicht Kennzeichnung von Messgeräten Eichfrist und Eichkennzeichen Instandsetzer Eichkostenverordnung 2 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Mess- und Eichgesetz (MessEG) Neuregelung des gesetzlichen Messwesens zum 1.1.2015 Vereinheitlichung der Verfahren für das Inverkehrbringen von Messgeräten Gleiche Regelungen für europäisch und national geregelte Messgeräte Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes Messungen im geschäftlichen Verkehr Messungen im amtlichen Verkehr Messungen im öffentlichen Interesse 3 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
4 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
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Eichpflicht von Abgasmessgeräten Bisheriges Recht (bis 31.12.14) Zukünftiges Recht (ab 01.01.15) 2 Abs. 1 EichG Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, im... oder im Verkehrswesen verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein. 25 Abs. 1 Nr. 3 EichG Es ist verboten, Messgeräte für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs ungeeicht zu verwenden. 31 MessEG (1) Verwendet werden dürfen ausschließlich Messgeräte oder sonstige Messgeräte, die den Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Sie müssen im Rahmen der vorgesehenen Verwendungsbedingungen eingesetzt werden. (2) Wer ein Messgerät verwendet, hat sicher- zustellen, dass 1. die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach 6 Absatz 2 während der gesamten Zeit, in der das Messgerät verwendet wird, erfüllt sind, 3. das Messgerät nach 37 Absatz 1 nicht ungeeicht verwendet wird. 6 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Eichpflicht von Abgasmessgeräten Bisheriges Recht (bis 31.12.14) Zukünftiges Recht (ab 01.01.15) 3 Sonstige Messgeräte EO 1) Geeicht sein müssen: 2. Messgeräte für die Abgasuntersuchung von Kfz, wenn sie für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs, in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes, in öffentlichen Tankstellen oder sonst geschäftsmäßig verwendet oder bereitgehalten werden. 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte (1) Das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 in der jeweils geltenden Fassung und diese Verordnung sind auf Messgeräte anzuwenden, die zu den in Absatz 2 und Absatz 3 genannten Zwecken verwendet werden sollen, und die zumindest eine der folgenden Messgrößen bestimmen sollen: 12. Messgrößen im öffentlichen Verkehr, sofern dies folgenden Zwecken dient: a) der amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs, 7 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Eichpflicht von Reifenluftdruckmessgeräten (1/2) Zukünftiges Recht (ab 01.01.15) Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte ( 1 MessEV) (1) Das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 in der jeweils geltenden Fassung und diese Verordnung sind auf Messgeräte anzuwenden, die zu den in Absatz 2 und Absatz 3 genannten Zwecken verwendet werden sollen, und die zumindest eine der folgenden Messgrößen bestimmen sollen: 4. Druck (2) Die in Absatz 1 Nummer 1 bis 12 genannten Messgeräte unterfallen vorbehaltlich des Satzes 2 dem Mess- und Eichgesetz und dieser Verordnung, wenn sie bestimmt sind 4. zur Bestimmung des Reifendrucks von Kraftfahrzeugreifen in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes oder an öffentl. Tankstellen. 8 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Eichpflicht von Reifenluftdruckmessgeräten (2/2) Zukünftiges Recht (ab 01.01.15) Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen ( 5 MessEV) (1) Auf Messgeräte oder Messwerte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, sind das Mess- und Eichgesetz und diese Verordnung nicht anzuwenden 7. in Reifenmontiereinrichtungen installierte Reifendruck- messgeräte, wenn der Reifendruck durch ein dem Mess- und Eichgesetz entsprechendes Messgerät kontrolliert wird. 9 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Eichpflicht von Schmierölmessanlagen (1/1) Zukünftiges Recht (ab 01.01.15) Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen ( 5 MessEV) (1) Auf Messgeräte oder Messwerte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, sind das Mess- und Eichgesetz und diese Verordnung nicht anzuwenden 6. in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes oder an öffentlichen Tankstellen zur Bestimmung des Volumens oder der Masse von Schmier- oder Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Kältemittel für Klimaanlagen, Frostschutzmittel oder Scheibenwaschwasser. 10 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (1/6) Das MessEG muss von allen Verwendern von Messgeräten beachtet werden, die Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder Messgeräte im öffentlichen Interesse verwenden. Dasselbe gilt auch für die Verwendung von Messwerten. Verwender: Verwender ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die Funktionen des Messgerätes (Funktionsherrschaft) hat. amtlichen Verkehr ( 6 Nr. 1 MessEV) 1. amtlicher Verkehr ist jede von einer Behörde oder in ihrem Auftrag zu öffentlichen Zwecken vorgenommene Handlung, die auf eine Rechtswirkung nach außen gerichtet ist;. 