Ein Nationalpark Eifel - eine große Chance für die Eifelregion und das Land NRW 1) Thomas Griese Es ist jetzt etwas mehr als ein halbes Jahr her, dass wir uns mit dem Vorschlag befasst haben, einen Nationalpark im Raum des Truppenübungsplatzes Vogelsang auszuweisen. Ich war gleich von der Idee fasziniert, diesen Landschaftsraum, den ich persönlich kenne und als Landschaft schätze, mit dem Status eines Nationalparkes auszuzeichnen. Da bereits Informationen vorlagen, dass das belgische Militär den Truppenübungsplatz aufgeben würde und konkret der Zeitraum 2006 genannt wurde - mittlerweile heißt es, dass der Abzug 2004 bis 2005 vonstatten geht -, sich also real die Möglichkeit für eine andere als die militärische Nutzung ergibt, war es nun auch sinnvoll, fachlich prüfen zu lassen, ob der Landschaftsraum um den Truppenübungsplatz Vogelsang die naturschutzfachlichen Voraussetzungen z.b. nach den Kriterien der IUCN (International Union for the Conservation of Nature) überhaupt erfüllt. Mit Erlass vom 28.8.2001 habe ich darum die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) gebeten, eine erste Einschätzung vorzunehmen, ob die Kriterien nach IUCN-Vorgaben, nach BNatSchG bzw. Landschaftsgesetz von Nordrhein- Westfalen für die Ausweisung als Nationalpark erfüllt sind. Im Januar 2002 wurde der Bericht meinem Hause vorgelegt. Ich darf vorweg nehmen, dass die fachliche Eignung gegeben ist. Genaueres werden Sie gleich von Herrn Dr. Woike als dem zuständigen Abteilungsleiter in der LÖBF sowie den Herren Schöller und Dr. Petrak unmittelbar selbst erfahren. Er wird auch etwas dazu sagen, was Zweck und Inhalt einer Nationalparkausweisung ist. Die vollständige Vorstudie der LÖBF ist zur Mitnahme ausgelegt. Nun ist die fachliche Eignung des Gebietes nur eine wichtige Sache, ohne die eine Ausweisung als Natio- BNatSchG 2002 24 Nationalparke (1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. (2) Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. (3) Die Länder stellen sicher, dass Nationalparke unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden. Abbildung 1: Im Bundesnaturschutzgesetz sind die Anforderungen und Ziele von Nationalparken definiert. 1) Der Vortrag wurde auf der Informationsveranstaltung des MUNLV am 6. März 2002, drei Tage vor der NUA-Tagung, gehalten. 14
Nationalpark Eifel nalpark nicht möglich ist. Eine mindest ebenso wichtige Voraussetzung ist jedoch der Wille der Menschen in der Region, also hier in dem Naturraum der Rureifel, einen Nationalpark auch mitgestalten zu wollen. Von Anfang an hat darum Frau Ministerin Höhn die Perspektive zur Errichtung eines Nationalparkes Eifel unterstützt, allerdings mit dem Hinweis, dass die Ausweisung des Nationalparkes, die gemäß Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen nach Beteiligung des zuständigen Ausschusses des Landtages durch das Umweltministerium vorzunehmen ist, nur dann erfolgt, wenn dies durch die Bevölkerung und die Politik vor Ort mitgetragen und mitgestaltet wird. Durch die Signale aus der Region sehen wir uns ermutigt. Deshalb wollen wir heute gerne mit Ihnen über den Weg dahin diskutieren. Zunächst einmal wollen wir Ihnen aber Informationen darüber geben, was ein Nationalpark ist und wie er aus Sicht des amtlichen Naturschutzes hier konkret räumlich aussehen könnte. Dabei darf ich schon an dieser Stelle sagen, das wir zur Gestaltung des Nationalparks ganz bewusst kein fertiges Konzept haben, weil die Region ein entscheidendes Wort mitzureden haben soll. In dem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten und Betroffenen klar einen zweiten Grundsatz zum Ausdruck bringen, nämlich dass ein Nationalpark nur auf den Flächen ausgewiesen wird, die sich im öffentlichen Eigentum - und damit meine ich Bund und Land -, befinden! Wenn Private oder Kommunen ihren Wald oder sonstige Flächen in das Projekt einbringen wollen, so sind sie natürlich herzlich willkommen. Aber es bleibt bei dem Grundsatz, den Sie gleich auch auf der Karte wiederfinden werden: Der Nationalpark wird nur auf Bundes- und Landesflächen ausgewiesen, so wie es auch die IUCN in ihren Veröffentlichungen empfiehlt. Die Qualität des bisher untersuchten Bereiches, also der Bundes- und Landesflächen reicht aus, um einen Nationalpark einrichten zu können. Ein Mehr ist natürlich wünschenswert. Je größer der Nationalpark ist und umso mehr attraktive Landschaftsräume unter dem Siegel Nationalpark Eifel vereint sind, desto höher ist der Nutzen. Nicht nur für die Natur, sondern insbesondere auch für den Tourismus und damit für die Menschen der Region. Abbildung 2: Auf die Bürger der Eifel kommt es an. Ein Nationalpark soll nur eingerichtet werden, wenn Bürger und Politiker der Region dies mittragen. Das Interesse an Vogelsang ist jedenfalls groß. Foto: A. Mense Nicht nur der Gedanke an die Entwicklung des Fremdenverkehrs und des Tourismus, sondern auch seine Bedeutung als weicher Standortfaktor, der vor allem von höher qualifizierten Mitarbeitern neuer Unternehmen in das Entscheidungskalkül einbezogen wird, sollte ein wichtiger Abwägungs- und Entscheidungspunkt sein. Auf diesen Sachverhalt gehen zunehmend auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaften und die Industrie- und