11 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (2/6) Korrekte Verwendung von Messgeräten Messgeräte müssen bestimmungsgemäß aufgestellt, angeschlossen, gehandhabt, gewartet und verwendet werden. Antrag auf Eichung ( 37 Abs. 3 und 38 MessEG) Das MessEG verpflichtet die Verwender von Messgeräten, die Eichung rechtzeitig zu beantragen. Erfolgt der Antrag auf Eichung mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist, wird das Messgerät einem geeichten Messgerät dann gleichgestellt, wenn es dem zuständigen Eichamt nicht mehr möglich ist, die Eichung bis zum Ablauf der Eichfrist durchzuführen. Das Messgerät darf dann bis zur Eichung weiter verwendet werden. 12 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (3/6) Messrichtigkeit während der Verwendung ( 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG) Der Verwender eines Messgerätes muss die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen während der Verwendung sicherstellen. Es dürfen unter anderem keine Sicherungszeichen verletzt werden. Außerdem muss der Verwender sicherstellen, dass die zulässige Verkehrsfehlergrenze stets eingehalten wird. Eine Voraussetzung dazu ist zum Beispiel die Verwendung entsprechend der Bedienungsanleitung und innerhalb des zulässigen Messbereiches. 13 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (4/6) Verwendung von geeichten Messgeräten ( 31 Abs. 2 Nr. 3 und 37 Abs. 1 MessEG) Der Verwender hat sicherzustellen, dass Messgeräte nicht ungeeicht verwendet oder bereitgehalten werden. Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ( 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG) Verwender von Messgeräten müssen sicherstellen, dass Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Ablauf der Eichfrist, längstens jedoch für 5 Jahre, aufbewahrt werden. 14 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (5/6) Überwachung der Verwendung von Messgeräten Die Eichbehörden sind für die Überwachung der Verwendung von Messgeräten zuständig. Sie sind befugt, Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten und Messgeräte zu prüfen. Der Verwender hat die Eichbediensteten bei der Überwachung zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Zudem wurden die Befugnisse bei dringenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf das Betreten von Wohnräumen ausgeweitet. Verstöße gegen das MessEG Wer als Verwender von Messgeräten oder Messwerten fahrlässig oder vorsätzlich gegen eichrechtliche Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,- EUR geahndet werden. 15 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Pflichten der Verwender nach MessEG (6/6) Anzeigepflicht ( 32 Abs. 1 und 2 MessEG) Wer neue oder erneuerte Messgeräte (außer Maßverkörperungen) verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Welche Messgeräte müssen angezeigt werden? Grundsätzlich müssen alle verwendeten Messgeräte im Sinne von MessEG und MessEV angezeigt werden, d.h. alle Geräte oder Systeme mit einer Messfunktion, die jeweils zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder zur Durchführung von Messungen im öffentlichen Interesse bestimmt sind. 16 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Anzeigepflicht nach 32 MessEG (1/5) Warum wurde diese Anzeigepflicht eingeführt? Mit dem neuen MessEG entfällt die bisherige Ersteichung von Messgeräten. Dadurch haben die Eichbehörden grundsätzlich keine Kenntnisse mehr über den Standort verwendeter Messgeräte. Damit wie bisher eine wirksame Marktüberwachung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich ist, hat der Gesetzgeber die Anzeigepflicht eingeführt. 17 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Anzeigepflicht nach 32 MessEG (2/5) Muss ich auch Messgeräte melden, die ich schon vor dem 01.01.2015 in Betrieb genommen habe? Nein, die Anzeigepflicht betrifft ausschließlich neue oder erneuerte Messgeräte, die nach dem 01.01.2015 in Betrieb genommen werden. Messgeräte, die bereits vor dem 01.01.2015 verwendet wurden, müssen erst dann gemeldet werden, wenn sie erneuert werden. Was ist ein erneuertes Messgerät? Wenn ein Messgerät, das bereits in Betrieb genommen war, so wesentlich verändert wurde, dass statt der Eichung eine erneute Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss (die Entscheidung trifft die Eichbehörde), dann gilt dieses Messgerät als erneuert. Ein erneuertes Messgerät ist einem neuen Messgerät gleichgestellt und muss auch (erneut) angezeigt werden. 18 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Anzeigepflicht nach 32 MessEG (3/5) Kann auch jemand anderes als der Verwender die Meldung vornehmen? Ja, z. B. könnte der Händler, der Ihnen das Messgerät verkauft, die Anzeige für Sie vornehmen, falls er diesen Service anbietet und Sie ihn damit beauftragen. Verantwortlich für die Anzeige bleibt jedoch weiterhin der jeweilige Verwender. An welche Stelle soll ich melden? Die einfachste Möglichkeit ist die Anzeige über die zentrale Anmeldeplattform im Internet unter www.eichamt.de Die Anmeldeplattform wird ab Ende 2014 im Internet zur Verfügung stehen. Sie können die Anzeige auch direkt an Ihr zuständiges Eichamt bzw. Ihre Eichbehörde richten. Die Adressen finden Sie ebenfalls unter www.eichamt.de. 19 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Anzeigepflicht nach 32 MessEG (4/5) 20 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Anzeigepflicht nach 32 MessEG (5/5) Wie erkenne ich, ob meine Anzeige eingegangen ist? Sie erhalten eine Bestätigung, dass die Anzeige eingegangen ist (bei elektronischer Anmeldung per EMail). Die Bestätigung dient Ihnen auch als Beleg, wenn z.b. Eichbedienstete vor Ort danach fragen. Gilt die Anzeige auch zugleich als der erste Eichantrag für das Messgerät? Nein, die Eichung muss gesondert beantragt werden. Was passiert, wenn ich nicht oder nicht rechtzeitig anzeige? Wenn die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt, stellt dies gemäß MessEG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 21 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Kennzeichnung der Abgasanalysatoren (Viergas-Messgeräte) - Typenschilder Typenschild für Messgerät mit Bauartzulassung (bis 2007) mit Ersteichung und turnusmäßiger die Nacheichung (1 Jahr) Typenschild für Messgerät nach MID mit EG-Baumusterprüfbescheinigung (ab 2007 gilt auch weiterhin) mit Inverkehrbringen durch den Hersteller mit Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung und turnusmäßiger Nacheichung) 22 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Kennzeichnung der Abgasanalysatoren (Viergas-Messgeräte) nach MID 23 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Kennzeichnung der Abgasmessgeräte für Kompressionszündungsmotoren - Typenschilder Typenschild für Messgerät mit Bauartzulassung (bis 2014) mit Ersteichung und turnusmäßiger die Nacheichung (1 Jahr) Typenschild für Messgeräte nach neuem Eichrecht ab 01.01.2015 mit Baumusterprüfbescheinigung und dem Inverkehrbringen durch den Hersteller mit einem Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 4 der MessEV und folgender Kennzeichnung der Messgeräte Nr. Baumusterprüfbescheinigung 0112 und turnusmäßiger Eichung (1 Jahr) 24 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Eichfrist und Eichkennzeichen Die Kennzeichnung von Messgeräten wurde neu geregelt. Es wird nun der Beginn der Eichfrist (Tag der Eichung) gekennzeichnet (a + b), und nicht mehr der Ablauf der Eichfrist. Den Ablauf kann man auf einer optional angebrachten Hinweismarke (c) erkennen. Wird ein Messgerät nach Ablauf der Eichfrist geeicht, beginnt die neue Eichfrist mit Ablauf der vorausgegangenen Eichfrist. bisher: Kennzeichen kann nach Übergangs- zukünftig: Ende der Eichfrist ist das Ende des Jahres, in Regelungen noch bis Ende 2016 dem die Frist rechnerisch endet hier 31.12.2016 Aufgebracht werden. Sicherungsmarken 25 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Instandsetzer Eichung und Eichfrist ( 37 MessEG) (1) Messgeräte dürfen nicht ungeeicht verwendet werden, (5) Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 gilt nicht für instand gesetzte Messgeräte, wenn 1. das Messgerät nach der Instandsetzung die wesentlichen Anforderungen nach 6 Absatz 2 erfüllt, wobei anstelle der Fehlergrenzen nach 6 Absatz 2 die in einer Rechtsverordnung nach 41 Nummer 1 bestimmten Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten sind, 2. die erneute Eichung unverzüglich beantragt wird, 3. die Instandsetzung durch ein in der Rechtsverordnung nach 41 Nummer 7 bestimmtes Zeichen des Instandsetzers kenntlich gemacht ist und 4. der Instandsetzer die zuständige Behörde unverzüglich über die erfolgte Instandsetzung in Kenntnis gesetzt hat. 26 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Neue Eichkostenverordnung Ermächtigung für den Erlass einer Gebührenverordnung im Satz 1 des 59 Absatz 3 MessEG derzeit Überarbeitung der Eichkostenverordnung In Kraft treten voraussichtlich im März oder April 2015 Einführung des Kostendeckungsprinzips Mittlere Anhebung der Gebührensätze um 30% Zusatzgebühren für Verzögerungen Fester Zuschlag bei Eichungen mit gesonderter Anfahrt 27 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014
Sind Sie erschlagen oder haben Sie noch Fragen? Dann stellen Sie diese jetzt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Informationsblätter zum neuen Eichrecht sind abrufbar auf unserer Internetseite unter: www.lbme.nrw.de / Servicecenter / Neues Eichrecht 28 Informationsveranstaltung für die Beauftragten der KFZ-Innungen, Schwerte, 10.12.2014