Handelskammern ein, indem sie auf die Grün- und Freiraumsituation bestehender und gewünschter Standorte für die Investoren hinweisen. Dieser Aspekt wird sicherlich auch ein Thema auf der Konversionskonferenz am 17.4.2002 unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Konzentriert man sich auf den Fremdenverkehr als eine hier zu intensivierende Wirtschaftssparte, so hat man zunächst das Hotelwesen und die Gastronomie im Auge. Aber auch die privaten Vermietungen profitieren von einer solchen Entwicklung. Urlaub auf dem Bauernhof könnte am Rande eines Nationalparks durchaus eine Perspektive für die Landwirtschaft sein. Anders als z.b. ein CenterPark-Konzept, das überwiegend als geschlossener Betrieb organisiert ist, könnte der Nationalpark in die Region ausstrahlen. Nicht nur ökologisch, auch ökonomisch soll der Nationalpark ein Gewinn sein. Naturerleben und Naturgenuss verbunden mit Informationsgewinn und Körperertüchtigung durch das Wandern spielen in unserer technikbestimmten, über- 15
Abbildung 3: Eine schöne Landschaft und eine intakte Natur sind weiche Standortfaktoren, die die Entscheidung von Unternehmen bei der Ansiedlung beeinflussen. wiegend verstädterten Welt eine große Bedeutung. Kulturlandschaften mit vielen naturnahen Elementen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit vermitteln, übernehmen die Rolle der unverfälschten Natur und schaffen den Rahmen für Informationszentren und Naturerlebnisgebiete in den Rand- und Übergangszonen eines Nationalparks. Das sind bewährte Konzepte, die seit Jahren schon die Naturparkpolitik des Landes mitbestimmen. Ich glaube, der Naturpark Nordeifel, der ja gleichzeitig einer unserer beiden internationalen Naturparke ist, hat das gemeinsam mit den Gemeinden und den Flächennutzern zum Wohle dieser Region schon Abbildung 4: In einer technisierten Umwelt stellen das Naturerlebnis und die körperliche Betätigung im Freien einen Ausgleich dar, den viele Menschen mehr denn je benötigen. deutlich gemacht. Hier in diesem Raum sehe ich deshalb auch besonders große Chancen, durch die Zusammenarbeit mit dem Naturpark Nordeifel bzw. dem deutsch-belgischen Naturpark Hohes Venn- Eifel. Nationalpark und Naturpark können hier durch geschickte Zusammenarbeit gegenseitig und im Sinne der Region profitieren. Ich begrüsse es deshalb besonders, dass der Vorsitzende des Naturparkes Nordeifel schon sehr früh seine Zusammenarbeit angeboten hat. Ich glaube, aus meinen Ausführungen wird deutlich, dass der Nationalpark ein Instrument ist, das kulturelle Identität und damit eine Grundlage für eine nachhaltige und stabile Raumentwicklung schaffen kann, wenn man es denn richtig angeht. Ich hoffe, dass die Informationen, die wir Ihnen heute mitbringen, Ihnen Mut machen, diese - wie ich finde - faszinierende Idee zu unterstützen, so dass uns gemeinsam dies auch gelingen wird. Die Landesregierung ist bereit, dieses Projekt mit ihren Möglichkeiten weitgehend zu unterstützen. Ein zentraler Punkt ist für uns ich betone es noch einmal, dass die Region eine entscheidende Stimme bei der Konzeption eines Nationalparks hat. Auch die heutige Veranstaltung dient dazu, dies zu verwirkli- 16
Nationalpark Eifel Abbildung 5: Der geplante Nationalpark Eifel liegt vollständig im Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn Eifel. Hier sind schon heute vielfältige Naturerlebnisangebote vorhanden, die durch die Anziehungskraft eines Nationalparks noch populärer werden könnten. Grafik: Naturpark Hohes Venn Eifel 17
Abbildung 6: Ja zum Nationalpark sagten bereits Mark vom Hofe (LNU), Josef Tumbrinck (NABU), Klaus Brunsmeier (BUND), Christoph Lorbach (Bürgermeister Schleiden), Dieter Heide (BUND), Umweltministerin Bärbel Höhn, Volker Hoffmann (Förderverein), Angelika Zahrnt (BUND) und Birgit Beckers (NABU). LG 2000 43 Nationalparke Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann nach Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landtages durch Rechtsverordnung einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig von besonderer Eigenart sind, 2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, 3. sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden und 4. vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes dienen, zu Nationalparken erklären. Die Erklärung ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. 34 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Rechtsverordnung soll Vorschriften über die Verwaltung des Nationalparks und über die erforderlichen Lenkungsmaßnahmen einschließlich der Regelung des Wildbestandes enthalten. Abbildung 7: Bei der letzten Novelle am 21. Juli 2000 wurde der Nationalpark in das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalens aufgenommen. chen. Ein Nationalpark Eifel ist eine große Chance für die Region Eifel aber auch für das Land NRW. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist es die Chance, das Bild von industrieller Kraft, von neuen Technologien und Medien um den Aspekt "naturräumliche Schönheiten" zu ergänzen. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen! Anschrift des Verfassers Staatssekretär Dr. Thomas Griese Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbaucherschutz des Landes NRW 49190 Düsseldorf 18